Inklusion zurückerobern
Veröffentlicht am von Nora Sties
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Mainz (kobinet) Nach Ansicht von Nora Sties aus Mainz tobt ein Krieg der Meinungen in der öffentlichen Diskussion der Medien, der Politik und der Gesellschaft. Anlass sind Kinder mit Behinderungen bzw. ihre Beschulung oder Nichtbeschulung in Regelschulen. Doch geht es wirklich um Kinder, oder werden hier nicht ganz andere Themen ausgehandelt? Dieser Frage geht Nora Sties in ihrem Kommentar für die kobinet-nachrichten nach.
Kommentar von Nora Sties
Eins ist sicher - der Begriff der Inklusion, der seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wie ein Leuchtstern, eine Idealvorstellung, ein Hoffnungsschimmer in den Wortschatz von behindertenpolitischen Aktivisten einzog, wird nun zunehmend in den Schmutz gezogen. Als jüngste Beispiele können der Feuilletonartikel von Christian Geyer vom 10.06.2014 in der FAZ oder die Kolumne von Jan Fleischhauer auf Spiegel Online am 17.06.14 dienen. Dabei treten immer wieder die gleichen argumentativen Muster zu Tage:
- Inklusion wird abgestempelt zu einer nicht-realisierbaren Utopie.
- Die Debatte beschränkt sich auf eine Diskussion über eine auf das Schulsystem beschränkte Reform.
- Vertreter eines gemeinsamen Unterrichts werden als (links-grüne) realitätsferne, idealistische Gutmenschen abgestempelt.
- Gemeinsamer Unterricht wird als undurchdachtes erzwungenes Experiment skizziert. Ohne Verständnis dafür, dass für Menschen mit Behinderung selbst ein Kinobesuch oder eine Busfahrt ein alltägliches Experiment ist und dass weder Ärzte noch Pädagogen Entwicklungspotentiale von Kindern prophetisch vorhersagen können.
- Aktuelle Studien zu Vorteilen des gemeinsamen Unterrichts, Modellschulen mit langer Tradition und die Probleme des aktuellen Förderschulsystems werden systematisch ignoriert.
- Das Konzept des behinderten Kindes wird entweder völlig verallgemeinernd oder durch überspitzte Extremfälle (aggressive, sich einnässende oder schwerstmehrfach-behinderte Kinder) repräsentiert. Der wissenschaftlich nachgewiesene Gewinn, den menschliche Vielfalt jedem einzelnen Schüler bringt, wird dabei zwischen den Schlagwörtern „Kindeswohl“ und „Leistungsgesellschaft“ zertreten.
- Der Unterschied zwischen „Gleichmacherei“ und differenzierter Gleichberechtigung wird vollkommen unterschlagen.
- Es wird behauptet, dass unter „Inklusionsbefürwortern“ generell ein „Benennungsverbot“ propagiert werde, um Ungleichheit schlicht sprachlich zum Verschwinden zu bringen. Defizite dürften nicht mehr beim Namen genannt werden, was letztlich den Betroffenen schade.
- Es werden Ängste geschürt, das Gefühl von Bedrohung geweckt: Die Behinderten könnten den Nichtbehinderten schaden, sie in ihren Lernerfolgen behindern, ihnen ihre erfolgreiche, karriereorientierte Zukunft nehmen. Letztlich damit Deutschlands Wirtschaft und damit der eigenen Lebensqualität schaden.
Ich bin querschnittgelähmte Rollstuhlfahrerin. Jede Woche treibe ich gemeinsam mit Kindern mit und ohne Behinderungen Sport. 2004, lange vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, habe ich an einer Regelschule sozusagen in wilder Integration meinen Schulabschluss gemacht. Im Gegensatz zu Herrn Fleischhauer und Herrn Geyer weiß ich um die alltäglichen und gelegentlichen Probleme und Barrieren, denen Kinder mit Behinderungen begegnen. Mit Kreativität, wachsender Erfahrung und ein bisschen Mut lassen sich viele davon bereits beseitigen. Andere können auf systematischer Ebene (ja, damit meine ich personelle und finanzielle Ressourcen) gelöst werden. Für wieder andere wird es noch etwas Geduld auf allen Seiten brauchen.
„Alle einschließen, wollen wir das?“ fragt Herr Geyer in einer erschreckenden Form der Rhetorik. Denn das implizierte „Nein“ ist nicht nur undemokratisch, sondern auch behindertenfeindlich. Dabei erkennt er selbst, dass Inklusion ein „Vehikel“ sei, an dem „Menschheitsfragen“ ausgehandelt werden. Was er kritisiert, ist doch das, was unsere demokratische Gesellschaft im Sinne eines offenen Markt der Meinungen auszeichnet: „Jeder darf mitreden und so, wie ihm zumute ist.“ Selbst Jan Fleischhauer. Im Kontrast möchte ich Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung (16.06.2014) zitieren: „[Inklusion] wird die Gesellschaft wunderbar verändern – wenn die Gesellschaft erkennt, dass Hilfebedürftigkeit keine Störung ist, sondern zum Menschsein gehört.“.
Meine feste Überzeugung ist, dass Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bereits von Kind an ein Menschenrecht ist. Sie legt den Grundstein für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten in späteren Jahren. In dieser Überzeugung dürfen wir als Menschen mit Behinderung auch keine Zweiteilung zwischen Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zwischen uns treten lassen. Gemeinsam müssen wir laut werden und ins Bewusstsein rücken, was Inklusion für uns bedeutet: Eine Wahl zu haben und Entscheidungen selbst zu treffen, gleichberechtigt behandelt zu werden ohne gleich zu sein, dazu zu gehören ohne wenn und aber. Lasst uns den Begriff zurückerobern.
Zum Schluss möchte ich noch auf den äußerst cleveren und gut recherchierten Blog INKLUSIONSFAKTEN.DE von Lisa Reimann verweisen, die mit allen anderen Vorurteilen aufräumt.

Von Beamtenschreck
Liebe Freunde,
warum streiten wir uns eigentlich immer wenn selbst unter den hohen Gelehrten ernsthafte Zweifel bestehen?
Hier ein Gutachten von vielen aus NRW wo die Theorie wieder die Praxis nicht überzeugen kann, weil niemand begreifen möchte, man kann das Rad nicht jährlich neu erfinden, sondern nur verbessern, aber dazu muss dann auch der Wille da sein.
http://www.inte-hdh.de/newsletter/Newsletter_2012-07-16_Anlagen/20587_Anlage_2_Gutachten_aus_NRW.pdf
Von Martin Cuno
Hallo Dagmar B,
... "Ausschließen", "Rand", "Parallelwelt" ...
Fragen Sie doch einfach die Menschen, ob sie sich ausgeschlossen, am Rand und in einer Parallelwelt fühlen - und respektieren sie es.
Ich will nicht zu pathetisch werden, aber das gegenwärtige prinzipielle (!) Schlechtmachen der Sondereinrichtungen, besonders Schulen, ist eine DISKRIMINIERUNG der Menschen, die diese Einrichtungen für sich gewählt haben und lieben.
Mit dem Homeschooling-Beispiel fahren Sie mit einem Extrembeispiel auf. Okay, ich bin froh, dass dies bei uns nicht verbreitet ist - obwohl auch wir schon einen Fall hatten, dass eine Mutter ihr Kind (mit Hilfe von Ärzten) dem Zugriff von Schule (Schulaufsicht, der auch wir unterliegen) generell entzogen hat, die Behörden haben aufgegeben. Der Staat kann offenbar nicht alles regeln, siehe auch Jugendämter.
Aber wollen Sie das allen Ernstes damit vergleichen, dass Eltern ihr Kind auf eine bestimmte Schulform geben wollen, wo es eine bestimmte Gemeinschaft etc. findet, ein "Haus des Lernens" (schöner Begriff aus der Zeit von Johannes Rau, leider aus der Mode gekommen, heute gibt es "Kompetenzzentren"), was zum Kind passt?
Eine Schule - und sogar eine Schulklasse - könnte vielleicht sehr wohl und sinnvollerweise eine "Welt für sich" sein, von mir aus "parallel" zur Familie und sonstigen Welten. Ob das ein Abschließen ist, wer wills entscheiden? Die moderne Systemtheorie munkelt, dass Offenheit eines Systems durch seine Geschlossenheit entsteht. Unser Waldorf-Kollegium jedenfalls hat sich bewusst dazu bekannt, dass wir "einerseits eine kleine spezielle Nische in einer ungeheuer
vielfältigen Welt" sein wollen, weil nach unserer Erfahrung gerade in unserer "heimeligen Atmosphäre" gleichzeitig "die Begeisterung erregende Öffnung für die Außenwelt" geschehen kann. Nachzulesen in "Inklusion und Waldorfpädagogik aus Sicht der Johanna-Ruß-Schule", leicht im Netz zu finden.
Wir könnten natürlich wochenlang über Pro und Contra "gemeinsamer Unterricht" diskutieren, aber das ist nicht mein Thema, und außerdem ist gegenwärtig ja ohnehin "wissenschaftlich festgestellt", dass gemeinsamer Unterricht besser ist, während vor 15 Jahren dieselben Studien noch für andere Wunschergebnisse herangezogen wurden... Also lieber die Experten fragen: die Eltern.
Zum Schluss noch die von Ihnen erbetene "Erklaerung ,warum der Verzicht auf ein Menschenrecht zu mehr Freiheit fuehrt". Das ist ganz einfach: Ich habe das Recht, heute abend um 10 auf die Straße zu gehen. Ich habe aber gar keine Lust, das zu tun. Wenn ich also darauf verzichte, heute um 10 auf die Straße zu gehen, habe ich dabei ein größeres Gefühl von Freiheit, als wenn ich mich zwinge, auf die Straße zu gehen nur wegen meines Rechtes dazu.
PS: Die Logik des "Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V." übrigens war mir bereits bekannt, ich hatte neulich gelesen, wie dieses "Institut" das Elternwahlrecht sieht:
"Die in einigen Ländern vorgesehene Einführung des genannten Wahlrechts der Eltern, zwischen Regel- und Sonderbeschulung zu entscheiden, ist nur übergangsweise ver-
tretbar: Sollte die Existenz eines Elternwahlrechts nachweislich den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems verzögern oder untergraben, beispielsweise weil es die erforderliche Reorganisation von Kompetenzen und Ressourcen für das Regelschulsystem erschwert und in diesem Zuge das Sonderschulwesen stärkt, ist das Elternwahlrecht mit
dem Gebot der progressiven Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung nicht in Einklang zu bringen."
Mit andern Worten: Du bist frei, aber nur solange du tust was ich sage. Eine ähnliche Logik taucht bei der Definition des Kindeswohles auf: man weiß einfach vorher, dass es "im inklusiven Regelschulzusammenhang am besten verwirklicht werden kann". "Deutsches Institut für Menschenrechte e.V."!!!
LG MC
Von Dagmar B
Hallo Herr Cuno
Die Frage ist ja,warum und ob das Heranwachsen in einer Parallelwelt sinnvoll und mit dem Kindeswohl vereinbar sein soll.
In der Form von Hausbeschulung wird das In Deutschland ja strafrechtlich verfolgt,unter anderem mit der Begruendung,die Bildung von Parralelwelten vermeiden zu wollen.
Ich kann im Moment keinen tatsaechlichen Grund erkennen,warum das Vermeiden von Inklusion,also das bewußt gewaehlte Ausschließen eines Kindes( aus der Gemeinschaft ,in der es gleichberechtigt mit anderen lebt, BRK 24.2.b.)und an den Rand in eine Parallelwelt stellen sinnvoll sein soll.,
Zitat:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbildung/projekt-inklusion-als-menschenrecht.html
......denn kein Mensch darf ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden. Menschenrechtlich ist dieser Schutz vor Ausgrenzung unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität.
Moeglicherweise haben Sie ja eine Erklaerung ,warum der Verzicht auf eine Menschenrecht zu mehr Freiheit fuehrt.
Fuer mich hoert sich das erstmal paradox an.
Von Martin Cuno
Hallo Dagmar B,
ich weiß nicht, was an meiner BRK-"Auslegung" abenteuerlich sein soll. Woher entnehmen Sie, dass die BRK ausschließlich "Regelschulen" oder "inklusive" Schulen, egal wie Sie es nennen, zulässt?
Nachdem ich nun ausführlich die freiheitlich-menschenrechtliche Grundsubstanz der UN-MENSCHENRECHTS-Konvention angesprochen und belegt habe, schreiben Sie: "Was die freien Entscheidungen angeht,stimme ich zu." Wirklich?
Wenn Sie zustimmen und somit die BRK wirklich ernstnehmen, heißt das auch, dass Menschen mit Behinderung bzw. ihre Eltern sich anders entscheiden können, von mir aus "gegen Inklusion" (ich habe ja deutlich gemacht, wie problematisch der Begriff ist und dass er KEIN Schlüsselbegriff der BRK ist), nämlich für eine Pädagogik, ein Setting, eine Gemeinschaft, kurz eine Schule, die ihren Vorstellungen entspricht, also möglicherweise auch für eine Förderschule.
Aus Ihrem Bekenntnis zur Entscheidungsfreiheit auf Grundlage der UN-BRK würde folgen, dass Sie Ihre Aussagen:
Jede Foerderschulpflicht widerpricht der BRK,jede Zwangseinweisung an eine Foerderschule widerspricht der BRK und jede Unterlassung von angemessenen Vorkehrungen innerhalb des Regelsystems widerspricht weiterhin der BRK.
ergänzen um einen wichtigen Punkt: Jede Verhinderung einer von Eltern und Kindern gewünschten Förderschule und jedes bevormundende Agieren gegen diesen Wunsch und gegen diese Menschen widerspricht der BRK. Das gilt auch dann, wenn die Agierende Verena Bentele heißt (siehe Nachricht/Interview von heute).
Was die Zahlen und die Abschlusserwartungen angeht, müssen Sie Herrn Drebes fragen, dessen Argumentation ich ja nur aufgenommen hatte, um seine Zahlen zu verstehen. Selber hatte ich aus unserer Praxis berichtet, und ich möchte im Hinblick auf die Menschen, deren Lebensschicksal ich meinte, nicht auf Ihrem Niveau antworten.
Sehr geehrter Herr Drebes,
Ihre Argumentation habe ich jetzt verstanden und kann ganz zustimmen, dass die angesprochenen Probleme natürlich unhaltbare Zustände sind. Mit der Mitteilung, das in unsern schulischen Gesprächen auch andere Kriterien als Abschlüsse eine Rolle spielen, wollte ich selbstverständlich rein gar nichts rechtfertigen, sondern ich dachte Sie hätten mich um eine lebensnahe Schilderung gebeten.
Treffen wir uns irgendwo? Sie machen "die Sonderschulstruktur" für die Missstände verantwortlich, okay. Jeder an seinem Platz kann schauen, was er zur Strukturverbesserung beitragen will und kann. Ich bleibe dabei, dass mir Strukturänderung von unten tausendmal lieber ist, und dass eine Abschaffung von Sonderschulen gegen eindeutigen Willen der Kinder und Eltern absolut nicht im Sinne der UN-BRK ist.
Von Sven Drebes
Sehr geehrter Herr Cuno,
ich habe nicht geschrieben, dass ich der Meinung bin, dass Schüler aus den Förderschwerpunkten "Lernen", "geistige" und "sozial-emotionale Entwicklung" generell keinen Hauptschulabschluss erreichen können. Hier teile ich vollständig das von Dagmar B. Geschriebene. Ich habe auch nirgends geschrieben, dass 89% aller behinderten Schüler den Hauptschulabschluss erreichen MÜSSTEN.
Es geht mir virrelmehr darum zu zeigen, dass das deutsche Sonderschulsystem INSGESAMT seinem Auftrag nicht nachkommt. Dazu habe ich dargelegt, dass nicht nur die Verteilung der Abschlüsse ALLER Sonderschüler kattastrophal ist, sondern auch dann, wenn man sich nur diejenigen Sonderschüler anschaut, bei denen (fast( jeder davon ausgeht, dass sie "klar im Kopf" sind. (Achtung, auch das ist eine wiedergegebene Ansicht!) Dann ergibt sich, dass 89% der Schüler, die keinen Förderbedarf L, G oder SE haben, TATSÄCHLICH nur einen Hauptschulabschluss machen. Das können Sie jetzt beim besten Willen nicht mehr mit der Aussage, es gebe wichtigere schulische Ziele als einen Abschluss, rechtfertigen. Hier (wie auch bei vielen L-, SE und einigen GB-Schülern) werden systematisch Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben verbaut! Ohne Abschluss landen viele lebenslang in Behindertenwerkstätten oder wechseln zwischen Hartz IV und Pseudo-Maßnahmen hin und her.
Die Ursache dafür liegt nicht in fehlender Begabung. Es liegt vielmehr daran, dass die Sonderschulstruktur so ist, wie sie ist.
Und wusstern Sie, dass längst nicht alle Sonderschulen für Gehörlose die Deutsche Gebärdensprache unterrichten, geschweige denn andere Fächer in ihr?
Von Dagmar B
Martin Kuno hat geschrieben:
Mit all diesen Formulierungen hält die BRK bewusst offen, wie VERSCHIEDEN Schule und Bildung im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen konkret gestaltet werden kann. Nicht im entferntesten ist davon die Rede, dass die Vielfalt dieser Bedürfnisse im Rahmen ein und derselben Institution, der "Einen Schule für alle", realisiert werden müsse
Hallo Herr Kuno
Richtig ist,das die BRK die Vielfalt aller Staaten beruecksichtigt,die die BRK unterschrieben haben.
Jedoch ist die BRK ganz klar in der Aussage,welche Schulen gemeint sind,es sind die allgemeinen, die Regelschulen,in denen die Vielfalt der Beduerfnisse durch angemessene Vorkehrungen beruecksichtigt werden sollen.
Da wir in Deutschland eine sehr vielfaeltige Regelschulkultur haben,wird es da sicher auch sehr vielfaeltige Loesungsansaetze geben muessen,eine Schule fuer alle Schueler ist sicher auch dabei,aber auch zieldifferenter Unterricht am Gymnasium oder an anderen weiterfuehrenden Schulen.
Was die freien Entscheidungen angeht,stimme ich zu.
Jede Foerderschulpflicht widerpricht der BRK,jede Zwangseinweisung an eine Foerderschule widerspricht der BRK und jede Unterlassung von angemessenen Vorkehrungen innerhalb des Regelsystems widerspricht weiterhin der BRK.
Zu den Zahlen
Zitat:
Bei dieser Gruppe wäre es, wenn ich Sie richtig verstehe, verständlich, wenn diese SchülerInnen aufgrund ihrer Behinderung keinerlei Abschluss machen.
Nun entspricht doch dieser Anteil 74% fast exakt der von Ihnen genannten Zahl 72,6 %. Insofern wäre das doch in sich schlüssig.
Das ist genauso abenteuerlich,wie Ihre Auslegung der BRK.
Der Foerderschwerpunkt Lernen ist darauf angelegt,den Hautschulanschluß zu erreichen,die Schueler mit dem Schwerpunkt soziale-emotionale Entwicklung werden zielgleich unterrichtet,so gesehen bleiben nur die Schueler mit Schwerpunkt geistige Entwicklung ueber,bei denen kein Abschluß vorgesehen ist. Also 14%.
Interessant ist ja,das im Bildungsbericht erwaehnt wird,das es eine Schieflage zwischen festgestellten Foerderschwerpunkten und tatsaechlich nachgewiesenen Behinderungen gibt,es gibt erheblich mehr Schueler mit einem Foerderbdarf,als tatsaechlich vorliegende Behinderungen.
Daher finde ich wichtig,das besonders auch die Heterogenitaet der Schueler mit dem Schwerpunkt GB insoweit beruecksichtigt wird,das da wo es moeglich ist,Abschluesse auch angestrebt werden,z.b. bei Grenzfaellen zwischen L und GB.
Ihre Aussage,Abschluesse sind nicht alles im Leben bagatellisiert die schlechten Bildungsmoeglichkeiten von behinderten Menschen und fuehren das Recht auf Bildung ad absurdum.
Da sie Foerderlehrer sind,werfen Ihre Aussagen nicht grade ein positives Licht auf Ihren Berufsstand,auch nicht auf die Schule ,an der sie arbeiten.
Frau Maubach hat geschrieben:
Wenn es um die Verschiebung von personellen und finanziellen Ressourcen geht (d.h. Kampf um die Gelder für die jeweiligen Schulformen), erleben wir eine schier inflationäre Verwendung des Begriffes Inklusion.
Nach Ende der Schulzeit scheint der Kampf um diese Ressourcen beendet zu sein, und die Forderung nach Inklusion reduziert sich auf leistungsfähige Menschen mit Behinderung.
Hallo Frau Maubach
Das Sortieren der Menschen mit Behinderung in 2 Klassen ist auch bei der Bildung aktuell,z.b.,das zieldifferenter Unterricht verweigert wird.
Es ist daher nach wie vor wichtig,Inklusion fuer ALLE behinderten Menschen einzufordern
Von Martin Cuno
Sehr geehrter Herr Drebes,
bitte helfen Sie mir auf die Sprünge, ich verstehe es immer noch nicht:
Wenn doch von 500.000 SchülerInnen mit sonderpäd. Förderbedarf die von Ihnen zusammengefassten Förderschwerpunkte L, G, E und "übergreifend" ca. 370.000 ausmachen, so sind dies 74%.
Bei dieser Gruppe wäre es, wenn ich Sie richtig verstehe, verständlich, wenn diese SchülerInnen aufgrund ihrer Behinderung keinerlei Abschluss machen.
Nun entspricht doch dieser Anteil 74% fast exakt der von Ihnen genannten Zahl 72,6 %. Insofern wäre das doch in sich schlüssig. Wie kommen Sie zu der Rechnung, dass 89% aller Förderschul-SchülerInnen den Hauptschulabschluss machen müssten?
Zu Ihren Fragen:
An unserer Schule, wie gesagt mit den genau oben genannten Förderschwerpunkten, ist maximal der kleine Hauptschulabschluss erreichbar.
Was recht oft vorkommt, ist, dass während der mittleren oder oberen Klassen SchülerInnen die Schule verlassen, um anderswo "mehr zu erreichen". (Ich schreibe dies in Anführungsstrichen, weil "Leistungen" und Abschlüsse nicht alles im Leben sind und man im ein oder anderen Fall durchaus mit den Eltern zusammen überlegt, welche Entscheidung richtig ist.) Generell wird zumindest bei uns in NRW der Förderschwerpunkt "Emotionale und soz..." als temporär gesehen, d.h. die Rückschulung in die allgemeine Schule angestrebt.
Interessant sind natürlich die rückblickenden Beurteilungen von abgegangenen SchülerInnen, die dann vielleicht anderswo "mehr erreicht" haben, und ich darf Ihnen sagen, dass diese durchaus meist von Dankbarkeit für die hilfreiche Zeit bei uns geprägt sind.
Der Schulweg, das Freizeit-Dilemma: natürlich ein Problem. Aber was das Sozialleben angeht, wissen Sie sicher auch, dass unbefangen betrachtet sich dies auch gerade an "Sondereinrichtungen" kristallisieren kann - und zwar bis in die Oberstufe hinein.
Das Engagement und das System - Sie bringen es auf den Punkt. Das System sollte sich von unten, durch das Engagement aller Beteiligten gestalten lassen. Ich erlebe gegenwärtig, dass es von oben her umgekrempelt werden soll. Um die Variante "von unten" lieb zu gewinnen, muss man natürlich "ergebnisoffen" gegenüber den Entscheidungen seiner Mitmenschen sein.
Liebe Dagmar B,
ich kann meinerseits die Schlussfolgerung nicht nachvollziehen, die Sie aus den zitierten Sätzen ziehen. Ich möchte noch einmal länger ausholen:
Ich würde Wert darauf legen (wie es wohl unter Juristen guter Brauch ist), ein Rechtdokument immer als Ganzes im inneren Zusammenhang zur Kenntnis zu lesen. In der BRK ist die Zukunftsvision und der Auftrag enthalten, "den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern." Dieses Programm des Art. 1 wird durch sämtliche Lebensbereiche durchdekliniert. Dabei gelten "Allgemeine Grundsätze" (Art. 3); zu ihnen zählt unter anderem, und als erstes genannt: "die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit". Bereits in der Präambel wurde diese "Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen" betont, und sie durchzieht als Grundsatz die gesamten folgenden Bestimmungen.
Indem die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, als Bestandteil der Menschenwürde anerkannt wird, bleibt die Zukunft offen, auch dort, wo Zukunftsvisionen wie "Inklusion" entworfen werden. Die BRK hält sich streng an dieses Prinzip.
Andere aber nicht. Die viel beschworene UNTEILBARKEIT der Menschenrechte, wonach dieselben "einander bedingen und miteinander verknüpft sind" (Präambel, Buchstabe c), weil z.B. ein Recht auf Teilhabe an einer bestimmten Gemeinschaft mein ANDERES Recht IMPLIZIERT, mich für oder gegen diese Teilhabe (wie für oder gegen vieles andere) zu ENTSCHEIDEN, wird oft ignoriert.
Es ist (mir nicht bekannten) Akteuren offensichtlich gelungen, die öffentliche Wahrnehmung der - weithin ungelesenen - BRK hierzulande massiv in ihrem Sinne zu beeinflussen. Der entscheidende Kunstgriff dazu war die Hinzunahme des bisher im Deutschen nur in der soziologischen Fachsprache geläufigen und für wissenschaftliche Zwecke klar definierbaren Begriffes der "Inklusion". Aus dem im Englischen umgangssprachlich gebräuchlichen "inclusion" (Einbeziehung) wird hier ein Schlagwort, das fälschlicherweise zur Kennzeichnung der Gesamtabsicht der BRK genommen wird - als wäre Inklusion bzw. Teilhabe das einzige hier formulierte Menschenrecht. Und anders als "Menschenrechte", "Menschenwürde" oder "Grundfreiheiten" suggeriert dieses Schlagwort in seiner Raumbezogenheit, eine genauere Bestimmung des Gemeinten sei eigentlich kaum nötig, und es könne nur um das Wie der Realisierung gehen.
Insbesondere der Artikel 24, obwohl es in ihm nun gerade um das (andere) Menschenrecht auf BILDUNG geht, wird diesbezüglich geradezu umgedeutet. Zunächst legt man Wert darauf, dass es in Abs. 1 der deutschen Übersetzung eigentlich "inklusives Bildungssystem" statt "integratives Bildungssystem" heißen müsse. Naheliegender wäre auch hier die umgangssprachliche Übersetzung "alle einbeziehendes Bildungssystem". Wichtiger ist aber, dass diese einleitende Formulierung sich auf ein "Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen" bezieht, womit auch (in Abs. 5) Hochschulbildung, Berufsausbildung und jegliche Erwachsenenbildung umfasst ist. Hier wird sichtbar, wie grotesk es wäre, aus dem "inklusiven Bildungssystem" die Negierung jeglicher Auswahlkriterien (z.B.Hochschulzugangsberechtigungen, Bewerbungs- und Auswahlverfahren) abzuleiten. Gemeint und formuliert ist in den verschiedenen Absätzen des Art. 24, wie durchgängig in der BRK, dass im Sinne des Art. 2 Menschen mit Behinderungen erstens NICHT AUFGRUND IHRER BEHINDERUNG AUSGESCHLOSSEN WERDEN DÜRFEN (Diskriminierung), und dass für sie zweitens ANGEMESSENE VORKEHRUNGEN GETROFFEN WERDEN, deren Versagung ebenfalls eine Diskriminierung bedeutet. Diese angemessenen Vorkehrungen zielen z.B. in Art. 24 Abs. 2 (c) auf "die Bedürfnisse des Einzelnen"; 3 Absatz 2 (e) betont sogar, dass "in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen IN EINEM UMFELD, DAS DIE BESTMÖGLICHE SCHULISCHE UND SOZIALE ENTWICKLUNG GESTATTET, angeboten werden" sollen (Hervorhebung von mir). Die letztgenannte Formulierung wird in Absatz 3 (c) nochmals speziell auf Kinder mit Hör- und Sehbehinderungen bezogen wiederholt. In Absatz 3 (b) ist sogar von der "Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen" die Rede. Damit korrespondiert Artikel 30 Absatz 4: "Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur."
Mit all diesen Formulierungen hält die BRK bewusst offen, wie VERSCHIEDEN Schule und Bildung im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen konkret gestaltet werden kann. Nicht im entferntesten ist davon die Rede, dass die Vielfalt dieser Bedürfnisse im Rahmen ein und derselben Institution, der "Einen Schule für alle", realisiert werden müsse.
Herzliche Grüße - MC
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
ich gebe Ihnen völlig Recht, dass das, was ich geschrieben habe, auch für die Zeit nach der Schule gilt.
Von Sven Drebes
Sehr geehrter Herr Cono,
der Satz, den Sie nicht nachvollziehen konnten, ist in der Tat unzumutbar. Ich bitte alle Leser um Entschuldigung. Ich wollte damit folgendes sagen:
- Im Schuljahr 2012/13 hatten knapp 500.000 Schüler einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf. Davon wurden knapp 200.000 (40%) dem Förderschwerpunkt "Lernen" zugeordnet, 80.000 (16%) dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung", 70.000 (14%) dem Förderschwerpunkt "sozial-emotionale Entwicklung" und gut 20.000 (5%) einem "übergreifenden Schwerpunkt". Letzterer dürfte häufig einen der drei anderen genannten Schwerpunkte einschließen. Zusammen gehören also 75% der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf diesen Gruppen an.
- 2012 haben 72,6% der Absolventen von Sonderschulen nicht einmal einen Hauptschulabschluss erreicht, 24,4% den Hauptschulabschluss, 2,7% eimen mittleren Abschluss und 0,2% (ganze 72 junge Menschen!) das Fachabitur oder Abitur.
- Selbst wenn man davon ausginge, dass diejenigen, die nicht einmal den Hauptschulabschluss erreichen, dies aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht schaffen würden, was man an sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen "Lernen", "geistige" oder "sozial-emotionale Entwicklung" festmachen könnte, ergäben sich folgende Anteile (gerundet): Hauptschulabschluss 89%, mittlere Abschlüsse 10%, Fachabitur oder Abitur 0,7%. Nur um es klar zu stellen: Ich gehe davon aus, dass ein guter Teil der eben herausgerechneten jungen Menschen einen Regel-Abschluss erreichen könnte.
- Für die Absolventen aller allgemeinbildenden Schulen galt 2012 folgende Verteilung: Ohne Regel-Abschluss 6%, Hauptschulabschluss 19%, mitttlere Abschlüsse 44%, Fachabitur und Abitur 39%.
Alle Zahlen stammen aus dem neuesten Bildungsbericht oder habe ich daraus errechnet.
Wie erklären Sie sich diese extremen Unterschiede?
Welche Abschlüsse können die Schüler an Ihrer Schule machen? Wie vielen Ihrer Schüler trauen Sie mehr zu, als an Ihrer Schule möglich ist?
Halten Sie es für sinnvoll, Schüler durch den ganzen Kreis, das ganze Bundesland oder halb Deutschland zur nächsten geeigneteten Sonderschule zu fahren? Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es das Ende jedes außerschulischen Soziallebens ist, wenn man unter der Woche die Zeit von 6:30 bis 17:30 Uhr in einer 25km entfernten Schule und im "Sammeltransport" verbringt und in der restlichen Zeit noch Hausaufgaben machen muss.
Ich glaube jedem einzelnen Sonderschullehrer, dass er engagiert bei der Sache ist, aber in einem schlecht konstruierten System reicht das nicht.
Von TST
Bei dem ganzen Thema dreht es sich ausschließlich ums Geld. Mit unlimitierten Ressourcen kann man selbstverständlich jeden Behinderten an einer Regelschule beschulen. Notfalls baut man das gesamte Gebäude um und stellt ihm 3 hochqualifizierte Betreuer daneben. Das blöde ist bloss, dass wir keine unlimitierten Ressourcen haben, sondern im Gegenteil sehr beschränkte. Das Ergebnis wird also wieder sein, dass nach einer finanziell gut ausgestatteten Einführungsphase eine neue Regierung an die Macht kommt, die den Haushalt wieder in Balance bringen muss und entsprechende Inklusionsmittel "optimiert". So heißt dies, wenn es zusammengestrichen wird. Sprich die Gelder für Umbaumaßnahmen werden wieder gestrichen, der Personalschlüssel reduziert, unbesetzte Stellen bleiben erheblich länger unbesetzt, ... Folge: die notwendige Betreuung für erfolgreiche Inklsion gibt es nicht mehr. Nachdem das Ganze dann offensichtlich gescheitert ist, bildet man wieder "Schwerpunktschulen". Dort kann man Personal und Ressourcen konzentrieren und damit effizienter einsetzen. Man ist also wieder exakt dort angekommen wo man jetzt ist. Dieser Kreislauf wiederholt sich in schöner Regelmäßigkeit alle 20 Jahre... Dumm ist es nicht Fehler zu machen. Dumm ist es den selben Fehler immer wieder zu machen und zu glauben es führe zu einem anderen Ergebnis...
Von Gisela Maubach
Sven Drebes hat geschrieben:
"Ist es für aggressive Schüler wirklich förderlich, mit 30 oder 50 anderen aggressiven Schülern in eine Schule zu gehen? Und was ist mit den Schülern. deren "sozial-emotionaler Förderbedarf" auf einer Angst"störung", Depression oder Höchst-Sensibilität beruht, und die selbe Schule besuchen müssen?"
Sehr geehrter Herr Drebes,
nach Ende der Schulzeit wird genau das in Tagesförderstätten bzw. in den "heilpädagogischen" Gruppen von NRW-Werkstätten mit jeder Selbstverständlichkeit praktiziert - ohne die geringste Chance auf Selbstbestimmung.
Wo bleibt da der Aufschrei?
Im vorliegenden Beitrag wird wirkliche Inklusion sehr zutreffend beschrieben:
"In dieser Überzeugung dürfen wir als Menschen mit Behinderung auch keine Zweiteilung zwischen Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zwischen uns treten lassen. Gemeinsam müssen wir laut werden und ins Bewusstsein rücken, was Inklusion für uns bedeutet: Eine Wahl zu haben und Entscheidungen selbst zu treffen, gleichberechtigt behandelt zu werden ohne gleich zu sein, dazu zu gehören ohne wenn und aber."
"Ein Wahl zu haben und Entscheidungen selbst zu treffen"!!!!!
Wirkliche Inklusion würde bedeuten, dass dies für ALLE gilt!
Wenn nach Ende der Schulzeit die Eingliederungshilfe für die Tagesstruktur von Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung einrichtungsgebunden gezahlt wird, ist jede Wahlfreiheit ausgeschlossen, und aggressive Menschen müssen wirklich mit anderen aggressiven Menschen in derselben Gruppe betreut werden - ebenso wie Menschen mit "sozial-emotionalem Förderbedarf" (auf einer Angst"störung", Depression oder Höchst-Sensibilität beruhend).
Wenn es um die Verschiebung von personellen und finanziellen Ressourcen geht (d.h. Kampf um die Gelder für die jeweiligen Schulformen), erleben wir eine schier inflationäre Verwendung des Begriffes Inklusion.
Nach Ende der Schulzeit scheint der Kampf um diese Ressourcen beendet zu sein, und die Forderung nach Inklusion reduziert sich auf leistungsfähige Menschen mit Behinderung.
Sie schreiben sehr zutreffend, welche aussondernden Einrichtungen sich das Wort Inklusion aufs Türschild schreiben und (fast) genau so weiter machen wie bisher und erwähnen dabei u.a. auch die Werkstätten.
Solange dieser Etikettenschwindel aber nur in Nebensätzen erscheint und die Einrichtungsgebundenheit insbesondere für Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung nicht inhaltlich thematisiert wird, sind wir von einer Zurückeroberung des Begriffes Inklusion weit entfernt.
Hoffnungsvolle Grüße
Gisela Maubach
Von Dagmar B
Hallo Herr Cuno
Ich kann Ihnen nicht folgen.
In Artikel 24 steht:
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein !!!inklusives Bildungssystem !!!!auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen .....
Außerdem:
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem!!!! inklusiven !!!!!hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
Da steht da genau so und nicht anders.
Fuer Foerderschulen bleibt also nur die Moeglichkeit,allgemeine(nicht zu verwechseln mit allgemeinbildend)Schulen zu werden,wenn sie nicht abgeschafft werden wollen,um das Recht auf Regelschulbesuch zu werwirklichen.
Von Martin Cuno
Sehr geehrte Dagmar B,
ich hatte mich für eine "Rückeroberung der UN-BRK" ausgesprochen und festgestellt, dass eine Verkürzung von deren Gesamtanliegen auf den dann nicht mehr aussagekräftigen Begriff "Inklusion" unvorteilhaft war. Wer die UN-BRK wirklich im Zusammenhang gelesen hat, weiß dass hier nirgendwo eine Abschaffung von Sondereinrichtungen wie Förderschulen gefordert wird; das wäre auch paradox. Ich habe mich für eine an den Bedürfnissen der Beteiligten orientierte Schulgestaltung ausgesprochen. Im Artikel 24 beispielsweise geht es um ein Recht auf BILDUNG; dies wird sehr gut inhaltlich beschrieben. Wer nun Menschen mit (oder ohne) Behinderung vorschreiben will, wie sie dieses Recht verwirklicht sehen wollen, stellt m.E. die UN-BRK auf den Kopf.
MfG MC
Von Dagmar B
Martin Cuno hat geschrieben:
Dieses Modell bewährt sich seit Jahrzehnten
Sehr geehrter Herr Cuno
Wenn sich Ihr Modell seit Jahrzehnten so gut bewaehrt,ist es irgendwie seltsam,das Ihr Modell seit Jahrzehnten nicht vorsieht,sich auch fuer normalentwickelte Schueler zu oeffnen.
Auch eine Foerderschule kann eine inklusive Schule werden,wenn Sie ihr Konzept in Richtung Regelbeschulung erweitert.
Sich nun auf Jahrzehnten auszuruhen,die ohne die BRK stattgefunden haben,ist nun mal seit 2009 nicht mehr moeglich,also daher mein Vorschlag,packen Sie es an und reihen Sie sich in die vorbildlichen Beispiele von inklusiven Schulen ein,indem sie ein atraktives Angebot auch fuer Regelschueler sind,vielleicht gewinnen Sie dann demnaechst sogar den Jakob Muth Preis.
Nur Jammern und die Haende in die Schoß legen,ohne sich konstruktiv an einer Planung zum inklusiven Schulsystem zu beteiligen und Die die sich aufmachen und fleißig sind, auch noch als ideologisch verblendet zu beleidigen,ist schon sehr duerftig und wenig ueberzeugend.
Von Martin Cuno
Lieber Sven Drebes,
ich unterrichte an einer Sonderschule (ich finde den Namen gut; auf unsern Flyern steht "Eine besondere Schule für besondere Kinder") in freier Trägerschaft (Waldorfschule) mit den "Förderschwerpunkten" "Lernen", "Geistige Entwicklung" und "Emotionale und soziale Entwicklung".
Unsere sehr verschieden "besonderen" Kinder sind in gemeinsamen Jahrgangsklassen, mit starker Gewichtung auf bleibende Gemeinschaft und Bindung an den Klassenlehrer. Dieses Modell bewährt sich seit Jahrzehnten; im Zuge der "Inklusions"-Debatte versuchen wir dafür zu werben, weil es den von Ihnen genannten Punkt der Konzentration "verhaltensauffälliger" Kinder, andersrum aber auch die oft thematisierte angebliche oder wirkliche Unterforderung der kognitiv schwächeren Kinder gut beantwortet. Ich kann aus täglicher intensiver Erfahrung sagen, wie toll sich diese Kinder gegenseitig (!) helfen, einfach durch ihr Dasein.
Gemeinsames Bedürfnis aller dieser Kinder ist eine Gruppengröße von max. 12 Kindern - bei den "E-Kindern" manchmal nur für einige Jahre, bis sie wieder andere Wege gehen.
Ich würde aber auch jedem anderen Schulkonzept die volle Existenzberechtigung zusprechen. In der Tat meine ich, dass die inhaltliche Gestaltung von Schule bei denjenigen liegen sollte, die mit ihr zu tun haben: Kinder, Eltern, Lehrer, nicht aber Ministerien, Schulämtern, Verbänden (auch nicht solchen, die "alle" Menschen mit Behinderung vertreten). Freie Schulwahl, mehr Autonomie für die Schulen, Ressourcensteuerung die an den Kindern abgelesen wird, Abstimmung mit den Füßen, fertig wäre eine für die Impulse der Gesellschaft offene Bildungspolitik.
Die gesellschaftlichen Kräfte, denen es gelungen ist, die UN-BRK quasi zu kapern, zu entstellen und für ihre Zwecke (die ausschließlich mögliche "Eine Schule für alle") einzuspannen, haben offensichtlich eine ganz andere Zielsetzung: sie wissen vorher, was die gute Schule für "alle Kinder", und das heißt in der Realität stets fürs einzelne Kind ist.
Ihre Anmerkungen zu den Schulabschlüssen habe ich nicht verstanden, insbesondere den zweiten Satz vom zweiten Spiegelstrich nicht. Dass man "Leistungen" und Abschlüsse nicht beliebig produzieren kann, brauche ich Ihnen wohl nicht zu sagen. Leider ist das Niveau in den Medien oft so niedrig, dass selbst dies als Argument gegen Sonderschulen kommt.
Ergänzend noch: ich habe absolut nichts gegen inklusiv bzw. integrativ arbeitende Schulen, die es z.B. im Waldorfbereich schon lange gegeben hat. Auch im staatlichen Schulwesen gab es zumindest hier in NRW seit 20 Jahren die Möglichkeit, ein Kind bei entsprechendem Wunsch integrativ beschulen zu lassen. Allerdings habe ich es stets als peinlich empfunden, wenn dieser Elternwunsch durch einen Ressourcenvorbehalt ausgehebelt wurde; insofern hat die Inklusionsdebatte sicherlich zu einer Sicherung der Rechte beigetragen. Nur scheint es jetzt in die Gegenrichtung zu kippen. Es scheint schwierig zu sein, anderen Menschen ihre freie Entscheidung zu überlassen - wie es das Anliegen der UN-BRK ist.
Noch eine Ergänzung: ich schreibe nicht aus persönlicher Betroffenheit üblicher Art: unsere Schule hat guten Zulauf seit der Inklusionsdebatte. Es tut trotzdem weh, die Vorgänge mit anzuschauen.
LG MC
Von Sven Drebes
Lieber Martin Cuno,
haben Sie sich mal etwas näher mit dem deutschen Sonderschulsystem befasst? Wenn ja, wie können sie dessen Verteidigung mit Ihrer freiheitlichen Einstellung vereinbaren?
- Die meisten Sonderschulen bieten entweder gar keinen Schulabschluss oder nur den Hauptschulabschluss an, diejenigen, an denen die Mittlere oder irgendeine Form von Hochschulreife erreichen kann, muss man lange suchen.
- Nur 3% der Sonderschüler verlassen das System mit einem mittleren oder höheren Schulabschluss. Selbst wenn man grob vereinfacht davon ausginge, dass kein Schüler, bei dem eine Lernbehinderung, sogenannte geistige Behinderung oder ein "sozial-emotionaler Förderbedarf" diagnostiziert wurde, keinen der üblichen Abschlüsse erreichen kann, käme man immer noch auf eine Verteilung der Abschlüsse, die ungefähr dem Gegenteil der Verteilung unter Schülern an Regelschulen entspricht.
- Ist es für aggressive Schüler wirklich förderlich, mit 30 oder 50 anderen aggressiven Schülern in eine Schule zu gehen? Und was ist mit den Schülern. deren "sozial-emotionaler Förderbedarf" auf einer Angst"störung", Depression oder Höchst-Sensibilität beruht, und die selbe Schule besuchen müssen?
Von Steinert
Ein hervorragender Kommentar, der deutlich macht, wie eng die erforderlichen Veränderungen in Gesellschaft und Schule zusammenhängen! Die Haltung und Wertschätzung der vielfältigen und unterschiedlichen Kompetenzen prägt die Entwicklung der inklusiven Schule entscheidend. Gute Beispiele für den gesamtgesellschaftlichen Prozess sind die"Empfehlungen für inklusive Bildung" des Fachbeirats Inklusion im Land Brandenburg (www.bildung-Brandenburg.de) sowie der städtische und schulische Inklusionsprozess in Oldenburg (www.oldenburg-Inklusion.de).
Von Sven Drebes
Danke für den wunderbaren Kommentar, Nora!
Ich denke, es sind aber nicht nur die Geyers, Fleischhauers, Schmolls und Ahrbecks, von denen wir den Begriff "Inklusion" zurück erobern müssen. Es gibt zwei weitere Gtruppen, bei denen das deutlich schwieriger wird.
Zum einen sind das diejenigen Bildungs- und Finanzpolitiker, die die Idee derart miserabel umsetzen, dass Heike Schmoll in der FAZ immer wieder von Beispielen berichten kann, bei denen tatsächlich Kinder mit allen möglichen Förderbedarfen einfach ohne oder mit lächerlich geringer Unterstützung in Regelschulen gesteckt werden. Hier müssen wir klar machen, das ist nicht Inklusion, sondern Murks und genau so eine Menschenrechtsverletzung wie das Sonderschulsystem.
Zum anderen beobachte ich immer öfter, dass sich Werkstätten, Sonderschulen, Wohnheime und andere aussondernde Einrichtungen sich das Wort Inklusion aufs Türschild schreiben und (fast) genau so weiter machen wie bisher. Gegen diesen Etikettenschwindel müssen wir uns auch wehren!
Von Martin Cuno
Vielleicht sollten Sie sich bei denjenigen beschweren, die den nützlichen soziologischen Fachbegriff "Inklusion" zur Formel für eine Zwangsveranstaltung entwertet haben, die nur im Bereich staatlich organisierter Schule möglich ist: "Eine Schule für alle." Ich bin ein Freund von größtmöglicher Freiheit und Pluralismus im Bildungswesen – und finde diese Haltung absolut in der UN-BRK wieder, deren vielfältige und vielschichtige Aussagen man im Leben nicht auf einen einzigen Begriff "Inklusion" bringen kann. Ideologisch orientierte Verbände aber woll(t)en offensichtlich genau dies, um die Abschaffung von Förderschulen mit der Brechstange durchsetzen, was völlig konträr ist zu der von Ihnen formulierten Haltung: "Eine Wahl zu haben und Entscheidungen selbst zu treffen, gleichberechtigt behandelt zu werden ohne gleich zu sein, dazu zu gehören ohne wenn und aber." Kein Wunder, wenn das Pendel jetzt zurückschlägt; und insgesamt ein Trauerspiel. Ich würde sagen: lasst uns die UN-BRK und ein wirklich menschenrechtliches Denken und entsprechendes politisches Wollen zurückerobern!
Von Susanne v.E
Was für ein, in Aufbau und Inhalt, hervorragender Kommentar. Ich ziehe den Hut!
Besonders gut gefallen hat mir der Appell" Gemeinsam müssen wir laut werden und ins Bewußtsein rücken, was Inklusion für uns bedeutet: Eine Wahl zu haben und Entscheidungen selbst zu treffen, gleichberechtigt behandelt zu werden ohne gleich zu sein, dazu zu gehören, ohne wenn und aber.
Ich finde, dem ist rein gar nicht hinzuzufügen. Hier können sich alle anschließen, die tatsächlich Inklusion für alle fordern.