Schwerbehindertenvertretungen stehen zur Wahl
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Stuttgart (kobinet) "Die Schwerbehindertenvertretungen sind ein wichtiges Instrument, um für Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben durchzusetzen". Mit diesen Worten hat die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter zur Teilnahme an der Wahl der Schwerbehindertenvertretungen aufgerufen, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November bundesweit durchgeführt werden.
Die Wahlen finden in allen Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern statt. "Ich möchte alle schwerbehinderten Beschäftigten ermutigen, sich an der Wahl zu beteiligen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen oder – noch besser - sich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen", so die Sozialministerin.
Nach den Regelungen des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuches besteht die Schwerbehindertenvertretung aus mindestens einer Vertrauensperson und einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, die selbst nicht schwerbehindert sein müssen. Die Schwerbehindertenvertretung hat den gesetzlichen Auftrag, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle zu fördern und den schwerbehinderten Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dabei hat sie zu überwachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten und die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, heißt es vonseiten des baden-württembergischen Sozialministeriums.
Schwerbehindertenvertreter haben aber auch zum Beispiel die Aufgabe, Kolleginnen und Kollegen rund um das Thema Behinderung und Arbeitsplatzsicherung sowie Arbeitsplatzgestaltung zu beraten. Darüber hinaus haben die Schwerbehindertenvertretungen ähnlich wie Betriebsräte eine Reihe von gesetzlich garantierten Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten. So haben Sie beispielsweise das Recht, an den Sitzungen des Betriebsrates oder bei Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat teilzunehmen und sich zu äußern.
"Starke Schwerbehindertenvertretungen sind unverzichtbare Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben", betonte Ministerin Altpeter. "Schwerbehindertenvertretungen setzen in der Praxis um, dass alle Menschen gleichberechtigt miteinander arbeiten können, ihnen die gleichen Chancen und Möglichkeiten offen stehen und niemand ausgegrenzt wird."

Von Gerti
Und was ist, wenn Merkel TTIP, CETA und all' die anderen Grausamkeiten durchdrückt (mit Hilfe der EU und Konsorten), dann kann man sich die Selbstvertretung _Scherbehindertenvertreter/in_ allenfalls noch (virtuell) in die Haare schmieren.
TTIP und CETA sind nichts anderes und nichts anderes als dauerhafte, irreversible Entrechtung, selbst der cdu, spd-Mitglieder, die diese Gedanken jedoch von sich wegschieben und lieber eine/n auf 'Häschen duck' dich' machen.