Barrierefreiheit im Bahnverkehr in Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Landtag RLP
Mainz (kobinet) Nach den Ergebnissen eines Berichtsantrags der rheinland-pfälzischen Landtagsfraktion der Grünen gibt nach Ansicht deren verkehrspolitischen Sprecherin, Jutta Blatzheim-Roegler, eine Reihe von Verbesserungen in Sachen Barrierefreiheit auf Bahnstationen in Rheinland-Pfalz.
"Der Rheinland-Pfalz-Takt 2015 läuft an: mehr moderne Züge, bessere Verbindungen. Das ist bundesweit einzigartig – aber auch für jeden nutzbar? Wie sieht die Situation im Land aus, was Barrierefreiheit auf Bahnhöfen angeht? ÖPNV soll für alle nutzbar sein: für Menschen, die auf Grund von Handicaps oder Krankheit eingeschränkt sind, Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren, Menschen mit Sehbehinderungen. Die Voraussetzungen sind nicht immer gegeben. Die durchgängige Barrierefreiheit ist jedoch Ziel des rot-grünen Koalitionsvertrags", so Jutta Blatzheim-Roegler.
"Wir sind in Sachen Barrierefreiheit gut unterwegs. Mit über 100 Millionen Euro werden seit 2011 sukzessive Verbesserungen an den Stationen im Land umgesetzt. Nur 11 Prozent der Verkehrsstationen in Rheinland-Pfalz sind noch nicht barrierefrei. Dagegen präsentieren sich beispielsweise Ahrweiler, Föhren, Kyllburg, Laubenheim/Nahe, Münster-Sarmsheim, St.Goarshausen, Wittlich und Gau-Algesheim schon komplett barrierefrei. In den Jahren 2015 und 2016 kommen voraussichtlich 19 weitere Stationen hinzu. Als durchgehend barrierefrei wird 2015 die künftige S-Bahn-Strecke Mainz – Mannheim mobilitätseingeschränkten Personen zur Verfügung stehen", so Jutta Blatzheim-Roegler. In Zahlen liest sich das nach ihren Informationen so: Von den derzeit insgesamt 416 Verkehrsstationen in Rheinland-Pfalz sind an 283 Bahnhöfen die Bahnsteige stufenfrei erreichbar. An 86 Stationen steht zumindest ein Bahnsteig ohne Stufen zur Verfügung. 47 Verkehrsstationen weisen noch keine Barrierefreiheit auf. 171 der Verkehrsstationen sind vollständig und 23 Stationen teilweise mit einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte Fahrgäste ausgestattet. Diese Ausstattung fehlt jedoch noch an 222 Bahnhöfen.
"Umweltbewusst und barrierefrei unterwegs sein zu können, ist ein wichtiger Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen und zum sozial-ökologischen Wandel. Bund, Land und Kommunen müssen hier an einem Strang ziehen", so Blatzheim-Roegler. Das zum 1. Januar 2013 novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) misst der Barrierefreiheit im ÖPNV eine wichtige Bedeutung zu. Nach der Novellierung des PBefG haben Nahverkehrspläne die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. In der Regel wird die Finanzierung von Bahnhofsumbauten zur Barrierefreiheit mit 60 Prozent vom Bund, zu 25 Prozent vom Land und zu 15 Prozent von der Kommune geteilt.

Von jseuling
Barrierefrei für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen ist ein Bahnhof nur, wenn alle Informationen konsequent nach dem zwei Sinne Prinzip bereitgestellt werden. Dies gilt besonders für alle Systeme zur Alarmierung und Gefahrenabwehr.
Vor allem bei kurzfristigen Änderungen von Verbindungen und Anschlusszügen werden bei nahezu allen Bahnhöfen - ich persönlich kennen keine, will aber nicht ausschließen, dass es Bahnhöfe mit entsprechend flexibler Textinformation gibt - die Reisenden nur akustisch per Durchsage informiert. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen sind von diesen wichtigen Informationen ausgeschlossen.
Zum barrierefreien Bahnverkehr gehören darüber hinaus natürlich auch die Züge selbst. Auch hier fehlt in den meisten Zügen eine Möglichkeit für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, akutelle Informationen über Änderungen gegenüber dem Fahrplan und über sich ändernde Anschlussmöglichkeiten zu erhalten.
Aus Sicht eines Bahnreisenden mit Hörbeeinträchtigungen kann ich daher die Meinung, wir wären in Sachen Barrierefreiheit gut unterwegs, nicht teilen.
Von Joachim Flach
Irgendwie erschließt sich mir die dargestellte Mathematik nicht.
Wenn von 416 Bahnhöfen 283 barrierefrei sind, dann sind das 68%. Somit sind 32% der Bahnhöfe nicht barrierefrei, und nicht 11%.