Geld für Aktionsplan in Sachsen in Haushalt einstellen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Dresden (kobinet) Der Sozialverband VdK Sachsen fordert die sächsische Staatsregierung auf, bereits jetzt im Haushaltplan 2015/2016 genügend personelle und sachliche Mittel für die Erstellung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zur Verfügung zu stellen.
Der Sozialverband VdK Sachsen kritisiert, dass im Entwurf zum sächsischen Doppelhaushalt 2015/2016 keine Mittel für die Erstellung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention eingeplant sind. VdK‐Vorsitzender Horst Wehner erklärte dazu: "Für die Erstellung eines solchen ressortübergreifenden Maßnahmeplans ist zwingend eine ausreichende Finanzierung mit Sach- und Personalkosten erforderlich. Wir fordern die beiden Regierungsparteien deshalb auf, entsprechende Voraussetzungen im Doppelhaushalt 2015/2016 zu schaffen."
Horst Wehner betont, dass der Blickpunkt auf einer qualitativ hochwertigen Ausarbeitung mit notwendiger Klärung von Zuständigkeiten und Zeithorizonten der Umsetzung liegen sollte. Er fordert daher auch bei absehbar zu kurzer Zeitschiene, die Fertigstellung des Landesaktionsplanes auf das Jahr 2016 zu verlängern: "Bei einem Festhalten am Fertigstellungstermin 31.12.2015 befürchten wir, dass wichtige Punkte vergessen werden und damit dem Anliegen des Aktions‐ und Maßnahmeplans nicht ausreichend Rechnung getragen werden kann." Auch der sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderung hat sich in seiner Sitzung am 5. Februar für eine Verlängerung des Erstellungszeitraumes auf zwei Jahre und eine ausreichende personelle und sächliche Ausstattung bereits bei der Erstellung ausgesprochen.
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben die CDU und SPD festgeschrieben, dass die Staatsregierung im Jahr 2015 einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN‐Behindertenrechtskonvention erarbeitet wird. Der Aktionsplan soll strategische Ansätze und konkrete Handlungsmaßnahmen zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft, den Zeitraum der Umsetzung, Verantwortlichkeiten und notwendige Kosten enthalten.

Von Beamtenschreck
Zitat:
"Für die Erstellung eines solchen ressortübergreifenden Maßnahmeplans ist zwingend eine ausreichende Finanzierung mit Sach- und Personalkosten erforderlich.
Hallo Herr Wehner,
vielleicht hätten Sie zum besseren Gehör bei den verantwortlichen ihre Vorstellungen etwas konkretisiert, oder ist es ein Geheimnis, was sie unter ausreichender Finanzierung verstehen? Wie viel Millionen sind denn erforderlich, wenn man bedenkt, dass ende 2016 alles in trockenen Tüchern sein soll,um den VDK Sachsen mit entsprechenden Materialien und Personal eine Mitsprache zu ermöglichen? Nur bei was will der VDK Sachsen denn noch mitreden? Könnte es sein, dass in Sachsen erst jetzt durchgedrungen ist, da wird viel Lärm gemacht um etwas, was wir noch gar nicht kommentiert oder mitbekommen haben, da der Informationsfluss sich nur auf Geld, aber weniger auf die Sache bisher bezog? Hoffentlich haben die anderen Landesverbände des VDK bessere Informationen bisher gehabt, dass nicht noch der Gesamtablauf
um drei Jahre bis zur Gesetzverabschiedung verschoben verschoben werden muss, weil keiner in den Landesverbänden geduldiges Papier usw. wegen der fehlenden Mittel nicht zur Verfügung hatte.
Dass wäre dann sehr bedauerlich für uns behinderte Menschen.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"Im Koalitionsvertrag haben die CDU und SPD festgeschrieben, dass die Staatsregierung im Jahr 2015 einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN‐Behindertenrechtskonvention erarbeitet wird."
Zitat-Ende
Solange sogar die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Bundesteilhabegesetz die Meinung vertreten, dass es "einen großen Teil von Menschen" gibt, für die "der beschützte Rahmen die beste Lösung ist", so dass die "beschützte" Ausgrenzung (ohne eine Wahlfreiheit!) für diese Menschen weiterhin vorgeschrieben sein soll, kann die UN-BRK auch durch keinen Aktionsplan umgesetzt werden.