Nichts über uns ohne uns im Bezirk Mittelfranken

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Portrait von Amely Weiss
Portrait von Amely Weiss
Bild: Amely Weiss

Köln (kobinet) Die 54-jährige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Amely Weiß ist Vertreterin der SPD-Fraktion im Sozialausschuss des Bezirks Mittelfranken, in dem sie auch als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung tätig ist. Sibylle Nagel sprach mit ihr über ihre Erfahrungen als Behindertenbeauftragte.

Sibylle Nagel: Anlässlich des Bezirksparteitags der SPD Mittelfrankens hat der Bezirksvorstand einen Leitantrag mit dem Thema "Mittelfranken zu einer Vorzeige-Region für Inklusion ausbauen" eingebracht. Was sind für Sie die wesentlichen Punkte des Leitantrags?

Amely Weiß: Der Aktionsplan von Bayern dient als Grundlage für einen Aktionsplan von Mittelfranken. Der Leitantrag der Mittelfranken-SPD beinhaltet eine verstärkte Beteiligung der Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen. Dabei sieht der Aktionsplan für Mittelfranken eine verbesserte finanzielle Unterstützung der Menschen mit Behinderung vor. Wir wollen, dass ein inklusiver Behindertenrat für Mittelfranken als Sprachrohr für die Bedürfnisse und Belange der Betroffenen selbst gebildet wird. Zusätzlich sollen neue Arbeitsgruppen gegründet werden, die aus Mitgliedern dieses inklusiven Behindertenrats des Bezirks Mittelfranken und mittelfränkischer Städte und Landkreise bestehen. Sie erstellen Vorschläge zur Verbesserung des inklusiven Miteinanders. Wichtig ist dabei die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen, die die Rechte der Menschen mit Behinderung als selbstverständliches Bürgerrecht anerkennen und täglich leben.

Sibylle Nagel: Welche Rolle spielt für Sie die Behindertenrechtskonvention bei Ihrer Arbeit?

Amely Weiß: Die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist für mich eine Menschenrechtskonvention mit revolutionärem Potential. Sie ist die Basis meiner Arbeit. Wird sie umgesetzt, wird sich die inklusive Gesellschaft entwickeln, in der jede und jeder selbstverständlich dazugehört und ein gleichberechtigt anerkannter und selbstverständlicher Teil der Gesellschaft ist. Das kommt letzten Endes allen Menschen zu Gute, nicht nur den Menschen mit Behinderungen. Jeder Schritt in diese Richtung ist ein Schritt in Richtung des Aufbaus einer humanistischen Gesellschaft, in der es gerechter zugeht, durch mehr
Wertschätzung des einzelnen Menschen und seiner Talente, sowie mehr Respekt voreinander und mehr Miteinander.

Sibylle Nagel: Was ist vorrangiges Ziel Ihres Amtes?

Amely Weiß: Die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist mir ein großes Anliegen. Hierbei folge ich ihrem Grundsatz "Nichts über uns – ohne uns". Als Mittlerin zwischen Politik, Verwaltung, örtlichen Behindertenbeauftragten und den Einrichtungen kann ich die Verwirklichung der Behindertenrechtskonvention in dem kleinen Puzzlestück Mittelfranken unterstützen. Das betrifft Kinder in Frühfördermaßnahmen und Schulen genauso wie Jugendliche in Ausbildung, beispielsweise in den Berufsbildungseinrichtungen des Bezirks wie Menschen zuhause, in Werkstätten oder Heimen. Dabei möchte ich immer aus erster Hand die Meinung der Betroffenen erfahren und sie dabei unterstützen, ihre Bedürfnisse und ihren Bedarf in die aktuelle Diskussion einzubringen. Die Menschen mit Behinderungen müssen besser beteiligt sein, ihre Anliegen müssen besser umgesetzt werden.

Sibylle Nagel: Welche Strategien haben Sie, um überparteilich Mehrheiten für Anliegen von Menschen mit Behinderung zu erzielen?

Amely Weiß: Zunächst muss ich die Meinungen der Betroffenen zu neuen Beschlüssen kennen, dann kann ich sie weitergeben. Überparteilich heißt für mich, mit den Menschen der anderen Parteien zu reden, um die besten Beschlüsse im Sinne der Menschen mit Behinderungen zu erreichen.

Sibylle Nagel: Können Sie uns zum Abschluss ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention nennen?

Amely Weiß: Im April dieses Jahres feierte die Boxdorfer Werkstatt ihr 40-jähriges Bestehen. Sie wurde 1974 von Eltern von Kindern mit Körperbehinderungen als Verein gegründet. Man ging experimentell an die Aufgabe heran, die richtige Arbeit für die Betroffenen zu finden, die den Möglichkeiten und dem Bedarf der jungen Menschen entsprach. Die Werkstatt arbeitet hochprofessionell und marktorientiert wie die Industriebetriebe, mit denen sie auf Augenhöhe arbeitet und verhandelt. Seit 1993 engagiert sich die Werkstatt in der Vermittlung von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und ist dabei sehr erfolgreich. Es konnten 20 Menschen mit Behinderung dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt werden. Die Nachhaltigkeit liegt hier bei über 84 Prozent. Im Bundesvergleich liegt diese Quote bei rund 65 Prozent.

Sibylle Nagel: Vielen Dank Frau Weiß für das Gespräch und weiterhin viel Erfolg für Ihre Arbeit.

Lesermeinungen zu “Nichts über uns ohne uns im Bezirk Mittelfranken” (7)

Von Inge Rosenberger

Egal, in welche Region, in welche Region, in welche Einrichtung und in welche alten oder neuen Gesetzestexte wir blicken: Menschen mit schwerer Behinderung bleiben chancenlos. Ihre gesamten Lebensbedingungen werden ausschließlich an der wirtschaftlichen Verwertbarkeit ihrer Fähigkeiten festgemacht.
Die Inklusion, wie sie derzeit umgesetzt wird, teilt die behinderten Menschen:
diejenigen, deren Leistungen marktkonform verwertbar sind, wird eine Teilhabe an der Gesellschaft zugestanden. Der Rest verschwindet in den exklusiven potemkinschen Dörfern . . .

Von Gisela Maubach

"Menschen mit Behinderung, die zu keiner zielgerichteten Tätigkeit in der Lage sind und mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch nie sein werden, bei denen also berufliche Rehabilitation nicht mehr im Vordergrund steht, leben dagegen in einem Pflegeheim als Einrichtung der Eingliederungshilfe i. S. d. SGB XII oder in einem Pflegeheim nach SGB XI. [...]"

Zitat auf der HP des Bezirks Mittelfranken!

Und Zitat Amely Weiß vom Sozialausschuss in Mittelfranken:

"Die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist für mich eine Menschenrechtskonvention mit revolutionärem Potential."

Wie passt das zusammen??????

Von Inge Rosenberger

Es stellt sich auch die Frage, ob die Bestrebungen zur Umsetzung der UN-Konvention auch die Beendigung der diskriminierenden Zuordnung zu bestimmten Wohnformen nach der vorhandenen Arbeitsfähigkeit enthalten.

Zitat auf der HP des Bezirks Mittelfranken: (http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt6/abt60023.htm)
[...] Unterscheidung Wohnheim – Werkstatt für Behinderte (WfB) Wohnpflegeheim – Förderstätte
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die konzeptionelle Unterscheidung von Wohnheimen für WfB-fähige Behinderte mit einer Tätigkeit in einer WfB und einem Wohnpflegeheim als grundsätzliche Einrichtung der Eingliederungshilfe i. S. d. SGB XII mit Tagesbetreuung in einer Förderstätte hin.
Menschen mit Behinderung, die zu keiner zielgerichteten Tätigkeit in der Lage sind und mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch nie sein werden, bei denen also berufliche Rehabilitation nicht mehr im Vordergrund steht, leben dagegen in einem Pflegeheim als Einrichtung der Eingliederungshilfe i. S. d. SGB XII oder in einem Pflegeheim nach SGB XI. [...]

Von Beamtenschreck

Versehentlich hatte ich hier einen Schreibfehler in meinem Beitrag welchen ich nun korrigieren möchte.

Natürlich muss es Dr. Sven Drebes heißen.

Entschuldigung, aber wenn ich derartig tolles aus meinem Bezirk
hier in einem Interview lese, dann kann in der Verwirrung und eigenen Erkenntnis so etwas schon mal passieren.

Komisch und verwirrend ist aber für mich, dass man persönlich mit der Kehrtwende von 180° ganz andere Erfahrungen in den letzten Jahren machte.

Euer Beamtenschreck

Von Gisela Maubach

Interessant hierzu ist auch das „Werkstattgespräch zum Grundlagenpapier des BMAS“:

http://www.bagwfbm.de/article/1875

Da ist zu lesen:
„Der dauerhafte Nachteilsausgleich aus den Mitteln der Eingliederungshilfe für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse der Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - das Hauptanliegen des Bundesbeauftragten der Bundesregierung - wurde mit dem Hinweis auf die volle Erwerbsminderung der betroffenen Personen abgelehnt.“!!!

Mittlerweile wird auch immer offensichtlicher, warum man auch diejenigen Menschen gerne in den Werkstätten behalten möchte, die leistungsfähig genug sind, um das „Arbeitsergebnis“ der Werkstatt zu erzeugen, aus dem das Arbeitsentgelt für alle (!) gezahlt werden muss (§ 138 Abs. 2 SGB IX):

Wenn von den Werkstatt-Trägern angestrebt wird, nicht mehr zwischen „werkstattfähigen“ und „nicht werkstattfähigen“ Menschen zu unterscheiden, würden die 20 Prozent der Betroffen, die bisher in einer Tagesförderstätte betreut werden, ebenfalls unter dem Dach von Werkstätten in eigenen Gruppen untergebracht und hätten dann ebenfalls Anspruch auf ein "Entgelt".
Das erwirtschaftete Arbeitsergebnis der leistungsfähigen Werkstatt-Beschäftigten müsste dann also mit den 20 Prozent nicht-leistungsfähigen geteilt werden, so dass der Lohn für jede/n einzelne/n noch weiter sinken würde - so wie in NRW bereits Realität.
Ganz aktuell kann man hier nachlesen, dass Werkstattbeschäftigte keine Arbeitnehmer sind – sondern „Rehabilitanden“:

http://www.bagwfbm.de/article/2201

Und (Zitat): „Das Entgeltsystem schüttet die erwirtschafteten Gewinne an die Solidargemeinschaft der Beschäftigten aus.“

Was nirgends erwähnt wird, ist die unterschiedliche Höhe der „Eingliederungshilfe“, die die Werkstätten (!) für alle „Rehabilitanden“ erhält.
Für Personalmehrbedarf wird an die Werkstätten ein Mehrfaches gezahlt, wenn der behinderte Mensch einen hohen Bedarf hat.

Je mehr Menschen mit hohem Personalmehrbedarf eine Werkstatt besuchen, desto mehr "Eingliederungshilfe" fließt also in die Werkstatt. Aber gleichzeitig sinken dann auch die Löhne wegen der "Solidargemeinschaft der Beschäftigten" bei der Aussschüttung der erwirtschafteten Gewinne!

Allerdings haben die Menschen mit hohem Betreuungsbedarf keine Chance auf eine Tagesstruktur außerhalb der Werkstatt, weil die Teilhabe am Arbeitsleben immer vorrangig ist und die Werkstatt nun mal der einzig mögliche „Arbeitgeber“ für diejenigen ist, die in der Realität wegen ihrer Behinderung eben doch nicht arbeiten können.

Wenn man aber als Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention die Vermittlung von 20 Menschen innerhalb von 20 Jahren in den allgemeinen Arbeitsmarkt nennt, dann scheint doch ein seltsames Verständnis von der UN-Konvention vorzuliegen, denn solange die Werkstätten nur in Richtung Arbeitsmarkt verlassen werden dürfen, während zunehmend arbeitsunfähige Menschen in die Werkstätten kommen, führt diese Entwicklung die UN-Konvention eher ad absurdum.

Von Beamtenschreck

Sehr geehrter Herr Dr. Drewes,

in Mittelfranken ticken halt die Uhren etwas anders. Die Selbst Verherrlichung in Politik und Bezirksverwaltung kennt mit geringen Ausnahmen keine Grenzen und hat nichts mit dem zutun, was man seitens des Gesetzgebers als selbst bestimmtes Leben in der Gesellschaft dem behinderten Menschen ermöglichen wollte. Mich würde mal interessieren, wie die Frau Amely Weiss zu solchen Erkenntnissen kommt?

Die Praxis, spricht eindeutig eine andere Sprache.

der Beamtenschreck aus Nürnberg / Mittelfranken

Von Sven Drebes

Da staunt der Laie und der Fachmann kann nur noch den Kopf schütteln! Eine Werkstatt, die - genauer gesagt deren mies bezahlte Beschäftigte - "hochprofessionell und marktorientiert wie die Industriebetriebe, mit denen sie auf Augenhöhe arbeitet und verhandelt" arbeitet, aber in 20 Jahren nur 20 Beschüftigte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt, soll ein Beispiel zur gelungenen Umsetzung der BRK sein??? Das ist gerade mal eine Vermittlung pro Jahr. Zudem zählt die Vermittlung seit Jahrzehnten zu den grundlegenden gesetzlichen Aufgaben der Werkstätten.
Armes Mittelfranken!