Gegen Apartheid-Regelungen beim Wahlrecht
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Auf Empörung ist bei der Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, Dr. Sigrid Arnade, die Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Technischen Universität Chemnitz gestoßen, Beurteilungskriterien für die kognitiven Basisvoraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts zu entwickeln. Für Dr. Sigrid Arnade ist es ein Rückfall ins Apartheiddenken, wenn die Wahlfähigkeit einzelner behinderter Menschen begutachtet werden soll, anstatt den diskriminierenden Wahlrechtsausschluss endlich aufzuheben.
"Gemäß der bestehenden Rechtslage (Bundeswahlgesetz) ist u.a. die Personengruppe nach §13 Nr. 2 BWG (Personen unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten) vom Wahlrecht ausgeschlossen. Da sich Deutschland mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet hat, Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte zu garantieren, hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK entschieden, den Rechtsstatus in Deutschland wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Die genannte Studie untersucht u.a. die Frage, ob bzw. inwieweit Menschen unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten aus klinisch-psychologischer und neurokognitiver Perspektive zu einer eigenständigen und verantwortlichen politischen Willensbildung und Wahlentscheidung fähig sind. Um im Ergebnis der Studie abschließende Empfehlungen formulieren zu können, entwickelt die Arbeitsgruppe der Professur für Klinische Psychologie der TU Chemnitz wissenschaftlich fundierte und zwischen Experten und Betroffenen maximal konsensfähige Beurteilungskriterien für die kognitiven Basisvoraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts. Daran anschließend soll eine Begutachtung der betroffenen Personengruppen nach §1896 BGB (seelische Behinderung, geistige Behinderung, körperliche Behinderung, psychisch Erkrankte) zur Feststellung der kognitiven Basisfähigkeiten zur faktischen Ausübung des Wahlrechts nach standardisierten Kriterien erfolgen. Das Ergebnis der Studie soll dazu beitragen, die medizinisch-psychologischen Voraussetzungen für die Begründung von Wahlrechtsausschlüsse individuell zu überprüfen", heißt es in der Einladung des BMAS und der TU Chemnitz.
"Ich bin fassungslos und empört ohne Ende und ich hoffe, Sie sind es auch. Statt einen völkerrechtswidrigen Wahlrechtsausschluss ohne Wenn und Aber als solchen zu benennen und ersatzlos zu streichen, soll jetzt ein medizinischer defizit-orientierter Kriterienkatalog zur Beurteilung der Wahlfähigkeit entwickelt werden. Was hat das mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun? Wie kann es zugelassen werden, dass solch ein Gespräch einen Monat nach der Genfer UN-Staatenprüfung im BMAS stattfindet? Ist das jetzt der Rückfall ins Mittelalter? Wer will sich da überhaupt anmaßen, beurteilen zu können/wollen, ob das Wahlrecht an- oder aberkannt wird? Was haben die ganzen Mediziner*innen im Kreis der Eingeladenen zu suchen?" fragt sich Dr. Sigrid Arnade und fordert: "Wir sollten meiner Ansicht nach geschlossen und lautstark protestieren, aber keinesfalls 'mitspielen'."

Von Gisela Maubach
@ lehmä
Ihre Darstellung, dass man an den Entscheidungen der Ärzte nicht vorbei kommt, trifft für die Aufnahme in eine Werkstatt nicht zu.
Hier entscheidet der "Fachausschuss" - also Werkstatt- und Kostenträger-Vertreter.
Wie das Prozedere abläuft, kann man in den ersten Paragraphen der Werkstättenverordnung nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwv/
Von lehmä
Nicht nur Mediziner – auch andere Berufsgruppen wie Pädagogen – und diese besonders entscheiden aus „rein defizitorientiertem Halbwissen“. – Allerdings was lernen Mediziner in ihrem Studium über „Behinderte“. Schauen Sie sich mal, die entsprechenden Fragen aus einem zentralen Staatsexamen an. So „hoch gesteckt“ sind die Fragen nicht, die versteht man auch ohne „Medizinerlatein“ anhand auch der angegeben Lösungen. – Im übrigen entscheiden Ärzte sowohl über Pflegestufe, Arbeitsfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, .. . in allen Bereichen am Anfang und am Ende des Lebens kommt man an den Entscheidungen der Ärzte nicht vorbei … insofern besitzen sie immer eine nicht unerhebliche Macht …
Von Thomas Künneke
... es haben schon einmal Mediziner über Wert und Unwert geurteilt. Ich möchte es nicht gleichsetzen, aber ich möchte daran erinnern. Es gibt in diesem Land Menschen, die offen rechtsradikale menschenfeindliche Lebenseinstellungen haben, auch gegen Menschen mit Handicaps, die dürfen wählen, da beurteilt kein Arzt. Ich verstehe die Politik nicht... Es handelt sich aus meiner Sicht um eine Grundsatzfrage, die eine Grundsatzantwort benötigt... und die direkt mit mit Fragen wie Einrichtungsgebundenheit zu tun hat... sollen auch hier Ärzte entscheiden...
Thomas Künneke
Kellerkinder e.V.
Von Gisela Maubach
Liebe Frau Kestner,
wenn es als gegeneinander "ausspielen" verstanden wird, formuliere ich meine Darstellung dahingehend um, dass das Wahlrecht der "Personen unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten" (wie es hier im Beitrag formuliert wird) schon sehr häufig mit entsprechenden Beiträgen thematisiert wurde, während die Einrichtungsgebundenheit eben dieses Personenkreises bisher mit keinem Beitrag angeprangert wurde und immer nur der Arbeitsmarkt als Ausweg aus der Werkstatt gefordert wird, obwohl der gesetzlich vorgegebene (und aussondernde!) Tagesablauf dieser Menschen doch mindestens ebenso wichtig sein sollte.
Besser so?
Als Mutter eines betroffenen Menschen, der keine Alternative zur Schwerstbehinderten-Gruppe in der Werkstatt hat und den Sinn von Wahlen nicht ansatzweise verstehen kann, würde ich mir in diesem Zusammenhang auch mal "nichts über uns ohne uns" wünschen . . .
Gisela Maubach
Von Karin Kestner
Liebe Frau Maulbach, Sie sollten bitte nicht das eine gegen das andere ausspielen.
Ich kann nur zustimmen, dass es immer schlimmer wird in Deutschland. Und ja, ich bin über dies und viel mehr fassungslos!
Die spinnen doch alle!
Da fragt man sich langsam, ob es sich lohnt noch zu diskutieren...Medinziner entscheiden immer mehr in Deutschland, aus rein defizitorientiertem Halbwissen!
Karin Kestner
Von Gisela Maubach
"Ich bin fassungslos und empört ohne Ende und ich hoffe, Sie sind es auch" . . .
Diese Fassungslosigkeit und Empörung würde ich mir wünschen, um bei allen (!) Menschen, um deren Wahlrecht es hier geht, die Einrichtungsgebundenheit ihrer Eingliederungshilfe abzuschaffen.
Ist es wirklich wichtiger, für das Wahlrecht von Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung zu kämpfen . . . als gegen deren Ausgeschlossensein im alltäglichen Leben vorzugehen?