Betreuungskosten für Hartz IV Empfänger steigen
Veröffentlicht am von Christian Mayer
Bild: omp
Berlin (kobinet) 4,7 Milliarden Euro hat der Bund im Jahr 2014 für die Betreuung von Hartz-IV-Beziehern ausgegeben. Fast 46.000 Jobcenter-MitarbeiterInnen werden hierfür beschäftigt. Das sind pro erwerbsfähigem Hartz-IV-Empfänger 1.069 Euro Verwaltungskosten, berichtet DIE WELT mit Bezug auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Grünen-Anfrage. Ein Jahr zuvor hätten die Kosten noch bei 1.016 Euro im Jahr gelegen. Gegenüber 2011 (940 Euro) seien die Ausgaben um 129 Euro gestiegen.
Angesichts der Bürokratiekosten für die Teilhabe behinderter Menschen und die damit verbundene Prüfung des Einkommens und Vermögens stellt sich für den Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, Ottmar Miles-Paul, die Frage nach dem Verhältnis der eingesetzten Mittel für die Verwaltung zu dem, was bei den behinderten Menschen selbst für die nötigen Assistenzleistungen für ein selbstbestimmtes Leben ankommt. "Es ist an der Zeit, dass die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen endlich abgeschafft und der damit verbundene Bürokratismus abgebaut wird. Ein Bundesteilhabegeld könnte zudem dazu beitragen, dass mehr Geld direkt bei den behinderten Menschen ankommt, anstatt im Verwaltungskreislauf zwischen Ämtern und Anbietern sozialer Leistungen hängen zu bleiben", erklärte Ottmar MIles-Paul.

Von Gisela Maubach
Gerade eben hat eine Mutter mit einem schwerstmehrfach-behinderten Kleinkind bei mir gesessen.
Wegen Arbeitsaufnahme hat sie vom Jobcenter einen Bescheid über die Aufhebung von Leistungen bekommen.
Darin wird erklärt, dass die Leistungen zwar schon eingestellt werden, bevor das erste Arbeitsentgelt kommt, aber (Zitat):
"Die Zeit bis zur ersten Zahlung von Arbeitsentgelt kann auf Antrag durch ein Darlehen überbrückt werden."
Gleichzeitig (!) treffen vom selben Jobcenter Rückzahlungsforderungen u.a. aus dem Jahr 2012 (!) ein, die wie folgt aufgelistet werden:
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Sozialgeld 1,10 €
Aufhebungs- und . . . Mehrbedarf Ernährung 0,06 €
Aufhebungs- und . . . Unterkunft/Heizung 0,80 €
Aufhebungs- und . . . KdU 11,32 €
Mahngebühr . . . . . 5,00 €
Gesamtsumme 18,28 €
Immerhin steht in der Rechtsmittelbelehrung, dass gegen die Festsetzung der Mahngebühren der Widerspruch zulässig ist!
Der Widerspruch wäre "binnen eines Monats" einzureichen. Allerdings wird als Zahlungsfrist schon der 08.05. genannt - und: "Sollte die Zahlung zum oben genannten Zeitpunkt ausbleiben, wird die zwangsweise Einziehung der Forderung veranlasst."
Aber immerhin besteht ja die Möglichkeit, beim Jobcenter ein Darlehen zu beantragen, um damit die Rückzahlungsforderung des Jobcenters zu begleichen!
Wenn man bedenkt, dass die Forderung aus dem Jahr 2012 resultiert, würde sich allerdings zunächst die Frage stellen, warum das Jobcenter die Beträge von den laufenden Zahlungen nicht einfach abgezogen hat . . . wenn man es denn nicht selbst verpennt hat.
Aber vielleicht wären ja von den "fast 46.000 Jobcenter-MitarbeiterInnen" einige überflüssig, wenn man Bürokratie und Schikanen abbauen würde . . .