Wirtschaftskammer: Sonderbudget für barrierefreien Umbau sei nicht unbedingt nötig

Veröffentlicht am von Martin Ladstätter

100 Euro Schein
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Wien (kobinet) Spannend entwickelt sich die Diskussion zum Ablaufen der 10 jährigen Übergangsfrist zur Schaffung der Barrierefreiheit. Laut österreichischem Behindertengleichstellungsgesetz hat diese Übergangsfrist im Jahr 2006 zu laufen begonnen.

Kürzlich wies Behindertenanwalt Erwin Buchinger darauf hin, dass diese 10jährige Übergangsfrist in 500 Tagen abläuft und bisher zu wenig passiert sei. Er regte daher eine Infokampagne und ein Sonderbudget in der Höhe von 10 Millionen Euro an.

 

Wirtschaftskammer hält das für nicht unbedingt nötig

Finanzstaatssekretär Jochen Danninger (ÖVP) möchte die Verantwortung für diese Wirtschaftsförderung gleich ins Sozialministerium verschieben, doch Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) lehnt umgehend ab. Er verweist darauf, dass sein Ministerium schon 26 Mio. Euro an Förderung bezahlt habe und noch immer weiter bezahle. Ein Sonderbudget sei daher nicht vorgesehen.

"Möglich, aber nicht unbedingt für nötig hält man ein Sonderbudget für barrierefreien Umbau auch in der Wirtschaftskammer. Martin Gleitsmann, Sozialsprecher in der Unternehmervertretung, sagt, bisher sei man mit den Mitteln ausgekommen", meldet das Ö1-Mittagsjournal des ORF.

Der Wirtschaftskammer geht es gar nicht um Förderungen, sondern einfach um das Verschieben der Übergangsfristen um nochmals 4 Jahre. Dies habe man schon im Sommer deutlich gemacht. Man wolle gleich lange Zeit wie der Bund haben, der - in Ausnahmefällen - erst bis Ende 2019 umbauen muss.

Das Sozialministerium erteilt diesem Wunsch der Wirtschaftskammer Österreich - laut Ö1 - eine Absage: Der Bund sei in einer anderen Situation als Unternehmen - er habe mehrere tausend Gebäude, viele davon unter Denkmalschutz. Und da, so heißt es im Büro Hundstorfers, sei ein Umbau schwierig und teuer, deshalb gebe es hier eine längere Frist.