Nordrhein-Westfalen für Teilhabegesetz
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: VdK NRW
Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen begrüßt den heutigen Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, mit dem der Landtag NRW wesentlichen Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz Nachdruck verleihen möchte. Eine entsprechende Reform ist aus Sicht des Sozialverbands unerlässlich, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
"Schließlich sind Betroffene bislang auf Leistungen aus der sogenannten Eingliederungshilfe angewiesen und werden demnach in das System der Sozialhilfe gedrängt. Das widerspricht dem Grundgedanken der Inklusion, dem sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 menschenrechtlich verpflichtet hat. Nicht nachzuvollziehen ist ferner, dass in der Bundesrepublik derzeit 160 unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung des Hilfebedarfs existieren und zudem viele Zuständigkeitsfragen zwischen Rehaträgern ungelöst sind", wird heute in einer Pressemitteilung betont.
Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen setzt sich daher schon seit Langem für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht ein. Er fordert, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt, und befürwortet insbesondere die Reformvorschläge der beiden Landtagsfraktionen in Hinblick auf einen inklusiven Arbeitsmarkt mit individueller Unterstützung, die Einrichtung regionaler Arbeitsgemeinschaften, die Aufhebung der Benachteiligung von Menschen mit Pflegebedarf sowie die Einführung eines Bundesteilhabegeldes.
