Nur schwellenfrei ist barrierefrei
Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Bild: Ulrike Jocham
Stuttgart (kobinet) Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) als oberste Baubehörde in Baden-Württemberg verlangt nun mit der neuen Baugesetzgebung seit 01.03.2015 und mit der neuen Liste der technischen Baubestimmungen seit 01.01.2015 sichere und schwellenfreie Gebäude innerhalb des barrierefreien Bauens: „Die weitverbreitete Annahme, zwei Zentimeter hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu“, so das MVI in Stuttgart in einem Schreiben vom Dezember 2014.
Das Ministerium fordert das technisch Mögliche: „In Fällen, in denen die technische Erforderlichkeit einer Schwelle nur behauptet und nicht substantiiert begründet wird oder in denen die Planung einer schwellenlosen Erschließung gar nur schlicht vergessen wurde, liegen selbstverständlich keine Ausnahmen im Sinne der genannten technischen Regeln vor und es ist auf Herstellung einer schwellenlosen Erschließung zu dringen.“ Damit hat die baden-württembergische Landesregierung als erstes Bundesland die gesellschaftliche Bedeutung der Schwellenfreiheit erkannt. Der Stein ist ins Rollen gekommen, weil die Unternehmensberaterin Ulrike Jocham, ausgebildete Heilerziehungspflegerin, Dipl.-Ing. in Architektur mit Weiterbildung in Sozialraumentwicklung und Forschung, über Jahre beharrlich am Ball geblieben ist. Im Herbst 2014 hat sie mehrere Wochen tatkräftige Unterstützung insbesondere von Michael Schima, dem Sprecher des Stadtbehindertenrings Geislingen an der Steige (STeiGle), sowie von verschiedenen Verbänden und Experten in eigener Sache erhalten. „Die neue gesetzliche Regelung fordert vom Baugewerbe ein Umdenken, denn bislang sind Nullschwellen an Außentüren die absolute Ausnahme“, sagt Florian Kneer, der Geschäftsführer von Kneer-Südfenster, einem der größten Fenster- und Türenbau-Unternehmen in Baden-Württemberg und im gesamten Bundesgebiet. Das Unternehmen bietet bereits seit sieben Jahren seinen Kunden einen schwellenfreien Übergang selbst bei Balkon- und Terrassentüren an. „Barrierefrei bedeutet null und nicht zwei Zentimeter“, davon ist die Diplomingenieurin und Inhaberin der Unternehmensberatung „inklusiv wohnen/inklusiv leben“ aus Stuttgart, Ulrike Jocham, überzeugt.
Der Initiator des bundesweit bekannten und sich verbreitenden Bielefelder Modells, die Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (BGW) baut seit 2005 in alle Hauseingangs-, Wohnungseingangs-, Terrassen- und Balkontüren eine Nullschwelle ein. Das Ziel der BGW ist klar: Das Wohnungsunternehmen will, dass möglichst alle Menschen, auch Menschen mit einem 24-stündigen Pflege- und Assistenzbedarf, die Wohnungen nutzen können. Dafür sind schwellenfreie Türen und Außentüren eine unabdingbare Grundvoraussetzung.
Nach den aktuellen Entwicklungen müsste jeder Neubau schwellenfrei sein. Das erfordert allerdings von der gesamten Immobilienbranche eine fundamentale Veränderung und einen erhöhten Beratungsbedarf. Bisher ist die Profession durch eine Kultur des Beharrens und Festhaltens an althergebrachten Lösungen gekennzeichnet. Seit über 15 Jahren gibt es schwellenfreie Lösungen, die von Immobilienanbietern mangels Information nahezu nicht eingesetzt wurden – obwohl die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung („Behindertenrechtskonvention“, BRK) schon seit sechs Jahren in Kraft ist und die Folgen des demografischen Wandels bereits seit mehreren Jahren bekannt sind. Für Jocham ist klar: „Jede unnötig gebaute Schwelle stellt eine Diskriminierung nach der BRK dar, hindert und gefährdet die Nutzer zumeist über mehrere Jahrzehnte hinweg und birgt einen unkalkulierbar hohen Kostenfaktor, unter anderem durch den nötigen Schwellenrückbau, finanziert über Sozialkassen und Steuergelder, Folgekosten durch Stürze und Verletzungen sowie Mehrkosten durch vermeidbare Klinik-, Reha- und Heimaufenthalte. Schwellenfreiheit dagegen bedeutet neben einer inklusiven und benutzerfreundlichen Architektur, die der neuen Vielfalt in der Gesellschaft begegnet (Diversity-Management), eine Optimierung der gesamten Designqualität und eine Wertsteigerung aller Immobilien."
Kontakt:
inklusiv wohnen, inklusiv leben
Ulrike Jocham
Alexanderstr. 120
D-70180 Stuttgart
Telefon: 0049 (0) 711 3891186
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ulrikejocham.de

Von lehmä
Ich kann zwar auch nicht für meine Tochter sprechen, aber sie ist Rollstuhlfahrerin und hochgradig sehbehindert. Außerdem fährt sie gerne „sehr schnell“…
Von info inklusiv
Gebäude und Wohnungen - Nur schwellenfrei ist barrierefrei!
Türen und Außentüren sind Teile von Gebäuden und Wohnungen und betreffen damit den Innenbereich. Laut Aussagen von Experten, Verbänden und Betroffenen benötigen Menschen, die nicht oder eingeschränkt sehen können, innerhalb von Bauwerken mit abschließender Fassade keine Türschwellen zur Orientierung. Statt derer bieten z.B. die vorhandenen Türrahmen die notwendigen Orientierungs- und Rauminformationen. Im Außenbereich ist dies anders. Laut Dietmar Böhringer, dem Experten für normgerecht-kontrastreiche Gestaltungen und Beauftragter für barrierefreies Gestalten des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik sind „niveaugleiche Gestaltungen von Innenbereichen inkl. Hauseingangs-, Terrassen- und Balkonbereiche für blinde- und sehbehinderte Menschen unproblematisch. Niveaugleiche Gestaltungen in Außenräumen, wie z.B. in Straßenräumen, Parkanlagen, Erlebnispfaden usw. sind dagegen problematisch bis gefährlich“, so Dietmar Böhringer.
Weitere Informationen:
Hier berichten zwei Menschen mit einer Vollerblindung, welche Schwierigkeiten ihnen die vorhandene Türschwelle zu ihrer Terrasse bereitet (siehe Seite 10): http://www.inklusiv-wohnen.de/files/Wachsender_Bedarf_Schwellenfreiheit.pdf
Ausführlichere Informationen zu dieser Fragestellung gibt es demnächst hier: http://www.inklusiv-wohnen.de/aktuelles_blog.html
Türen und Außentüren ohne Schwellen in Gebäuden und Wohnungen entsprechen einem universellen Design nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Artikel 2 und 4f)
Text: Ulrike Jocham
Von Lesebrille
@Sven Trebes:
Ein freundliches Hallo zurück,
ich kann sicherlich nicht für andere RollstuhlnutzerInnen sprechen, aber ich plöppte zwar manches Mal auf der falschen Seite herunter, wenn ich mal wieder in der Eile die Seiten verwechselt habe, gestürzt bin ich jedoch noch nie.
Von Sven Drebes
Hallo Lesebrille,
ich bin skeptisch, ob dieser "Zwei-Höhen-Übergang" wirklich der "Stein der Weiisen" ist. Wie schnell landet ein Rollifahrer auf der falschen Seite und stürzt schlimmstenfalls? Gründe dafür gibt es einige, sei es Unachtsamkeit (z.B. weil man sich rollend unterhält und nur auf die Ampel achtet), sei es Unkenntnis des Modells, sei es, dass das Räumliche Sehen eingeschränkt ist. Von "hinten oben" sind kleinere Höhenunterschiede eh nicht immer ohne Weiteres abschätzbar.
Von Lesebrille
@BAG HHH: in Ffm ist man weiter: Bordsteine sind Teils komplett abgesenkt, direkt daneben nicht, aber beide Seiten auf dem Boden so taktil ausgestattet, dass sehbehinderte Menschen wissen "Aha! Da ist das Ende des Bordsteines" und rollstuhlnutzende Menschen bequem stufenlos queren können.
Manchmal braucht es nur mehr Fantasie und Wille, um allen gerecht zu werden.
Von BAG HHH
Hallo,
klar, es stimmt, die weitverbreitete Annahme, zwei Zentimeter hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu -
aber nur mit 2 cm Bordstein zum Beispiel, kann sich ein blinder Mensch mit weißem Langstock orientieren.
Darum ist eine 2 cm Schwelle oft nicht unnötig, sondern nötig !!