20 Jahre nach der Grundgesetzergänzung
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: rba
Berlin (kobinet) Am 15. November 1994, also genau vor 20 Jahren, ist der neue Satz in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Kraft getreten. "Mit diesen schlichten sieben Worten ist ein Perspektivenwechsel in Gang gesetzt worden, der behinderte Menschen als Trägerinnen und Träger von Rechten und nicht als Objekte der Fürsorge betrachtet", erinnert heute H.- Günter Heiden, Pressesprecher des Netzwerks Artikel 3 an diesen bedeutsamen Tag.
Mit dem Sozialbesetzbuch IX, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist dieser Perspektivenwechsel dann auch in Einzelgesetze eingeflossen, so Heiden. Doch mit der Ratifikation des UN-Behindertenrechtskonvention sei es nun an der Zeit, alle Einzelgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Konvention zu überprüfen. So orientiere sich beispielsweise die Regelung der Selbsthilfeförderung im Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) immer noch an einem veralteten Verzeichnis von "Krankheitsbildern", ist also dem medizinischen Modell von Behinderung verhaftet.
In einigen Bundesländern, etwa in Berlin, werde der Versuch unternommen, die Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit hin zu überprüfen, stellt Heiden fest. "Notwendig ist dies aber auch für die Bundesebene, zunächst bei allen neu zu schaffenden Gesetzen, wie etwa aktuell dem Präventionsgesetz und mittelfristig dem Bundesteilhabegesetz. Im Grunde müssten aber auch alle bestehenden Bundesgesetze Schritt für Schritt gecheckt werden, damit wirklich niemand mehr wegen seiner Behinderung benachteiligt wird."

Von Beamtenschreck
Liebe freunde und Leidensgefährten,
Im Grunde müssten aber auch alle bestehenden Bundesgesetze Schritt für Schritt gecheckt werden, damit wirklich niemand mehr wegen seiner Behinderung benachteiligt wird."
So das Zitat aus dem Beitrag:
Wie sollte dass denn aussehen? Mit uns, über uns, durch uns begleitet, oder gegen uns, wenn nur die Meinung der Lobby zählt.
Allein ein anhäufen immer erneuter Baustellen bringt nicht dass, was in der Theorie immer so toll dargestellt ist.
Wie viele Masterarbeiten, Dissertationen und anderes wurden denn mit guter Erkenntnis in den 20 Jahren schon geschaffen, wo sich die einzelnen unterstützt durch Prof. etc. diesem schwierigen Kapitel annahmen, aber leider es in vielem bei der Theorie geblieben ist.
Wer heute glaubt, dass die BRK in Deutschland ein neues GG beflügeln kann, der hat bisher einiges verkannt, denn die BRK ist da, aber der Wille zur Gewährung unserer Rechte weit entfernt.
Man spricht gelegentlich von den ewigen Studenten, wenn diese nicht endlich einmal fertig werden, in diesem Punkt der BRK würde ich es eher Theoretiker auf Lebenszeit nennen.
Euer Beamtenschreck
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"So orientiere sich beispielsweise die Regelung der Selbsthilfeförderung im Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) immer noch an einem veralteten Verzeichnis von "Krankheitsbildern", ist also dem medizinischen Modell von Behinderung verhaftet."
Ja - und die Eingliederungshilfe für Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, orientiert sich im SGB IX immer noch an den Werkstätten . . .