Selbstvertreter der Lebenshilfe in Genf dabei

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: Lebenshilfe

Berlin / Genf (kobinet) Bei der heutigen Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen in Genf bildet ein sogenanntes formales Treffen von Vertretern der deutschen Zivilgesellschaft und der Monitoring-Stelle mit dem Fachausschuss den Auftakt. Sie werden dem Ausschuss schildern, wo es Probleme bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gibt.

Mit dabei ist Joachim Busch aus Lübeck, Selbstvertreter und Mitglied sowohl im Vorstand als auch im Rat behinderter Menschen der Bundesvereinigung Lebenshilfe. "In Deutschland dürfen viele Menschen mit Behinderung immer noch nicht wählen. Da muss das Wahlrecht endlich geändert werden", so Joachim Busch "und auch im Betreuungsrecht muss sich etwas tun, damit Menschen mit Behinderung so weit wie möglich unterstützt werden bei eigenen Entscheidungen.“

"Wichtig ist, die Rechte von Menschen mit Behinderung durch Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken", sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Daher sei die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes, das eine zielgenaue und personenzentrierte Unterstützung von Menschen mit Behinderung ermöglicht, so wichtig. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert die Regierungskoalition auf, ihre Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ernst zu nehmen und die Arbeit am Bundesteilhabegesetz, dem wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode, zügig weiterzuführen.

 

Lesermeinungen zu “Selbstvertreter der Lebenshilfe in Genf dabei” (5)

Von lehmä

@ Dagmar B.
Ging es wirklich um „Zwangssterilisation“ – hatten wir so etwas nicht schon einmal unter dem Namen Eugenik?

Von lehmä

@ gerti @ Dagmar B.
Zu Betreuungen würde ich nach meinen Erfahrungen, die recht trist waren, bereits nur und immer - auch bereits im „Behindertentestament“ daran denken – nur eine „ehrenamtliche“ Betreuung einzurichten. Man sollte dann aber schon ein paar vertrauenswürdige Personen nennen können, die auch nach dem eigenen Tod verantwortungsvoll und im Sinne des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen handeln. An diese Weisung ist ein Nachlassgericht gebunden…

Von Dagmar B

Hallo Gerti

Ich bin mir garnicht sicher,ob Menschen mit geistigen Behinderungen in Deutschland überhaupt in der Form geschäftstüchtig sein dürfen,das sie tatsächlich einen Mietvertrag unterschreiben dürfen.
Im Betreuungsrecht ist dazu ein sehr aufwendiges Verfahren notwendig wenn ein Vertrag über 2 Jahre geht
Ich denke die Unterbringung im Heim läuft maßgeblich über das Aufenthaltsbestimmungsrecht des rechtlichen Betreuers.
Intressant waren in der Fragerunde auch die Fragen nach der Selbst und Fremdgefährdung und Menschen mit geistigen Behinderungen,wenn sie straffällig werden.
Daten dürfte es hierzu nicht geben.

Die Praxis,Menschen mit starker und ausgeprägter Selbst und Fremdgefährdung quasi in Einzelhaft in Käfigen unterzubringen,dürfte die Fragerunde in Genf sicher intressieren.
Ich empfinde es in jedem Fall sehr bereichernd,das diese Frage in Genf gestellt werden und nicht stereotyp und einseitig nur ein zu geriniges Schonvermögen zum Thema wird.

Von Gerti

@ Dagmar B.:
Die Zwangsverhütung in Einrichtungen der Lebenshilfe an das (Nicht)Wohnrecht Wohnrecht in Einrichtungen der Lebenshilfe zu koppeln, ja davon abhängig zu machen, verstößt (meinem Rechtsverständnisse nach) gegen das Mietrecht.
Man(n) stelle sich vor, solche Fragen stünden in Fragebögen von Vermieter_innen an Neumieter_innen auf dem (so genannten) *freien* Wohnungs*markt*.

Von Dagmar B

Zitat:

"In Deutschland dürfen viele Menschen mit Behinderung immer noch nicht wählen. Da muss das Wahlrecht endlich geändert werden", so Joachim Busch "und auch im Betreuungsrecht muss sich etwas tun, damit Menschen mit Behinderung so weit wie möglich unterstützt werden bei eigenen Entscheidungen.“
Zitat Ende

Wäre es nicht angemessen,wenn als Selbstvertreter der Lebenshilfe zuforderst die Praxis der Zwangsverhütung in Wohneinrichtungen der Lebenshilfe zum Thema gemacht wird?
In der Fragerunde ging es ja auch besonders um behinderte Frauen,auch um die Praxis der Sterilisation(Beschneidungen wurde es genannt) bei geistig behinderten Frauen .
Behinderte Frauen dürfen ohne Verhütungsmaßnahmen Wohneinrichtungen der Lebenshilfe nicht besuchen,dies ist Vorraussetzung ,um in einer Wohneinrichtung unterzukommen,unabhängig davon,ob das auch von den behinderten Frauen überhaupt erwünscht ist.

Sehr geehrte Frau Schmidt,sorgen Sie doch bitte dafür,das diese Praxis in den Lebenshilfeeinrichtungen unterlassen wird.