Jetzt wird es ernst
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
Trotz Lokführerstreik und trotz vermeintlicher Politikverdrossenheit haben behinderte Menschen am gestrigen Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen wieder wichtige Zeichen gesetzt. In Berlin, Stuttgart, München und Dresden schallten beispielsweise die Rufe nach einem guten Bundesteilhabegesetz durch die Straßen. Und in vielen anderen Städten, wie heute in Würzburg und morgen in Köln stehen noch Veranstaltungen zum Bundesteilhabegesetz und zur Inklusion auf der Tagesordnung. Allein schon die Tatsache, dass seit 1992 der Europäische Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen stattfindet und seither jährlich hunderte von Veranstaltungen allein in Deutschland durchgeführt werden, zeigt, dass es in Sachen Inklusion und Menschenrechte behinderter Menschen noch sehr viel zu tun gibt.
Dass der Protesttag in diesem Jahr eine besondere Bedeutung hat, wurde bei der Demonstration und Kundgebung in Berlin vom Kanzleramt zum Brandenburger Tor deutlich. Denn den TeilnehmerInnen wurde von verschiedenen RednerInnen deutlich gemacht, dass es jetzt ernst wird. Viel ist in den letzten Jahren über Inklusion, Teilhabe etc. geredet worden, nun ist die Bundesregierung am Zug, den Worten Taten folgen zu lassen, denn sie hat versprochen im Herbst einen Gesetzentwurf für das viel diskutierte Bundesteilhabegesetz vorzulegen. Nach neun Sitzungen der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gilt es nun, den politischen Druck zu entfalten, dass den vielen Fakten nun auch der politische Wille für wirkliche Veränderungen im Sinne der Inklusion folgt. Und die Zeit des Abwartens vonseiten der Abgeordneten, die bisher auf den laufenden Beteiligungsprozess verweisen konnten, geht auch zu Ende. Denn nun sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gefordert, ihren politischen Willen gegenüber der Bundesregierung deutlich zu machen und am Ende ein gutes Gesetz zu verabschieden. Aber auch die Länder sind nun zunehmend gefordert, ihre Stimme zu erheben, denn das Bundesteilhabegesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und die Länder können trotz großer Koalition ihre Stimme für ein gutes Gesetz in die Waagschale werfen. Bereits für Freitag wird ein klares Statement im Bundesrat erwartet, womit die Bundesregierung an die versprochenen fünf Milliarden Euro für die Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe erinnert wird.
Dass neben der zuweilen komplizierten politischen und Gesetzesrhetorik an vielen Stellen konkreter Handlungsbedarf besteht, hat vor kurzem die Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eindrücklich bewiesen. Von schallenden Ohrfeigen in Sachen Menschenrechte behinderter Menschen für die Bundesregierung war daher bei den gestrigen Veranstaltungen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen zurecht die Rede. Nächstes Jahr muss Deutschland dem Ausschuss berichten, was sie zwischenzeitlich getan hat, um die vielfältigen Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen.
Die TeilnehmerInnen der Protestveranstaltungen haben gestern aber vor allem die besten Argumente geliefert, warum ein gutes Bundesteilhabegesetz längst überfällig ist. So kann es nicht weiter angehen, dass behinderte Menschen und ihre PartnerInnen arm und vor dem Sozialamt klein gemacht werden, weil die Anrechnung des Einkommens und Vermögens immer noch nicht abgeschafft wurde. Kleinere Korrekturen in diesem Bereich, wie es von Andrea Nahles anklingt, dürfen dabei keine Kosmetik werden. Es muss sicher gestellt werden, dass sich behinderte Menschen und ihre PartnerInnen zukünftig nicht mehr vor den Sozialämtern ausziehen und die vielfältigen bürokratischen Hürden mühsam durchlaufen müssen, nur weil sie auf Unterstützung und Assistenz angewiesen sind. Vor allem dürfen sie im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen nicht mehr benachteiligt werden, nur weil sie aufgrund ihrer Behinderung auf Hilfen angewiesen sind. Mit einem Bundesteilhabegeld muss zudem eine Absicherung des behinderungsbedingten Bedarfs geschaffen werden, um nicht ständig wegen jeder nötigen Hilfe beim Sozialamt auflaufen zu müssen. Die Türen der Sondereinrichtungen müssen endlich durch die Schaffung von inklusiven Alternativen und die Stärkung der Wahlmöglichkeiten für die Inklusion behinderter Menschen aufgerissen werden. Und es braucht eine gute unabhängige Beratung im Sinne des Peer Counseling, also der Beratung von behinderten für behinderte Menschen. Vor allem braucht es aber das nötige Geld, um die Träger der Eingliederungshilfe in den Ländern und Kommunen endlich zu entlasten. Daher geht der Kampf für die von den Spitzen der CDU/CSU und der SPD entzogenen versprochenen fünf Milliarden Euro für die Entlastung in Sachen Eingliederungshilfe weiter. Denn behinderte Menschen sind es leid, ständig mit den steigenden Kosten der Eingliederungshilfe vor Ort konfrontiert und damit in ihren Rechten beschnitten zu werden.
"Wenn nicht jetzt, wann dann" lautet also die Frage, da das lange diskutierte Bundesteilhabegesetz vor der Tür steht. Jetzt gilt es, die Aktivitäten für ein gutes Bundesteilhabegesetz zu intensivieren und bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bei den Mitgliedern der Bundesregierung und in den Ländern Druck zu machen. Die Lobby, die sich für die Sicherung der ausgeprägten Sondersysteme und gegen Veränderungen im Sinne der Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion stark macht, ist schon lange gut aufgestellt. Nun gilt es, dass die Stimme der behinderten Menschen und ihrer Angehörigen, die sich für Inklusion einsetzen, diese Lobby endlich einmal übertönt. Denn wenn die Chance für ein gutes Bundesteilhabegesetz nicht genutzt wird, kann es wieder viele Jahre bis zu einer möglichen nächsten Gesetzesreform dauern.

Von Felsen
@mheidelberg
@ wolfgang ritter
Ja, ich kenne das auch schon lange, auch ich obwohl gerade mal bei dem „Teenie“-Alter entwachsen bin und grün hinter den Ohren bin. Aber so lange ich Schulen und anderes von innen gesehen habe, ist mir nichts Gutes passiert!
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
@Von mheidelberg
Donnerstag, 7. Mai 2015 18:14
„Ich kann das Gelabere von einem "guten" Bundesteilhabegesetz echt nicht mehr hören und kann auch Petitionen für ein "gutes" Bundesteilhabegesetz nicht unterstützen!“
Frage:
„Was ist "gut"? Warum werden von den ProtagonistInnen keine klaren Kriterien benannt, an denen die Qualität des Referentenentwurfs gemessen werden muss.“
Antwort:
Sie müssten zugeben, dass hier in einigem die Rechnung ohne den Wirt gemacht wurde, oder dass vielleicht doch nicht alles so lief wie man es uns hier verklingeln möchte, indem wir bisher von der Elite in allen Gesprächen unseres zu erwartenden Wohlstandes vertreten wurden, denn hier passt so einiges nicht zusammen.
Zitat:
„Auch wenn von Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit gesprochen wird, wird wohlweislich immer verschwiegen, dass es dabei nur um die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit von Eingliederungshilfeleistungen geht, nicht aber um die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Hilfe zur Pflege!“
Anmerkung:
Selbst wenn die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII ( § 53 ) herausgelöst wird, ändert sich wenig wenn man den § 61 sich näher betrachtet, denn dann ist man automatisch wieder in der Nachrangigkeit der Sozialhilfe und Vermögen und Einkommen sind wieder anrechenbar. Ohne eine Reform der EHVO ( Eingliederungshilfeverordnung ) generell unter Berücksichtigung aller Fakten etc. ist alles was man uns hier verklingeln möchte wirklich nicht das Papier wert. Wenn hier vereinzelte von Träumern denken, dass wenn die Eingliederungshilfe als neues Kapitel im Teil 1 des SGB IX verankert wird, automatisch die Gelder umgeschichtet werden, so dass man dann, was heute die Eingliederungshilfe leistete, automatisch Anrechnung und Vermögensfrei im neuen Gesetz erhält, werden sie sehr schnell eines besseren belehrt werden, da bin ich mir sicher. Aber harren wir der Dinge, welche uns noch überraschen werden und die Fachlichkeit unserer hochrangigen Delegation erkennen lassen.
Zitat:
„Wer sich die Arbeitspapiere durchliest stellt fest, dass beim Bundesteilhabegesetz bezüglich der Pflegeleistungen ausschließlich darüber diskutiert wird, den "Deckel" aufzuheben, nach dem pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen nur 256 Euro aus der Pflegeversicherung erhalten.“
Anmerkung:
Gelesen werden die Arbeitspapiere so einige haben, aber sie haben vielleicht die Hoffnung, dass von uns Normalos ( nicht Studierten ) keiner in der Lage sei den Braten zu riechen, welchen man uns schmackhaft machen wollend in die Pfanne legte. Auch konnte ich nirgends, weder in den Zitaten des Bundesrates noch sonst wo lesen, dass jemals auch nur die geringste Aussage getroffen wurde, Schäuble schmeißt uns das Geld hinterher wie wir es oder die Kommunen brauchen. Die Entlastung der Kommunen ist für mich die Verlagerung der Eingliederungshilfe, wie es finanziert würde, war bisher immer das Wunschdenken vereinzelter welche nicht 1 + 1 zusammenzählen wollten, da sie der Überzeugung sind, dass schon ihr Name den Gegner zum zittern bringt.
Sollte ein Teilhabegeld wirklich kommen, dann kann es für vereinzelte Gruppen von Vorteil sein, aber es wird nicht generell alle zufrieden stellen, welche heute vom großen Fortschritt träumen, denn die Hürden werden vielleicht nicht abgeschafft sondern nur verlagert. Es wird vielleicht Gewinner aber auch Verlierer geben, da bin ich mir sicher.
Zitat:
„Fazit: Es werden Hoffnungen geschürt, die völlig überzogen und unrealistisch sind!“
Kennen wir das nicht von den verabschiedeten Gesetzen der letzten 20 Jahre?
Anmerkung:
Wir kennen vieles, wollten es nur nie wahrhaben, da unsere Halbgötter immer meinten, wenn sie kommen ist schon alles erledigt.
Wolfgang Ritter
Von mheidelberg
Ich kann das Gelabere von einem "guten" Bundesteilhabegesetz echt nicht mehr hören und kann auch Petitionen für ein "gutes" Bundesteilhabegesetz nicht unterstützen!
Was ist "gut"? Warum werden von den ProtagonistInnen keine klaren Kriterien benannt, an denen die Qualität des Referentenentwurfs gemessen werden muss.
Auch wenn von Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit gesprochen wird, wird wohlweislich immer verschwiegen, dass es dabei nur um die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit von Eingliederungshilfeleistungen geht, nicht aber um die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Hilfe zur Pflege!
Wer sich die Arbeitspapiere durchliest stellt fest, dass beim Bundesteilhabegesetz bezüglich der Pflegeleistungen ausschließlich darüber diskutiert wird, den "Deckel" aufzuheben, nach dem pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen nur 256 Euro aus der Pflegeversicherung erhalten.
Fazit: Es werden Hoffnungen geschürt, die völlig überzogen und unrealistisch sind!
Kennen wir das nicht von den verabschiedeten Gesetzen der letzten 20 Jahre?