Niemanden aufgeben
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Mainz (kobinet) Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die Chancen der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz auf einen guten Arbeitsplatz erhöhen. "Wir möchten niemanden aufgeben, egal welchen Alters oder welcher Herkunft. Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitssuchenden in der Europäischen Union“, teilte Arbeitsminister Alexander Schweitzer im Rahmen des Starts zum Aufrufverfahren für arbeitsmarktpolitische Projekte 2015 mit.
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen insgesamt 109 Millionen Euro an ESF-Mitteln in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Operativer Beginn der Förderperiode 2014-2020 wird der 1. Januar 2015 sein. Erstmalig sind im Aufruf 2015 Förderansätze enthalten, für die drei unterschiedliche Ministerien die inhaltliche Verantwortung tragen. Neben dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sind das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen beteiligt.
Die Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Rheinland-Pfalz und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie rufen die Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Land auf, Anmeldungen für Projekte einzureichen, die dem Operationellen Programm des Landes entsprechen und deshalb aus ESF-Mitteln gefördert werden können.
Der erste Aufruf in der Förderperiode 2014-2020 richtet sich an die Träger arbeitsmarktpolitischer Projekte und bezieht sich auf eine Vielzahl von Förderansätzen für unterschiedliche Zielgruppen. Zu allen Förderansätzen wurden Rahmenbedingungen veröffentlicht. "Auch in der neuen Förderperiode 2014-2020 soll mit Hilfe der Strukturfondsmittel die erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung fortgesetzt werden", erklärte Minister Schweitzer. So dient der Aufruf zu Vorschlägen zunächst der Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs. Die eingehenden Anmeldungen werden auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien bewertet. Anschließend entscheidet ein Auswahlgremium über die Förderung. An dieses mehrschrittige Verfahren schließt sich das Antragsverfahren an.
Die Träger arbeitsmarktpolitischer Projekte können ihre Vorschläge bis zum 8. September 2014 einreichen. Der Aufruf, alle dazu gehörenden Dokumente sowie weitere ausführliche Informationen stehen auf der Website www.esf.rlp.de/esf-foerderung-2014-2020 zum Herunterladen zur Verfügung.