AG Bundesteilhabegesetz zum SGB IX
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: BMAS
Berlin (kobinet) Die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz führt am 10. Dezember ihre mittlerweile fünfte Sitzung durch. Wie es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit der Dokumentation des Beteiligungsprozesses heißt, stehen bei der morgigen Sitzung u.a. mögliche Änderungen im Sozialgesetzbuch IX im Mittelpunkt der Beratungen.
Zudem wird es bei der Sitzung um die Aufgaben und Verantwortung der Länder und Träger sowie um das Leistungserbringungsrecht bzw. das Vertragsrecht im SGB XII und SGB IX gehen. Behinderte Menschen erhoffen sich u.a., dass es im Zuge der Gesetzesreform endlich auch klarere Regelungen zur Elternassistenz und Sanktionen gibt, wenn die im SGB IX verankerten Fristen von den Rehaträgern nicht eingehalten und Leistungen von Leistungserbringern nicht oder nicht sachgerecht erbracht werden.
Link zu weiteren Informationen zum Beteiligungsprozess zum Bundesteilhabegesetz

Von Gisela Maubach
Dann dürfen wir ja gespannt darauf sein, wie sich die § 136 und folgende des SGB IX entwickeln, wo es darum geht, wer in eine Werkstatt zu gehen hat:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__136.html
Und insbesondere dürfen wir gespannt darauf sein, in welche Richtungen die Werkstatt verlassen werden darf, denn wenn arbeitsunfähige Menschen nur Teilhabeleistungen zur Arbeit bekommen können, wäre damit die Werkstatt-Pflicht einzementiert.