Thema Persönliche Assistenz stiefmütterlich behandelt
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: NITSA
Heidesheim (kobinet) "Das Bundesteilhabegesetz – Ein Meilenstein für Menschen mit Assistenzbedarf?" So lautet der Titel einer Fachtagung des Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA), die am 21. und 22. Mai in Berlin stattfindet. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Dr. Corina Zolle von NITSA über die Pläne für die Tagung und die derzeitige Diskussion zum Bundesteilhabegesetz in Sachen Assistenz.
kobinet-nachrichten: NITSA führt am 21. und 22. Mai in Berlin eine Tagung zur Persönlichen Assistenz durch. Was habt ihr da genau geplant?
Dr. Corina Zolle: Die Fachtagung richtet sich an Menschen mit Assistenzbedarf, aber nicht nur. Ziel ist die kontroverse Diskussion – auch mit politisch Verantwortlichen und Leistungsträgern. Dabei wollen wir selbstverständlich überzeugen, aber auch den Dissens zulassen. Besser eine kontroverse Diskussion, die zum Nachdenken anregt, als eine Diskussion, die überhaupt nicht stattfindet. Für Fragen aus dem Publikum haben wir ausreichend Zeit neben den Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen eingeplant.
kobinet-nachrichten: In den letzten Monaten wurde viel über das Bundesteilhabegesetz und die damit zusammen hängenden Themen diskutiert. Wie erlebst du diese Diskussion in Bezug auf das Thema Persönliche Assistenz?
Dr. Corina Zolle: Aus unserer Sicht wird das Thema Persönliche Assistenz immer noch stiefmütterlich behandelt. Viele Menschen – nicht nur in der Politik – haben überhaupt keine Vorstellung, was Persönliche Assistenz wirklich bedeutet. Wenn wir zum Beispiel die Arbeitspapiere der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz ansehen, so müssen wir feststellen, dass die dringend erforderliche Normierung der Persönlichen Assistenz als Komplexleistung sich nicht in einer Handlungsoption wiederfindet. Offensichtlich wurde bis heute nicht verstanden, dass Persönliche Assistenz mehr ist als Eingliederungshilfe plus Hilfe zur Pflege, angereichert mit Behandlungspflege und Arbeitsassistenz. Dabei ist die Sache ganz einfach: Wir brauchen eine Leistung "Assistenz", die bedarfsdeckend und einkommens- und vermögensunabhängig zu erbringen ist, wobei im Vordergrund immer das Wunsch und Wahlrecht des Menschen mit Assistenzbedarf stehen muss.
kobinet-nachrichten: Tagungen gab es in der Vergangenheit viele, welche besondere Note kann die von euch geplante Tagung der weiteren Diskussion geben?
Dr. Corina Zolle: Tagungen zum Bundesteilhabegesetz gab es wahrlich viele, aber noch keine, die die Belange von Menschen mit Assistenzbedarf in den Vordergrund stellte. Die Tagung kommt damit genau zur richtigen Zeit: Am Ende der Beratungen der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz und vor der Erarbeitung des Referentenentwurfs durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Wir werden die Fachtagung mit einer "Berliner Erklärung zu Assistenz und Bundesteilhabegesetz" als unseren Handlungsauftrag an die Politik beenden. Sie wird uns wichtige Impulse in der weiteren Diskussion mit Sozial- und Finanzpolitikern im Bund und in den Ländern geben.
kobinet-nachrichten: Welche Ideen habt ihr, wie man sich weiter in die Diskussion zum Bundesteilhabegesetz einmischen kann.
Dr. Corina Zolle: Wir sind davon überzeugt, dass wir im Gespräch am besten über Persönliche Assistenz informieren und überzeugen können. Daher werden wir verstärkt auf Sozial- und Finanzpolitiker zugehen. Dabei werden wir unsere Strukturen zu nutzen wissen, denn schließlich ist NITSA im vergangenen Sommer als Netzwerk gegründet worden. Wir müssen nicht alles selbst leisten, wir können auch als Plattform dazu beitragen, dass die Forderungen der Menschen mit Assistenzbedarf durch unser Netzwerk weit mehr Menschen erreichen.
kobinet-nachrichten: Dann viel Erfolg für eure Tagung.

Von lehmä
Sorry, natürlich: Grundsicherung aus der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit! (so lang sollte der „Beitrag“ nicht werden)
Von lehmä
Im Übrigen ist jemand aus der „NITSA-Gruppe“ schon jemals die Idee gekommen, die Grundsicherung welcher Regelbedarfsstufe auch immer aus dem System der Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit zu nehmen? Warum wohl nicht?
Von lehmä
Noch mal nachgedacht: „Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit“ der Assistenzleistungen sind schöne Begriffe, mit man jeden, wirklich jeden ködern kann. Doch wirklich und wahrhaftig hängt die Finanzierung doch in der Luft. Sie ist nach allen Überlegungen vom Steuerzahler aufzubringen, so kommen die von „mheidelberg“ genannten Bedingungen ins Spiel, als da sind: Überprüfung, für wen sich diese finanzielle Last überhaupt lohnt. Böse gefragt: Lohnt sich eine teure Assistenzleistung „einkommens- und vermögensunabhängig“ für jemanden, der gar keine/oder geringe Leistung erbringt? Hätte man da nicht die gesamte Steuern zahlenden braven Bürger im Nu gegen „die Behinderten“ aufgehetzt?
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
@ Von mheidelberg
Zitat:
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfeleistungen, nicht die Hilfe zur Pflege oder Leistungen zur Häuslichen Krankenpflege.
Das Bundesteilhabegesetz ist ohne Frage wichtig für die vielen Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychischen Problemen!
Ich fürchte, dass viele, die jetzt eine Einbeziehung von persönlicher Assistenz in das Bundesteilhabegesetz fordern, nur an die "fitten" 500-1000 Menschen denken, die heute schon persönliche Assistenz bekommen. Das kann es doch nicht sein! Oder wollt Ihr etwa eine "Prüfung", wer berechtigt ist, persönliche Assistenz zu bekommen, und wer nicht?
Bravo, wirklich sehr gut erkannt. Viele haben noch nicht begriffen, dass wenn es zu einem einheitlichen Teilhabegeld mit Freibetrag von 127,00 € kommen sollte, sie aber auch, wenn erforderlich, ergänzende Leistungen neu beantragen müssten und dann die ganze Feststellung von vorn beginnt. Wenn in der Eingliederungshilfe Einkommen und Vermögensanrechnung wegfallen sollten, dann wollte vielleicht bis heute keiner erkennen, dass dies vielleicht in der Eingliederungshilfe möglich wäre, aber nach wie vor in der Pflege aktuell bliebe! Auch das SGB IX darf man hier nicht außer acht lassen, denn der § 52 ist auch nicht ohne.
Wer etwas verbessern will, der muss dann wirklich alle Fakten einbeziehen und nicht einfach etwas in eine Tüte stecken was einem genehm ist, sondern auch die gewisse Festigkeit dieser Tüte garantieren und nicht immer mit ständigem nachfüllen, diese dann zum platzen bringen. Wenn ich heute Qualität verlange, dann hat diese ihren Preis, wobei schlechte Qualität heute gern überzogene Preise hat und dann aber keiner dafür verantwortlich sein will.
Wolfgang Ritter
Von lehmä
@mheidelberg
Genau dies ist der Punkt: Wer soll die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der notwendigen Assistenzleistungen finanzieren, wenn die Assistenznehmer nicht über das notwendige Einkommen oder Vermögen verfügen? Für diejenigen, die in gutem Lohn und Brot stehen, ist dies sicherlich kein Problem. Sie werden von der „Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit“ der Assistenzleistungen profitieren, aber was passiert mit den anderen, den meisten?
Von mheidelberg
Ich frage mich, warum alle Nebelkerzen werfen und niemand die Wahrheit ausspricht:
Das Bundesteilhabegesetz wird keine Verbesserung(en) für körperlich behinderte Menschen bringen, die auf Assistenz angewiesen sind!
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfeleistungen, nicht die Hilfe zur Pflege oder Leistungen zur Häuslichen Krankenpflege.
Das Bundesteilhabegesetz ist ohne Frage wichtig für die vielen Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychischen Problemen!
Als nächsten Schritt nach Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes müssen wir ein Assistenzleistungsgesetz fordern.
Wenn wir dies machen, dürfen wir jedoch niemanden ausgrenzen: Mit welchem Recht wollen wir z. B. BewohnerInnen in Alten- und Pflegeheimen persönliche Assistenz absprechen?
Und wenn alle einen einkommens- und vermögensunabhängen Rechtsanspruch auf ihre individuell erforderliche persönliche Assistenz bekommen (sollen), müssen wir uns im Klaren sein, dass es dabei nicht um 5 Milliarden Euro, sondern vielleicht um 50 oder gar um 100 Milliarden Euro geht und eine grundlegende Änderung sämtlicher Strukturen bedeuten würde!
Ich fürchte, dass viele, die jetzt eine Einbeziehung von persönlicher Assistenz in das Bundesteilhabegesetz fordern, nur an die "fitten" 500-1000 Menschen denken, die heute schon persönliche Assistenz bekommen. Das kann es doch nicht sein! Oder wollt Ihr etwa eine "Prüfung", wer berechtigt ist, persönliche Assistenz zu bekommen, und wer nicht?