Diskussionen um WISO Beitrag zu Werkstätten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Fragezeichen
Fragezeichen
Bild: omp

Gütersloh (kobinet) Der vom ZDF Wirtschafts- und Sozialmagazin WISO am Montag ausgestrahlte Beitrag über die schlechte Entlohnung behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren geringe Vermittlungsquote auf den ersten Arbeitsmarkt hat Diskussionen ausgelöst. Während der Beitrag bei Vielen auf Beifall stieß, dass endlich einmal die miserable Entlohnung der WerkstattmitarbeiterInnen öffentlich gemacht wurde, protestierte die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Nordrhein-Westfalen bei WISO gegen die Ausstrahlung des Beitrages.

Am Beispiel der erblindeten Ines Pakosch hatte WISO deutlich gemacht, dass sie trotz ihrer engagierten Arbeit insgesamt nur 186 Euro pro Monat für ihre Tätigkeit bekommt, was ziemlich genau dem Durchschnittsverdienst in Werkstätten für behinderte Menschen von 185 Euro bundesweit entspricht. Ines Pakosch bekommt einen Grundgehalt von 101 Euro plus eine Prämie von 75 Euro, dies entspricht einem Stundenlohn von 1,30 Euro. Vor drei Jahren lag die Prämie noch bei 212 Euro pro Monat. Von 1.500 MitarbeiterInnen konnte der wertkreis Gütersloh im Jahr 2014 nur eine Person auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln - und dies obwohl die Werkstatt zwei IntegrationsassistentInnen hierfür beschäftigt. Deutschlandweit liegt die Erfolgsquote der Werkstätten für die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bei unter einem Prozent, heißt im WISO-Bericht. 

Link zum WISO-Bericht über die Entlohnung und Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen

Während ein solcher Bericht in einem ZDF Magazin über eine schlechte Entlohnung in Betrieben für jede Gewerkschaft ein Glücksfall wäre und Rückenwind für deren Forderungen nach besserer Entlohnung und besseren Arbeitsbedingungen bieten würde, zeigte sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte entsetzt über den Bericht, was sie in einem offenen Brief an die WISO-Redaktion zum Ausdruck brachte: 

"Die Delegierten der LAG WR NRW tagen zurzeit in Klausur in Bielefeld Bethel. Aus aktuellem Anlass haben wir heute Morgen ihren Bericht in der ZDF-Mediathek angeschaut und waren entsetzt. Wir finden Ihre Darstellung einseitig und falsch. Sie stellen die Werkstätten negativ, als Ausbeuter von Menschen mit Behinderungen dar. Die Aufgabe von Werkstätten in Deutschland ist es, den Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeit, Tagesstruktur, Förderung der Gesamtpersönlichkeit) zu ermöglichen. Die Aufgabe von Werkstätten ist es nicht, die Sicherung des Lebensunterhaltes zu ermöglichen. Das Geld, das wir für unsere Arbeit bekommen, ist ein leistungsangepasstes Entgelt, welches sich aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt errechnet. Laut Werkstättenverordnung (WVO § 12, (5) Satz 1) müssen die Werkstätten mindestens 70 % des Arbeitsergebnisses als Entgelt an die Beschäftigten ausschütten. Das Thema Entgelt wird auch bei uns und unseren KollegInnen heftig diskutiert. Ein gerechtes Entgelt kann nicht allein aus dem Arbeitsergebnis der Werkstätten erzielt werden. Eine solidarische Gesellschaft müsste dies durch Transferleistungen sicherstellen. Werkstätten sind für uns sehr wichtig. Nicht jeder kann oder will (wieder) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden.

Aus unserer Sicht vermitteln Sie den Eindruck, als würden Sie etwas für uns tun wollen. Durch Ihre Berichterstattung erreichen Sie unserer Ansicht aber genau das Gegenteil. Sollte aufgrund Ihres Berichtes die Firma Miele ihre Aufträge aus den Werkstätten abziehen, hätte Sie uns einen echten Bärendienst erwiesen, da wir dann weder Arbeit noch Entgelt hätten. Scheinbar haben Sie noch nicht verstanden, was die Aufgabe einer Werkstatt ist und wie sie funktioniert. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, Ihre Defizite auszugleichen", heißt es in dem offenen Brief an die WISO-Redaktion.

Bei Bernd Meermeier, der die kobinet-Redaktion auf den offenen Brief hingewiesen hat, stößt diese Reaktion der Werkstatträte auf Unverständnis. Für ihn scheint ein Umdenken in den Köpfen der Wertkstatträte dringend notwendig zu sein. "Wie wollen die Werkstatträte mit dieser Einstellung ihren Aufgaben noch gerecht werde?" Als Reaktion auf den offenen Brief verfasste er eine Stellungnahme, in der es u.a. heißt:

"Ihr offener Brief an die Wiso Redaktion und die damit verbundene Stellungnahme der LAG WR NRW ist nicht hilfreich, in der Problematik der WfbM´s. Der Bericht zielt in erster Linie auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahre 2009 sowie die Erlangung für ein gutes Teilhabegesetz in Deutschland ab. Nichts desto trotz ging es in der Darstellung auch um eine faire Entlohnung für behinderte Menschen, die sehr produktiv arbeiten und ihre Arbeit sehr ernst nehmen. (...) Durch Ihren Beitrag blockieren Sie die Umsetzung der UN-Konvention und halten an veralteten (Denk) Strukturen fest. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist natürlich sehr wichtig, eben wegen der Tagesstruktur und zur Förderung der Gesamtpersönlichkeit. Jede Arbeit bietet eine Tagesstruktur, auch für die Menschen am ersten Arbeitsmarkt. Ich frage mich, wo die LAG WR NRW mal konstruktive Forderungen an die Politik stellt. Hierzu einige Vorschläge: Weg von der 'Zwangssolidarisierung' unter den behinderten Menschen sowie die Abschaffung der Anrechnung des Verdienstes in den WfbM´s bei der Grundsicherung. Dies würde der Förderung und dem Charakter der Rehabilitation der Mitarbeiter im arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zu Gute kommen. Weil die Eigenanstrengung eines jeden Mitarbeiter zur Entwicklung des eigenen Leistungsniveaus eigenverantwortlich, dennoch aber mit Unterstützung durch Fachkräfte seinen Auftrag der der WfbM´s gerechter werden.  Und daraus ergeben sich dann wirklich gerechte Lohnverteilungen. (...) Warum wird so eine Zwangssolidarisierung, das der Stärkere für den Schwächeren aufkommt, nicht auch in der freien Wirtschaft angewandt? Eben weil leistungsbezogen bezahlt werden muss, denn wo soll denn sonst die Motivation für Leistung her kommen? Die Motivation wird durch die Zwangssolidarisierung innerhalb der WfbM´s und durch die Verrechnung der 'Sozialgelder' geradezu blockiert. Dadurch wird die Leistungsförderung eines behinderten Mitarbeiters ausgebremst, weil sich somit Leistung nicht lohnt. Ergo: Leistung wird bestraft, weil die engagierten Mitarbeiter durch diese Zwangssolidarisierung höhere Abzüge haben. Aber diese Mitarbeiter, die vielleicht noch auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden könnten, müssen in den WfbM´s gehalten werden, da sie das ganze System erst überhaupt tragen. Und warum sollte die Firma Miele die Aufträge aus den WfbM´s abziehen? Aus sozialpolitischen und wirtschaftlichen Aspekten, würde sich die Firma Miele damit keinen Gefallen tun."

Lesermeinungen zu “Diskussionen um WISO Beitrag zu Werkstätten” (15)

Von Gisela Maubach

Unter der Überschrift "Die Grenzen der Inklusion" findet man heute in der Aachener Zeitung (Lokales Düren) folgende Zitate:

"Ein großes Ziel ist die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Einige Verantwortliche befürchten derweil den Wegfall der Werkstätten und warnen."

"So schön es ist, wenn es gelingt, einen Behinderten in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln, bringt das auch einen Nachteil mit sich. Der Leistungsträger fehlt in der WfbM. Fehlen Leistungsträger, sinkt die Produktivität und das wirkt sich eventuell auch auf das Lohnniveau der Beschäftigten aus."

""Das bestehende System sollte man natürlich kritisch beleuchten, aber das jetzige hat sich bewährt und wurde entsprechend den Anforderungen weiterentwickelt", plädiert er für ein Beibehalten des Status Quo."

Über die Tatsache, dass für die Schwerstbehinderten in der WfbM, die keine "Leistungsträger" sind (aber trotzdem Lohnzahlungen erhalten), die höchsten Beträge an Eingliederungshilfe an die Werkstatt gezahlt werden, ist dem Beitrag leider nichts zu entnehmen - auch nichts darüber, dass die Eingliederungshilfe für diese Menschen an die Werkstatt gebunden ist und keinerlei Selbstbestimmungsrecht besteht.

Von Altemeier

Entlohnung von Ines Pakosch unzureichend

Ich, Sven Altemeier, bin ein Mitarbeiter von Frau Pakosch. Frau Pakosch ist, wie im Bericht bereits erwähnt, blind. Ich bin es nicht.
Frau Pakosch schafft trotzdem ca. 300 Abtaster (Bauteile für einen
Wäschetrockner) am Tag, ich nur ca. 200 Stück. Wenn Frau Pakosch auch nicht die ganze Woche durcharbeitet, so hat Sie jedoch ein besseres Entgelt verdient. Ich werde den Eindruck nicht
los, dass die Geschäftsführung vom Wertkreis Sie gerne loswerden
möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Altemeier

Von Sven Drebes

Lieber Herr Klein,

bitte werfen Sie Integrationsfirmen und Außenarbeitsplätze der WfbM nicht in einen Topf. Integrationsfirmen beschäftigen behinderte und nichtbehinderte Menschen, unter den behinderten Angestellten sind viele, die sonst auf Werkstätten verwiesen würden. Unabhängig von der Behinderung sind in Integrationsfirmen Alle sozialversicherungspflichtig beschäftigt, Minijobs sind höchstens für nicht behinderte Menschen erlaubt. Und für ALLE gilt der gesetzliche oder tarifliche Mindestlohn. Da Integrationsfirmen meiistens recht klein sind, dürften die behinderten Angestellten auch oft real mit den nicht behinderten zusammen arbeiten.

Für Außenarbeitsplätze gilt das, was Sie schreiben, aber wohl.

Von Klaus Klein

Der Beitrag von Frau Wendt ist sehr gut, denn die Werkstattverantwortlichen
lassen wirklich keine kritische Diskussion zu. Es ist bezeichnend, dass
Frau Wendt von der BAG WfbM zum Thema Mindestlohn wieder ausgeladen wurde.
Hier stellt sich für mich nebenbei noch die Frage, von wem die BAG WfbM
finanziert wird. So wie ich erfahren habe, durch Ihre Mitglieder, also den
Werkstätten, dies bedeutet doch, das die behinderten Mitarbeiter die
Gehälter der BAG WfbN zumindest zum Teil mit erwirtschaften müssen!.
So, nun zu einer wirklichen dringenden Frage. Meinen Informationen nach
werden viele behinderte Menschen auf so genannte „Außenarbeitsplätze“bzw.
Integrationsbetriebe in die freie Wirtschaft „ausgeliehen“. Es arbeiten
behinderte Menschen real auf dem ersten Arbeitsmarkt werden aber von den
WfbM´s entlohnt, weit unter den gesetzlichen Mindestlohn. Große,
erfolgreiche Unternehmen haben also behinderte Menschen in Ihrem Unternehmen
beschäftigt und zahlen für jeden Mitarbeiter Geld an die WfbM´s. Das ist
Leiharbeit! Während es Gesetz ist, Leiharbeiter, die länger als 24 Monate in
einem Unternehmen tätig sind, diesen eine feste Anstellung zu geben, ist
dies bei „Leiharbeitern“ aus WfbM´s nicht der Fall. Arbeitet ein WfbM
Mitarbeiter länger als zwei Jahre in einer Firma auf dem ersten
Arbeitsmarkt, wird dieser nicht in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis übernommen, sondern bezieht weiter seinen Lohn von der
WfbM und der liegt weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Das hat mit
Inklusion aber auch wirklich gar nichts zu tun.
Es ist auch noch festzustellen, dass in diesen sogenannten
Integrationsfirmen der Kontakt von den behinderten Menschen zu den
„normalen“ Mitarbeitern der Firmen weitestgehend unterbunden wird.
Es muss per Gesetz verankert werden, dass, wenn behinderte Mitarbeiter
länger als 24 Monate in einem freien Unternehmen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt tätig sind, diese von den Unternehmen auch in ein reguläres
sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen werden. Dieses ermöglicht
dann dem behinderten Menschen auch den gesetzlichen Mindestlohn. Alles
andere wäre Exklusion und die behinderten Mitarbeiter wären die billigsten
Leiharbeiter, die es überhaupt gibt. Somit treten die WfbM´s als
Leiharbeiterfirmen auf, die Ihre behinderten Mitarbeiter zu unschlagbar
günstigen Preisen auf dem ersten Arbeitsmarkt anbieten können. Eine Art von
Sonderwelt, die den behinderten Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt
nicht ermöglicht.

Von Gisela Maubach

Lieber Herr Meermeier,

herzlichen Dank für Ihre Zustimmung!

Ihr Zitat
"Die Gelder vom Staat müssen personenzentriert ausgegeben werden und nicht Institutionszentriert"
wird zwar von allen behindertenpolitischen Akteuren ständig ganz pauschal auf die Fassade geschrieben, nur leider habe ich bisher auf keiner Tagesordnung die Vorrangigkeit der Teilhabe am Arbeitsleben für arbeitsunfähige Menschen finden können, die für diese Menschen die Einrichtungsgebundenheit ihrer Leistungen bedeutet.

Ich habe hierzu bereits zahlreiche Politiker - insbesondere auch sämtliche Behindertenbeauftragte (auch schon während der schwarz-gelben Regierung) - angeschrieben, die meine Forderung nach Personenzentrierung auch für diese Menschen zwar für berechtigt halten, aber bisher nie konkrete Bemühungen in dieser Richtung erkennen ließen.

Auch auf zahlreichen Inklusionsveranstaltungen habe ich dieses Problem bereits vorgetragen, aber bisher wurde nie darauf eingegangen. Wiederholt wurde erklärt, dass dieses Thema die Veranstaltung sprengen würde und dass dafür eine separate Veranstaltung notwendig wäre, aber seltsamerweise gerät das anschließend immer in Vergessenheit.

Wenn die Möglichkeit des Ausstiegs aus Werkstätten thematisiert wird, ist immer nur von Arbeitsmarkt die Rede, der für arbeitsunfähige Menschen natürlich keine Alternative ist.

Im vergangenen Jahr wurde innerhalb eines Gesprächs in einer Werkstatt (bei dem ich anwesend war) von einer Gruppenleiterin eines Nachbarkreises auf die Frage, wie groß ihre Gruppe sei, geantwortet: "offiziell 12 und inoffiziell 13", und die Nachbargruppen wären genauso groß. Von anderen Eltern aus der Region weiß ich, dass die Schwerstbehinderten-Gruppen dort genauso groß sind.
Wenn man bedenkt, dass es sich hierbei um "heilpädagogische Gruppen" handelt, die in den Werkstätten von der Produktion getrennt in eigenen Räumlichkeiten untergebracht sind, müsste eigentlich für alle Interessierten erkennbar sein, dass es sich hier um das Gegenteil von Inklusion handelt - und zwar momentan ohne Alternative.

Daher kann ich Ihre Forderung "Die Gelder vom Staat müssen personenzentriert ausgegeben werden und nicht Institutionszentriert" in vollem Umfang unterstützen und hoffe, dass dies zukünftig für alle (!) Menschen mit Behinderung angestrebt wird.

Beste Grüße
Gisela Maubach

Von Seneca63

Sehr geehrte Frau Maulbach

Vielen Dank für den wirklich wertvollen Beitrag. Ich zitiere Sie:

(……..Mein eigener Sohn erhält einen "Lohn" in Höhe von knapp 100 Euro pro Monat (wovon bei der Anrechnung bei der Grundsicherung ganz kompliziert ein Freibetrag ausgerechnet wird), obwohl er behinderungsbedingt keinerlei wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten kann, sondern einen hohen Betreuungsbedarf hat. Es ist mir sogar unangenehm, dass leistungsfähige Menschen mit Behinderung innerhalb der Werkstatt deshalb einen geringeren Lohn bekommen, weil sie ihre selbst erwirtschafteten Gewinne mit Menschen wie meinem Sohn teilen müssen…..)

Hier ist auch der Staat gefordert! Kein Mensch hat sich seine Behinderung gewünscht oder ausgesucht. Der hohe Betreuungsbedarf, der bei schwerstmehrfachbehinderten Menschen auftritt, muss durch den Staat aufgefangen werden, damit das Leben des behinderten Menschen und deren Angehörigen sich in keiner Weise von dem Leben der „gesunden“ Menschen unterscheidet. Auch sollte dies für Ihren Sohn keine „Aufbewahrungsstätte“ sein, um überhaupt Eingliederungshilfen zu erhalten und somit zu Ihrer persönlichen Entlastung zu kommen

Es darf keine Anrechnung des Verdienstes der behinderten Menschen auf Sozialleistungen mehr geben. Die Gelder vom Staat müssen personenzentriert ausgegeben werden und nicht Institutionszentriert. Somit haben die behinderten Menschen und deren Angehörige die Möglichkeit ein „normales“ Leben zu führen. Es muss z.B. einer Familie mit einem behinderten Menschen möglich sein am weitest gehend normalen Leben teilzunehmen. Sei es Café , Kinobesuche und in den Urlaub zu fahren.
Die enormen finanziellen Belastungen die ein behinderter Mensch für eine Familie mit sich bringt, muss durch den Staat aufgefangen werden. Das ist dann eine Solidargemeinschaft.
Wie wir mit den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft umgehen, ist ein Spiegelbild des Charakters unseres sehr reichen Staates und deren gewählten Volksvertretern.
Das Bundesteilhabegesetz, welches jetzt die Koalition verhindert, obwohl es versprochen war, hätten die Probleme gelindert.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Meermeier


Von Seneca63

Sehr geehrte Frau Maulbach

Vielen Dank für den wirklich wertvollen Beitrag. Ich zitiere Sie:

(……..Mein eigener Sohn erhält einen "Lohn" in Höhe von knapp 100 Euro pro Monat (wovon bei der Anrechnung bei der Grundsicherung ganz kompliziert ein Freibetrag ausgerechnet wird), obwohl er behinderungsbedingt keinerlei wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten kann, sondern einen hohen Betreuungsbedarf hat. Es ist mir sogar unangenehm, dass leistungsfähige Menschen mit Behinderung innerhalb der Werkstatt deshalb einen geringeren Lohn bekommen, weil sie ihre selbst erwirtschafteten Gewinne mit Menschen wie meinem Sohn teilen müssen…..)

Hier ist auch der Staat gefordert! Kein Mensch hat sich seine Behinderung gewünscht oder ausgesucht. Der hohe Betreuungsbedarf, der bei schwerstmehrfachbehinderten Menschen auftritt, muss durch den Staat aufgefangen werden, damit das Leben des behinderten Menschen und deren Angehörigen sich in keiner Weise von dem Leben der „gesunden“ Menschen unterscheidet. Auch sollte dies für Ihren Sohn keine „Aufbewahrungsstätte“ sein, um überhaupt Eingliederungshilfen zu erhalten und somit zu Ihrer persönlichen Entlastung zu kommen

Es darf keine Anrechnung des Verdienstes der behinderten Menschen auf Sozialleistungen mehr geben. Die Gelder vom Staat müssen personenzentriert ausgegeben werden und nicht Institutionszentriert. Somit haben die behinderten Menschen und deren Angehörige die Möglichkeit ein „normales“ Leben zu führen. Es muss z.B. einer Familie mit einem behinderten Menschen möglich sein am weitest gehend normalen Leben teilzunehmen. Sei es Café , Kinobesuche und in den Urlaub zu fahren.
Die enormen finanziellen Belastungen die ein behinderter Mensch für eine Familie mit sich bringt, muss durch den Staat aufgefangen werden. Das ist dann eine Solidargemeinschaft.
Wie wir mit den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft umgehen, ist ein Spiegelbild des Charakters unseres sehr reichen Staates und deren gewählten Volksvertretern.
Das Bundesteilhabegesetz, welches jetzt die Koalition verhindert, obwohl es versprochen war, hätten die Probleme gelindert.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Meermeier


Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Sehr geehrte Frau Wendt,

zu dem von Ihnen verfassten Beitrag würde mich folgendes interessieren.

War für Sie aus der Ausladung ( Schriftstück ) erkennbar, warum Sie ausgeladen wurden zum Referat auf der Werkstättenmesse in Nürnberg?

Waren Sie trotzdem auf der Werkstättenmesse und wenn, hatten Sie die Veranstaltung mit Andrea Nahles besucht?

Hatten Sie mit der BAG - WfbM dem Verantwortlichen zu den Referaten etc. Herrn F........ noch ein klärendes Gespräch?

Mich interessiert persönlich, warum man zu so einem Spitzenthema ( Mindestlohn in Werkstätten etc. ) Sie ausgeladen hatte ?

Was hat da jemanden an ihrem Referat gestört, als Sie das Referat eingereicht hatten?

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Ritter

Von sabine wendt

Lieber Herr Gothe,
LAG Saarland, 2 Sa 34/86. Weitere Fundstellen finden sie in der Zeitschrift Behindertenrecht Heft 3/2014 S. 59 ff. in meinem Aufsatz: Ist das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis für behinderte Beschäftigte in WfbM noch zeitgemäß? Kann ich Ihnen ggf auch zuschicken, [email protected]

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Nachtrag:

Beide Parteien konnten nicht einigen, und die Eltern legten über den sie vertretenden Anwalt zwischenzeitlich da die Klage abgewiesen wurde, Berufung ein.

Wolfgang Ritter

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Liebe Freunde und Leidensgefährten,

auch wenn es mich nicht unmittelbar betrifft, finde ich diesen Beitrag sehr interessant.

Der Beitrag ist eine kleine Vorgeschichte zumal es sich auch noch um den Inhalt von WISO handeln könnte denn es ist die gleiche Einrichtung.

Fr., 12.09.2014
Wertkreis streicht Schwerbehindertem nach 15 Jahren die Leistungsprämie Im Rollstuhl ins Arbeitsgericht

Christian Uhle (33) ist tief enttäuscht, weil ihm der Wertkreis eine 15 Jahre lang gezahlte Leistungsprämie gestrichen hat. »Die Motivation unseres Sohnes ist im Keller«, sagen die Eltern Jutta und Guido. Foto: Carsten Borgmeier

Von Carsten Borgmeier
Gütersloh/Bielefeld (WB). Einem langjährigen Beschäftigten des Wertkreises Gütersloh ist im Juli die Leistungsprämie von monatlich 130 Euro gestrichen worden. Der schwerbehinderte Mann klagt deshalb vor dem Arbeitsgericht Bielefeld gegen seine Eingruppierung in die neue Lohn- und Arbeitsordnung.

Christian Uhle leidet von Geburt an unter einer Verkrümmung der Wirbelsäule. Der 33-Jährige sitzt deshalb im Rollstuhl. Mit seinen Eltern Jutta (62) und Guido (67) lebt der junge Mann in Rheda-Wiedenbrück. Uhle arbeitet seit seiner Volljährigkeit in einer Werkstatt des Wertkreises Gütersloh.
Sein Fall ist in dieser Woche bereits der zweite, der vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird und in dem sich behinderte Menschen gegen die ihrer Meinung nach willkürliche und intransparente Vergütungspolitik der Gütersloher Einrichtung zur Wehr setzen. Wie Uhles Rechtsanwalt Peter Heethey gestern sagte, ist die Zahl eingereichter und angekündigter Klagen inzwischen auf elf angewachsen.
Bezüge drastisch gekürzt
Im Kern geht es darum, dass den behinderten Mitarbeitern die Bezüge zum Teil drastisch gekürzt oder gar gestrichen wurden. Heethey weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in der zum 1. Juli umgesetzten Lohn- und Arbeitsordnung des Wertkreises eine Ausschlussfrist von sechs Monaten gibt. Demnach müssten Ansprüche gegen den Wertkreis spätestens im Dezember geltend gemacht werden.
Christian Uhle jedenfalls ist am Boden zerstört – und seine Eltern sind es auch. »15 Jahre lang hat unser Sohn offenbar zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten in der Werkstatt gearbeitet«, sagt sein Vater, »dann plötzlich erhält er eine schlechte Beurteilung und die Leistungsprämie wird auf Null gesetzt.« Die Eltern beklagen ferner, dass diese neue Beurteilung nach Kriterien wie Flexibilität, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit oder Teamfähigkeit an einem Tag stattgefunden habe, als der Sohn gar nicht im Betrieb war. »Er war krankgeschrieben«, sagt die Mutter und findet die neue Eingruppierung beim Wertkreis »dubios«.
Wertkreis weist Vorwürfe zurück
Der Wertkreis war gestern Morgen vor Arbeitsrichterin Claudia Hoffmann durch Personalchef Steffen Buch und Rechtsanwalt Dirk Paschke vertreten. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht berief sich hinsichtlich der neuen Lohn- und Arbeitsordnung auf die Regelungen im neunten Sozialgesetzbuch des Bundes. Ferner betonte Paschke, dass der Wertkreis über Jahre hinweg deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 70 Prozent der erwirtschafteten Einnahmen an die behinderten Menschen ausgeschüttet habe.
Zudem habe eine Beurteilung ergeben, dass der Kläger mit seinen Arbeitsleistungen »deutlich unter den Mindestanforderungen« lag.
Da ein Kompromiss in der Verhandlung nicht gefunden wurde, forderte die Arbeitsrichterin den Wertkreis auf, bis zum Februar zur Klage Stellung zu nehmen. Dann soll eine Entscheidung fallen.

Von Gisela Maubach

@Frau Maulbach: Wie sehen nach Ihrer Meinung die dringend benötigten Veränderung am Werkstattsystem aus und welche finanzielle Gleichstellung würden Sie sich wünschen bezogen auf das Arbeitsentgelt?
Liebe Grüße aus Thüringen,
David Gothe

Lieber Herr Gothe,
die Frage, welche Änderungen im Werkstatt-System notwendig sind, habe ich sowohl hier als auch bereits auf zahlreichen Inklusionsveranstaltungen und auch in Gesprächen und Schreiben an namhafte Behindertenpolitiker mitgeteilt:

Notwendig ist vor allem ein Selbstbestimmungsrecht für alle (!), ob sie in der Werkstatt arbeiten oder betreut bzw. gepflegt werden wollen oder außerhalb einer Werkstatt.

Das Problem besteht darin, dass die Teilhabe am Arbeitsleben immer vorrangig ist vor der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Und da in NRW auch für Menschen "Teilhabe am Arbeitsleben" gezahlt wird, die in der Realität zu keiner Arbeit in der Lage sind, ist die Werkstatt für sie der einzig mögliche "Arbeitgeber". Dort werden sie allerdings in großen Schwerstbehinderten-Gruppen in eigenen Räumen separiert, weil sie in der Produktion der Werkstatt ja nicht tätig sein können.
Dieses Problem ließe sich ganz einfach lösen, indem die Vorrangigkeit der Teilhabe am Arbeitsleben abgeschafft würde, denn wenn der individuelle (personenzentrierte) Bedarf eines Menschen gar nicht Arbeit lautet, kann sein (wirklicher) Bedarf auch nicht mit der Teilhabe am Arbeitsleben (einrichtungszentriert) gedeckt werden - auch nicht mit einem Budget für Arbeit, wenn der Bedarf gar nicht Arbeit lautet.
Würde die Vorrangigkeit abgeschafft, gäbe es eine Wahlfreiheit, so dass diejenigen, die die Werkstatt trotzdem besuchen möchten, hierauf auch einen Anspruch hätten, während die anderen ihre Leistungen auch außerhalb der Werkstatt für eine Tagesstruktur verwenden dürften.
Dies würde auch dazu führen, dass die Werkstätten einen Anreiz hätten, ihre Angebote attraktiver zu gestalten (z.B. kleinere Gruppen), so dass man sich freiwillig für sie entscheiden würde.

Und eine finanzielle "Gleichstellung" ist meiner Meinung nach innerhalb der Werkstätten gar nicht möglich, da die Unterschiede der Leistungsfähigkeit viel zu hoch sind.

Mein eigener Sohn erhält einen "Lohn" in Höhe von knapp 100 Euro pro Monat (wovon bei der Anrechnung bei der Grundsicherung ganz kompliziert ein Freibetrag ausgerechnet wird), obwohl er behinderungsbedingt keinerlei wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten kann, sondern einen hohen Betreuungsbedarf hat. Es ist mir sogar unangenehm, dass leistungsfähige Menschen mit Behinderung innerhalb der Werkstatt deshalb einen geringeren Lohn bekommen, weil sie ihre selbst erwirtschafteten Gewinne mit Menschen wie meinem Sohn teilen müssen.
Zwangssolidarisierung kann gar nicht gerecht sein, denn das geht ja auch aus dem vorliegenden Beitrag hervor.
Leider wird momentan angestrebt, das NRW-System auch in den anderen Bundesländern zu übernehmen, so dass die Löhne auch dort sinken würden, wenn auch dort die Zahl der arbeitsunfähigen Menschen in den Werkstätten deutlich ansteigen würde.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, wofür arbeitsunfähige Menschen einen Lohn bekommen sollen (der von leichter behinderten Menschen erwirtschaftet wird), während ihre Grundsicherung im Gegensatz zu vergleichbaren nicht-behinderten Menschen immer noch 20 Prozent niedriger ist . . . und auch zukünftig nicht dauerhaft innerhalb der selben Regelbedarfsstufe festgelegt werden soll.

Wie ein leistungsbezogener Lohn ermittelt werden kann, dürften andere besser beurteilen können als ich, aber es dürfte nachvollziehbar sein, dass Menschen, die NICHTS zu dem erwirtschafteten Gewinn einer Werkstatt beitragen können, auch nichts von dem Lohn derer erhalten sollten, die diese Arbeit leisten.
Die Geschäftsführer der Werkstätten teilen ihr Gehalt ja auch nicht mit den Heilerziehungspflegern in unteren Gehaltsklassen, die reihenweise nur befristete Arbeitsverträge haben.

Beste Grüße
Gisela Maubach

Von David Gothe

Das System der Werkstätten ist auch nach Meinung längst überfällig.
Wir sollten unterscheiden, können Personen eine „wirtschaftliche verwertbare Leistung“ (ich weiß kein schönes Wort) erbringen, so sollte meiner Meinung auch der gesetzlichen Mindestlohn gezahlt werden. Und hindere Anreize abgeschafft werden, was z.B. die Anrechnung auf GruSi betrifft. Ebenso sollten die Werkstätte mehr dafür tun, dass diese Personen auf den 1. Arbeitsmarkt einen Stelle finden.
Sowie benötigen wir mehr Integrationbetriebe, hierbei sollte das Budget für Arbeit jeden offen stehen der es nutzen möchte! Arbeitgeber müssten viel mehr in die Verantwortung genommen werden, mit höhren Abgabezahlungen, so dass es auch richtig weh tut bzw. es sich einfach nicht mehr lohnt jemanden nicht einstzustellen.

Der Personenkreis der dazu nicht in der Lage ist oder noch nicht wieder, sollte die finanzielle Lücke bzw. ein Arbeitsentgelt in Form einer Berücksichtigung eines Teilhabegeldes oder aus den Mitteln der Sozialhilfe bekommen ohne Abzug von der Grundsicherung. Oder gleich halt eine Grundrente von ca. 1000 € in einem so reichen Land wie Deutschland können/müssten wir uns das ja wohl leisten können. Ebenso sollte auch diesem Personenkreis ein Budget für eine personenzentrierte Tagesstrukturierung zur Verfügung gestellt werden.

@Frau Wendt: Könnten Sie mir bitte das Aktenzeichen zu ihrem genannten Urteil mitteilen?

@Frau Maulbach: Wie sehen nach Ihrer Meinung die dringend benötigten Veränderung am Werkstattsystem aus und welche finanzielle Gleichstellung würden Sie sich wünschen bezogen auf das Arbeitsentgelt?
Liebe Grüße aus Thüringen,
David Gothe

Von sabine wendt

Es wäre besser gewesen, wenn WISO genauer erklärt hätte, wie die Lohnsumme in der WfbM ermittelt wird. Ich finde es aber prima, dass dieses Thema endlich mal in der Medienwelt ankommt, und sich mehr behinderte Beschäftigte sich dagegen wehren. Bedauerlich ist, dass die Werkstattverantwortlichen da keine kritische Diskussion zulassen: so wurde ich mit einem geplanten Referat für die Werkstattmesse der BAG WfbM zum Thema Mindestlohn wieder ausgeladen. Schon vor Jahren hat ein Gericht entschieden, dass eine Küchenhilfe auf einem Außenarbeitsplatz in einer Gerichskantine Arbeitnehmerin ist. Ich warte darauf, dass mehr Personen den Arbeitnehmerstatus einklagen, weil sie über diesen Weg auch den Mindestlohn erhalten können. Dann würde sich endlich etwas bewegen, und neue gesetzliche Grundlagen für die Entlohnung würden ganz schnell geschaffen, um die WfbM vor dem finanziellen Ruin zu retten.

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Leistung wird bestraft, weil die engagierten Mitarbeiter durch diese Zwangssolidarisierung höhere Abzüge haben."

Dieser Beitrag macht die Absurdität des NRW-Werkstatt-Systems nur zum Teil deutlich, denn die "Mitarbeiter" der Werkstätten unterscheiden sich meist weniger durch "engagiert" oder "nicht engagiert", sondern sie unterscheiden sich überwiegend durch das Ausmaß ihrer (geistigen) Behinderung.
Im Arbeitsbereich der Werkstatt gilt man automatisch als "dauerhaft voll erwerbsgemindert" (§ 45 Abs. Nr. 3 SGB XII), so dass man sich die Frage stellen kann, wie man bei der Dame im WISO-Beitrag die dauerhafte volle Erwerbsminderung überhaupt feststellen konnte.

Der Begriff "engagiert" würde innerhalb der Werkstatt im Umkehrschluss aber bedeuten, dass die Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung "nicht engagiert" wären.

Die Tatsache, dass diese Menschen in NRW überhaupt keine Alternative zur Werkstatt haben, so dass die leichter behinderten per "Zwangssolidarisierung" für sie mitarbeiten müssen (weil der erwirtschaftete Gewinn ja an ALLE als "Lohn" ausgezahlt werden muss), ist von den Trägern der Werkstätten deshalb gewollt, weil sie für Menschen mit hohem Betreuungsbedarf einen 7-fach höheren Personalmehrbedarf-Betrag innerhalb der Eingliederungshilfe bekommen als für leicht behinderte Mitarbeiter.
Aber den Gewinn für den Lohn muss ja auch irgendjemand erwirtschaften - und das sollen halt die weniger behinderten Menschen, die leistungsfähig sind.

Dieses System muss dringend hinterfragt werden, zumal die Einrichtungsgebundenheit von Eingliederungshilfe für bestimmte Personenkreise grundsätzlich nicht mit der UN-BRK vereinbar ist.