Gehörlose bei Public Viewing diskriminiert
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Hamburg (kobinet) Beim Fußballspiel Deutschland – Algerien wurde gehörlosen Gästen die Einblendung von Untertiteln in einem Hamburger Café und Restaurant im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel verweigert. Dort wollten am Montagabend sechs gehörlose Gäste das WM-Achtelfinale Deutschland gegen Algerien anschauen. Der Vorlauf zum Spiel lief mit Untertiteln, die der Besitzer des Cafés auf Anfrage der hörbehinderten Gäste eingeschaltet hatte. Bei Spielbeginn wurden diese jedoch abgeschalten.
Als die Hymne zum Fußballspiel gespielt wurde, waren die Untertitel plötzlich weg und der Restaurantbesitzer weigerte sich diese wieder einzuschalten, berichtet der gehörlose Simon Kollian in einer Presseinformation. Der Besitzer gestikulierte der gehörlosen Gruppe, dass die Untertitel stören würden und man könnte wegen der Untertitelbalken nichts sehen. Den gehörlosen Fans wurde damit der Zugang zu den Informationen während des Spieles gesperrt. Sie wurden damit auch von der Gemeinschaft der deutschen Fans ausgeschlossen und vor den Augen aller Anwesenden diskriminierend ins Abseits gestellt, schreibt Simon Kollian.
Zu diesem Zeitpunkt hätten sich im Restaurant etwa 50 Gäste aufgehalten, die an zwei Fernsehern das Spiel verfolgen konnten. Den Vorschlag der gehörlosen Gäste, wenigstens an einem der beiden Fernseher die Untertitelung einzublenden, wurde nach deren Bekunden beharrlich mit sturem Blick abgelehnt. "Als auch unser Hinweis auf die Diskriminierung unerhört blieb, kündigten wir an, mit der Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen", so Simon Kollian, einer der gehörlosen Gäste. Der Restaurantchef schrieb daraufhin auf einen Zettel, dass er sich nicht erpressen lasse. Um das Fußballspiel zu sehen, musste die gehörlose Gruppe schließlich nach Hause fahren und dort allein und weit weg von der allgegenwärtigen Fangemeinde zu Ende zu schauen.
Untertitel sind ein wichtiges Hilfsmittel für gehörlose Fans, um dem Spielgeschehen, Kommentaren und Hintergrunderklärungen folgen zu können. Die Untertitelfunktion ist in jedem modernen Fernseher zuschaltbar und die staatlichen Sender bieten inzwischen mit großer Selbstverständlichkeit die meisten Sendungen mit Untertitel an. Sie stören keineswegs das Bild, da sie in kommentarfreien Szenen nach kurzer Zeit ausgeblendet werden, beschreibt Simon Kollian die Situation und weist darauf hin, dass die Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten ist. Nach Artikel 30 der Konvention sollen kulturelle Inhalte in barrierefreien Formaten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden.

Von schmittandy
Das mann/frau gerade auf dem Lande der Diskreminierung ausgesetzt ist erlebe ich persönlich tagtäglich.Aber das so etwas im stätischem Alltag geschieht sollte wohl der Vergangenheit angehören.Nichts desto Trotz Kopf hoch.
Von Gisela Maubach
Magö hat geschrieben:
"Wenn man jeden Furz Diskriminierung nennt, entwertet das den Begriff."
"Magö" hat den Nagel auf den Kopf getroffen, denn dieses Problem, das hier Diskriminierung genannt wird, würden viele Menschen gern übernehmen, wenn die wirklichen Barrieren, die bewusst (!) aufgebaut werden, ausgeräumt werden könnten.
Wir haben soeben in der Apotheke erfahren, dass das Anitepileptikum Keppra, auf das viele Epileptiker zwingend angewiesen sind, ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung (!) etwa 300 Euro Zuzahlung pro Monat kosten soll - trotz erfolgter Zuzahlungsbefreiung.
Ob das einzige Ersatz-Präparat mit dem Namen Levetiracetam hinsichtlich der Zusatz-Stoffe und der Einnahme-Möglichkeiten einfach übernommen werden kann, ist mehr als unklar und müsste in jedem Einzelfall erst getestet werden.
Antiepileptika sind grundsätzlich schleichend (d.h. schrittweise) auszutauschen, was den Betroffenen im vorliegenden Fall gar nicht möglich ist, sofern sie nicht in der Lage sind, diese 300 Euro zuzuzahlen.
Menschen mit Behinderung, die auf Grundsicherung angewiesen sind, müssten also fast ihren gesamten Regelbedarf ausschließlich für die Zahlung ihres Antiepileptikums ausgeben, wenn sie keinen Status epilepticus (Lebensgefahr!) riskieren wollen. Aber wovon ernähren sie sich dann?
Wenn die Senkungen der Festbeträge (wegen der zunehmenden Sparmaßnahmen der Krankenkassen) lebensgefährliche Ausmaße annehmen, weil die Versorgung mit zuzahlungsbefreiten Medikamenten bei einigen Wirkstoffgruppen kaum noch möglich ist, handelt es sich nicht nur um Diskriminierung, sondern um vorsätzliche Gesundheitsgefährdung verzweifelter Menschen (incl. der Angehörigen), die sich ohne jede Vorwarnung mit einer plötzlichen Zuzahlung von 300 Euro für ihr gewohntes Medikament konfrontiert sehen, um sich vor epileptischen Anfällen zu schützen.
Von Magö
Finde das Verhalten des Café auch nicht angemessen, aber von Diskriminierung zu sprechen finde ich nicht angemessen. Wenn man jeden Furz Diskriminierung nennt, entwertet das den Begriff. Bei dem durchschnittlichen Lärm, der in einer Kneipe herrscht ist es oft unmöglich, den Sprecher zu verstehen. Diskriminiert jetzt die Besucherschaft diejenigen, die das Spiel hören wollen? Oder der Wirt, weil er nicht um Stille bittet? Die meisten Leute schauen auf den Schirm, ohne akkustische oder Untertitel-Infos zu bekommen, insofern haben Gehörlose sogar einen Vorteil, weil sie eher darauf trainiert sind, die rein visuellen Infos zu interpretieren. Die Betroffenen hätten sich IMO lieber im Nachhinein noch mal mit dem Wirt zusammensetzen oder die Kneipe wechseln sollen, anstatt gleich eine Pressmemitteilung zu schreiben, die Verhältnismäßigkeit stimmt einfach nicht.
Von mgaudi
Dass sich bei zwei Fernsehern keine einvernehmliche Lösung finden lässt, kann ich auch beim besten Willen nicht nachvollziehen. Spricht nicht gerade für den Laden und den Wirt.
Aber: Auch alle Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, können den Kommentaren beim "Public Viewing" in Deutschland nicht folgen. Ich habe bisher noch von keinem Algerier deshalb den Vorwurf Diskriminierung oder Fremdenhass gehört. Da sollte man bei allem berechtigten Ärger dann doch die Kirche im Dorf lassen. Schließlich ist der Wunsch anderer Menschen, das Spiel vornehmlich visuell und deshalb ohne Untertitel erleben zu wollen, auch ein berechtigter und nicht nur einfach eine Ausgrenzung von Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen.
Zielführender ist es sicherlich, das nächste Mal vor der ersten Bestellung in Ruhe zu klären, inwiefern die Bereitschaft besteht, das Spiel für alle Anwesenden erlebbar zu machen. Besonders in einer Gruppe von mehreren zahlenden Gästen, die bei Ablehnung des Anliegens woanders ihr Bierchen trinken werden, dürfte das erfolgversprechend sein.
Von Angehöriger
Hallo Felix,
es ist aber ein himmelweiter Unterschied, ob auf der einen Seite für den Nicht-Gehörlosen das Bild nicht so nett aussieht und auf der anderen Seite der Gehörlose komplett auf die Informationen verzichten muss!
Im übrigen schätze ich als Nicht-Gehörloser durchaus die Informationen, die die Untertitel auch für mich bedeuten.
Ich verstehe auch nicht, warum man nicht wenigstens auf dem zweiten Bildschirm die Untertitel ziegen konnte.
Von Felix
Naja, die Frage ist, ob der Café-Besitzer die Pflicht hat, den Untertitel anzuschalten. Ich wage das mal zu bezweifeln.
Ich finde auch, dass Untertitel stören. Ob man will oder nicht --- wo Text eingeblendet wird, guckt man auch hin. Das lenkt ab; abgesehen davon, dass der Text notwendigerweise Teile des Bildes verdeckt (wenn auch nur zeitweise).
Vielleicht findet man zukünftig eine Lösung, den Text auf einem externen Display anzuzeigen?
Nichtsdestotrotz bleibt das Verhalten seitens des Cafés natürlich etwas undiplomatisch --- zumal zwei Fernseher verfügbar waren.