Landesinklusionspreis kritisiert

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

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Bild: omp

Stuttgart (kobinet) Die Juryentscheidung für den Landesinklusionspreis in Baden-Württemberg ist von Betroffenen heute kritisiert worden. Sie ist ohne Dr. Alexandra Palzer (Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V.) und Britta Schade (Zentrum selbstbestimmt Leben e.V.) gefällt worden. Beide hatten sich aus der Jury zurückgezogen, weil sie feststellen mussten, dass die meisten Projekte, die zur Auswahl standen, dem Anspruch des Inklusionspreises nicht gerecht werden.

"In den Ausschreibungstexten des Preises war viel von Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung die Rede", kritisiert die Psychologin Britta Schade, "doch schon in der Vorauswahl standen fast ausschließlich Kooperations- und Begegnungsprojekte mit Sondereinrichtungen zur Debatte." Außerdem war kein Projekt dabei, das aktiv von Menschen mit Behinderung mitgestaltet war.

"Das ist einfach zu wenig", sagt auch Dr. Alexandra Palzer, die seit über 20 Jahren als Ärztin und Mutter einer inzwischen erwachsenen Tochter mit Behinderung für Inklusion kämpft. "Inklusionspreise können aus unserer Sicht nur an Initiativen und Organisationen vergeben werden, die die bestehenden separierenden Strukturen ernsthaft aufzulösen und damit auch gesellschaftliche Haltungen zu verändern versuchen."

Bei allem Respekt vor den Teilnehmern sei der Preis aus ihrer Sicht eher ein "was-wir-unter-Inklusion-verstehen-möchten-Preis", so Palzer und Schade in ihrer Presseerklärung: Inklusion sei in Baden-Württemberg noch immer kein Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung "auf Augenhöhe", und der Preis kein Beitrag dazu.

Lesermeinungen zu “Landesinklusionspreis kritisiert” (2)

Von Ingrid Gerber

... berechtigte Kritik - und klare Haltung der aus der Jury ausgetretenen Verbandsvertreterinnen - längst nicht immer da, wo Inklusion drauf steht, ist auch Inklusion drin! Alle Achtung!

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Inklusionspreise können aus unserer Sicht nur an Initiativen und Organisationen vergeben werden, die die bestehenden separierenden Strukturen ernsthaft aufzulösen und damit auch gesellschaftliche Haltungen zu verändern versuchen."

So gesehen dürfte es überhaupt keine Inklusionspreise geben, denn hinsichtlich der größten separierenden Strukturen - nämlich den Werkstätten - wird grundsätzliches Selbstbestimmungsrecht gar nicht erst thematisiert. Wenn überhaupt - darf die "Eingliederungshilfe", die eine Werkstatt für einen behinderten Menschen bekommt, nur zu einem "richtigen" Arbeitsplatz mitgenommen werden.
Und wer aufgrund der Schwere seiner Behinderung aber nicht arbeiten kann, soll nach den bisherigen Plänen auch zukünftig weiterhin an die Werkstatt gebunden bleiben.

Die Empfängerzahlen von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden von der Bundesregierung für das Jahr 2012 mit 472.946 (zusammen) angegeben - und davon die Mehrheit von 256.820 in "anerkannten" Werkstätten!!!

Wenn die Existenz von arbeitsUNfähigen Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung weiterhin ignoriert wird und deren Eingliederungshilfe auch zukünftig an die Werkstätten gebunden bleibt, wird nach der Definition des vorliegenden Beitrages wohl nie ein Inklusionspreis zu vergeben sein.