Bundesteilhabegesetz ins Sozialgesetzbuch IX
Veröffentlicht am von Christian Mayer
Bild: Irina Tischer
Kassel (kobinet) Der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, Ottmar Miles-Paul, bekräftigte die Forderung nach der Verankerung des Bundesteilhabegesetzes im 1. Teil des Sozialgesetzbuches IX. Alles andere wäre ein Rückschritt in der Behindertenpolitik Deutschlands.
"Dieses Jahr wird ein entscheidendes Jahr für die Behindertenpolitik in Deutschland. Sowohl der Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz als auch die Gesetzesinitiative für die Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes stehen auf der Tagesordnung und sind zentraler Bestandteil für die Umsetezung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland", erklärte Ottmar Miles-Paul. Während derzeit über die Einzelheiten der Reform des Bundesteilhabegesetzes in einem vorbildlichen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales koordinierten Beteiligungsprozess diskutiert wird, gelte es nun, klare Grundsätze für die Reform festzuschreiben. "Die Verankerung des Bundesteilhabegesetzes im 1. Teil des Sozialgesetzbuch IX ist eine zentrale Forderung der Verbände, die unbedingt verwirklicht werden muss. Neben der medizinischen und beruflichen Rehabilitation muss auch die soziale Rehabilitation gleichberechtigt ins SGB IX aufgenommen und einkommens- und vermögensunabhängig geregelt werden", so Ottmar Miles-Paul.
"Ein weiterer zentraler Punkt der Gesetzesreform muss die Verankerung und Berücksichtigung der Persönlichen Assistenz in den unterschiedlichsten Bereichen sein. Was von vielen in der traditionellen Behindertenarbeit Verankerten meist nicht im Blickfeld ist, stellt für behinderte Menschen ein zentrales Instrument für die gleichberechtigte Teilhabe und für die Inklusion dar. Denn wenn behinderte Menschen, die Assistenz bekommen, die sie brauchen, dann haben sie auch echte Ansprüche auf Inklusion", so Ottmar Miles-Paul.
Es gelte nun also in der heißen Phase der Entwicklung des Gesetzentwurfes für ein Bundesteilhabegesetz immer wieder deutlich zu machen, dass unterhalb einer Verankerung des Bundesteilhabegesetzes im Sozialgesetzbuch IX und ohne klare Regelungen zur Persönlichen Assistenz gar nichts geht.

Von Gisela Maubach
Sehr geehrter Herr Miles-Paul,
gestern habe ich mich zu dieser Veranstaltung in Köln angemeldet, die von Ihnen laut Ausschreibung in der Funktion als Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz moderiert wird:
http://www.zsl-koeln.de/fileadmin/zsl/aktuelles/Einladung_Teilhabegesetz_7_Mai_2015.pdf
Da dort auch der NRW-Behindertenbeauftragte mitwirkt und ein Vertreter des BMAS angefragt ist, bin ich sehr gespannt, ob in den Themen der Diskussion und in der abschließend geplanten Resolution tatsächlich ALLE Menschen mit Behinderung einbezogen sein werden.
Es wäre ein willkommener Fortschritt, wenn es zukünftig keine Menschen mehr geben dürfte, für die ohne irgendein Selbstbestimmungsrecht und entgegen ihres individuellen persönlichen Bedarfs der "beschützte Rahmen" (also die Unterbringung in großen Schwerstbehinderten-Gruppen) die einzig mögliche "Teilhabe"-Leistung für die Tagesstruktur ist.
Hoffnungsvolle Grüße
Gisela Maubach
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[Hinweis der Redaktion: Bitte in Sachen Teilhabegesetz das Forum Teilhabegesetz nutzen. Sie finden es eingebettet in http://www.teilhabegesetz.org//pages/mitreden.php bzw. https://groups.google.com/forum/#!forum/mitreden-teilhabegesetz]
Von Gisela Maubach
Sehr geehrter Herr Miles-Paul,
hier ist zu lesen, dass Sie "faktisch der Vorsitzende des Vereins kobinet e.V." sind, der die kobinet-Nachrichten trägt:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/2/dokumente/25239/Wir-%C3%BCber-uns.htm
Zudem nennen Sie sich Koordinator der Kampagne für ein gutes (!) Bundesteilhabegesetz.
Ein gutes (!) Bundesteilhabegesetz kann nur entstehen, wenn dabei die Menschenrechte aller (!) Menschen mit Behinderung geachtet werden - auch derjenigen, die behinderungsbedingt nicht in der Lage sind, sich selbst einzubringen.
Wenn aber sogar in einem Teilnehmer-Protokoll über die Fachtagung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Bundesteilhabegesetz zu lesen ist, dass es "einen großen Teil von Menschen" gibt, für den der "beschützte Rahmen die beste Lösung" wäre, dann müsste doch auch ohne das Lesen aller kobinet-Leserbriefe auffallen, dass dieser "beschützte Rahmen" nichts anderes bedeutet als eine Einrichtungs-Pflicht!
Wenn Sie nun sogar die Formulierung "Ihre Richtung" im Zusammenhang mit der Beantwortung von Fragen wählen, stellt sich automatisch die Frage, ob wir daraus schließen dürfen, dass es tatsächlich unterschiedliche "Richtungen" je nach Schweregrad von (geistigen) Behinderungen gibt.
Wer sich Inklusion auf die Fahnen schreibt, sollte eigentlich nur "unsere" gemeinsame (!) Richtung im Blick haben, wobei niemand (!) mehr in den "geschützten Rahmen" gezwungen werden darf!
Um ein gutes (!) Bundesteilhabegesetz zu schaffen, ist es zwingend notwendig, ab sofort auch diejenigen Menschen mit auf die Tagesordnungen zu setzen und ggfs. Vertrauenspersonen daran zu beteiligen, die bisher davon ausgegrenzt wurden, indem sie lediglich durch ihre Einrichtungsträger "vertreten" wurden.
Auch von den Themen der Berichterstattungen dürfen diese Menschen nicht mehr ausgeschlossen bleiben, denn "Assistenzleistungen" dürfen nicht dort aufhören, wo ein Mensch zu (!) behindert ist, um irgendeine wirtschaftliche Gegenleistung erbringen zu können.
Diese "Schnittstelle", die momentan eindeutig existiert und die bisher nicht thematisiert wurde, würde jede weitere Forderung nach der Umsetzung von Menschenrechten ad absurdem führen, denn Menschrecht endet nicht an einem gewissen Punkt von Leistungsfähigkeit!
Lieber Herr Miles-Paul, bitte beziehen Sie bei der Koordination der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz auch diejenigen Menschen mit ein, die sich wegen ihrer geistigen Schwerstbehinderung nicht selbst einbringen können!
Das Lesen aller (!) Leserbriefe ist dafür gar nicht erforderlich, denn diese Vielfalt ergibt sich auch aus der UN-BRK.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Maubach
Von ottmar
Lieber Herr Hentschel, liebe andere kobinet-LeserInnen, die von mir eine Stellungnahme zu Fragen erwarten,
ich schaffe es aufgrund meiner eingeschränkten gesundheitlichen Möglichkeiten derzeit nicht, alle Leserbriefe zu lesen und daher auch nicht, hier zu antworten und tiefere Diskussionen zu führen.
Wenn es ums Bundesteilhabegesetz geht, wurde hierfür ein Forum auf der Kampagnenseite zur Diskussion eingestellt. Dort habe ich vor kurzem eine Frage beantwortet, die in Ihre Richtung gehen könnte. Ich bemühe mich, auch weitere Fragen dort zu beantworten. Hier der Link:
http://www.teilhabegesetz.org//pages/mitreden.php oder direkt zum Forum https://groups.google.com/forum/#!forum/mitreden-teilhabegesetz
Herzliche Grüße
Ottmar Miles-Paul
Von Mosaik
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31231/Teilhaben-und-selbstbestimmt-leben.htm/#comments
Sehr geehrter Herr Miles - Paul,
Meine Frage lesen Sie im oben angeführten Link in der Lesermeinung
MfG
Dirk Hentschel
Von Gerti
@ Frau I. Rosenberger:
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
vielen Dank für die weiteren Literatur-Lese-Empfehlungen.
Die Bücher, die mir von Ihnen zum Lesen empfohlen werden und deren Inhalt kenne ich noch nicht und werde eines nach dem anderen lesen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerti.
Von Inge Rosenberger
@ Gerti: das von lehmä empfohlene Buch "Tödliches Mitleid" von Dörner war und bleibt eines meiner wichtigsten Bücher.
Ebenso interessant sind "Tyrannei des Gelingens" von Renate Schernus und Fritz Bremer und "Die Ökonomisierung sozialer Qualität" von Otto Speck.
Alle Bücher handeln grundsätzlich vom gleichen Thema: Entfernung der nicht (mehr) leistungsfähigen Menschen aus der Gesellschaft.
Von Gerti
@ lehmä, zu Ihrem Leserbrief vom Februar 2015 an mich; Literaturlese-Empfehlungen.
Liebe/r Lehmä,
vielen Dank für die Literaturliste. Bis auf das Buch Tödliches Mitleid. Zur Frage der Unerträglichkeit des Lebens von Klaus Dörner habe ich die Bücher (die mir von Ihnen genannt werden) alle gelesen und das eine oder andere Buch in meiner Privatbibliothek.
Mir ist nicht bekannt, ob Fredi Saal noch lebt. Aber interessieren würde mich seine Meinung zu dem Hick-Hack ums Bundesteilhabegesetz, mit dem gleichzeitig eine so große Gruppe an Schwerst(mehrfach)behinderten durch Behinderte ausgeschlossen wird. Die Ausgrenzer_innen bei den Behinderten scheinen an der Stelle überhaupt kein Unrechtsbewusstsein zu haben; zumindest handeln die etablierten Behinderten so.
Von lehmä
Liebe Frau Maubach,
zu dem leidigen Missverständnis, dass „NUR“ diese oder jene Gruppen gemeint sind, möchte ich gerne ausführen: KEINE TEILUNG DER BEHINDERTENBEWGUNG! –
Denn wenn, haben die „da oben“ ihr Ziel erreicht (bitte die Ironie verstehen!!):
Autisten schlagen „Downies“ die Köpfe ein, diese wiederum verprügeln „arme“ Menschen mit Spina bifida, die sich in ihren Rollstühlen nicht wehren können, jene spucken auf Menschen mit fortgeschittener MS, die sich weder sprachlich noch sonst irgenwie mehr äußern können und zum Schluss kommen unsere besonders „bemitleidenswerten Frühchen“ an die Reihe, die nur noch staunend und früher „ach so süß“ – jetzt getragen – auf dem Arm ihrer Mütter sich anhören müssen: „Muss denn sowas heutzutage noch sein?“
Die Reihe ist weder vollständig noch ernst gemeint – hoffentlich kommt es NIE so weit!!
Von lehmä
Liebe Gerti,
hatte am Sonntag, den 22.Februar gegen 21.Uhr in dieser Rubrik schon mal (ironisch) angeregt, mal „wieder ein gutes Buch“ zu lesen. Im Ernst: Es gibt Bücher, die das Leben prägen, und die einfach wahr sind. Ich weiß leider nicht, ob sie alle noch verlegt oder bereits vergriffen sind, aber in Bibliotheken werden sie sicher noch aufzutreiben sein:
eine kleine Liste:
- Franz Christoph: Tödlicher Zeitgeist. Notwehr gegen Euthanasie. KiWi
- Franz Christoph, Christian Mürner: Der Gesundheitsfetisch. Über Inhumanes in der Ökologiebewegung. Asanger Verlag. Heidelberg
- Klaus Dörner: Tödliches Mitleid. Zur Frage der Unerträglichkeit des Lebens
Oder: Die soziale Frage: Entstehung, Medizinierung, NS- Endlösung heute, morgen
Verlag Jakob van Hoddis
- Fredi Saal: Leben kann man nur sich selber. Bvkm- Verlag
Es lohnt sich auf alle Fälle, diese „Bücher“ – auch wenn man sie schon mehrere Male gelesen hat, immer wieder neu zu entdecken.
Grüße
Von Gerti
@ lehmä, zu Ihrer freundlichen Erwiderung in Ihrem Leserbrief vom 24. Februar 2015 zu meinem Leserbrief gleichentags:
"... Geist der früheren „Krüppelbewegung“"
Ich finde es auch schade, dass der von Ihnen in Erinnerung gebrachte "Geist der frühen Krüppelbewegung" nicht mehr so lebendig zu sein scheint, wie der offensichtlich mal das gewesen zu sein scheint.
Als Ersatz gibt es wohl heutzutage laute Veranstaltungen auf der Straße, wie die Pride Parade.
Nur, mit diesem Herumstolzieren durch die Straßen von Berlin wird noch lange nicht die Regelbedarfsstufe 3 ins richtige rechtliche und kommunale Lot gebracht.
Ich nehme an, ausgehend von dem beredten Schweigen des Herrn Ottmar Miles-Paul, der Frau Bundesbehindertenbeauftragten V. Bentele und anderen Protagonist_innen der gut ausgebildeten und in Arbeit stehenden Behinderten, dass die doch mehr als ein wenig mit Schwerstgeistig- und (wie von ihnen angemerkt wird) mit schwer motorisch eingeschränkten und auch mit Menschen, die nichts hören und zudem blind sind, fremdeln oder die genannten Menschen schlichtweg in ihrem Sosein ignorieren.
Ich stimme Ihnen zu, dass die schwerst(mehrfach) behinderten Menschen, die nicht oder nicht ausschließlich geistig behindert sind, von der Diskussion NICHT ausgeschlossen werden dürfen und nicht auszuschließen sind, da es auch bei schwerstkörperlich beeinträchtigten Menschen Betroffene gibt, die sich nicht selber vertreten können. Aber in der Mehrzahl werden sie's wohl können, nehme ich an. Sie werden vielleicht nur nicht gelassen, sich selber zu vertreten.
Von Dagmar B
Herr Ritter hat geschrieben:
Es darf aber nicht so sein, dass gewisse immer neuere Ideen zur Umsetzung unserer Rechte, die guten Sachen verwässern.
Das sehe ich genauso.
Nur das es meiner Ansicht nach nicht um neue Ideen geht,sondern um alte Ideen( fast identische §) mit noch stärkeren Benachteiligungen für die Benachteiligten,damit die Bevorzugten noch mehr bevorzugt werden.
Intressant ist die schon etwas ältere Pressemitteilung der Monitoringstelle:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-zum-int-tag-der-menschen-mit-behinderungen-am-312-monitoring-stelle-fordert-auf.html
2.12.2013!!!!!
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen forderte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die neue Bundesregierung auf, die geplante Reform des Teilhaberechtes strikt an der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen auszurichten. Sie begrüßte zugleich, dass der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und der Abkehr vom Fürsorgerecht im Koalitionsvertrag ein hoher Stellenwert eingeräumt worden sei. "Jetzt müssen auch Taten folgen. Das neue Teilhaberecht muss zudem zum Ziel haben, Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen in Deutschland abzubauen und Alternativen dazu aufzubauen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in Berlin. Die bestehenden Regelungen mit stigmatisierenden, absondernden und benachteiligenden Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen sollten deshalb durch allgemeine, offene, dem Prinzip der Inklusion verbundene Regelungen ersetzt werden. "Es geht um nichts weniger als um die Voraussetzungen für Inklusion zu schaffen bei gleichzeitiger Auflösung der Sonderwelten in Deutschland", so Aichele. "Nur wenn sich die neue Bundesregierung gegen die zum Teil auch wirtschaftlichen Einzelinteressen von Einrichtungen, Trägern und Berufsgruppen stemmt, kann die Auflösung dieser anachronistischen Sonderwelten gelingen."
Das steht da an erster Stelle und nicht,wie man zu diesen Zeiten vermuten könnte,"Teilhabeleistungen wie zu Ausbildung und Arbeit einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren"
Das kommt nur kurz am Schluß.
Von daher bin ich für Schritt 1 vor Schritt 2.
Von Gisela Maubach
@ lehmä
Ihrem Zitat
"Allerdings sollte der Blick auch auf andere Personenkreise als „nur“ „Schwergeistig-Behinderte“ gelenkt werden"
kann ich nicht folgen, denn "nur" suggeriert ja, dass der Blick "nur" auf den Personenkreis der Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung gelenkt würde.
Leider ist dieser Personenkreis mit der kobinet-Berichterstattung aber regelmäßig NICHT gemeint und wird auch gar nicht erst thematisiert.
Abgesehen davon, dass dieser Personenkreis regelmäßig auch (!) auf Sozialhilfe-Niveau lebt (siehe Diskussion zur Regelbedarfsstufe 3), werden diesen Menschen vor allem die grundlegenden Menschenrechte vorenthalten - wie z.B. eine Tagesstruktur außerhalb von großen Schwerstbehinderten-Gruppen, wo diese Menschen ihre Tage gemeinsam innerhalb eines Raumes verbringen müssen, was insbesondere für Menschen mit großen Bewegungsbedürfnis eine Qual ist.
Der Begriff "Assistenz" ist für diese Menschen gar nicht erst angedacht (davon dürfen die noch nicht mal träumen).
Insbesondere wenn Menschen mit schweren Verhaltensproblemen zusammen betreut werden, kommt es häufig zu Aggressionen, die außerhalb dieser "Behinderten-Konzentration" erst gar nicht auftreten würden.
Wenn der Blick "nur" auf diese Menschen gelenkt wäre, dann hätte ich in der Vergangenheit aber mächtig viel versäumt . . .
Von Beamtenschreck
Liebe Frau Dagmar B.
Zu ihrem Zitat:
Hallo Herr Ritter
Ich verstehe weder Prof.Welti noch das Institut für Menschenrechte so,das beide ausblenden,welcher tiefgreifende Handlungsbedarf in Deutschland hinsichtlich der BRK besteht.
Vielmehr wird von beiden der Reformbedarf immer sehr deutlich angesprochen.
Schwierig ist vielmehr die Werbung für ein "gutes" Teilhabegesetz auf der Kampagnenseite,bei der ich den Eindruck kriege,es wäre schon alles fertig entwickelt und es würde sich nicht nur um Vorschläge handeln.
Liebe Frau Dagmar B.
Beide Personen sind Juristen und bestens mit der Sache vertraut, wo der Hase im Pfeffer liegt. Das SGB IX ist 2001 in kraft getreten und brachte mit dem § 17 zunächst für eine spezifische Personengruppe eine Möglichkeit zur Verbesserung des selbstbestimmten Lebens mit einem Persönlichen Budget. Hierzu war im Auftrag des BMAS eine Begleitstudie in Auftrag gegeben ( Metzler – Studie ) zu welcher im Auftrag des BMAS der Herr Dr. Felix Welti ein Rechtsgutachten im Juli 2007 vorlegte. Dies war zum damaligen Zeitpunkt der aktuelle Stand und man konnte in der Budget Verordnung dann auch erkennen, was der Gesetzgeber sich eigentlich zur Verbesserung des ganzen gedacht hat. Seit 2008 kann jeder in Erfüllung der Kriterien für einen Leistungsanspruch angeblich die Form eines Persönlichen Budgets wählen, was er aber bekommt, ist die andere Frage.
Daher sage ich immer, wenn man sich eine bestimmte Anzahl von Personen betrachtet und dann recherchiert zu Beiträgen aus referierten Veranstaltungen, dann erkennt man leichter, dass es vielen gar nicht um das Gemeinwohl der Masse und uns behinderten Menschen geht.
Wer sich hier auf den Schlips getreten fühlt darf mich gern kontaktieren. Man muss das System verstehen und man muss sich darüber im klaren sein, dass man allein auf der Strecke bleibt mit seinen Forderungen, ob die nun andere interessieren oder nicht ist die andere Seite. Es darf aber nicht so sein, dass gewisse immer neuere Ideen zur Umsetzung unserer Rechte, die guten Sachen verwässern.
Mir liegt fern hier den Einzelfall zu erörtern, es ist ein generelles Problem, und da kann auch ein Herr Peter Masuch als Präsident des Bundessozialgerichtes nicht so tun als sei er voll auf unserer Seite. Da gehört schon etwas mehr Überzeugung dazu, zumindest für mich.
Alle die am großen Kuchen es gemütlich aushalten, werden sehr gut darauf achten, dass ja nicht zu viel Rosinen und Sahne auf den fremden Tellern landet.
Wolfgang Ritter
Von lehmä
Liebe Gerti,
stimme dem Inhalt voll und ganz zu. Allerdings sollte der Blick auch auf andere Personenkreise als „nur“ „Schwergeistig-Behinderte“ gelenkt werden. Es gibt auch „Körperlich Schwer- oder Schwerstbehinderte“, die sich nicht selbst vertreten können und schon lange in der Armutsgrenze angekommen sind!- Allerdings fehlt mir in der ganzen Diskussion der Geist der früheren „Krüppelbewegung“ von Franz Christoph, leider verstorben, und von Udo Sierck und anderen vielen Ungenannten, die sich für ein anderes und nicht bemitleidenswertes, sondern ein selbstbewusstes Bild des Behinderten – und da kommt es nicht auf das Wie der Behinderung – sondern auf die Sichtweise von Außen – jetzt anscheinend wieder auf die nach Innen gerichtete Perspektive des „ach so armen Behinderten“ an. Dieser Blick verbiegt vieles und entspricht nicht der Emanzipationsbewegung unserer Vorgänger, eben der „Krüppelbewegung“.
Von Gerti
Leserbrieffenster
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31182/Tour-f%C3%BCr-gutes-Bundesteilhabegesetz-geplant.htm
nicht vorhanden, deshalb hier die Anmerkung von mir:
Wird sich bei der Fahrt vom Bodensee bis nach Berlin für Menschen eingesetzt, die ihre Rechte und sich selber nicht vertreten können und daher selber in der Öffentlichkeit nicht vertreten?
Her Miles-Paul und Co. schweigen sich bisher leider zu meiner mehrfach öffentlich gestellten Frage aus, OB überhaupt Menschen mit schwerer geistiger Behinderung im Horizont von Miles-Paul und Co. vorhanden sind oder nur dann, wenn es mit ihnen zu kokettieren gilt?
Da offensichtlich bei der ISL und anderen Vereinen Gewinne zu verzeichnen sind, wie kann es sein, dass gemeinnützige Vereine Gewinne machen?
Schwerbehinderten, so sie denn nicht schwer geistig behindert sind, scheinen nun offensichtlich doch nicht arm und verarmt zu sein.
Wer macht hier also wem was vor? Ein potkemkin'sches Dorf, was durch die bunte Republik Deutschland wieder mal getrieben wird?
Von Dagmar B
Herr Ritter hat geschrieben:
Ist er an diesem Punkt angelangt, dass sein Recht nur letztendlich in Bestreitung des Klageweges ihm gewährt werden kann, dann kommt er ohne Beistand nicht weiter. Vielleicht täte er besser daran, vor der Beantragung der ihm zustehenden Leistungen ein Studium zu absolvieren, damit ihm dann keiner mehr ein X vor ein U macht und ihm erzählt wie einfach es ist, mit der BRK – dem SGB IX etc. sein Recht zu bekommen.
Hallo Herr Ritter
Ich verstehe weder Prof.Welti noch das Institut für Menschenrechte so,das beide ausblenden,welcher tiefgreifende Handlungsbedarf in Deutschland hinsichtlich der BRK besteht.
Vielmehr wird von beiden der Reformbedarf immer sehr deutlich angesprochen.
Schwierig ist vielmehr die Werbung für ein "gutes" Teilhabegesetz auf der Kampagnenseite,bei der ich den Eindruck kriege,es wäre schon alles fertig entwickelt und es würde sich nicht nur um Vorschläge handeln.
Schwierig ist,das offensichtlich die Betreiber der Kampagnenseite kein Intresse haben,bei Kritik in den Dialog zu gehen,so,das man den Eindruck bekommt, es soll schnellstmöglich etwas übergestülpt werden.
Das widerspricht selbstverständlich einer domokratischen Grundhaltung.
http://www.forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/2013-05-03_GST_Bremen.pdf
In dem Vorwort von Prof. Welti ist zu lesen,das die Vorschläge der behinderten Juristen kein Teilhabegesetz sind,sondern eine Anregung und Diskussionsgrundlage !OHNE ! Anspruch auf Vollständigkeit.
Um so bedauerlicher ist es,das auf Kobinet ein Teilhabegesetz immer nur beworben ,jedoch nie diskutiert wird.
Von einem GUTEN TEILHABEGESETZ sind wir Lichtjahre entfernt,insoweit kann ich nicht nachvollziehen,warum einige Gruppen ständig JETZT fordern,den Dialog jedoch nie suchen.
Von daher,ein GUTES TEILHABEGESETZ liegt noch nirgends im Ansatz vor.
Und wir wollen hoffen,das den Juristen die Juristerei nicht derartig in den Kopf gestiegen ist,das sie in Kauf nehmen,das insbesondere die am meisten marginalisierten Gruppen sich demnächst für ihre Rechte durch alle Instanzen klagen müssen,so wie es grade den Anschein hat.
Wie absurd die ganze Diskussion um die Anrechung des Einkommens zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist,zeigt doch die Forderung von Mindestlohn in den Wfbm.
Da die Wfbm Insassen Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen ,bekommen sie keinen Mindestlohn.
Warum sollte das für andere Empfänger der Eingliederungshilfe nicht gelten?
Fragen über Fragen..........
Von Sabine Fichmann
Zitat aus den Nutzungsbedingungen und der Netiquette von kobinet:
" Das Lesermeinungsforum ist für jeden zugänglich und soll eine offenen Diskussionsplattform sein."
Und- Zitat:" Lesermeinung sind fester Bestandteil unserer kobinet-Nachrichten. Gerade durch Ihre Lesermeinungen können lebensnah authentisch das Leben und Wirken behinderter Menschen dargestellt werden." Zitatende
Zu den Artikeln von Ottmar Miles-Paul seit kurzem keine Kommentarfunktion mehr möglich -nicht mehr erwünscht?
Das spricht für sich.....
Von Beamtenschreck
Gern vergleiche ich immer die zurückliegenden Jahre mit dem Ergebnis von heute und die Meinung derer welche immer wieder unsere Rechte betonen.
Reha – Recht.de
„Die UN-Behindertenrechtskonvention anwenden!“
(Zitiervorschlag: Masuch: „Die UN-Behindertenrechtskonvention anwenden!“; Forum D, Beitrag D5-2012 unter www.reha-recht.de; 20.03.2012)
Kommentare
Wolfgang Ritter, 27.05.2012 19:37
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Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Betroffener muss ich mich immer wieder wundern, wie einfach es erscheint Nutznießer seiner Rechte durch internationale Gesetze und Abkommen zu erlangen. Viele vergessen aber, dass Recht haben und Recht bekommen immer zwei Seiten der Betrachtung erfordern. Es liest sich immer alles so einfach bringt aber in der Praxis enorme Schwierigkeiten in der Umsetzung, was die wenigsten sich eigentlich vorstellen können.
Es kann nicht sein, dass man immer vom Weg zur Umsetzung spricht, aber eigentlich weiß, dass
der Rechtsanspruch auf die BRK zum Wohle des behinderten Menschen einen sehr steinigen Weg darstellt.
Hier sind die einzelnen Auffassungen der Länder sehr vom Gesetz abweichend. Möchte der behinderte Mensch zu seinem Wohle etwas erreichen, wird ihm immer der Rechtsweg aufgezeichnet, welchen er ja bestreiten kann.
Ist er an diesem Punkt angelangt, dass sein Recht nur letztendlich in Bestreitung des Klageweges ihm gewährt werden kann, dann kommt er ohne Beistand nicht weiter. Vielleicht täte er besser daran, vor der Beantragung der ihm zustehenden Leistungen ein Studium zu absolvieren, damit ihm dann keiner mehr ein X vor ein U macht und ihm erzählt wie einfach es ist, mit der BRK – dem SGB IX etc. sein Recht zu bekommen.
Viele vergessen aber immer dass die Zahl der Köche, sehr schnell den Brei zerkochen lässt und auch das beste Kochbuch nicht zu einem Erfolg beiträgt wenn die Mannschaft sich nicht abstimmt.
Es spielen zu viele Faktoren eine Rolle welche nicht wegen der im Grundgesetz verankerten Rechte
der Länder hier immer wieder den guten Glauben an das Recht, bezweifeln lassen.
Der Leistungsberechtigte, obwohl er wegen seiner Behinderung die Voraussetzungen des § 2 SGB IX erfüllt, aber Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erhält, hat zwar nach § 53 SGB XII einen Anspruch, welcher auch im § 57 SGB XII als persönliches Budget gewährt werden kann, aber doch die Berücksichtigung der Nachrangigkeit der Sozialhilfe zu berücksichtigen hat, auch wenn sich der Verweis auf den Anspruch des § 17 im § 57 SGB XII befindet.
Weiterhin ist unklar, nach welchen Gesichtspunkten das Gesamtplanverfahren durchzuführen ist.
SGB IX gibt hierfür eindeutige Hinweise, aber wie verhält es sich bei Leistungen nach § 53 SGB XII wenn der Leistungsberechtigte, wegen seiner Behinderung der seelischen Störung voll erwerbe - unfähig ist.
Nach welchem Kriterium wird dann der Bedarf festgestellt?
Im Gesamtplanverfahren nach § 58 SGB XII oder wie im § 17 SGB XII nach § 10 und 14 SGB IX denn wie sehr oft vollzogen, ist für den Leistungsberechtigten, nur die Wahl zwischen Sach und Geldleistung möglich, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach dem 4.Kapitel SGB XII bezieht, wobei er nicht mal so wie
vom Gesetzgeber gewollt, keinen Einfluss auf den Anbieter hat, da angeblich keine Regiefähigkeit vorgesehen war.
Verstößt eine derartige Klausel oder Anwendung, nicht doch gegen den Artikel 19 der BRK die ja angeblich geltendes Recht in Deutschland ist?
Soll der behinderte Mensch eine Würdigung erhalten, wie es immer in der Öffentlichkeit auch dargestellt wird, dann muss man auch dem gerecht werden, was Artikel 3 des GG beinhaltet.
Jene welche meinen immer wieder neue Dinge erfinden zu müssen, sollten erstmal sich jenem widmen, was bereits ihrer irrealen Streitigkeiten als Ergebnis zur Achtung des behinderten Menschen an akzeptablen Lösungen verhinderte.
mfg: Wolfgang Ritter
Liebe Freunde und Leidensgefährten,
wo wir schon mal beim Prof. Welti sind, hier der Link zu einer Reaktion auf einen ( Kommentar ) zu einem Beitrag des Herrn P. Masuch - Präsident des Bundessozialgerichtes in Kassel.
Welti: Diskussionsbeitrag D9-2012
Das Diskriminierungsverbot und die „angemessenen Vorkehrungen“ in der BRK – Stellenwert für die staatliche Verpflichtung zur Umsetzung der in der BRK geregelten Rechte
(Zitiervorschlag: Welti: Das Diskriminierungsverbot und die „angemessenen Vorkehrungen“ in der BRK – Stellenwert für die staatliche Verpflichtung zur Umsetzung der in der BRK geregelten Rechte; Forum D, Beitrag D9-2012 unter www.reha-recht.de; 31.05.2012)
Von Dagmar B
Hallo Herr Drebes
Danke für Ihren intressanten Link.
§ 39Teilhabe voll erwerbsgeminderter behinderter Menschen dürfte wohl das sein,was Prof. Welti "Die Beharrungskraft von Verwaltungspraxis und organisationsspezifisch unterschiedlicher Orientierungen wurden unterschätzt...........",nennt.
"Das Ziel,eine nachhaltige Reform des Teilhaberechts muss diesem Vorrang im Verhältnis zu konkurrierenden Logiken geben und ihm primär verantwortliche Institutionen auf allen Ebenen schaffen, damit die Leistungen an den behinderten Menschen !!!!!und nicht an den Institutionen ausgerichtet werden.!!!!!!!"(Welti) wird in § 39 ausgehebelt,und aktuelle Urteile außer Acht gelassen.
Anstatt die Rechte behinderter Menschen zu fördern,wird der Einrichtungsgedanke zementiert und das PB ausgehebelt.
http://www.remissio-netzwerk.de/persoenliches_budget_werkstatt.html
http://www.lbb.nrw.de/z_fileadmin/pdf/alle_bereiche/Vortrag_Prof__Welti_17_02_14.pdf
Rückwärtsgewandt,und ausschließlich am Wohl der Institutionen orientiert :(
Von lehmä
Liebe Rosi Nante,
es ist nix Mysteriöses dabei, sich am Original zu orientieren. Wenn wir zu Recht von unseren Studenten, Doktoranden, Wissenschaftlern, Professoren und Politikern verlangen, dass sie Bescheid im wörtlichen Sinn wissen – und nicht von Hören-Sagen – irgendwelche Sprechblasen produzieren, sondern sich um die Quellen im eigentlichen Wortsinn bemühen und diese und nur diese zitieren, wenn wir von unseren Ärzten verlangen, dass sie eben nicht die Diagnosen des Vorgängers und dessen Vorgängers und dessen Vorgängers nicht unbesehen einfach „abschreiben“, wenn wir von unseren Juristen verlangen, dass sie höchstpersönlich recherchieren, so ist es auch unsere selbstverständliche Pflicht, uns umfassend zu informieren. Natürlich ist es auf die Schnelle manchmal unumgänglich, sich an Links zu halten. Jedoch sollte dies nicht die einzige und bequeme Gewohnheit werden. Ich muss sagen, neben den digitalen Medien ist mir ein von Hand geschriebenes Buch oder Artikel zur wirklichen Meinungsbildung immer noch wichtig.- Im übrigen gibt es in bestimmt jeder Stadt (auch ohne Universität) eine Stadtbibliothek mit Angestellten, die gerne bei der Suche behilflich sind – und zur Not – auch eine Fernleihe –ohne horrende Preise.- Dies war ein Artikel zum Thema: Lies mal wieder ein gutes Buch! (Ironie meinerseits!)
Von Sven Drebes
Sehr geehrte/r lehmä,
was ich angesprochen habe ist eine Folge des Ziels, die Leistungen "personenzentriert" zu gestalten.
Das bedeutet, dass stationäre Einrichtungen die Leistungen, die sie bisher "nebenher" bzw. pauschal für Alle erbracht und über Pauschalzahlungen vergütet bekommeb haben, dann für den Einzelnen aufschlüsseln müssen. Zusätzlich sollen die Leistungskomponenten, die dem Lebensunterhalt zugeordnet werden können, aus dem Gesamtpaket herausgelöst. Das Heim x bekommt heute neben den Tagessätzen, die auch Zimmermiete, Verpflegung etc. beinhalten, in der Regel eine monatliche Investitionspauschale und oft eine Pauschale zur Deckung der Kosten für Verwaltung, Hauswirtschaft, Hausmeister etc. Wird das Prinzip der Personenzentrierung umgesetzt, wird aus dem Heim ein Haus, in dem sich mehrere Appartments oder WGs und ein Unterstützungsdienst befinden. Aus einem Leistungspaket, das Kost, Logis und Unterstützung enthält, werden dann drei Pakete, die aller Wahrscheinlichkeit nach beliebig miteinander und vermutlich auch mit Leistungen anderer Anbieter kombiniert werden können. So weit ist das Ganze zu begrüßen, weil es zu mehr Transparenz und Wahlmöglichkeiten führt.
Die mögliche "Nebenwirkung", die ich gestern beschrieben habe, hat ihre Ursache darin, dass der Unterstützungsdienstl, der aus dem Heim x hervor gegangen ist, die 10-25 Leute (oder mehr), die bei ihm im Haus wohnen, zu niedrigeren Kosten betreuen kann, als es bei individuellen Arrangements möglich ist. Er kann sein Personal schlicht in den Zeiten, in denen Person A nichts braucht, bei B einsetzen usw.
Quellen (seriös):
Protokoll der 90. ASMK 2013. Tagesordnungspunkt 5.2
http://www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Infothek/Aus_der_Politik/BMAS/2013/Protokoll_90__ASMK_extern_-_final_barrierefrei.pdf
Grundlagenpapier der ASMK-AG zur Reform der Eingliederungshilfe 2012, Seite 22ff.
http://www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Infothek/Aus_der_Politik/2012-08-23_Grundlagenpapier_ASMK_Eingliederungshilfe.pdf
Von Rosi Nante
Sehr geehrte/r lehmä,
*isolierte* Aktenzeichen sind insoweit hilfreich, dass ich Informationen damit suchen kann und nicht auf ein Abonnement der von Ihnen genannen Zeitschriften (die NJW kostet ca. 260 Euro und die NZS 330 Euro pro Jahr) zurückgreifen muss.
Zudem ist es absurd, fürsorglich auf der einen Seite die Gefahr von unseriösen Internetseiten und Viren zu betonen, auf seriöse Anbieter zu verweisen und sich gleichzeitig mysteriös zu geben und diese nicht zu benennen.
Nein, mit diesem Verhalten gehe ich nicht konform. Das ist mir völlig unverständlich, damit kann ich nichts anfangen.
Von Beamtenschreck
Dieser Abschnitt stellt meine Meinung dar und nicht die Meinung von Herrn Dr. Drebes, welchen ich zitierte.
Wenn wir vermeiden wollen, dass mit einer von uns so hoch gelobten BRK, welche auch Deutschland anerkannt und unterschrieben hat, mit dem Wunschdenken unserer tollen Vertreter ( ASMK ) und anderer, der Artikel 19 der BRK zum Persilschein wird, dann bedarf es weitaus mehr, als dieser ganzen Theoretiker und ihrer Diener, welche nur die eigenen Vorteile sehen.
Wolfgang Ritter
Von lehmä
Noch mal zum vorigen Thema „Links“:
Folgender Einfall: Wie wäre es, wen ein (Dr.) zu Guttenberg oder eine (Dr.) Schavan auf den Trick mit den Links verfallen wären: man stelle sich eine Dissertation mit den aussagekräftigen Verweisen http//www.unseriös/beamte/lauthals/karneval/lah/mok/com.psych.h.lla.de… vor.
Diesem Zitateschwindel wäre man wohl nie auf die Schliche gekommen, oder???
Von Beamtenschreck
Zitat:
Statt jetzt aber zu resignieren, sollten wir uns für eine neue, wirklich funktionierende Formulierung des Wunsch- und Wahlrechts einsetzen.
Wenn wir vermeiden wollen, dass mit einer von uns so hoch gelobten BRK, welche auch Deutschland anerkannt und unterschrieben hat, mit dem Wunschdenken unserer tollen Vertreter ( ASMK ) und anderer, der Artikel 19 der BRK zum Persilschein wird, dann bedarf es weitaus mehr, als dieser ganzen Theoretiker und ihrer Diener, welche nur die eigenen Vorteile sehen.
Sehr geehrter Herr Dr. Drebes,
ich kann nur für den Personenkreis der Menschen mit einer seelischen Erkrankung sprechen, da mir dieser Personenkreis seit 2008 eine Grundlage persönlicher Recherchen geboten hat.
Man muss und da gebe ich Ihnen unausgesprochen recht, zwischen den einzelnen Gruppen unserer Leidensgefährten unterscheiden.
Im Bezirk Mittelfranken lebend, ist es mir bis zum heutigen nicht gelungen, einen behinderten Menschen zu finden, ( egal welches Krankheitsbild ) welcher sagen konnte, er hat das Persönliche Budget so erhalten, wie es der Gesetzgeber ihm eigentlich unter Berücksichtigung aller Kriterien ermöglichen wollte.
In den von Herrn Dr. Gitschmann ( BAGÜS ) getroffenen Aussagen sehe ich natürlich auch ein gewisses Wunschdenken der Bezirke und anderer, was vielleicht noch zum Problem werden kann, denn bereits heute ist man ja zur Erhaltung veralteter Hierarchien in den Behörden der Sozialhilfe zu vielem bereit, auch wenn man es dann versucht als Reform zu präsentieren.
Hier würde es den Rahmen sprengen, wenn man alles, was in den letzten 5 Jahren an neuen Erfindungen und Gesetzesänderungen allein in Bayern gebracht wurde, zur Diskussion stellt.
Die einen wollen nicht ihre Macht verlieren, die anderen sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen, zumindest dies noch im § 5 SGB XII gesetzlich geregelt ist.
Da auch Überlegungen ins Gespräch kamen, dass allein ein Schwerbehindertenausweis , nicht mehr einen Leistungsanspruch begründen soll, bin ich mal gespannt, was unseren Experten noch so einfällt, denn auch die ASMK bringt immer wieder was neues, wo mir langsam der erkennende Wille aller Theoretiker zur Umsetzung angeblich großer Ideen fehlt.
Wenn ich heute gelegentlich mit einer gewissen Ironie schreibe, dann hat dass den Grund, dass die wenigsten unserer großen Helfer und Vertreter sich für Einzelschicksale interessieren und auf einen Rechtsweg verweisen von welchem sie selbst nicht überzeugt sind.
Ihnen persönlich wünsche ich alles Gute und für die nicht immer leichten Aufgaben und deren Lösung viel Erfolg.
Wolfgang Ritter
der Beamtenschreck
Von lehmä
Nachtrag
Eine Überlegung , die eigentlich jeden, der ständig digital unterwegs ist, interessieren sollte,
ist etwas, was mit den Begriffen „Datensicherheit“/Viren usw. zu umschreiben ist. Sorry, aber es scheint mir, dass dies bei den kobinet-Nutzern manchmal –im Eifer des „Gefechts“ – nicht so ganz bedacht wird. Viren im PC oder auch „Schädliche Mails, hat man sich äußerst leicht über die verschiedensten „Links“ heruntergeladen. Am sichersten fährt man bei eigener Recherche, und dies ist auch im Internet über seriöse Anbieter möglich. Soviel noch zu dem vielzitierten Aktenzeichen! Ich würde mal auf die Zeitschrift NJW (Neue Juristische Wochenschrift), NZS (Neue Zeitschrift für Sozialrecht), usw. verweisen. Dort bekommt man die wichtigsten Urteile seriös (mit allen wichtigen Fundstellen..) geliefert, ohne auf die doch häufig „virenbelasteten“ Links angewiesen zu sein. Dies als kleine Anregung!
Von lehmä
Sehr geehrter Herr Dr. Drebes,
jetzt haben sie aber ein Fass aufgemacht, das einer Konkretisierung bedarf! Was genau meinen Sie, wenn Sie davon sprechen, dass „ambulant“ mit „stationär“ gleichgestellt werden soll. Ist dann das Prinzip „ambulant“ vor „stationär“ ausgehebelt? Was genau ist unter diesen neuen Begrifflichkeiten zu verstehen? – Es dürfte wohl für ALLE, die sich hier im Forum versammeln, von Interesse sein, was sich hinter diesem Orakel verbirgt? Bitte um genaue Auskunft, wenn möglich. Danke!
Von Sven Drebes
Sehr geehrter Herr Ritter,
nach einigen Tagen im "Nur-Lese-Modus", versuche ich mal eine Antwort. Ich schreibe bewusst "versuchen", weil ich nicht ganz sicher bin, ob ich Ihren Beitrag vom Mittwoch richtig verstanden habe.
Wenn der Gesetzgeber nicht aufpasst, könnte es tatsächlich passieren, dass es entgegen allen Absichtsbekundungen eher schwieriger wierden könnte, das Wunsch- und Wahlrecht umzusetzen. Das liegt an folgendem recht komplexen Zusammenhang.
Heute gilt vor allem in Bezug auf Unterstützung beim Wohnen / im Alltag sowie bei Bedarf an Pflege und / oder Beaufsichtigung, dass bei hohem Bedarf dann eine ambulante Leistung verweigert werden kann. wenn ein Heim zumutbar und billiger ist. Das Reformkonzept der Arbeits- und Sozialminister (und einige andere) sieht nun aber vor, die rechtliche Unterscheidung in ambulante und stationäre Angebote abzuschaffen. Das hat einige Vorteile, aber möglicherweise eben auch den Nachteil, dass der oben beschriebene Vorrang so, wie er jetzt formuliert ist, nicht mehr greift.
Statt jetzt aber zu resignieren, sollten wir uns für eine neue, wirklich funktionierende Formulierung des Wunsch- und Wahlrechts einsetzen.
Trifft das das, was Sie meinten?
Von lehmä
P.S.
(es fehlt der letzte Teil des letzten Satzes: „war hilfreich und wies uns die Richtung“
Von lehmä
Liebe Rosi Nante,
das stimmt so nicht ganz: Da wir persönliche Erfahrungen bis zum BGH (Bundesgerichtshof Karlsruhe) haben, wären wir nur mit nichtssagenden isolierten Aktenzeichen doch etwas sehr der juristischen Willkür ausgeliefert gewesen. Die Lektüre –natürlich – nur der Fundstellen mit genauer Urteilsbegründung der entsprechenden Fachzeitschriften (man findet sie heutzutage ganz einfach in Wikipedia), bei uns war das bei sehr uninformiertem Rechtsanwalt und den sehr voreingenommenen Richtern des BGH nicht ganz so einfach.
Grüße
Von Rosi Nante
Sehr geehrte/r lehmä,
Sehr geehrter Herr Ritter,
wenn ich die Aktenzeichen nicht kenne und die "Fundstellen in Fachzeitschriften" finden soll, dann suche ich die Stecknadel im Heuhaufen. Und wenn jemand die Aktenzeichen kennt und von anderen Menschen entsprechende "Bemühungen" bei der Suche danach fordert, dann ist das einfach nur ein dünkelhaftes Verhalten auf peinlich tiefem Niveau.
Von Beamtenschreck
Hallo Lehmä,
Zitat:
Im Übrigen sind – das nebenbei bemerkt - Aktenzeichen von Urteilen nicht das A und O, sondern die entsprechenden Fundstellen in einschlägigen Fachzeitschriften.
Das von mir erwähnte AZ: beim Bundesverfassungsgericht in der betreffenden Klage, kann man natürlich finden, aber man muss sich halt etwas bemühen. Aber manche erkennen halt auch inzwischen hier oder anderen Portalen, dass es besser ist, wenn man mit seinem erworbenen wissen und gelegentlich sehr persönlichen Gesprächen, in welchem ein solches erlangt wurde, nicht immer ein gewisses Vertrauen gewürdigt wird.
Daher sind einige auch vorsichtig geworden und haben sich einen bestimmten Kreis für Vertrauliches ausgesucht, was man niemandem verwehren kann.
der Beamtenschreck
Wolfgang Ritter
Von lehmä
P.S
Zu meinem vorigen „Beitrag“ voll und ganz stimme ich der Ansicht von Herrn Dirk Hentschel zu, dass Menschenwürde nicht an Einkommens(un)abhängigkeit gebunden ist, insofern setze ich mich auch nicht für ein einkommens- und vermögensunabhängiges, vermeintlich „gutes“ Bundesteilhabegesetz ein.
Von lehmä
Lieber Herr Beamtenschreck!
Ich finde Ihre Beiträge überhaupt nicht „überlesenswert“, sondern lese sie sehr gerne. Sie entsprechen nicht dem „mainstream“, den man hier häufig verfolgen kann, auch keiner hierarchischen Ordnung, wenn Alpha-Tiere etwas Wichtiges zu sagen haben, obwohl sich das auch immer wieder im Kreis dreht, wobei einer dem anderen beipflichtet. Im Übrigen sind – das nebenbei bemerkt - Aktenzeichen von Urteilen nicht das A und O, sondern die entsprechenden Fundstellen in einschlägigen Fachzeitschriften.
Von Beamtenschreck
Zitat: Aus den Nachrichten!
Still ruht der See in Thüringen!
Seit Anfang Dezember 2014 ist die neue Landesregierung unter Führung des linken Ministerpräsidenten Bodo Ramelow in Thüringen im Amt. Heike Werner, ebenfalls von den LINKEN, wurde zur neuen Sozialministerin berufen. Wer nun erwartet hatte, dass es ein Feuerwerk in Sachen längst überfälliger behindertenpolitischer Reformen gibt, muss nach über zwei Monaten feststellen, dass in Thüringen bisher noch Funkstille in Sachen Behindertenpolitik herrscht.
Na dazu kann man doch eigentlich nur sagen, dass es bisher immer schwierig war, aus dem Winterschlaf mit Motivation, in die Frühjahrsmüdigkeit zu gehen und dann auch noch zu zeigen, der erste Gang ist übersprungen, wir fahren im zweiten an und warten auf den nächsten Termin.
Alle kochen nur mit Wasser und waren sich bisher am ende immer einig, ohne uns wäre dieser Fortschritt nie erreicht, aber alles braucht seine Zeit, denn was erwartet man in 40 Jahren für ein Ergebnis und Erfolg?
Wie immer der gern Überlesene
Beamtenschreck
Von Gisela Maubach
Auffallend ist, dass bei allen Beiträgen von Ottmar Miles-Paul keine Leserbriefe mehr möglich / erwünscht sind.
Wenn gleichzeitig von "Resonanz" aufgrund der Anzahl von Seitenaufrufen gesprochen wird, kann jede/r selbst einschätzen, wie inhaltsschwer so eine Darstellung ist.
Von Dagmar B
P.S.
Ich möchte im übrigen meine c.a. 10 Klicks zur Recherche auf der Seite nicht als Einverständniserklärung für die dortige Teilhabeplanung gewertet sehen.
Von Dagmar B
Auf der ominösen 200.000 Klick Seite ist folgendes zu finden:
http://www.teilhabegesetz.org//media//Ottmars_Dateien/150121_LS_Kernpunkte_BTG_online_klein.pdf
Zitat:
Wir fordern:
Wenn jemand einen normalen Arbeits-Platz will:
· Dann muss das gehen.
· Das muss man unterstützen.
Wenn ein behinderter Mensch
an einem normalen Arbeits-Platz
Unterstützung braucht.
Damit er seine Arbeit gut machen kann.
Dann muss die Unterstützung bezahlt werden.
Die Unterstützung ist wichtig.
Sonst kommen behinderte Menschen mit Hilfe-Bedarf oft in Werkstätten für behinderte Menschen.
Oder sie kommen aus Werkstätten für behinderte Menschen nicht mehr raus.
Das gilt für Menschen mit sehr hohem Hilfe-Bedarf:
· Sie sollen nicht in Förder-Stätten müssen.
· Sie sollen ihre Hilfen auch an anderen Orten bekommen.
Außerdem ist zu lesen:
Mit einem offenen Leistungskatalog ist ein umfassender Anspruch auf Leistungen zügig sicher zu stellen. Die Persönliche Unterstützung und Assistenz muss als umfassender Anspruch bedarfsdeckend und bun-deseinheitlich im Bundesteilhabegesetz verankert werden: Zur gleichberechtigten Teilhabe ist Assistenz im Kindergarten, in der Schule sowie bei der Ausbildung, im Studium und am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, Kommunikation, Mobilität und im Urlaub sowie die Unterstützung und Assistenz behinderter Eltern.
Zitat Ende
Wie passt denn nun Zitat Nr.1 zu Zitat Nr.2
Wo ist denn nun Assistenz für Menschen mit sehr hohem Hilfe-Bedarf vorgesehen,wenn Zitat Nr. 2 ausschließlich Assistenz im Kindergarten, in der Schule sowie bei der Ausbildung, im Studium und am Arbeitsplatz vorsieht?
Offensichtlich haben diejenigen die hier einen "offenen" Leistungskatalog fordern,die BRK garnicht verstanden.
Sonst würden ja sicherlich nicht nur Teilaspekte aus einem großen ganzen rausgepickt und noch dazu als einzige übrige Möglichkeit für Menschen mit sehr hohem Hilfe-Bedarf der Bedarf Arbeit und als einzige Variante die Werkstatt für Behinderte zementiert.
Das persönliche Budget taucht in leichter Sprache nur noch als Freizeitbudget auf.
Diese Forderungen zementieren Benachteiligungen und Emanzipationsbestrebungen insbesondere von Menschen mit sehr hohem Hilfe-Bedarf und bleiben weit,weit hinter bereits bestehenden Möglichkeiten zurück.
Rückwärtsgewand wäre wohl angemessen ausgedrückt.
Um einen Eindruck in bereits bestehende Möglichkeiten und ein Gefühl für die BRK zu entwickeln empfehle ich den Teilhaberechtplanern die Lektüre :
http://www.budget.bmas.de/MarktplatzPB/SharedDocs/Publikationen/DE/rechtsfragen-des_persoenliches_budget_nach_pg-17SGB.pdf?__blob=publicationFile
Im Moment sieht die Teilhaberechtplanerei eher nach akuter Verschlimmbesserung aus.
Zum Fürchten........
Von Gisela Maubach
. . . und eine Seite aufzurufen, bedeutet ja nicht, dass man die Form der dortigen Exklusion einer ganzen Personengruppe gut findet. Ich selbst habe die Seite ja auch schon des öfteren aufgerufen und werde dabei mitgezählt . . .
Von Sabine Fichmann
Ich muss mich korrigieren- im Eifer des Gefechts habe ich übersehen, dass es nur um Aufrufe der Kampagnenseite ging- allerdings sind 200.000 Aufrufe auch nicht "die Masse"....
Von Sabine Fichmann
Das ist mir auch schon aufgefallen, Frau Maubach!
Aufgefallen ist mir auch die eine "Null" zuviel. Gehe ich auf die Seite der Petiton, so hat sie gerade nur die 20.000er Marke geknackt, der Zuspruch dort hatte in jüngster Vergangenheit merklich nachgelassen....
Mag es daran liegen, dass vielen klar geworden ist, dass bestimmte Personengruppen die Verlierer des "guten Teilhabegesetzes" sein werden, worauf hier immer wieder hingewiesen wurde?
Bitte korrekte Berichterstattung, ansonsten muss ich billige Meinungsmache vermuten.....
Von Gisela Maubach
Leider ist auch die Leserbrief-Funktion zum neuen Beitrag "Kampagne hat 200.000er Marke geknackt" wieder deaktiviert.
Dort können wir lesen:
""Wir freuen uns, dass unsere Informationen zum Bundesteilhabegesetz auf solch große Resonanz stoßen. Das zeigt, dass das Thema in der behindertenpolitischen Diskussion eine große Rolle spielt und auf großes Interesse vieler Betroffener stößt", erklärte Ottmar Miles-Paul, der die Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz koordiniert."
Mittlerweile fällt auf, dass Leserbriefe immer dann unerwünscht sind, wenn man aufgrund der bisherigen Rückmeldungen weiß, dass das die momentanen Bemühungen um ein Bundesteilhabegesetz kein GUTES zum Ziel haben, weil der Personenkreis der schwerstbehinderten Menschen, die sich nicht selbst vertreten können, auf dem Abstellgleis ausgekoppelt werden!
Sehr geehrter Herr Miles-Paul,
wenn Sie sich Koordinator der Kampagne für ein gutes (!) Teilhabegesetz nennen wollen, dann beziehen Sie den bisher ausgegrenzten Personenkreis bitte mit ein oder reduzieren Sie die Formulierung auf den Personenkreis, der mit Ihren Themen gemeint ist.
Auf ein gutes (!) Bundesteilhabegesetz steuern wir momentan auf jeden Fall nicht zu!
Von Mosaik
Sehr geehrte Frau Bentele,
zu Ihrem Beitrag mit folgendem Text (Aussage):
Berlin (kobinet) "Das hat mit Menschenwürde nichts zu tun", so titelt die Mittelbayerische Zeitung ein Interview mit der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele zur derzeitigen Praxis der Anrechnung des Einkommens und Vermögens im Rahmen der Eingliederungshilfe. Die Beauftragte setzt sich für die längst überfällige Reform des Gesetzes und die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes ein.
"Mir ist wichtig, dass Leistungen für Behinderte unabhängig von Einkommens- und Vermögensgrenzen bezahlt werden. Wenn Menschen mit Behinderung, die einen hohen Assistenzbedarf haben, nicht mehr als 2600 Euro auf dem Konto haben dürfen, dann können sie keine Rücklagen bilden, nicht für Auto, Urlaub, Wohnung oder für die Ausbildung der Kinder sparen. Zudem wird noch das Einkommen des Partners angerechnet. Das alles hat mit Menschenwürde und einem selbstbestimmten Leben nichts zu tun", erklärte Verena Bentele u.a. im Interview mit Reinhard Zweigler von der Mittelbayerischen Zeitung.
Möchte ich Sie doch herzlich und dringend bitten, sich für die Belange aller behinderten Menschen einzusetzen!
Mit Ihrer (dieser hier) getätigten Aussage könnte man den Eindruck bekommen, das die Menschenwürde wichtig bei der Einkommensanrechnung ist - bei anderen wichtigen Themen jedoch eine untergeordnete Rolle spielt?!
Bitte betrachten Sie dies als konstruktive Kritik - Danke
MfG Dirk Hentschel
PS: Im eigentlichen Beitrag ist hierzu leider keine Lesermeinung möglich
Von Beamtenschreck
Sehr geehrter Herr Dr. Drebes,
gestatten Sie mir zu ihren Beiträgen einen Einwand, welcher vielleicht von Bedeutung sein kann und welcher eine gewisse Beachtung verdient.
Zitat und Information zu einem Fachvortrag auf der Con - Sozial zum Thema Reform der Eingliederungshilfe.
Reform der Eingliederungshilfe
Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die behinderten Menschen aus dem Fürsorgesystem herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Dieses muss die mit dem SGB IX begonnene Zusammenfassung des Behindertenrechts vollenden und die noch im SGB XII verbliebenen Regelungen in das SGB IX überleiten. Ebenso muss es die UN-Behindertenrechtskonvention in das nationale Behindertenrecht integrieren. Der Vortrag gibt einen Überblick zum erreichten Fachdiskussionsstand zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Interessenvertretungen und Verbänden. Ein Ausblick auf die ab 2015 konkret anstehende Gesetzgebung rundet den Vortrag ab.
Termin: 06.11.2014 (Donnerstag): 10:30 - 11:30 Uhr
Referenten:
Dr. Harry Fuchs, Dipl.-Verwaltungswirt, Rehabilitationswissenschaftler,
Lehrbeauftragter an der Hochschule München und an der Fachhochschule Düsseldorf
Dr. Peter Gitschmann, Abteilungsleiter Rehabilitation und Teilhabe, Behörde f. Arbeit, Soziales, Familie u. Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, stellv. Vorsitzender der BAG überörtliche Sozialhilfe
Mit großer Erwartung habe ich mir diesen Vortrag angehört, und hatte mich gewundert, welches Interesse in diesem vollen Saal beide Referenten ausgelöst haben. Der Unterschied zu beiden Referenten und Auffassungen konnte nicht größer sein als man sich vorstellen kann.
Herr Dr. Gitschmann brachte eindeutig zum Ausdruck, dass durchaus es passieren kann, dass ein Wunsch und Wahlrecht in dem neuen Teilhabe Gesetz so die Überlegungen, nicht mehr zum tragen kommt, wie es vereinzelte heute meinen mit einem Rechtsanspruch umsetzen zu können. Weiterhin konnte die Frage zum Persönlichen Budget und dessen Bestehung auch nicht zufriedenstellend beantwortet werden.
Der Gegner Dr. Harry Fuchs zeigte natürlich in seinem Vortrag das Gegenteil auf, was hier ganz der Ansicht vereinzelter entspricht, was aber auch kommen müsste. Im allgemeinen war keiner der Zuhörer dahingehend überzeugt, dass alles so eintritt, wie wir es uns vorstellen. Neben mir saß eine Dame des Paritätischen Verbandes Berlin, welche mit mir Kopfschüttelnd die Ansichten von Dr. Gitschmann und anderer zur Kenntnis nahmen.
Bei allen Diskussionen hier und allem Verständnis was man haben muss für die Situation vereinzelter Schicksale und die Hoffnung zur Besserung in der Lebensqualität sollten wir aber auch niemals gewisse Punkte aus dem Auge verlieren.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Wir warten immer noch auf das Thematisieren folgender Darstellung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Bundesteilhabegesetz:
"Es gibt aber einen großen Teil von Menschen, für die der beschützte Rahmen die beste Lösung ist".
Sind die Koordinatoren der Kampagne für ein gutes (!)Teilhabegesetz tatsächlich der Meinung, dass ein (per Gesetz vorgeschriebenes) "beschütztes" Ausgegrenztsein mit der UN-BRK vereinbar sein kann und dass der Begriff Inklusion nur für diejenigen Menschen mit Behinderung gelten kann, deren Behinderung eine gewisse Leistungsfähigkeit ermöglicht?
Von Gerti
Frau Maubach schreibt:
"... Zitat aus einem Bericht zur Fachtagung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Bundesteilhabegesetz:
"Es gibt aber einen großen Teil von Menschen, für die der beschützte Rahmen die beste Lösung ist"!!!!! ..."
Aus meiner Sicht: ein eklatanter Widerspruch und klarer Beweis, DASS Menschen mit Schwerstbehinderung, die sich nicht allein behelfen können, ausgeschlossen werden sollen.
Die genannten Fachverbände legen, meiner Meinung nach, das Bundesteilhabegesetz zu gunsten derer aus, die sich selber (und sei es, 'nur' kraft ihrer Intelligenz) behelfen (können). Dabei sind die, die sich die Assistenz qua Einsatz ihrer Intelligenz sichern konnten und gesichert haben, heute so gut Assistenz-bezogen abgesichert, dass sich diejenigen Assistenz-abgesicherten vielleicht gar nicht mehr mit den Menschen und deren Schicksal befassen wollen, die sich eben nicht oder nicht allein die Assistenz erkämpfen können.
Schlimm, was hier die Fachverbände einem 'bieten'.
Von Gisela Maubach
Zur Erinnerung hier nochmal ein Zitat aus einem Bericht zur Fachtagung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Bundesteilhabegesetz:
"Es gibt aber einen großen Teil von Menschen, für die der beschützte Rahmen die beste Lösung ist"!!!!!
Ein "großer Teil von Menschen" soll also weiterhin ausgegrenzt werden, weil es für sie "die beste Lösung" ist?
Angeordnete Ausgrenzung lässt sich nicht schönreden, indem man sie "beschützt" nennt! Es gibt nämlich Menschen mit Bewegungsbedarf, die gar nicht ununterbrochen gemeinsam mit anderen schwerstbehinderten Menschen innerhalb eines Raumes "beschützt" werden wollen, sondern sich auch mal "draußen" unter anderen Menschen bewegen möchten.
Für welchen "Teil von Menschen" soll denn Inklusion erlaubt sein?
Menschenrechte? Selbstbestimmungsrecht? Personenzentriertheit bei der Bedarfsfeststellung?
Für welchen "Teil von Menschen" soll dies im Bundesteilhabegesetz gelten?
Die UN-BRK bindet als Bundesgesetz die deutschen Gerichte.
Will man uns wirklich zumuten, für unsere Söhne und Töchter, die nicht für sich selbst sprechen können, durch alle Instanzen zu kämpfen, weil die UN-BRK eben keine Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe vorsieht?
Wir warten immer noch auf Stellungnahme!!!
Von Gisela Maubach
Und wir warten immer noch auf die gewünschte Stellungnahme . . .
Von lehmä
Mal ganz unter uns, wer von uns glaubt wirklich noch an ein gutes Bundesteilhabegesetz? Es sind wohlklingende Floskeln, mit denen wir abgespeist werden. Oder das bekannte: beredte Schweigen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Von lehmä
Mal ganz unter uns, wer von uns glaubt wirklich noch an ein gutes Bundesteilhabegesetz? Es sind wohlklingende Floskeln, mit denen wir abgespeist werden. Oder das bekannte: beredte Schweigen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Von ockis
Hier wurden viele Fragen gestellt, Befürchtungen aufgezählt, Ängste von besorgten Eltern angesprochen und deshalb wiederholt um eine Stellungsnahme von den Koordinatoren der Kampagne für ein (gutes) Bundesteilhabegesetz gefordert.
Wie sagt man so schön:
Keine Antwort ist auch eine Antwort….und genau das lässt Schlimmes befürchten.
Wie soll ein Leistungserbringer der sein Geld durch die Betreuung von behinderten Menschen verdient, die Wünsche und Forderungen eines schwerstbehinderten Menschen, für ein auch für diese Menschen gutes Bundesteilhabegesetz vertreten?
Ist das nicht ein Widerspruch in sich da der Leistungserbringer sich selber vertreten muss und ein für sich gutes Bundesteilhabegesetz haben möchte?
Wie können dies zwei verschiedenen Ausgangspositionen von ein und dem selben Vertreter wahrgenommen werden ohne das es zu Interessenskonflikten kommt?
Wer vertretet also diese schwerstbehinderten Menschen und gibt ihnen eine unabhängige Stimme damit auch ihre Aussagen, Wünsche und Forderungen in einem guten Bundesteilhabegesetz berücksichtigt werden?
Wären hier nicht die Koordinatoren der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz in der Pflicht dafür Sorge zu tragen das, dass Menschenrecht „Inklusion“, (dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen) auch für schwerstmehrfach behinderte Menschen umgesetzt wird?
Wie kann es ein gutes Bundesteilhabegesetz werden wenn eine Exklusion von schwerstmehrfach behinderten Menschen in Kauf genommen wird?
Hier ist eine Stellungsnahme zu den wiederholt aufgeführten Kritikpunkten, von den Koordinatoren der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, mehr als angebracht und längst überfällig um zu klären das man bei dieser Kampagne die schwerstbehinderten Menschen nicht als Verlierer zurücklassen will.
Fam. Ockenfels
Von Gisela Maubach
Wir warten immer noch auf die vielfach erbetene Stellungnahme!
Von Mosaik
Oh, ich meinte natürlich "verweisen"
Bei der Gelegenheit nochmal hier schauen:
Menschenrechte gelten von Geburt an für jeden!
Und weiter im Video direkt gesagt - auch für den "schwerstmehrfach Behinderten"!
https://www.youtube.com/watch?v=GoCfv9CQLs8&x-yt-cl=84503534&x-yt-ts=1421914688#t=125
Ein "gutes Bundesteilhabegesetz" ist momentan noch nicht in Aussicht Herr Miles - Paul. Oder können Sie uns vom Gegenteil überzeugen?
Dirk Hentschel
Von Mosaik
Dazu möchte ich hier nochmal auf folgenden Link vereisen:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/30585/Entscheidung-des-Bundesverfassungsgerichtes-zu-Artikel-3-Abs-3-GG.htm
Hier gibt es soviel aufzuarbeiten (in Bezug auf den Vorgängerbeitrag von Frau Maubach)
Dirk Hentschel
Von Gisela Maubach
Und wir warten immer noch auf eine Stellungnahme von den Koordinatoren der Kampagne für ein gutes (!) Bundesteilhabegesetz!
Unsere Befürchtungen werden auch durch folgende Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen in Bundestags-Drucksache 18/3424 bestätigt:
"13. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig für Menschen mit Unterstützungsbedarf in allen Bundesländern unabhängig vom Ausmaß ihres Unterstützungsbedarfs die Möglichkeit, ambulante Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen, sofern sie nicht in einer (stationären) Einrichtung leben, lernen oder arbeiten möchten, und wenn nicht, wie ist das mit dem Ziel einheitlicher Lebensbedingungen im gesamten Bundesgebiet vereinbar?"
Die Antwort der Bundesregierung lautet wie folgt:
"Nach § 13 Absatz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben ambulante Leistungen Vorrang vor teilstationären und stationären Leistungen und teilstationäre Leistungen Vorrang vor stationären Leistungen. Der Vorrang der ambulanten Leistung gilt nicht, wenn eine Leistung für eine geeignete stationäre Einrichtung zumutbar und eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Bei der Entscheidung ist zunächst die Zumutbarkeit zu prüfen. Dabei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen zu berücksichtigen. Da die Durchführung der Sozialhilfe eine Aufgabe der Länder ist, kann die Bundesregierung zur Umsetzung dieser Regelung in allen Bundesländern keine Aussage treffen."
Mit dieser Textbaustein-Antwort, bei welcher einfach der Gesetzestext des genannten Paragraphen zitiert wird, wird jetzt schon deutlich, wer im wahrsten Sinne des Wortes zu den Ausgeschlossenen des Bundesteilhabegesetzes gehören wird . . . sofern dieser Personenkreis nicht endlich auf die behindertenpolitischen Tagesordnungen gesetzt wird.
Solange ganze Personengruppen ausgeschlossen bleiben, ist auch wirkliche Inklusion ausgeschlossen, wodurch das Bundesteilhabegesetz durch Scheinheiligkeit glänzen würde, wenn weiterhin Begriffe wie Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung darin aufgeführt würden.
Von Interessierte
Ich bin auch der Meinung, dass das Motto so lauten muss, dass alle Menschen, die Unterstützungsbedarf haben sich wohl fühlen dürfen müssen. Menschen, die übergangen werden und als Ware behandelt werden fühlen sich nicht mehr wohl. An der Stelle muss auch auf Gefahren aufmerksam gemacht werden, die ISOLATION mit sich bringen.
Etliche Formen von Missbrauch werden gefördert, da sie unbemerkt bleiben , bzw. spät aufgedeckt werden. Das macht uns Eltern und auch Betroffenen selbst Angst. Der Staat ist in der Verantwortung, die Situation deutlich zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen Gabi
Von Inge Rosenberger
Herr Drebes, vielen Dank für diese Klarstellung!
Leider werden wir kaum verhindern können, dass einige Eltern ihren erwachsenen Kindern keinerlei Freiräume zugestehen, obwohl diese nötig und auch möglich wären. Ich hoffe sehr, dass die meisten dieser "Kinder" sich mit eigener Kraft von den Eltern lösen können.
Die Leistungsansprüche dem behinderten Menschen zuzuordnen, ist sicher eine gute Lösung, aber - ganz ehrlich - wenn ich meine Tochter nicht loslassen wollte, hätte sie auch damit keine Chance. Sie ist schlicht und einfach nicht in der Lage, ihre Wünsche ohne Vermittler (Menschen, die sie mehrere Jahre kennen) verständlich zu machen.
Deshalb ist es nicht nur mir ganz wichtig, dass wir Eltern wirklich als Stimme unserer erwachsenen Kinder wahrgenommen und gehört werden - und dass unsere Aussagen, Wünsche und Forderungen endlich auch bei den Planungen einbezogen werden.
Von Interessierte
Zitat:Bis jetzt ist in den öffentlichen Berichterstattungen hierüber nichts zu lesen . . . und hinter vorgehaltener Hand hört man immer nur von Streichungen . .
Liebe Frau Maulbach,
Inklusion im Sonderangebot. Da wird man lange suchen müssen. Die Regierung sollte aufhören rückschrittig zu denken. Nicht nur, dass sie alle Arbeit, die zum großen Teil EHRENAMTLICH für beh. Menschen geleistet wurde und wird über Bord zu werfen. Mehr noch, man hat verstärkt das Gefühl, der Mensch ist ein Finanzproblem, für das ausschließlich Finanzminister Schäuble zuständig wäre. Unglaublich. Danke für Ihren jahrelangen Einsatz.
MfG Gabi
Von Gisela Maubach
Das ist doch mal ein Wort, Herr Drebes. Vielen Dank dafür!
Wenn man in einem aktuellen Bericht zur Fachtagung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Bundesteilhabegesetz lesen kann
"Es gibt aber einen großen Teil von Menschen, für die der beschützte Rahmen die beste Lösung ist",
dann ist es im Hinblick auf den Zeitplan bis zum Gesetzentwurf des Bundesteilhabegesetzes höchste Zeit, dieses angeblich "beschützte" Ausgeschlossensein auf den Tagesordnungen der Entscheidungsträger zu thematisieren.
Es gibt Eltern, die als Vertreter ihrer schwerstbehinderten Kinder verzweifelt für ambulante Strukturen kämpfen und die dann z.B. an § 13 SGB XII scheitern, weil dort in Satz 3 steht, dass der Vorrang der ambulanten Leistung nicht gilt, "wenn eine Leistung für eine geeignete stationäre Einrichtung zumutbar und eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist". Und Satz 4 sagt dann noch, dass für eine Entscheidung zunächst (!) die Zumutbarkeit zu prüfen ist!
Und wer entscheidet, was für Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung zumutbar ist, die sich nicht selbst mitteilen können? Die Verbände, die gleichzeitig Einrichtungsträger der "beschützten" großen Schwerstbehinderten-Gruppen sind?
Solange die Interessen unserer erwachsenen Kinder nicht wirklich vertreten werden, stehen wir halt auf der Matte ;-)
Und bevor irgendwelche Streichungen vorgenommen werden, weil z.B. der Nachteilsausgleich für diesen Personenkreis "Kindergeld" genannt wird, muss vorher (!) ein Ausgleich in ungekürzter Höhe vorgenommen werden, denn ansonsten ist zu befürchten, dass nur noch die Streichung übrig bleibt.
Im Fall des Kindergeldes würde die Zuordnung einer vergleichbaren Leistung an den behinderten Menschen dazu führen, dass ihm dies bei der Grundsicherung als Einkommen abgezogen würde.
Wir erleben gerade, wie schwierig es ist, bei der Grundsicherung die Regelbedarfsstufe 1 zur Anwendung zu bringen, so dass es sicherlich kaum möglich sein dürfte, auch noch den Nachteilsausgleich in das Existenzminimum "einzubauen".
Daher hoffe ich, dass Einigkeit darüber besteht, dass eine Streichung des Kindergeldes ausgeschlossen (!) wird, bevor kein mindestens ebenso umfangreicher Ersatz geklärt ist.
Bis jetzt ist in den öffentlichen Berichterstattungen hierüber nichts zu lesen . . . und hinter vorgehaltener Hand hört man immer nur von Streichungen . . .
Von Sven Drebes
Ok, da ich das mit der "Überbehütung" in unserer Debatte zum Jahreswechsel in einem Satz (!) und als ein (!) Argument dafür hier eingebracht habe, möglichst alle Ansprüche auf Leistungen und Nachteilsausgleiche rechtlich dem Menschen mit Behinderung zuzuordnen (!), schreibe ich hier noch mal einige Sätze.
Erstens teile ich ohne jede Einschränkung die Forderungen, dass im Bundesteilhabegesetz das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht auch und gerade für schwerstbehinderte Menschen gelten muss, dass es keinen Vorrang der "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" geben darf und dass jeder behinderte Mensch jede Unterstützung bekommen muss, um so und dort leben zu können, wie und wo er möchte bzw. sich am wohlsten fühlt. Bevor der letzte Teilsatz neue Kritik hervorruft, ich habe dabei eine äußerst weite Vorstellung davon, wie das herausgefunden werden kann.
Zweitens bin ich absolut der Meinung, dass das Leben bei den Eltern bzw, anderen Angehörigen für einige behinderte Menschen auch für einen mehr oder weniger langen Zeitraum nach der Volljährigkeit das Richtige ist. So, wie das Unterstützungssystem gerade für Menschen mit hohem und komplexem Unterstützungsbedarf heute aussieht, ist das was Sie, Frau Rosenberger, Frau Maubach, Frau Beyer und all die anderen Eltern leisten, unverzichtbar und allen Respekt wert. Problematisch ist dabei, dass die Kostenträger den schwerstbehinderten Menschen selbst und Ihnen meist nur die Wahl zwischen dem Elternhaus / der Familie und einem Heim lassen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Gesellschaft nicht länger erwarten darf (!), dass die (biologischen) Angehörigen die meisten behinderten und pflegebedürftigen Menschen versorgen. Hier müssen andere Konzepte gestärkt werden, um mehr Alternativen zu schaffen, auch und gerade für Menschen mit sehr hohem und komplexem Unterstützungsbedarf.
Drittens wollte ich damals mit dem Satz zum Thema "Überbehütung" darauf verweisen, dass es besser ist, Ansprüche dem behinderten Menschen direkt zuzuordnen, damit sie, wenn sie selbst das wollen (auch hier gilt ein weiter Begriff), sich ohne leistungsrechtliche Hürden von ihrer Familie lösen können. Dabei hatte ich nicht nur, ja nicht einmal in erster Linie, Menschen mit sehr hohem und komplexem Unterstützungsbedarf vor Augen. Und ich betone zum wiederholtem Mal, dass ich niemandem, der hier mitdiskutiert, unterstelle oder gar vorwerfe, sein Kind übermäßig zu behüten. Vielmehr habe ich in meinem fast 40-jährigen Leben immer wieder beobachten müssen, dass einige wenige (!) Eltern(teile) ihren (erwachsenen) behinderten Kindern weniger zutrauen als diese selbst und andere Menschen, die sie kennen. Das ist keine Bösartigkeit gewesen, sondern immer Besorgnis um das Wohl ihres Kindes in einer Umgebung, die als schwierig bis feindlich wahrgenommen wird. Die Wahrnehmung ist auch oft berechtigt, die Reaktion, all das mit allen Mitteln vom behinderten Menschen fernhalten zu wollen, hinterfrage ich aber. Zur Wahrheit gehört auch, dass es diesen Impuls auch unter "Profis" der Behindertenhilfe gibt und dass sich mancher behinderter Mensch gerne behüten lässt.
Von Interessierte
Anfügen möchte ich noch, dass meine Tochter noch zu Hause wohnt. Trotzdem informieren wir uns immer wieder über Möglichkeiten für die Zukunft.
Ein "schlauer" Sachbearbeiter hat mir mal gesagt, ich hätte doch moralische Verantwortung in Kostenfragen.
Die habe ich und die nehme ich wahr. Nur hebelt meine moralische Verantwortung weder Eigenständigkeit noch das Recht aus. So habe ich das dem guten Mann auch gesagt. Ich mag mir den Weg den viele andere schon gegangen sind und kämpferisch durchsetzen müssen, überhaupt nicht ausmalen. Traurig aber wahr.
MfG Gabi
Von Interessierte
Zitat Inge Rosenberger:
Es wird immer deutlicher, dass eine große und mächtige Gruppe unter den Entscheidungsträgern – still und heimlich – der Ansicht ist, dass diese Menschen doch am besten „unter sich“ aufgehoben sind.
Liebe Frau Rosenberger, ich bin nicht Mutter eines Kindes, dass nicht selbst entscheiden kann. Aber ich bin Mutter einer Tochter mit Behinderung, für die ich mit entscheiden muss. Ich kann ihnen versichern, dass Angebote auch hier sehr zu wünschen übrig lassen und dass ich die Sorge mit Ihnen und anderen besorgten Mitstreiterinnen teile, dass die Lebensqualität von beh. Menschen schon dadurch sinkt, dass sie in ihrer Freiheit eingeschränkt werden und dass sie gegen eine willkürliche Bevormundung machtlos sind. Ich halte auch nichts von Sonntagsreden. Ich möchte Fakten sehen, die mir die Gewissheit geben, dass meine Tochter sowie etliche andere mit Unterstützungsbedarf kein Kostenfaktor, sondern ein Mensch mit Rechten ist. Diese Gewissheit habe ich leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gabi
Von Inge Rosenberger
Als Mutter einer Tochter mit hohem Hilfebedarf packen mich immer wieder Wut und Verzweiflung angesichts der Entwicklungen, vor denen etliche betroffene Familien hier beständig warnen.
Seit langem gibt es schöne Sonntagsreden von Politikern zur Inklusion und zur UN-Konvention, aber die Zustimmung Prof. Klaus Dörners Aufruf, dass Inklusion „vom Letzten her“ (beim Schwächsten) beginnen muss, ist verklungen.
Es wird immer deutlicher, dass eine große und mächtige Gruppe unter den Entscheidungsträgern – still und heimlich – der Ansicht ist, dass diese Menschen doch am besten „unter sich“ aufgehoben sind.
Über die Bedingungen für die Betroffenen wird mit einer schon peinlichen Hartnäckigkeit geschwiegen. Statt dessen wird den engagierten Eltern mit an Zynismus grenzender Selbstherrlichkeit unterstellt, sie würden ihr erwachsenes Kind „überbehüten“ und könnten nicht loslassen.
Alle Koordinatoren für ein „gutes Teilhabegesetz“ sind in der sozialpolitischen Verantwortung, diese akutelle und hartnäckig aufgezeigte Fehlentwicklung zur Kenntnis zu nehmen. Die Verantwortlichen sollten sich endlich verpflichtet fühlen, sich auch mit den negativen Auswirkungen dieses Gesetzes zu befassen und ihre Gesetzesentwürfe entsprechend zu ändern. Das Wunsch- und Wahlrecht muss auch für Menschen mit sehr hohem Hilfe- und Betreuungsbedarf in wirklich allen Bereichen verankert werden.
Ansonsten machen sich die Damen und Herren völlig unglaubwürdig – wenn sie es nicht schon lange sind . . .
Von Mosaik
Sehr geehrter Herr Miles - Paul,
der von ihnen eingestellte Beitrag "Verachtet werden, kann man sich im Heim nicht leisten" ist sicher stellvertretend für viele derartige "Situationen" im Heimalltag - WAS NICHT BEDEUTET ALLE "HEIME" GLEICHZUSETZEN - es gibt auch die "Guten"!
Aber wo sind sie?
Wer über ähnlich gelagerte Probleme mehr erfahren möchte schau einmal hier:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic109852-0-asc-0.html
Am Ende geht es immer um die Würde des Menschen und dem Menschenrecht!
Hierfür steht die UN - BRK???
Auch für die schwerstmehrfachbehinderten oder "nur" geistig behinderten Menschen???
Mich interessiert ihre persönliche Einstellung dazu - bitte sprechen sie selbst hier mit eigenen Worten!
Ich bedanke mich!
Dirk Hentschel
Von Gisela Maubach
Leider warten wir immer noch auf die Stellungnahme :-(
Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung, die sich nicht selbst mitteilen können, werden weiterhin von den Diskussionen zum Teilhabegesetz ausgeschlossen.
Bezeichnend ist der gestrige Beitrag "Verachtet werden, kann man sich im Heim nicht leisten", in welchem es um eine Fachtagung über (und nicht mit!) Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf ging.
Die Leserbrief-Funktion wurde bei diesem Beitrag (bewusst?) deaktiviert.
Bei dieser Fachtagung war ein Tagungsbeitrag von 210 Euro zu zahlen, so dass sich die Frage ergibt, wie viele geistig schwerstbehinderte Grundsicherungsempfänger dabei waren, über (!) die es hier ging.
Außerdem ergibt sich die Frage, ob die wirklichen Benachteiligungen (die hier ständig vorgetragen werden) von Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung überhaupt thematisiert wurden, denn aus dem Inhalt des Beitrages geht das nicht ansatzweise hervor.
Mittlerweile entsteht der Eindruck, dass das Nicht-Thematisieren dieses Personenkreises so lange ausgesessen werden soll, bis die Diskussionen zum Teilhabegesetz abgeschlossen sind, so dass Angehörige sich anschließend erneut durch alle Instanzen kämpfen müssen, um das (bewusst) fehlende Selbstbestimmungsrecht dann auf dem Rechtsweg zu thematisieren.
Von Gisela Maubach
Und damit die Bitte um Stellungnahme nicht in Vergessenheit gerät, nochmal die Kopie von hier unten:
Sehr geehrter Herr Miles-Paul,
ich bitte Sie, zu den hier mehrfach (und natürlich nicht nur hier) angebrachten Kritikpunkten Stellung zu nehmen!
Es ist kaum vorstellbar, dass Sie hier nicht auch mitlesen?! Ich denke, das es sich zu manifestieren scheint, das ein neues "Behindertengesetz" nicht nur die "Gewinner" sondern auch Verlierer hervorbringen wird - muss oder soll das wirklich so sein? Wie ist Ihre Meinung dazu?
Meint man wirklich, das die belange "geistig Behinderter" durch die Lobbyarbeit der großen Wohlfahrtsträger und dem daraus resultierendem Ergebnis allumfassend und im Sinne der UN - BRK abgedeckt sind?
Ich bitte um Ihre Stellungnahme - Danke!
MfG
Dirk Hentschel
www.Mosaik-Leben-Osterburg.de
Von Gisela Maubach
@ Mosaik
Aber gerne doch.
Gerade eben bin ich übrigens auf eine interessante Diskussion gestoßen, in der Mütter die fehlende Freizeitgestaltung ihrer Kinder beschreiben, die vollstationär in Einrichtungen untergebracht sind:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic114244.html
Nachdenklich macht dabei die Formulierung:
" . . . zu schwer behindert, um selbstständig sich frei bewegen zu können und zu "leicht" behindert, um beispielsweise mit Fernsehen auf Dauer zufrieden und ausgeglichen zu sein."
Um das Bundesteilhabegesetz ein "gutes" werden zu lassen, muss grundsätzlich bei allen Akteuren zunächst mal ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass Inklusion unmöglich ist, solange man allgemein der Ansicht ist, dass es behinderte Menschen gibt, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung "mit Fernsehen auf Dauer zufrieden und ausgeglichen" sein könnten.
Erschreckend ist noch das Zitat innerhalb dieser Diskussion
"Aber Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kann doch nicht zu 90 Prozent innerhalb der Einrichtung stattfinden und zu 10 Prozent von Angehörigen selbst organisiert sein!"
Und noch erschreckender ist die Antwort darauf: " . . . genau so ist es aber :-(
Mich hat dieser Kampf im Laufe der Jahre ziemlich zermürbt, andererseits weiß ich genau, daß ich bzw. wir alle weiter kämpfen müssen, denn sonst wird sich an dieser Situation niemals etwas ändern." Soweit die Zitate betroffener Mütter.
Wir dürfen also gespannt sein, ob das folgende Zitat aus dem vorliegenden Beitrag tatsächlich für alle (!) Menschen mit Behinderung gedacht sein soll - also ob alle (!) Menschen mit Behinderung zukünftig am Leben in der Gesellschaft teilhaben dürfen:
"Ein weiterer zentraler Punkt der Gesetzesreform muss die Verankerung und Berücksichtigung der Persönlichen Assistenz in den unterschiedlichsten Bereichen sein. Was von vielen in der traditionellen Behindertenarbeit Verankerten meist nicht im Blickfeld ist, stellt für behinderte Menschen ein zentrales Instrument für die gleichberechtigte Teilhabe und für die Inklusion dar. Denn wenn behinderte Menschen, die Assistenz bekommen, die sie brauchen, dann haben sie auch echte Ansprüche auf Inklusion", so Ottmar Miles-Paul."
Auch wir Eltern werden diese Forderung im Blick behalten . . .
Von Mosaik
Sehr geehrte Frau Maubach,
würde gern zu diesem Thema Kontakt zu Ihnen aufnehmen - Ihr Interesse vorausgesetzt, senden Sie mir doch bitte Ihre Mailadresse an dirk @ dirk - hentschel . de (ohne Leerstellen)
Danke und Gruß
Dirk Hentschel
Von Gisela Maubach
Hiermit möchte ich nochmal an die Bitte um Stellungnahme erinnern - auch hier unten von Dirk Hentschel am 17. Januar (15:03) deutlich zum Ausdruck gebracht.
Von Beamtenschreck
Liebe Freund und Leidensgefährten,
Hallo Frau Maubach,
mir geht es nicht darum mit einem ständigen hinterfragen eine verdeckte Kritik zu äußern. Mir ist auch klar, dass nicht jedes Mitglied von Verbänden und Vereinen mit allem ihrer Obrigkeit einverstanden ist, aber ich mag nun mal keine Menschen die nur ab nicken, wenn der Chef gesprochen hat. Man sollte erwarten können, dass bei aller Kritik welche hier geführt wird doch die Betreffenden sich mal erniedrigen, hier Stellung zu beziehen, warum gerade sie, als unsere angeblichen Retter unserer Rechte immer nur eine Gruppe von Betroffenen erwähnen, um so den Zweifel auszuräumen, wir geistig oder anders behinderten Menschen gehören auch dazu.
Frage:
Warum gibt es eigentlich hier keinen öffentlichen Chat, wo auch die, welche nicht mit am runden Tisch sitzen, zu Wort kämen?
Sollte man nicht auch erwarten können, dass die Politiker oder jene welche immer so tun als ob, hier mal rede und antwort stehen?
Wenn für viele der Weg über die Medien geebnet ist, dann sollte man die, welche eigentlich mit ihren Sorgen und Problemen es ermöglichen, auch mal zu Wort kommen lassen. Wenn man will, ist vieles machbar, aber es muss auch gewollt sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Ritter
Von Gerti
@ Mosaik und alle Anderen:
NEBEN Ottmar Miles Paul können noch mehr Protagonist_innen, die angeschrieben UND um eine Nicht-Allerwelts-Aussage gebeten werden können:
Horst Frehe, http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.2104.de;
Sigrid Arnade, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Sigrid_Arnade,
Prof. Dr. iur. Theresia Degener, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Theresia_Degener sowie http://www.efh-bochum.de/homepages/degener/#2.
Bei den Landesbediensteten Degener und Frehe können auch mal Anfragen im Landtag NRW und im Land Bremen gemacht werden.
Von lehmä
@ Gisela Maubach
„Zugleich sei vor dem Hintergrund der Kostendynamik zu berücksichtigen, dass neue Rechtsansprüche auch Personen mit Unterstützungsbedarfen einschließen könnten, die heute nicht in Werkstätten beschäftigt sind."
Das bedeutet, dass man Sorge hat, dass bei einem Selbstbestimmungsrecht auch diejenigen Menschen Teilhabeleistungen beanspruchen könnten, die bisher wegen der Einrichtungsgebundenheit darauf verzichten und rund um die Uhr von Angehörigen betreut werden.“
Zitatende
Damit sind wir – mit Verlaub – wieder bei den Verlierern des „Teilhabengesetzes – Neu“ angelangt, denn die rund um die Uhr betreuenden Angehörigen haften mit Einkommen und Vermögen für ihre „Betreuten“.
Grüße
Von Mosaik
Sehr geehrter Herr Miles-Paul,
ich bitte Sie, zu den hier mehrfach (und natürlich nicht nur hier) angebrachten Kritikpunkten Stellung zu nehmen!
Es ist kaum vorstellbar, dass Sie hier nicht auch mitlesen?! Ich denke, das es sich zu manifestieren scheint, das ein neues "Behindertengesetz" nicht nur die "Gewinner" sondern auch Verlierer hervorbringen wird - muss oder soll das wirklich so sein? Wie ist Ihre Meinung dazu?
Meint man wirklich, das die belange "geistig Behinderter" durch die Lobbyarbeit der großen Wohlfahrtsträger und dem daraus resultierendem Ergebnis allumfassend und im Sinne der UN - BRK abgedeckt sind?
Ich bitte um Ihre Stellungnahme - Danke!
MfG
Dirk Hentschel
www.Mosaik-Leben-Osterburg.de
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Ritter,
nach einem sehr hoffnungsvollen Gespräch mit Dr. Klaus Mück würde ich gern dazu aufrufen, nicht die gegenseitigen - berechtigten - Forderungen zu hinterfragen, sondern tatsächlich gemeinsam vorzugehen.
Momentan besteht das Problem noch darin, dass der Personenkreis von Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung von sämtlicher Berichterstattung ausgeschlossen wird, aber das könnte man ja ändern!!!!
Wie ich schon wiederholt beschrieben habe, würden die derzeitig (an die Werkstätten gezahlten) Eingliederungshilfe-Beträge häufig schon ausreichen, um eine selbstbestimmte inklusive Tagesstruktur zu finanzieren.
Skandalös ist in diesem Zusammenhang lediglich das Zitat aus dem Protokoll der 3. Sitzung der AG Bundesteilhabegesetz, dass der BAGüS (Herrn Münning) zugeordnet wird:
"Zugleich sei vor dem Hintergrund der Kostendynamik zu berücksichtigen, dass neue Rechtsansprüche auch Personen mit Unterstützungsbedarfen einschließen könnten, die heute nicht in Werkstätten beschäftigt sind."
Das bedeutet, dass man Sorge hat, dass bei einem Selbstbestimmungsrecht auch diejenigen Menschen Teilhabeleistungen beanspruchen könnten, die bisher wegen der Einrichtungsgebundenheit darauf verzichten und rund um die Uhr von Angehörigen betreut werden.
Es wäre sicherlich wünschenswert, wenn die Koordinatoren der Kampagne für ein gutes (!) Teilhabegesetz den Begriff "Kostendynamik" in dieser Hinsicht mal thematisieren, denn es kann ja wohl nicht hingenommen werden, dass Menschenrechte deshalb per Gesetz verweigert bleiben sollten, weil das auch "Personen mit Unterstützungsbedarfen einschließen könnte, die heute nicht in Werkstätten beschäftigt sind."
Diejenigen, die hier mit dem Begriff Kostendynamik "den Ton vorgeben", schicken die Menschen mit Behinderungen damit in den Kampf um die begrenzten Mittel - und wie es bei "Kämpfen" so üblich ist, würden dann die Stärksten gewinnen.
Wir müssen nur noch ein Bewusstsein dafür schaffen, dass das Ergebnis dann nichts mehr mit der UN-Konvention zu tun hat und der Begriff Inklusion zur Scheinheiligkeit par excellence mutiert.
Beste Grüße
Gisela Maubach
Von Beamtenschreck
Liebe Freunde und Leidensgefährten,
beginnen möchte ich wieder mal mit einem Zitat:
"Die Verankerung des Bundesteilhabegesetzes im 1. Teil des Sozialgesetzbuch IX ist eine zentrale Forderung der Verbände, die unbedingt verwirklicht werden muss. Neben der medizinischen und beruflichen Rehabilitation muss auch die soziale Rehabilitation gleichberechtigt ins SGB IX aufgenommen und einkommens- und vermögensunabhängig geregelt werden", so Ottmar Miles-Paul.
Alles ganz gut und schön wie man sich dass denkt, aber wie stellt man sich die Umsetzung des § 52 Einkommensanrechnung
im SGB IX dann vor? Sollte dies heißen, dass hier ein Loch geschlossen und ein anderes geöffnet wird? Bevor man immer neue Forderungen aufstellt, sollte man doch mal erst die Schlupflöcher und Schwachstellen eindeutig prüfen und wie wir bereits hier an den Reaktionen wieder erkennen können, gibt es da einige Skeptiker. Nicht alles mag schlecht sein, aber auch nicht alles ist gut, was man uns hier auftischen möchte. Man kann es nur immer wieder anführen, dass berechtigte Zweifel nicht nur am Personenkreis unserer wohlgesonnenen Vertreter für mich allein bestehen. Auch die Sache wird sich nicht im Wunschdenken vereinzelter auszahlen, denn viele vergessen anscheinend, wer hier eigentlich den Ton vorgibt. An einem gemeinsamen Tisch zu sitzen, heißt noch lange nicht, dass dann auch die ganzen Wünsche in Erfüllung gehen.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Sehr geehrter Herr Iglu,
die Hauptforderungen sind hier schon wiederholt eingebracht worden:
Ganz oben steht die Streichung der Vorrangigkeit bei Teilhabeleistungen, die zu einer (indirekten) Einrichtungspflicht führt - im konkreten Fall die Vorrangigkeit der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, die in der Realität nicht arbeitsfähig sind.
Wenn Sie sich dann noch die Protokolle der bisherigen Sitzungen der AG Bundesteilhabegesetz durchlesen, werden Sie erkennen, dass es mit einem einfachen Vorschlag hier als Leserbrief nicht getan ist.
In der 2. Sitzung ging es z.B. um die Trennung von Hilfe zum Lebensunterhalt und Fachleistungen, und da wurde tatsächlich behauptet, dass es "den Betroffenen grundsätzlich egal sei, wie das aufgeteilt wird und falls die "behinderungsbedingten Mehrbedarfe in der Hilfe zum Lebensunterhalt gedeckelt werden" sollten, dann müssten halt "entsprechend mehr Leistungen den Fachleistungen zugeordnet werden".
Dazu kann ich nur sagen, dass es für meinen Sohn keinesfalls "egal" wäre, wenn der derzeitige Mehrbedarf (in Form des Kindergeldes) gestrichen würde (wir also die vorhandenen Mehrkosten im Privatleben nicht mehr decken könnten) und zusätzlich in die Fachleistungen einfließen würde, wo ein Großteil des Geldes seitens der Werkstatt schon jetzt nicht (!) dem individuellen Bedarf entsprechend verwendet wird.
Man darf gespannt sein, wie die bundeseinheitlichen Kriterien der Bedarfsermittlung und - feststellung aussehen werden.
Diese Kriterien können mit der UN-Konvention eigentlich nur dann vereinbar sein, wenn dies für alle (!) Menschen mit Behinderung gilt, so dass als Bedarf eines arbeitsunfähigen Menschen dann kaum noch die "vorrangige" Teilhabe am Arbeitsleben vorgeschrieben werden kann.
Im Protokoll der 3. Sitzung lautet das wohl interessanteste Zitat:
"Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Frau Bentele) fragt nach, warum das Arbeitspapier auf den Bereich der WfbM begrenzt sei."
Und großen Erklärungsbedarf gibt es hinsichtlich dieser Äußerung:
"Die BAGüS (Herr Münning) bittet um Korrektur der Sachverhaltsdarstellung zum Werkstättenrecht in Nordrhein-Westfalen. Auch dort gebe es eine Differenzierung zwischen WfbM und Tagesstrukturierung".
Falsch! Die Tagesstruktur findet wegen der Gebundenheit der Leistungen in der Werkstatt statt, wo Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung in großen Gruppen und separaten Räumen unter sich betreut werden.
Aufgrund von Rückmeldungen anderer Eltern kann mittlerweile von einer hohen Dunkelziffer von Betroffenen ausgegangen werden, die von ihren Eltern freiwillig (und ohne Ersatzleistung) aus den Werkstätten herausgenommen werden, weil sie diese Art der Unterbringung für unzumutbar halten.
Bezeichnend im Protokoll ist der Satz vom Vertreter des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes:
"Man müsse die Betroffenen zum Ausgangspunkt der Erörterungen nehmen und nicht die Institution."
Aber höchst bedenklich folgende Reaktion (Zitat):
"Zugleich sei vor dem Hintergrund der Kostendynamik zu berücksichtigen, dass neue Rechtsansprüche auch Personen mit Unterstützungsbedarfen einschließen könnten, die heute nicht in den Werkstätten beschäftigt sind."
Zu so einer Aussage innerhalb der AG Bundesteilhabegesetz erübrigt sich wohl jeder Kommentar.
Und auf derselben Seite dann noch:
"Die Bundesvereinigung der LAG der Werkstatträte (Herr Barth) bringt das Interesse der Beschäftigten in den Werkstätten zum Ausdruck, weiterhin die bisherige Unterstützung und die begleitenden Angebote in Anspruch nehmen zu wollen und weist auf das Risiko einer indirekten Verschlechterung der Verhältnisse bei einer Öffnung der Werkstätten hin."
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Werkstatträte sich gegen eine Öffnung der Werkstätten (also auch gegen ein Selbstbestimmungsrecht!) aussprechen, wobei sie auch noch als Interessenvertreter derer fungieren, denen sie eine Wahlfreiheit verweigern wollen.
Sorry - unter einem "vorbildlichen Beteiligungsprozess" verstehe ich etwas anderes.
Von Dagmar B
Bernd Iglu hat geschrieben:
was soll dann wie in diesem Gesetz stehen, damit das berücksichtigt wird. Bitte um Vorschlag.
Es soll gut werden, also bitte einen guten Vorschlag.
Im voraus Danke.
Beste Grüße Bernd Iglu
Hallo Herr Iglu
Vorschläge stehen hier:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/30884/Offener-Brief-an-Arbeitsgruppenmitglieder.htm
Von MerlinOG
Ich glaube den Geschwätz der Politiker von der großen Parteien nicht. Seit 20 Jahren wird nur geredet aber nicht gehandelt, in der Hoffning, dass die "Behinderten" vorher verrecken. Entschuldigung für meine Wortwahl.
Die Menschen mit Behinderung tun mir ehrlich leid in diesem Lande.
Ich hatte im Herbst 2014 die Gelegenheit genutzt einen Behindertenwerkstatt von innen anzusehen. Ich war innerlich schockiert. Die behinderten Menschen werden vom Firmen mit Hungerlöhnen ausgenutzt und ausgebeutet. Den kargen verdienten Lohn nimmt der Staat weg und verrechnet mit den Grundsicherung. Für mich einen echten Skandal, das dies so im Deutschland des 21. Jahrhundert passiert. Für mich sind die Behindertenwerkstätte eine neue moderne privatstaatliche Form der Konzentrationslager!
Für die Menschen mit ne leichter Behinderung haben in Deutschland auch schwer. Man wird immer in die gleichen Topf reingeworfen, weil viele Menschen glauben, wer behindert ist, ist auch dumm und ein Taugenichts. So erlebe ich immer wieder.
Die Unternehmen zahlen lieber die Ausgleichpauschale als Schwerbehinderte zu beschäftigen. Und der Staat sieht einfach zu. Einen Skandal für mich.
Frau Merkel, die Mutti der Nation, interessiert sich nicht für die Belange der schwerbehinderten Menschen. Sie und ihre Regierung betreiben hinter der Rücken einen Ausgrenzungspolitik.
Kein Mensch darf wegen seinen Behinderung benachteiligt werden! So steht im GG!
Eigentlich kann man sagen, dass die Bundesrepublik Deutschland für uns behinderte Menschen ein Unrechtsstaat ist. Die Behörden versuchen alles, das Leben der schwerbehinderten Menschen schwer zu machen, Sie lügen an und verdrehen alles.
Ich habe selbst erfahren, wie die Bundesagentur für Arbeit mit Behinderten rumspringen. Sie unfähigen Sachbearbeiter behandelten mich wie eine Kackerlacke. Vom berufsphyschologische Dienst wurde ich als ein dummer Mensch bezeichnet und hat mir empfohlen, dass ich in einen Behindertenwerkstatt gehen soll. Vom anderen Behinderten habe ich erfahren, dass die Sachbearbeiter immer wieder mit Sanktionen drohen und erpresst werden. Staatlicher Willkür vom Merkel, Gabriel, Nahles Unterstützung.
Ich glaube, dass mit der neuen Teilhabegesetz für uns Behinderte nichts ändern wird.
Von Sabine Fichmann
Zitat aus dem Beitrag: "Während derzeit über die Einzelheiten der Reform des Bundesteilhabegesetzes in einem vorbildlichen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales koordinierten Beteiligungsprozess diskutiert wird, gelte es nun, klare Grundsätze für die Reform festzuschreiben."
Die hier gebetsmühlenartig vorgetragene Lobhudelei für ein "gutes Teilhabegesetz" berücksichtigt bestimmte Gruppen von Schwerstbehindertern nicht, erwähnt sich noch nicht einmal, geschweige dass diese am Prozess beteiligt sind!.
Hier wird in aller Eile ein Gesetz zusammengeschustert, welches für einige eine Verbesserung darstellen wird, für andere keine Verbesserung oder sogar eine Verschlechterung mit sich bringt. Hier sichert sich die Wohlfahrtsindustrie ihre Pfründe- m.E. reine Lobbyarbeit!
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"Während derzeit über die Einzelheiten der Reform des Bundesteilhabegesetzes in einem vorbildlichen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales koordinierten Beteiligungsprozess diskutiert wird, gelte es nun, klare Grundsätze für die Reform festzuschreiben."
Sorry, aber mittlerweile ist bereits unzählige Male darauf hingewiesen worden, dass diejenigen, deren geistige Behinderung zu ausgeprägt ist, um sich selbst zu Wort zu melden, lediglich durch Werkstattvertreter oder Verbände "vertreten" werden, die gleichzeitig auch Träger der Einrichtungen sind, wo Schwerstbehinderte (für hohe Eingliederungshilfe-Beträge!) in großen Gruppen unter sich betreut werden.
Von einem "vorbildlichen Beteiligungsprozess" kann also keine Rede sein, denn die Werkstatt-Vertreter dürften kaum ein Interesse daran haben, dass die hohen Beträge, die für Schwerstbehinderte gezahlt werden, auch außerhalb der Werkstätten selbstbestimmt genutzt werden dürfen.
In folgender Rahmenvereinbarung kann man unten im Anhang auf Seite 2 im vorletzten Absatz lesen, dass der "Bedarf an Tagesstrukturierung und sozialen Kontakten i.d.R. weitgehend abgedeckt ist", wenn eine Werkstatt für behinderte Menschen aufgesucht wird:
http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/soziales/berdasdezernat_2/dokumente_228/rahmenvereinbarung_nrw/rahmenvereinbarungwohnen.pdf
Und hier auf der 1. Seite rechts im ersten Absatz die Aufforderung dafür zu "kämpfen" (!), dass die 20 Jahre Rentenversicherung erreicht werden sollen, damit der Träger der Eingliederungshilfe die Rente dann auf sich überleiten kann!!!!!
http://lag-avmb-bw.de/pdf/Teilhabe_am_Arbeitsleben_2012.pdf
Schon allein an dieser Formulierung erkennt man, dass man sich sehr wohl bewusst ist, warum neben den Trägern der Werkstätten vor allem auch die Sozialhilfeträger ein Interesse daran haben, ihre Leistungen auch für nicht-arbeitsfähige Menschen an die Werkstätten zu binden.
Solange eine Werkstatt-Pflicht (mit separierenden Schwerstbehinderten-Gruppen) in der AG Bundesteilhabegesetz mit der irreführenden Formulierung Werkstatt-"Recht" schmackhaft gemacht wird, sind wir von einem vorbildlichen Beteiligungsprozess meilenweit entfernt.