Teilhabepolitik oberste Pflicht
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Vereinte Nationen fordern mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung - Behindertenbeauftragte Verena Bentele: Konsequente Teilhabepolitik ist nicht Kür, sondern oberste Pflicht! Vor wenigen Tagen haben die Vereinten Nationen ihre abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland veröffentlicht. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, sagte dazu heute:
"Jede zweite Frau mit Behinderung wird im Verlauf ihres Lebens Opfer sexualisierter Gewalt und Kinder werden in Schulen noch immer separiert. Dies sind nur zwei Beispiele, die zeigen: Auch wenn es schon wirklich gute Entwicklung in Deutschland gibt, es gibt noch viel zu tun, bis die inklusive Gesellschaft erreicht ist. Diese Defizite stellen auch die ,Concluding Observations' der UN fest. Sie sind eine deutliche Aufforderung an die Bundesregierung, Bedingungen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen. Anstehende Vorhaben, wie beispielsweise das Bundesteilhabegesetz, müssen nun konsequent im Sinne der Menschen mit Behinderung vorangebracht werden. Das ist nicht Kür, sondern oberste Pflicht. Ich werde die Umsetzung der UN-BRK weiterhin kritisch begleiten und mitwirken, dass Deutschland seine Verpflichtungen konsequent erfüllt.
Die Beauftragte wird dabei besonderes Augenmerk auf folgende Themenfelder legen:
1. Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 UN-BRK)
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung zeigt sich besorgt über die Separierung und die hohe Arbeitslosigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung. Er fordert Maßnahmen, die den inklusiven Arbeitsmarkt fördern und den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Mit Blick auf über 300.000 Werkstattbeschäftigte fordert Verena Bentele alle Akteure auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um Alternativen zur Werkstattbeschäftigung zu ermöglichen: "Menschen mit Behinderung haben genauso wie jeder und jede andere ein Recht darauf, einer Tätigkeit nachgehen zu können, die den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Wer auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten will sollte dies auch können. Ein wichtiger Ansatzpunkt dafür wäre die flächendeckende Einführung des Budgets für Arbeit, wie es im Zusammenhang mit dem neuen Bundesteilhabegesetz auch gefordert wird."
Auf Anregung der Beauftragten wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zudem eine Studie zum Thema "Inklusion in der dualen Berufsausbildung" beauftragen.
2. Gewaltschutz von Frauen mit Behinderung (Artikel 6 UN-BRK)
Der Fachausschuss zeigt sich ebenfalls "besorgt über die ungenügenden Maßnahmen, um Mehrfachdiskriminierungen vorzubeugen oder zu bekämpfen". Eine Studie des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2012 offenbart, dass jede zweite Frau mit Behinderung in ihrem Lebensverlauf sexualisierte Gewalt erfährt. Aus Sicht der Behindertenbeauftragten müssen aus diesem Grund dringend spezielle Programme aufgesetzt werden: "Wir brauchen ein flächendeckendes Angebot von ,Empowerment'-Kursen, um Mädchen und Frauen die Möglichkeit zu geben, Selbstvertrauen aufzubauen. Außerdem ist für mich unverständlich, warum es in Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht auch standardmäßig Frauenbeauftragte gibt." Ein zentraler Punkt in dieser Legislaturperiode ist auch die anstehende Reform des Sexualstrafrechts. Die Beauftragte fordert, die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und die Ungleichbehandlung von sogenannten widerstandsunfähigen Opfern aufzuheben. Diese Forderung wird unterstrichen durch ein Positionspapier des Inklusionsbeirats, der bei der staatlichen Koordinierungsstelle angesiedelt ist und dem die Behindertenbeauftragte vorsitzt.
3. Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29 UN-BRK)
Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist oder die im Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, haben in Deutschland kein Wahlrecht. Der UN-Ausschuss stellt klar, dass dieser Ausschluss einen klarer Verstoß gegen Artikel 29 der UN-BRK darstellt. Darüber hinaus wurden Barrieren bei der Ausübung des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung moniert. So werden "angemessene Unterstützungsmechanismen" empfohlen.
"Das allgemeine Wahlrecht ist Grundlage unserer Demokratie und ein Menschenrecht. Ich fordere die sofortige Abschaffung des Wahlrechtsauschlusses, damit spätestens zur Bundestagswahl 2017 alle Menschen teilnehmen können", so Verena Bentele. Aus Sicht der Behindertenbeauftragten wären darüber hinaus Informationen in leichter Sprache oder auch flächendeckende Barrierefreiheit beim Zugang zu Medien und Internet notwendig, um politische Teilhabe zu erleichtern.
4. Achtung der Wohnung und der Familie (Artikel 23 UN-BRK)
Die Kritik des Ausschusses zu diesem Punkt lautet: In Deutschland erhalten Eltern mit Behinderung nicht genügend Unterstützung, um ihre Kinder allein großzuziehen oder ihre Rechte als Eltern auszuüben. "Das Recht auf Familie ist jedoch ein grundlegendes Menschenrecht. Damit die begleitete Elternschaft für alle Menschen mit Behinderung möglich wird, brauchen wir auf Bundesebene klare Festlegungen. Mir ist besonders wichtig, dass wir im Rahmen eines neuen Bundesteilhabegesetzes dieses Thema mit einem Passus ,Elternschaft' regeln", so Verena Bentele.
5. Kinder mit Behinderung (Artikel 7 UN-BRK)
Der Fachausschuss kritisiert auch die mangelnde Chancengleichheit von Kindern mit Behinderung und dass Eltern nicht frei über Art der Bildung und Dienstleistungen für ihr Kind entscheiden können. Derzeit ist beispielsweise für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche das Jugendhilferecht zuständig, geistig und körperlich behinderte Kinder erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe - und damit von den Sozialämtern. Letzteres hat direkte Auswirkungen auf die finanzielle Gesamtsituation der Familie. Die Position der Beauftragten ist, dass die Art des Unterstützungsbedarfs nicht darüber entscheiden darf welche Leistungen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. "Kinder und Jugendliche sind in erster Linie Kinder und sollten nicht in verschiedene Schubladen gesteckt werden! Sie alle müssen die gleichen Chancen bekommen", so Bentele.
6. Inklusive Bildung (Artikel 24 UN-BRK)
Der Ausschuss beanstandet, dass die Mehrheit der Kinder mit Behinderung noch immer separiert werde, das heißt in Förderschulen beschult. Die Experten empfehlen, so schnell wie möglich "Strategien, Aktionspläne, einen Zeitplan und Ziele" zu formulieren, um den Zugang zu hochwertiger inklusiver Bildung in allen Bundesländern zu gewährleisten. Gemeinsam mit den Landesbehindertenbeauftragten forderte Verena Bentele dies schon mehrfach - unter anderem in der Stuttgarter Erklärung vom November 2014. Sie sagte vor dem UN-Ausschuss in Genf: "Die Zuständigkeit der einzelnen Länder für alle Fragen der schulischen und der Hochschulbildung führt zu großen Unterschieden bei der Umsetzung des Artikels 24. Hier müssen gemeinsame Standards geschaffen werden, etwa bei der Frage der Diagnostik und der Zuweisung von Ressourcen. (.) Klar ist in meinen Augen: Qualitativ hochwertige Bildung kostet Geld! Aber dieses Geld ist eine Investition in die Zukunft. Assistenz, Hilfsmittel und Lernmittel müssen für alle verfügbar sein."
Um die Umsetzung der Empfehlungen weiter voranzutreiben, wird die Behindertenbeauftragte am 24. Juni 2015 gemeinsam mit der Monitoring-Stelle eine Follow-up-Konferenz zu den abschließenden Bemerkungen durchführen. Dort sollen in hochrangiger fachlicher Besetzung die Konsequenzen der UN-Empfehlungen für Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung diskutiert werden.

Von lehmä
Ich kenne zur „Teilhabe“ auch eine gute sehr große Institution, die da heißt: „Der Mensch im Mittelpunkt“! – Kein weiterer Kommentar.
Von Gerti
Teilhabepolitik a lá spd-Nahles und Co., siehe https://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Liebe Freunde und Leidensgefährten,
Teilhabepolitik oberste Pflicht, so die Überschrift zum neuen Beitrag von Frau Bentele auf Kobinet vom gestrigen Tag.
Zitat:
„Konsequente Teilhabepolitik ist nicht Kür, sondern oberste Pflicht!“
Zitat:
„Ich werde die Umsetzung der UN-BRK weiterhin kritisch begleiten und mitwirken, dass Deutschland seine Verpflichtungen konsequent erfüllt.
Sehr geehrte Frau Bentele,
die von Ihnen im Beitrag aufgeführten einzelnen Punkte, welche ihr besonderes Augenmerk verdienen, mögen ja gut und schön sein, aber wie sieht es denn aus, wenn Sie vielleicht auch mal auf die anderen Artikel mit schauen würden? Irgendwie werde ich den Gedanken nicht los, dass man sich hier auf bestimmte Themen schon festgelegt hat, und alles andere dann dem einzelnen übertragen ist, wie bisher in schwierigen Rechtsverfahren seine persönlichen Rechte einzuklagen. Man könnte meinen, Deutschland versucht wie bisher mit den alten Regeln und Hierarchien, diese nun etwas verändert, erneut Punkten zu können. Wenn aber vielen die Selbstbestimmung sehr wichtig ist und diese auch gefördert werden soll, dann frage ich mich doch, warum nehmen Sie nicht Artikel 12 und auch Artikel 19 als Beispiele mit in ihre besondere Beobachtung auf? Auch ist für mich sehr interessant, von ihrem Vorsatz zur Schaffung von Frauenbeauftragten zu lesen.
Zitat:
„Außerdem ist für mich unverständlich, warum es in Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht auch standardmäßig Frauenbeauftragte gibt."
Heute schreiben wir das Datum 25.04.2015 und ich kann es wirklich nicht verstehen, dass Sie uns hier etwas aufzeigen, was Frau Nahles schon auf der Werkstättenmesse im März ankündigte. Sind Sie wirklich so schlecht informiert über dass, was bereits seit längerer Zeit schon in den Schubladen beim BMAS liegt, oder glaubt man hier wirklich im ernst, dass jeder behinderte Mensch sich mit dieser für mich teils gespielten Anteilnahme, den Hut mit dem Dampfhammer aufsetzen lässt?
Frau Nahles sagte:
Eckpunkte kommen 2015 – das Gesetz 2016 – kein Mindestlohn in Werkstätten für die Arbeitnehmer ähnliche Beschäftigung – Mitwirkungsverordnung ist 13 Jahre alt und wird erneuert – Werkstatträte werden von 7 auf 13 Personen erhöht – Frauenbeauftragte in den Werkstätten – Bundesgleichstellungsgesetz kommt neu – demnächst Werbeaktion bei den Arbeitgebern für schwer behinderte Menschen auf dem 1. Arbeitsmarkt – Entlastung der Kommunen – Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber – Rückkehrrecht in die Werkstatt – die Vermögensanrechnung soll wegfallen –
Diese ganzen Punkte sind schon länger bekannt und hätten doch genau so eine Beachtung verdient, wie das Feiern mit Luftballons und buntem Treiben. In mir kommt keine Freude zum feiern auf, wenn die Ehrlichkeit nur im Begriff sich widerspiegelt.
Wolfgang Ritter
Von lehmä
Herrn Wolfgang Ritter kann ich nur beipflichten! Wir erleben gerade am eigenen Leib, dass überhaupt nichts vorangeht. (Junge) Erwachsene mit Behinderungen, die z.B. wie von der UN- Konvention gefordert und von der Bundesregierung Deutschland „selbstverständlich versprochen“, selbständig über ihr Leben und Berufsleben entscheiden wollen, werden wortwörtlich im Regen stehen gelassen. That’s true und die armselige Wahrheit: Assistenzangebote und Unterstützungen werden mitnichten gewährt, sondern gerade von offiziellen Stellen abgezogen. Zum Lachen, wenn’s nicht zum Weinen wär. Deutschland auf gutem Weg zur Inklusion (10 Fragezeichen oder meinetwegen auch 1000, auf Milliarden Fragezeichen käme es in dieser Zeit auch nicht an)! Dann feiert mal schön, wem zum Feiern zumute ist!
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Liebe Freunde und Leidensgefährten,
Zitat:
"Um die Umsetzung der Empfehlungen weiter voranzutreiben, wird die Behindertenbeauftragte am 24. Juni 2015 gemeinsam mit der Monitoring-Stelle eine Follow-up-Konferenz zu den abschließenden Bemerkungen durchführen. Dort sollen in hochrangiger fachlicher Besetzung die Konsequenzen der UN-Empfehlungen für Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung diskutiert werden."
Zur allgemeinen Information, fand bereits am 23.04.2015 ein Zusammentreffen dieser hochrangigen fachlichen Besetzung
in der Monitoring - Stelle in Berlin statt. Es ist daher anzunehmen, dass der erneute Termin am 24.06.2015 anberaumt wurde, um diesen ganzen Sonntagsrednern wieder Zeit zu verschaffen, mit ihren hochrangigen Beisitzern, dass abzustimmen, was zumindest gegenwärtig so an Reaktionen auf die Kritik aus Genf zu erwarten ist.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
Mit Blick auf über 300.000 Werkstattbeschäftigte fordert Verena Bentele alle Akteure auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um Alternativen zur Werkstattbeschäftigung zu ermöglichen: " . . . Wer auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten will sollte dies auch können. Ein wichtiger Ansatzpunkt dafür wäre die flächendeckende Einführung des Budgets für Arbeit, wie es im Zusammenhang mit dem neuen Bundesteilhabegesetz auch gefordert wird."
Zitat-Ende
Auch wenn ich mich bereits unzählige Male wiederhole, wird aber auch unzählige Male als einziger Ausweg aus der Werkstatt der Arbeitsmarkt und das Budget für Arbeit genannt.
Das Budget für Arbeit können aber nur diejenigen Menschen nutzen, die tatsächlich arbeitsfähig sind, so dass die Eingliederungshilfe derjenigen, die arbeitsunfähig sind, weiterhin an Werkstatt bzw. Tagesförderstätte gebunden wäre.
Diese Einrichtungsgebundenheit muss endlich thematisiert werden, und als einziger Ausweg aus der Werkstatt sollte nicht immer nur der Arbeitsmarkt genannt werden, denn damit wird die Ausgrenzung arbeitsunfähiger Menschen stillschweigend hingenommen.