Lebenshilfe für Barrierefreiheit und Alter in Würde
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Lebenshilfe
Erlangen (kobinet) Barrierefreiheit und das Leben im Alter waren die beiden großen Themen auf der diesjährigen Landesversammlung der Lebenshilfe Bayern in Erlangen. In ihren Resolutionen dazu fordert sie zum einen, die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen wie Bildung, Arbeit, Wohnen, politische Teilhabe und Freizeit zu verwirklichen. Zum anderen setzt sie sich für ein Alter in Würde und ein lebenslanges Recht auf Leistungen der Eingliederungshilfe ein.
Auch das geplante Bundesteilhabegesetz müsse sich daran messen lassen, wie es die volle Teilhabe und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen jeden Alters sicherstelle, so die Landesvorsitzende, Landtagspräsidentin Barbara Stamm, in ihrer Rede vor über 140 Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsorganisationen. Entscheidend dabei sei, dass die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen wird. Dazu werde die Lebenshilfe Bayern, wenn nötig, sich auch weiterhin lautstark zu Wort melden.

Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"Auch das geplante Bundesteilhabegesetz müsse sich daran messen lassen, wie es die volle Teilhabe und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen jeden Alters sicherstelle".
Hinsichtlich der Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe bei der Tagesstruktur ist bisher lediglich zu vernehmen, dass die Lebenshilfe die Unterscheidung nach dem Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit aufheben will.
Da dies dazu führt, dass arbeitsunfähige Menschen deshalb an die Werkstatt gebunden bleiben, weil die Werkstatt dann der einzig mögliche "Arbeitgeber" für arbeitsunfähige Menschen ist, müsste im Gegenzug auch die Vorrangigkeit aufgehoben werden, wonach die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorrangig sind gegenüber Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Solange diese Vorrangigkeit bestehen bleibt, ist "die volle Teilhabe und das selbstbestimmte Leben" für diejenigen ausgeschlossen (!), die aufgrund der Schwere ihrer geistigen Behinderung keine Arbeit leisten können.
Wenn für arbeitsunfähige Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben vorrangig ist, wäre das vergleichbar mit einer Teilhabe am Sehen für blinde Menschen, die ihre Werktage nur dann außerhalb von Blindeneinrichtungen verbringen dürften, wenn sie das Sehen gelernt haben (Ironie Ende).