Offener Brief gegen falsche Signale
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Karlsruhe (kobiinet) Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) hat sich mit einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und den Ersten Bürgermeister von Hamburg Olaf Scholz gewandt. Darin macht das Netzwerk deutlich, dass es in der von den beiden Politikern vorgeschlagenen Entkoppelung der Entlastung der Kommunen vom Bundesteilhabegesetz falsche Signale für den Prozess der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes sieht.
"Mit großer Sorge nehmen wir Ihren aktuellen Vorstoß zur Entkopplung des Bundesteilhabegesetzes von der finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen zur Kenntnis. Wir sehen diesen Vorstoß im Kontext der bereits am 20.08.2014 vom Bundeskabinett beschlossenen Entlastung der Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro, da auch diese Entlastung im Vorgriff auf das noch zu erarbeitende Bundesteilhabegesetz geschehen soll. Unseres Erachtens sind das falsche Signale. Dadurch entfällt für die Länder und Kommunen jegliche Dringlichkeit zu einem baldigen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes, und die längst überfälligen Korrekturen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention drohen gänzlich von der politischen Agenda der schwarz-roten Bundesregierung zu verschwinden", heißt es in dem von Harry Hieb unterschriebenen offenen Brief.
Das Netzwerk bittet die beiden PolitikerInnen daher folgende Fragen zu beantworten:
"1. Wie beabsichtigen Sie sicherzustellen, dass das geplante Bundesteilhabegesetz nicht nur zu einem Instrumentarium der Entlastung der Länder und Kommunen degradiert, sondern auch den Anspruch einer sozialpolitischen Reform erfüllt? Hierzu gehören aus Sicht der Menschen mit Assistenzbedarf zweifellos das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht bzgl. Wohnform und -ort, sowie die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der erforderlichen Fachleistungen auf Basis einer vollumfänglich gesicherten Bedarfsdeckung.
2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit das Bundesteilhabegesetz, auch bei der von Ihnen favorisierten Entkopplung des Bundesteilhabegesetzes von der finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen, nicht von der politischen Agenda verschwindet und, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt? In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, dass Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen 'Fürsorgesystem' herausgeführt werden sollen."
