Ehemalige Heimkinder mit Behinderung entschädigen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Berlin (kobinet) Anlässlich der Entscheidung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, sich nicht an Entschädigungszahlungen für behinderte Heimkinder zu beteiligen, tritt der behindertenpolitische Sprecher der Berliner Piratenfraktion Alexander Spies dafür ein, dass ehemalige Heimkinder mit Behinderung entschädigt werden.
"Schon letztes Jahr waren den Vertretern aus Bund und Ländern klar, dass es auch einen Fonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen geben muss, die Gewalt und Unrecht während ihrer Zeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe erfahren haben. Leider ist bis jetzt noch nicht viel passiert. Während ehemalige Heimkinder ohne Behinderungen Leistungen erhalten, gehen ehemalige behinderte Heimkinder zurzeit noch leer aus. Zwar sind sich Bund und Länder einig, dass diese Ungleichbehandlung aufgehoben werden muss, jedoch bestehen Uneinigkeiten, wer die finanzielle Verantwortung tragen soll. Die Piratenfraktion fordert, dass hier zeitnah eine Lösung gefunden wird", erklärte Alexander Spies. "Wir fordern, dass die Streitigkeiten beseitigt werden und sich alle Länder dafür einsetzen, dass die Betroffenen endlich Unterstützungsleitungen erhalten. Dieser Verschiebebahnhof von Verantwortlichkeiten gehört beseitigt. Das muss möglichst schnell passieren, denn viele der Betroffenen sind inzwischen sehr alt. Das Unrecht kann zwar nicht mehr wieder gut gemacht werden, doch Unterstützungsleistungen können dazu beitragen, Folgeschäden abzumildern."

Von Peter Schumacher
Vielen Dank für den Kommentar von Frau Dettinger. Schon Dr. Manfred Kappeler hat sich zu den Ergebnissen des Runden Tisch Heimerziehung damals kritisch geäußert und u. a. kritisiert, dass ehemalige Heimkinder mit Behinderung von der sogenannten Entschädigung ausgeschlossen sind.
Frau Dr. Antje Vollmer war mit Sicherheit keine gute Vertreterin für uns ehemaligen Heimkinder. Die Interessen der evangelischen und katholischen Kirchen hatten für Frau Vollmer einen größeren Stellenwert, so dass lediglich Sachleistungen als Entschädigung zum tragen kommen, während beide Kirchen, heute sich von Kirchen-Steuer-Einnahmen kaum noch retten können und im Geld 'schwimmen'.
Es genügt eben nicht, daß beide Kirchen ihr Verhalten aus den 50er und 60er Jahren nur bedauern, gleichzeitig die festgestellten Menschenrechtsverletzungen nur mit Sachleistungen als 'Entschädigung' deklarieren und behinderte Menschen automatisch ausgeschlossen wurden.
Unverständlich bleibt auch, daß die ehemalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Dr. Antje Vollmer den Hans-Ehrenberg-Preis (Barauszahlung EUR 5.000,00), bereits in 2011 erhalten hat und NICHT mit Sachleistungen abspeist wurde.
Wer hat dem wird gegeben, wer wenig oder nichts hat, kann sich als Antragsteller bettelnd, hinten anstellen.
Von Heidi Dettinger
Das ganze ist - mit Verlaub - eine Riesensauerei!
Art. 3 Grundgesetz sagt eindeutig:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Von Ausnahmen ist keine Rede!!!!!!!!!!!!!!!
Auch wenn es nach wie vor KEINE Entschädigung ist, was ehemalige Heimkinder bekommen, sondern ein Almosen! Zumindest dieses Almosen müsste für alle gelten!