Noch knappe Mehrheit für rot-grün in Bremen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Bremen (kobinet) Trotz herber Verluste für die SPD und die Grünen kann rot-grün in Bremen den Hochrechnungen zufolge wohl mit einer knappen Mehrheit weiter regieren. In dem hochverschuldeten Stadtstaat kommt rot-grün nach der letzten Hochrechnung der ARD auf 43 Sitze - 29 für die SPD und 14 für die Grünen. Die CDU kommt demnach auf 20 Sitze, die Linke auf 8, die FDP auf 6, die AfD auf 5 und BIW auf 1 Sitz.
Aufgrund des komplizierten Wahlrechts in Bremen dürfte sich die Auszählung der Stimmen noch etwas hinziehen. Im Vorfeld der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft hatte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte kritisiert, dass Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten immer noch nicht wählen dürfen. "Menschen auf Grund einer Behinderung vom Wahlrecht auszuschließen, verletzt das Recht auf politische Partizipation", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Bund und Länder müssten das Wahlrecht dringend reformieren und auf alle Menschen mit Behinderungen ausweiten.
"Wer die äußerst geringe Wahlbeteiligung um lediglich 50 Prozent beklagt, sollte ich zuerst einmal dafür einsetzen, dass behinderte Menschen nicht weiter völlig menschenrechtswidrig vom Wahlrecht ausgeschlossen werden", betonte Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Der Fachausschuss der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention habe Deutschland für diesen Wahlrechtsausschluss auf den unterschiedlichen Ebenen heftig kritisiert.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
@Von Sven Drebes
„Donnerstag, 21. Mai 2015 19:59
Hallo Herr Ritter,
schauen Sie mal in §90 und §93 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.“
"Allgemeine" Verfassungsbeschwerden sind nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes möglch. Das ursprüngliche Bundessozialhilfegesetz stammt von 1961. Warum aber 2004/05 niemand geklagt hat, kann ich ihnen nicht sagen-
Hallo Herr Dr. Drebes,
wer sollte denn klagen, oder wer könnte denn ein Interesse daran haben? Gehen wir doch mal davon aus, dass eine Gruppe von Menschen welche an der Reform mit beteiligt gewesen ist, hätte mit einer Klage gewisse Verbesserungen erreicht, dann hätte aber gerade diese Gruppe keine Möglichkeit mehr gehabt, uns die von der Hilfe und Leistung so abhängig sind, weiterhin mit ihren Texten, welche für mich schon seit längerer Zeit nur als Endlosschleife zur Kenntnis genommen werden, zu beruhigen, indem wir ihren Schlachtplan immer neu überarbeitet zur Kenntnis nehmen. Die berechtigte Frage ist aber, wo sind die Ergebnisse? Was glauben Sie, wer die unglücklichsten Menschen wären, wenn über Nacht die Theorie keine Nahrung mehr hätte, welche gebraucht wird, um zumindest so zu tun als ob. Solange die Theorie für manche das Leben erleichtert, muss halt die Masse warten, aber man ist bemüht, alles zu tun, dass der Prozess zur erforderlichen Verbesserung nicht total einschläft.
Nun zu ihrem Hinweis zum BVGG wo ich mir gerade beide Paragraphen durchgelesen habe. Die von Ihnen gestellte Frage ist durchaus berechtigt. Aber wie ich immer meine Meinung vertrete, frage ich mich immer öfter, wo haben vereinzelte Personen Rechtswissenschaften studiert? Fast jeder unserer Juristen in unseren Foren erklärt uns immer aufs neue die Bedeutung des Artikel 3 und erklärt uns, die Würde des Menschen ist unantastbar. Anscheinend ist es immer einfacher mit nicht nachvollziehbaren Floskeln hier doch einen gewissen Bekanntheitsgrad, oder Positionierung der eigenen Person unter uns unwissenden Hilfesuchenden zu vermitteln, als mit Fakten, wo auch wir mal erkennen können, als Unwissende, es geht was vorwärts. Die einen sammeln Unterschriften für Petitionen und freuen sich, wenn die Masse sich beteiligt, denn so kann ja wieder zumindest die Hoffnung neuer Ideen vorangetrieben werden.
Die letzte Statistik besagt, Deutschland hat ca. 10 Millionen behinderte Menschen, gehen wir mal davon aus, dass wenn jeder, 2,00 € spendet, es durchaus möglich wäre, Anwälte zu finden, die diesem juristischen Gejammer ein ende setzen könnten, nur wäre dass gewollt?
Eine Frage, wo man sich besser die Antwort denkt, als hier wieder verschiedene in ihrer Ehre anzukratzen, obwohl mir persönlich dass auch egal wäre, denn als unwissender, habe ich erst nach unendlicher Recherche erfahren, auch wir haben Rechte, nur die Gewährung solcher, kommt erst, wenn den Theoretikern die Ideen ausgehen.
Wem es die finanzielle Lage selbst bei 2,00 € nicht ermöglichen sollte sich zu beteiligen, bin ich mir sicher, dass die Solidarität eine Lösung finden würde. Freiwillig zahlte ich für eine derartige Sache, 100,00 € ohne einen Spendenantrag bei der Aktion Mensch zu stellen.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
vielen Dank für die verständnisvollen Worte!
Die Formulierung "geschwächt und entmutigt" würde ich allerdings eher durch "belastet" und "ausgegrenzt" ersetzen.
Und auch wenn ich mich wiederhole:
Es handelt sich um Menschen mit schwersten geistigen Behinderungen, die sich nicht selbst vertreten können und deren Betreuung zum Teil auch durch Berufsbetreuer erfolgt.
Das Ausgeschlossensein dieser Menschen hat in der Tat "mehr Aufmerksamkeit jenseits der Lesermeinungsseiten von Kobinet verdient". Es würde u.a. auch in die Beiträge der Kobinet-Redaktion selbst gehören, wo die Einrichtungsgebundenheit dieses Personenkreises aber gänzlich fehlt, während über die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit fast täglich berichtet wird.
U.a. gehört es auch auf die Tagesordnungen von Veranstaltungen, die von der Aktion Mensch gefördert werden, wo es aber auch gänzlich fehlt.
Und es gehört in ein Bundesteilhabegesetz, denn ein Teilhabegesetz, in dem ein ganzer Personenkreis mit hübschen Formulierungen ("beschützter Rahmen") an Einrichtungen gebunden bleibt, kann auch kein gutes werden!
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
schade, dass Sie und die anderen Eltern so geschwächt und entmutigt sind! Ihre Sache hat mehr Aufmerksamkeit jenseits der Lesermeinungsseiten von Kobinet verdient.
Meine Erfahrungen und Beobachtungen sagen mir nämlich, dass 10 Leute mehr erreichen, wenn sie sich unter einem "Label" zusammen tun, als wenn sie parallel aber (in der Außenwahrnehmung) getrennt agieren. Ob das dann als "Arbeitsgemeinschaft", "Interessengemeinschaft", "Verein" oder sonst was läuft, ist für viele Dinge unerheblich. Vereine sind nur bei Verbandsklagen und bei der Beschaffung von Geld priviligiert.
Von Sven Drebes
Hallo Herr Ritter,
schauen Sie mal in §90 und §93 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
"Allgemeine" Verfassungsbeschwerden sind nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes möglch. Das ursprüngliche Bundessozialhilfegesetz stammt von 1961. Warum aber 2004/05 niemand geklagt hat, kann ich ihnen nicht sagen-
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Korrektur:
Natürlich meinte ich die Verfassungsmäßigkeit. Herr Dr. Drebes, Sie haben aber im Grunde genommen recht, wenn Sie auf den Rechtsweg verweisen, aber wie sagte man in der Werbung immer:
Nichts ist unmöglich Toyota
Allein die unterschiedlichen Anwendungen in den einzelnen Bundesländern, was wir immer wieder zur Kenntnis nehmen müssen, wäre zumindest mal eine verpflichtende Aufgabe wenn vielen die Gleichstellung von uns behinderten Menschen so wichtig erscheint.
Wie gesagt, möglich wäre einiges, nur lässt sich das BVG auch vor den Karren spannen, wenn eine gewisse Klarheit mal überfällig ist.
Wolfgang Ritter
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Herr Dr. Drebes,
Zitat:
„(Herr Ritter, vor dem BVG kann man in dem Fall übrigens erst klagen, wenn man vor dem BSG verloren hat.)“
Stimmt so nicht ganz.
Besteht ein allgemeines gesellschaftliches Interesse, gibt es auch in dem Fall wie bei der Sprungrevision, die Möglichkeit, dass das BVG die Sache zur Entscheidung sofort annimmt, was auch unter Umständen für uns zutreffend sein könnte. Nur warum geht von unseren ganzen hohen Gelehrten niemand mal den möglichen Weg? Die Antwort wäre, wenn Karlsruhe einmal entschieden hätte, dann wäre mit dieser Entscheidung vielleicht auch einmal das wesentliche geklärt und das Schweigen der Sonntagsredner zu erwarten, nur will man dass wirklich, dass keiner mehr seine Kommentare beipflichten kann ?
Der Weg durch die einzelnen Instanzen ist nicht immer zwingend vorgeschrieben, auch wenn es manchmal den Eindruck erweckt.
Karlsruhe ist klug genug, sich freiwillig ohne Klage aus den Diskussionen herauszuhalten, könnte aber so manchem Theoretiker zeigen, was Recht und Gesetz bedeutet, nur wollte man auch die ganzen Juristen, welche sich in Ministerien und Verbänden hervortun bloßstellen?
Die Fraktionen im Deutschen Bundestag haben schon oft mit der Dringlichkeit bewiesen, dass Karlsruhe ohne Rechtsweg entschieden hat.
Vielleicht sind wir auch zu unwichtig mit unserem Leiden, dass man es dem BVG nicht zumuten will, uns in unserer Ansicht von Menschenwürde zu bestärken, weil man mehr, als die Gewährung unserer Rechte auf den Prüfstand stellen müsste, was man heute uns immer mit der BRK so alles verklingeln möchte.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
aus Zeitmangel kann ich nicht auf alle Inhalte ihrer Antwort eingehen.
Die Gründung eines neuen Vereins wäre für uns Eltern nicht nur "zusätzlich zu allem Anderen extrem belastend", sondern sie ist unmöglich, weil die Grenzen der Belastbarkeit in aller Regel schon überschritten sind (da wir ja zusätzlich auch noch unser Leben als eigenständige Menschen organisieren und finanzieren müssen). Diejenigen Eltern, mit denen ich Kontakt habe, gehen ausnahmslos auf dem Zahnfleisch und bewegen sich ständig am Rand der Erschöpfung.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Aktivisten, die sich selbst Koordinatoren für ein gutes Bundesteilhabegesetz nennen, eigene Gesetzentwürfe vorlegen (in denen z.B. die §§ 136 ff SGB IX einfach unverändert bleiben) und Inklusion auf ihre Fahnen schreiben, entweder die Selbstbestimmung und Inklusion des von mir angesprochenen Personenkreises einbeziehen sollten oder ganz klar eingestehen, dass sie diesen Personenkreis eben nicht vertreten.
Solange aber suggeriert wird, dass alle (!) Menschen mit Behinderung bei der Vorbereitung zum Bundesteilhabegesetz bestens vertreten sind, winken sogar die Fachverbände den ausgrenzenden "beschützten" Rahmen ohne Selbstbestimmungsrecht für einen "großen Teil von Menschen" durch.
Fakt ist, dass das Bundesteilhabegesetz niemals gut werden kann, wenn ein ganzer Personenkreis von Selbstbestimmung und Inklusion ausgeschlossen bleibt.
Menschen, die sich nicht mitteilen können, können auch keinen eigenen Verein gründen. Wenn diese Menschen von den Tagesordnungen zum Bundesteilhabegesetz deshalb ausgeschlossen werden, weil ihre Eltern die Grenzen der Belastbarkeit schon erreicht haben, scheint die deutsche Behindertenpolitik noch Welten vom Weg zur Umsetzung der UN-BRK entfernt zu sein.
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
heute mit mehr Zeit und weniger Flapsigkeit.
Ich wollte mit meinem Einwurf vorgestern Nacht deutlich machen, dass die Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht durch einfache Sozialgerichte gekippt werden kann. Vielmehr muss die Klage durch drei Sozialgerichts-Instanzen und dann möglicherweise / wahrscheinlich zum Bundesverfassungsgericht. (Herr Ritter, vor dem BVG kann man in dem Fall übrigens erst klagen, wenn man vor dem BSG verloren hat.) In jeder Instanz kann der Sozialhilfeträger die "Notbremse" Vergleich ziehen und seine anderen "Kunden" weiter behandeln wie bisher. Daher ist eine Gesetzesänderung die einzige Mlöglichkeit, das Problem in weniger als 10 Jahren zu lösen.
Bei der Einrichtungsgebundenheit bzw. dem vermeintlichen Vorrang derr Teilhabe am Arbeitsleben ist das Problem, dass sich die Verwaltung nicht an bestehende Gesetze hält, so krass muss man es fornulieren. Hier kann / muss der Gesetzgeber zwar klarer formulieren, die Verwaltung kann aber auch auf dem Gerichtsweg in die Schranken verwiesen werden.
Dass das aufwändig und zusätzlich zu allem Anderen extrem belastend ist, ist mir bewusst.
Mit der Bemerkung zur Gründung eines neuen Vereins wollte ich darauf hinweisen, dass als Verein manches leichter ist, so dass sich der Mehraufwand relativieren, vielleicht sogar ausgleichen kann. Lebenshilfe und BVKM ("Spastikervereine") wurden übrigens vor 50, 60 Jahren von Eltern gegründet, die mit den damaligen kirchlichen Trägern unzufrieden waren. Ich sehe da durchaus eine mit heute vergleichbare Ausgangslage.
Die "Vereine der Körperbehinderten", die sich übrigens oft gar nicht so verstehen, sind übrigens auch nicht vom Himmel gefallen.
Zum Schluss noch eine Randbemerkung: Wenn ihr Sohn keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sondern zur Tagesstruktur (als soziale Teilhabe) erhält / erhalten würde, müssten auch Sie mindestens einmal jährlich ZUSÄTZLICH nachweisen, dass er immer noch arm ist.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
@Von nurhessen
Hallo,
ich glaube nicht dass hier ernsthaft, der eine oder andere egal mit welcher Behinderung er oder sie zu leiden hat, die einzelnen Gruppen gegeneinander ausspielen möchte, zumindest nicht in diesem Portal. Was hier zu gelegentlichen Unstimmigkeiten immer wieder die Gemüter etwas erhitzt ist die Tatsache, dass man immer wieder erkennt, alle zur Diskussion gestellten Themen kommen aus den Bereichen und Gruppierungen von Menschen, welche keine geistige Behinderung haben und so den Eindruck erwecken, es gibt nur die Schicksale ihrer Gruppe und sonst nichts. Wenn hier vereinzelte sich zur Gruppe der geistig behinderten Menschen äußern, dann sind es Angehörige oder vielleicht doch betroffene, aber nicht mit der Schwere der Behinderung, wovon manchmal die welche uns beurteilen keine Ahnung haben. Jeder hat sein Päckchen zu tragen, und da sollten wir uns solidarisch zeigen, wenn es darum geht für alle das Beste zu erreichen, egal ob Rolli Fahrer, Assistenz Bedürftiger oder die sonstigen Gruppen. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn der interne Egoismus, die externe Gier ansteckt,
und erneut den Kuchen immer kleiner werden lässt.
Wolfgang Ritter
Von nurhessen
@ Dagmar B. @ Wolfgang Ritter (Betreuung)
Verwunderlich nur: Ich konnte bei Körperbehinderung bislang keine Selbstbestimmung in irgendeiner Richtung feststellen. Bitte als Minimalkonsens darum, nicht „die Lahmen“ gegen die „Blinden“ oder „Taubstummen“ gegen die „Geistigbehinderten“ auszuspielen. Anm.: zur rechtlichen (gesetzlichen) Betreuung; bei uns bedeutete es: Tod des Kindes!
@ Frau Maubach: No further comment!
Von Gisela Maubach
@ nurhessen
Wer unter dem Deckmantel der Anonymität persönlich beleidigend wird, ohne inhaltlich etwas beizutragen, sollte mit Wörtern wie Stil, Anstand und Würde etwas vorsichtiger umgehen.
@ Herr Ritter
Danke für die erklärenden Worte!
@ Dagmar B
Danke für die Quelle dieses Zitats:
"Bewusstseinsbildung (Artikel 8)
19.
Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass die von dem Vertragsstaat getroffenen Maßnahmen zum Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit psychosozialen und/oder geistigen Behinderungen, wirkungslos geblieben sind."
Genau diese Sorge ist berechtigt, wenn "in der Planung zum Teilhabegesetz . . . immer die gleichen Akteure beteiligt werden".
Große Sorge bereitet auch, dass sich außer den Betroffenen selbst und einigen ganz vereinzelten Unterstützern niemand an der Aussage im Protokoll der Fachtagung der Fachverbände zu stören scheint, dass es einen "großen Teil von Menschen" gibt, "für die der beschützte Rahmen die beste Lösung ist".
Wohlgemerkt - man räumt immerhin ein, dass es dabei um einen "großen Teil" von Menschen geht, der von Inklusion ausgeschlossen bliebe!
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
@ Von nurhessen
Dienstag, 19. Mai 2015 08:32
"Sehr geehrter Herr Ritter,
ich habe durchaus eigene Erfahrungen „mit derartigen Situationen“: sowohl „hautnahe“ mit Behinderung als auch durchaus – allerdings wenig positive – „hautnahe“ Erfahrung mit „gesetzlicher Betreuung“.
Grüße
Hallo nurhessen,
manche kennen den Begriff oder Unterschied nicht zwischen Betreuung und Erziehung, welcher eigentlich von jedem der Fachlich befähigt sein will, entsprechende Unterstützung zu geben, auch dies handhaben sollte. Natürlich kenne ich vereinzeltes aus dem Umfeld, frage mich aber auch gelegentlich ernsthaft, wer hat so manches Wesen mit der Bezeichnung Betreuer auf die Menschheit losgelassen? Wir reden zwar nicht mehr von Entmündigung, bekommen aber auch gelegentlich nichts anderes vermittelt, denn manche tun so als würden sie nur alles richtig machen wollen, aber der Betreute ist undankbar und kann sich nicht auf Alternative Lösungen einlassen, was dann angeblich den Betreuungsprozess erschwert und nicht im wesentlichen fördert.
Wir kennen dass doch, denn wir sind immer die Schuldigen, wenn es nicht so läuft, wie der Betreuer es sich so denkt.
Es mag sein, dass die Bezahlung nicht dass ist was sich vereinzelte vorstellen, aber dann sollte man doch diesen Frust nicht auf denen austragen, welche in guter Hoffnung sich im Leben, da sie es nicht allein, oder nicht mehr allein können, diese Hilfe erhoffen, aber manchmal mit 70 noch wie Kinder behandelt werden.
Es gibt auch sehr gute Betreuer, welche alles für ihre Klienten tun, was in ihrer Macht steht, aber die muss man auch finden.
Wolfgang Ritter
Von nurhessen
Sehr geehrter Herr Ritter,
ich habe durchaus eigene Erfahrungen „mit derartigen Situationen“: sowohl „hautnahe“ mit Behinderung als auch durchaus – allerdings wenig positive – „hautnahe“ Erfahrung mit „gesetzlicher Betreuung“.
Grüße
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Frau Maubach,
na zumindest haben wir beide uns verstanden. Wer eine derartige Situation nicht kennt, kann zwar gelegentlich dazu seinen Kommentar abgeben, aber sich in gewisse Dinge nicht reinversetzen. Ich denke mal, dass allein mit der angestrebten Reform des Betreuungsrechtes, vielleicht ein Stein ins Rollen kommt, aber nicht dass ausmachen wird, was an Befugnissen und fortschritten nötig wäre. Hier wären mehr die Gerichte gefragt und ich bin mir sicher, dass wenn auch das neue Gesetz kommen sollte, die Leistungsträger sich was anderes einfallen lassen.
Für mich ist die ganze Länderregelung schuld an einigem was da so schief läuft im Staate. Nach 1945 waren die Länder die ersten, welche da auftraten, der Bund wurde erst später geschaffen und daher beanspruchen die Länder halt gewisse rechte und wir als behinderte Menschen, haben in jedem Land eine andere Hausordnung. Wie Profitabel so was sein kann, zeigt uns die tägliche Praxis und die Stimme des Volkes welche nur unser bestes will.
Von nurhessen
@Dagmar B.
Haben Sie sich überlegt, ob Ihr Vorschlag
„Die Lösung ist ganz einfach,bevor man ein behindertes Kind kriegt,sollte man zuerst Verwaltungsrecht studieren : )“
nicht auch und gerade Anhängern eines Präferenz-Utilitarismus im Sinne der *großen Zumutung* und *Last durch Behinderte* in die Hände/Argumente spielt?
Von Dagmar B
Ich ergänze nochmal:
Jedenfalls gibt es grundsätzlich in der Planung zum Teilhabegesetz das Problem , das immer die gleichen Akteure beteiligt werden und alle nicht körperbehinderten Gruppen ausgeschlossen bleiben.
Dazu kann man auch in den Empfehlungen nachlesen:
Bewusstseinsbildung (Artikel 8)
19.
Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass die von dem Vertragsstaat getroffenen Maßnahmen zum Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit psychosozialen und/oder geistigen Behinderungen, wirkungslos geblieben sind.
20.
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, in Abstimmung mit den Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten , (a)
eine Strategie zur Bewusstseinsbildung und zur Beseitigung der Diskriminierung zu entwickeln und dabei sicherzustellen, dass ihre Erarbeitung und Umsetzung auf wissenschaftlich fundierter Grundlage erfolgt, dass ihre Wirkung messbar ist und dass die öffentlichen und privaten Medien beteiligt werden;
(b)
sicherzustellen, dass bewusstseinsbildende und menschenrechtsbasierte Schulungsprogramme für alle an der Förderung, dem Schutz und/oder der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen beteiligten öffentlichen Bediensteten bereitgestellt werden.
@Herr Drebes
Die Lösung ist ganz einfach,bevor man ein behindertes Kind kriegt,sollte man zuerst Verwaltungsrecht studieren : )
Von nurhessen
Sehr geehrte Frau Maubach,
nur etwas zu Stil, Anstand und Würde: Ich finde es unerträglich, wie Sie mit Beiträgen und den dahinterstehenden Menschen umgehen, wenn diese Ihnen in bester Absicht Vorschläge unterbreiten, wie Sie mit Ihrem Problem „Inklusion des geistig schwerstbehinderten Sohnes“ umgehen könnten. Letztes Beispiel: Ihre Antwort auf den Rat von Herrn Ritter (18.05.21.05 Uhr) am (18.05.23.13 Uhr). Einfach respekt- und geschmacklos! Da Sie in Übrigen sowieso schon alles wissen und jede Möglichkeit zu agieren praktisch hämisch „in den Boden stampfen“, warum fragen Sie dann überhaupt?
Grüße
Von Dagmar B
Jedenfalls gibt es grundsätzlich in der Planung zum Teilhabegesetz das Problem , das immer die gleichen Akteure beteiligt werden und alle nicht körperbehinderten Gruppen ausgeschlossen bleiben.
So kann man im Bericht über die große Lösung,in der vollmundig die Beteiligung von Verbänden betont wird,nachlesen das es sich wie immer fast ausschließlich um Leistungserbringer handelt .....und ISL.......
Kein einziger Elternverband wurde beteiligt.
http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/6_Sitzung/6_sitzung_ap_zu_top1.pdf?__blob=publicationFile
Autismus Deutschland lehnt den Vorschlag ,Erziehungshilfe und Behindertenspezifische Bedarfe zu mischen ausdrücklich ab!
http://www.autismus.de/detailseite.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=7&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=eebce52fa4f352ad8870f4e4653c40c1
Zitat:
Eine andere Option wäre die Zusammenlegung aller Ansprüche unter einem neuen Tatbestand „Hilfen zur Entwicklung und Teilhabe“. Dies wird von einer größeren Zahl der Verbände befürwortet, da man nicht mehr zwischen behinderungsbedingten und erzieherischen Bedarfen unterscheiden müsse.
Von autismus Deutschland e.V. wird diese Option aber abgelehnt
Zitat Ende
Aber bedauerlicherweise fließen die Standpunkte von Betroffenen außer die von der Körperbehindertenfraktion nirgends ein.
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Ritter,
um einem Missverständnis vorzubeugen:
Mutti ist gar nicht gewillt, als Alternative zur Werkstatt die Assistentin ihres Sohnes zu werden. Mutti ist gesetzliche Betreuerin und hat - obwohl Sohn nicht in der Lage ist, sich zu äußern - die langjährige Erfahrung gemacht, dass Sohn am glücklichsten ist, wenn er sich inklusiv in der Gesellschaft bewegen kann.
Das Ziel, das Mutti als gesetzliche Betreuerin des Sohnes deshalb verfolgt, lautet, dass der Sohn nicht gezwungen bleibt, auch zukünftig seine Tage in einem großen Raum mit anderen geistig schwerstbehinderten Menschen zu verbringen, während Mutti erwerbstätig ist.
Die Eingliederungshilfe, die vom LVR für Sohn an die Werkstatt gezahlt wird, wird laut Auskunft der LVR-Chefetage tatsächlich nur an die Werkstatt gezahlt. Jede andere Tagesstruktur wird vom LVR ausgeschlossen.
Mutti und gaaaaanz viele andere Eltern wünschen sich, dass dieser Ausschluss abgeschafft wird und durch ein Selbstbestimmungsrecht ersetzt wird.
Und je mehr Mutti sich anschließend dabei rausziehen kann - desto besser. Nur momentan kann Mutti sich halt noch nicht rausziehen, weil der LVR für Sohn halt nur an die Werkstatt zahlt. Und weil Sohn ansonsten keine Lobby hat, kämpft Mutti halt weiter ;-)
P.S.: In diesem Fall ist mit "Mutti" nicht Angela Merkel gemeint, sondern viele Eltern, deren erwachsene Kinder an Einrichtungen gebunden sind.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Frau Maubach,
die immer wieder auftretenden Probleme sind nicht nur uns, sondern auch unseren Gegnern bestens bekannt, die natürlich für sich immer alles auslegen wie sie es brauchen.
Für mich steht fest, dass wenn ihr Sohn in der Lage wäre seinen Wunsch zu äußern, dass Mutti seine Assistentin sein soll, wäre zumindest der Grundstein dafür gelegt, dass die Sozialhilfeverwaltung nachweisen müsste, dass Sie nicht für eine Assistenz entsprechender fehlender fachlicher Kriterien und Qualifikation geeignet wären.
Positiv wäre dann, dem Willen des betreuten Menschen soll entsprochen werden, nur den müsste vielleicht S…… auch äußern können, was ja nicht möglich ist.
Der Bundesverband der Berufsbetreuer, hatte die gleichen Probleme immer wieder erkennend eine Studie in Auftrag gegeben, welche durchaus sehr interessant von Herrn Prof.
Langer ( Sozialwissenschaftler ) begleitet wurde.
Behinderungen bei der Beantragung, Bewilligung und Durchführung
des Persönlichen Budgets für Menschen im Kontext
rechtlicher Betreuung
Endbericht wissenschaftliche Begleitung
Befragung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
im Projekt
„Beratungs- und Clearingstelle Persönliches Budget“
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB )
20.03.2012
Es gibt ein Buch zur Thematik, welches sehr interessant ist, aber auch etwas teuer.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
@ Herr Ritter
Richtig - unter dem Deckmantel der angeblichen Qualitätssicherung wird für den von mir angesprochenen Personenkreis jedes Selbstbestimmungsrecht von den Einrichtungsträgern abgelehnt.
Aber abgesehen von der Frage, warum dann nicht für alle (!) Menschen mit Behinderung der gleiche Maßstab anzusetzen ist (wonach jede/r eine persönliche Assistenz bekommen dürfte oder niemand), würde ich gerne noch die Frage einbringen, von welcher Form der Qualität wir denn ausgehen können, wenn ein bewegungsfreudiger (aber geistig schwerstbehinderter) Mensch seinen Tagesablauf innerhalb eines Raumes mit anderen geistig behinderten Menschen verbringen muss?
Was nutzt ein gut ausgebildeter Betreuer, wenn der die individuellen Bedarfe der einzelnen Gruppenmitglieder unter diesen Voraussetzungen gar nicht decken kann?
@ Herr Drebes
Zu Ihrem Hinweis mit dem "halbwegs guten Sozialrichter" würde ich gern noch einen ganz anderen Aspekt einbringen:
Wer sollte für den von mir angesprochenen Personenkreis denn ständig klagen (da wird ja an mehreren Fronten gekämpft)?
Bitte stellen Sie sich mal die Situation vor, dass Sie keine Assistenz hätten, weil man Sie wegen anderer vorrangiger Leistung an eine Tageseinrichtung verweisen würde. In dieser Situation bräuchten Sie (mangels Assistenz) zunächst jemanden, der den Assistenten zur Deckung der ganz normalen Grundbedürfnisse ersetzt. Angenommen diese Ersatzperson wäre berufstätig (weil sie ja auch irgendwovon leben muss) und ersetzt den Assistenten in der kompletten Zeit, die neben dieser Berufstätigkeit übrig bliebe, damit Sie selbst nur bis zum Nachmittag in der Tageseinrichtung bleiben müssten (wo Sie mit anderen Menschen mit Behinderung bei wechselndem Personalschlüssel hinsichtlich Ihrer Grundbedürfnisse versorgt würden).
Wie würden Sie es in so einer Situation bewerten, wenn diese Person, die Sie versorgt und nebenbei berufstätig ist, von anderen Menschen mit Behinderung den Rat bekommen würde, mangels Verbandsunterstützung für Sie auch noch beim Sozialgericht zu klagen, um die Tageseinrichtung verlassen zu dürfen (wofür dann die entsprechende Leistung bewilligt und praktisch umgesetzt werden muss)?
Mit dieser Darstellung, für die etwas Empathie benötigt wird, möchte ich mal auf die Situation von uns Eltern hinweisen, wenn uns erklärt wird, dass wir ja gar keine Unterstützung durch Verbände bräuchten, weil wir ja auch alles selbst erledigen könnten.
Auch wir (nichtbehinderte) Eltern sind nicht grenzenlos belastbar . . . und haben sogar eigene Menschenrechte . . . und werden es trotzdem nicht hinnehmen, dass unsere erwachsenen Söhne und Töchter deshalb ausgeschlossen bleiben, weil sie sich nicht selbst vertreten können!
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Zitat:
Von Gisela Maubach
„Montag, 18. Mai 2015 09:23
Und noch eine Frage:
Wenn die Einrichtungsgebundenheit von Eingliederungshilfe für einen ganzen Personenkreis nur eine Erfindung der Sozialhilfeträger sei, wie kommt dann die Darstellung, dass es einen "großen Teil von Menschen" gibt, "für die der beschützte Rahmen die beste Lösung ist", in dieses Protokoll der Fachtagung der Fachverbände?“
http://nitsa-ev.de/verein/veranstaltungen/bericht-zur-fachtagung-der-fachverbaende-fuer-menschen-mit-behinderung-zum-bundesteilhabegesetz/
Liebe Frau Maubach,
der sich hier ergebende Knackpunkt ist anscheinend § 6 SGB XII , wo man erneut die Sozialträger legitimiert hat, mit dem Begriff Fachlichkeit und deren Erfordernis erneute Maßstäbe setzen zu können.
Auszug:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
§ 6 Fachkräfte
(1) Bei der Durchführung der Aufgaben dieses Buches werden Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen.
(2) Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratung und Unterstützung.
Im Web gibt es zu dieser Thematik einen wundervollen Beitrag, welcher da richtig das Kind beim Namen nennt und aufzeigt, was man angeblich vermeiden möchte. In diesem Beitrag kann man aber auch wenn man vergleicht erkennen, dass alles unter Generalverdacht gestellt wird, was nicht dem Schema der Sozialhilfe entspricht.
Juris PK-SGB XII / Piepenstock § 6 – aber auch den § 5 SGB XII nicht übersehen, denn der klärt über den Rest noch auf.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Und noch eine Frage:
Wenn die Einrichtungsgebundenheit von Eingliederungshilfe für einen ganzen Personenkreis nur eine Erfindung der Sozialhilfeträger sei, wie kommt dann die Darstellung, dass es einen "großen Teil von Menschen" gibt, "für die der beschützte Rahmen die beste Lösung ist", in dieses Protokoll der Fachtagung der Fachverbände?
http://nitsa-ev.de/verein/veranstaltungen/bericht-zur-fachtagung-der-fachverbaende-fuer-menschen-mit-behinderung-zum-bundesteilhabegesetz/
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
mir sind auch andere Eltern bekannt, die schon vergeblich versucht haben, gegen diese Dienstanweisung der Einrichtungsgebundenheit vorzugehen.
Um beim Sozialgericht ein Selbstbestimmungsrecht durchzukämpfen, müsste man ja erstmal ein Konzept haben, und das scheitert schon daran, dass sich wegen der momentanen Vorrangigkeit der Werkstatt gar kein Anbieter findet . . . weil es aussichtslos ist.
Daher erneut meine Frage:
Welche Verbände unterstützen für diesen Personenkreis ein Selbstbestimmungsrecht?
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Herr Dr. Drebes,
kann man generell dem Buschfunk glauben, so stimmt es dass die Vermögensanrechnung wegfallen soll, aber nur diese, wie aus unterschiedlichen Richtungen zu vernehmen war. Es stimmt auch, dass mit Hochdruck an anderen Punkten noch gearbeitet wird, aber zunächst auch beim BSG man abwartet, was die Entscheidung vom BVG zur Verfassungsmäßigkeit etc. so generell noch mit bringt. Es ist anzunehmen, dass wenn beim BVG entschieden wurde, und dann die Feinabstimmung mit der Verfassungsmäßigkeit vollzogen ist unter Einvernahme aller kritischen Punkte der letzten Jahre, es zu einem Grundsatzurteil kommen könnte.
Nur was fällt dann manchen Leuten wieder neues ein?
Wolfgang Ritter
Von Sven Drebes
Hallo Frau Maubach,
ganz kurz und dumm geantwortet: Der Vorrang der Werkstatt steht in keinem Gesetz. ist also von den Sozialhilfeträgern erfunden. Das wird jeder halbwegs gute Sozialrichhter so sehen. Die Pflicht zum Einsatz von Einkommen und Vermögen ist dagegen gesetzlich geregelt, die kann also frühestens das BSG kippen. Aber ich habe gehört, dass da schon Leute darauf hin arbeiten.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Zitat:
„Von Gisela Maubach
Sonntag, 17. Mai 2015 20:44
@ nurhessen
Auch mal ganz dumm gefragt:
Warum wird denn ununterbrochen bei jeder Gelegenheit (und sogar von mehreren Verbänden) die Einkommens- und Vermögensfreiheit gefordert.
Das könnte ja jede/r Betroffene erst mal individuell, d.h. zivilrechtlich versuchen, auf Grundlage der UN-BRK beim Sozialgericht zu erreichen.“
Hallo Frau Maubach,
für diese Frage haben Sie keine Antwort, warum für viele das Geld wichtiger ist als die Würde des Menschen und deren Gleichbehandlung, dass kann ich nicht glauben, nun bin ich aber baff.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
@ nurhessen
Auch mal ganz dumm gefragt:
Warum wird denn ununterbrochen bei jeder Gelegenheit (und sogar von mehreren Verbänden) die Einkommens- und Vermögensfreiheit gefordert.
Das könnte ja jede/r Betroffene erst mal individuell, d.h. zivilrechtlich versuchen, auf Grundlage der UN-BRK beim Sozialgericht zu erreichen.
Von nurhessen
@Frau Maubach
Ganz dumm gefragt:
Sie persönlich brauchen ja keinen Verband, sondern können erst mal individuell, d.h. zivilrechtlich versuchen, auf Grundlage Ihrer Tatsachenschilderungen beim Sozialgericht die Inklusion Ihres Sohnes zu erreichen.
Von Gisela Maubach
"Eine Kostenerstattung des Arbeitsaufwandes des rechtlichen Betreuers aus dem Budget des Betreuten führt allerdings zu einer Interessenkollision und bedeutet ein „In-sich-Geschäft“. Sie ist daher nicht möglich; bzw. bedarf der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers."
Hallo Herr Ritter,
diese Regelungen sind mir bereits bekannt.
Aber auch hier lohnt sich der Hinweis, dass eine Kostenerstattung "aus dem Budget" (!) des Betreuten logischerweise nur dann erfolgen kann, wenn der Betreute überhaupt ein Budget bekommen kann.
Der Landschaftsverband Rheinland erklärt ganz deutlich, dass er die Leistungen ausschließlich (!) für die Werkstatt erbringt. Als Budget ist diese Leistung also nicht möglich.
Da die Werkstatt also die vorrangige Tagesstruktur für diesen Personenkreis ist, müsste ein Selbstbestimmungsrecht auf dem Klageweg durchgesetzt werden.
Und dazu ergibt sich beim Stichwort Verbandsklage halt die Frage, welcher Verband sich dazu bereit erklären würde, denn es handelt sich dabei ja immerhin um eine Leistung für behinderte Menschen, bei der Inklusion immer noch ausgeschlossen (!) ist, weil schwerstbehinderte Menschen zusammengefasst unter sich betreut werden - ohne die geringste Chance auf eine persönliche Assistenz außerhalb der Einrichtung.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Frau Maubach,
Zitat:
„Konkrete Angaben, wie das Selbstbestimmungsrecht für diesen Personenkreis zukünftig aussehen würde, sind jedoch bis heute nicht erfolgt.“
Ausschnitt aus einem gefundenen Beitrag:
Zitat:
„Budgetassistenz und „In-sich-Geschäft“
An der Schnittstelle von Persönlichem Budget und Rechtlicher Betreuung sorgt insbesondere
die sogenannte Budgetassistenz für Verunsicherung. Sie betrifft die Beratung und Unterstützung während der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets.
Die Leistungsträger gehen davon aus, dass eventuelle Kosten für eine notwendige Budgetassistenz aus dem Persönlichen Budget entrichtet werden (§ 17 Abs. 3 Satz 2 SGB IX).
Dabei soll die Höhe des gesamten Budgets die Höhe der bisherigen Leistungen nicht überschreiten (§ 17 Abs. 3 Satz 4 SGB IX).
Damit zahlt auch diese Leistung der Behinderte tatsächlich selbst.
Es wird allerdings bei den Leistungsträgern auch davon ausgegangen, dass im Falle einer Rechtlichen Betreuung (entsprechender Aufgabenkreis vorausgesetzt) keine darüber hinaus gehende Budgetberatung erforderlich ist.
Tatsächlich sind typische Tätigkeiten der Budgetassistenz durchaus mit Tätigkeiten im Rahmen der Aufgabenstellung „Vermögenssorge“ vergleichbar und verfolgen sogar ähnliche Ziele.
Es liegt daher durchaus nahe, Budgetassistenz und Rechtliche Betreuung organisatorisch und personell zu verknüpfen.
Eine Kostenerstattung des Arbeitsaufwandes des rechtlichen Betreuers aus dem Budget des Betreuten führt allerdings zu einer Interessenkollision und bedeutet ein „In-sich-Geschäft“. Sie ist daher nicht möglich; bzw. bedarf der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers.
Für einen Menschen mit Behinderung und zusätzlichem Bestehen einer Rechtlichen Betreuung kann die Budgetassistenz also nur im Rahmen der Betreuungsführung (ggf. mit Mehraufwand) durch den Betreuer wahrgenommen werden oder durch einen zusätzlich beauftragten Budgetberater außerhalb durchgeführt werden. Damit würde allerdings ein zusätzlicher Berater „ins Spiel“ kommen. Dies ist bei einer rechtlichen Betreuung mit Aufgabenkreis Vermögenssorge sicher nur in Einzelfällen vorstellbar.“
Der Beitrag wäre zu lang gewesen um ihn hier komplett einzustellen. Sollten Sie aber an dem ganzen Beitrag Interesse haben, so lassen Sie es mich wissen.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
@ Herr Drebes
In der Theorie mag es ja möglich sein, dass ich (oder auch andere betroffene Eltern von Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung) einen neuen Verein gründen könnten, weil diejenigen, die gleichzeitig Träger der Sondereinrichtungen sind, aufgrund Ihres Interessenkonflikts im Zweifelsfall wohl eher ihre eigenen Interessen vertreten.
In der Praxis ist die Möglichkeit aber kaum gegeben, da aufgrund der eigenen Erwerbstätigkeit neben der Pflege und Betreuung des behinderten Sohnes keinerlei Freiräume mehr vorhanden sind, die für eine Vereinsgründung notwendig wären.
Eine eigene Lebensqualität dürfen wir Eltern ohnehin nicht erwarten, denn obwohl die Eingliederungshilfe an die Werkstatt fließt, ist der Sohn überwiegend zu Hause (wegen Streik, Feiertagen, Brückentagen, Fortbildung des Betreuungspersonals, sieben Wochen Urlaub, usw).
Wäre das auch bei Persönlicher Assistenz denkbar, dass die zwar bezahlt wird, aber überwiegend nicht zur Verfügung steht, so dass der Bedarf nicht gedeckt wird?
Dass dieser Personenkreis für ISL nur eine "sehr spezielle Fallkonstellation" darstellt, hatte ich zu diesem Beitrag bereits erwähnt:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31668/F%C3%BCr-modernes-Teilhaberecht.htm
Mir wurde außerdem mitgeteilt, dass sich mit den Gesetzentwürfen, die dort vorgestellt wurden, auch für meinen Sohn Lösungen entwickeln ließen.
Konkrete Angaben, wie das Selbstbestimmungsrecht für diesen Personenkreis zukünftig aussehen würde, sind jedoch bis heute nicht erfolgt.
Von Sven Drebes
Zum Thema Verbandsklagerecht:
Ich finde es ziemlich weit hergeholt, von der Tatsache, dass es im BGG und im Tierschutzrecht ein Verbandsklagerecht gibt, darauf zu schließen, dass behinderte Menschen verwaltungsrechtlich auf einem Niveau mit Tieren gestehen werden. Die Gemeinsamkeit besteht eher in der Absicht, Klagen einfacher zu machen. Bestimmte Verstöße gegen dass BGG, wie nicht barrierefreie Behördenbauten oder Webseiten, treffen einzelne behinderte selten so hart, dass er sich zu einer Klage aufrafft. Hier sollten die Verbände als Katalysatoren auftreten. Dass das nicht funktioniert. hat verschiedene Gründe.
Vor dem Bundesverfassungsgericht können Verbände übrigens schon klagen.
@Frau Maubach, der Kreis der Klageberechtigten Verbände ist nicht festgezurrt. Falls es keinen gibt, der Sie unterstützen will, könnten Sie auch einen neuen gründen. VdK und SoVD z.B. sind aber auch klageberechtigt, wenn Sie sich von Lebenshilfe, BVKM, ISL usw. keine Unterstützung erhoffen. Im SGB IX gibt es neben der klassischen Verbandsklage auch die Möglichkeit, dass ein Verband die Klage für einen Einzelnen übernimmt.
Von Gerti
@ nurhessen; zu Ihrem Leserbrief vom Sonntag, 17. Mai 2015 11:33:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Also bei den Grünen in Bremen sind Behinderte nur noch Gemüse(?) Werde ich mir merken. Die Grünen sind bei mir abgeschrieben. Also politisch Rechtslastiges kommt demnach auch von den Grünen.
Von nurhessen
Wollte eigentlich nur darauf hingewiesen habe, dass die Themen „Tierschutz“, „Umwelt“ und „Behinderte“ rechtlich auf gleicher Ebene angesiedelt sind.
Von Gisela Maubach
Verbandsklage???
Dafür müssten ja erstmal alle Verbände die wirklichen Interessen der behinderten Menschen vertreten.
Wenn aber ein Verband gleichzeitig Träger des "beschützten Rahmens" ist, an den die Eingliederungshilfe gebunden ist???
In der vergangenen Woche habe ich mal ganz vorsichtig in der Chef-Etage des Landschaftsverbandes angefragt, ob mein Sohn wegen der fehlenden Bedarfsdeckung in der Werkstatt seine (!) Eingliederungshilfe in Form einer Persönlichen Assistenz erhalten könnte.
Darauf habe ich die Antwort bekommen, dass der LVR ausschließlich (!) die Betreuung in der Werkstatt finanzieren würde. Für jede andere Form der Tagesstruktur sei die Kreisverwaltung zuständig.
Und von dort wurde ich bereits in der Vergangenheit auf die Vorrangigkeit der Werkstatt verwiesen.
Es wäre interessant zu erfahren, welcher Verband dafür eintreten würde, dass diese Vorrangigkeit in eine Wahlfreiheit umgekehrt wird . . .
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Ich glaube kaum, dass hier die Light - Form ( Verwaltungsklage ) zu erwarten wäre. Wenn es überhaupt zu einem derartigen Schritt kommen sollte. Wenn, dann kann es nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht sein.
Es bleibt aber abzuwarten, wie die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit ausgeht, welche in diesem Jahr noch verhandelt wird, da diese Entscheidung, auf das neue BGG wie angekündigt, einen gewissen Einfluss haben wird, und sich der Gesetzgeber in die Pflicht genommen sieht, zu handeln, oder auch nicht, je nachdem wie Karlsruhe entscheidet.
Das Gleichstellungsgesetz soll ja bekanntlich neu kommen.
Wolfgang Ritter
Von nurhessen
Nachtrag und Fazit der vorigen Mitteilung:
Umweltschutz, Behindertengleichstellung und Tierschutz sind verwaltungsrechtlich auf gleichem Niveau angesiedelt.
Von nurhessen
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sog. Verbandsklagen in Deutschland restriktiv gehandhabt werden; im Verwaltungsrecht sind sie auf für folgende Rechtsgebiete beschränkt:
Verbandsklagen im Verwaltungsrecht:
Naturschutzrecht
Behindertengleichstellungsgesetz
Tierschutz
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Liebe Freunde und Leidensgefährten
Liebe Dagmar B. ,
man konnte in der Lesermeinung über einen link diesen für mich wieder mal interessanten Beitrag finden, da dieser mir erneut in gewisser hin sicht manches bestätigt.
Zitat:
Bericht zur Fachtagung der Fachverbände für Menschen
mit Behinderung zum Bundesteilhabegesetz
„Am 16.01.2015 veranstalteten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung1 eine
Fachtagung zum geplanten Bundesteilhabegesetz in Berlin mit ca. 250 Teilnehmern.
Die Fachtagung gliederte sich in drei Teile: Fachvorträge, Workshop und Podiumsdiskussion.
Für NITSA e.V. nahm Harry Hieb an der Veranstaltung teil. Die Fachtagung
bot auch die Gelegenheit, mit Fachpolitikern und Ministeriumsvertretern ins
Gespräch zu kommen (siehe letztes Kapitel).“
Anmerkung:
Wieder die Fachverbände welche ihre Fach Tagung mit Fachpolitikern da abhielten um so uns, den Betroffenen später vermitteln zu können, schaut was wir alles für euch tun, nur alles braucht Geduld, Verständnis und Ideen, wenn etwas in der Praxis bewirkt werden soll, was vielleicht als Stimme des BMAS von uns vermittelt wurde und dann muss ja auch noch alles finanzierbar sein, wie soll dass denn gehen bei aller leer geredeten Kassen?
Zitat:
„Am Gespräch mit Herr Dr. Schmachtenberg nahm auch Herr Nellen (Projektleiter Bundesteilhabegesetz) teil. In dem mehr als einstündigen Gespräch konnten wichtige Detailfragen bzgl. Bundesteilhabegesetz und Assistenz erörtert werden.“
Frage:
Wurde bei der Erörterung auch an jene gedacht, welche genau so betreut werden müssen wegen ihrer Behinderung ( oder assistiert ) nur man diese Gruppe anders bewertet, weil sie sich nicht selbst vertreten können und hier die Betreuung und nicht die Assistenz ( als Begriff ) im Vordergrund steht?
Wo ist eigentlich der Unterschied, wenn wir von der Würde des Menschen reden, aber in der Praxis mit zweierlei Maßstäben messen ?
Darin ist doch schon mal der Knackpunkt zu suchen, denn beide Gruppen sind auf Hilfe angewiesen, die sie auch bekommen sollen.
Zitat:
„Dabei erhielt NITSA e.V. wertvolle Anregungen, wie der Prozess zum Bundesteilhabegesetz weiter begleitet werden kann.“
Zitat:
Dr. Schmachtenberg:
„Bundesgleichstellungsgesetz mit folgenden Schwerpunktthemen bis März: Behinderungsbegriff, Frauen mit Behinderung, Benachteiligungsverbote, evtl. Normierung der sog. angemessenen Vorkehrungen, Schlichtungsverfahren und Verbändeklage.“
Anmerkung:
Wenn dies die Worte von Herrn Dr. Schmachtenberg waren, dann sagt dieser Satz mehr aus, als manche vermuten.
Wie gesagt wenn, dann darf man sich auf ( Verbandsklagen etc. ) einstellen und vielleicht doch schon mal mit der Tatsache sich abfinden, es dauert länger als bisher immer verkündet wurde, was dann vielleicht zwar den Start bringen könnte, aber nicht dass ausmachen wird, was wir gleich erwarten.
Hier liegt vielleicht auch die Erklärung, für die 5 Milliarden zur Entlastung der Kommunen, dass man die heraus genommen hat, denn dies kommt, aber dass andere, was man uns hier versprochen hat, oder wir uns erhoffen, wird dank vieler selbstsüchtiger Menschen auch aus den eigenen Reihen, noch ein sehr steiniger weg werden.
Zitat: Dr. Schmachtenberg soll gesagt haben:
„Die Staatenprüfung kommt. Dann werden wir eben gegrillt, vor allem im Bereich der inklusiven Bildung.“
Anmerkung:
Wenn ebenfalls diese Aussage zutrifft, dann wäre doch auch geklärt, wie ernsthaft und wichtig die BRK im BMAS gesehen wird.
Hatte man nicht immer versucht, uns etwas anderes zu vermitteln, aber anscheinend stimmt auch heute noch der Spruch von Adenauer:
„ Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
( Konrad Adenauer )
Wolfgang Ritter
Von nurhessen
Vergessen wir’s: Wir bekommen nie ein ein gutes Teilhabegesetz: Fertig, aus, Pustekuchen.
Von Dagmar B
http://nitsa-ev.de/verein/veranstaltungen/bericht-zur-fachtagung-der-fachverbaende-fuer-menschen-mit-behinderung-zum-bundesteilhabegesetz/
Wenn man das durchliest , kann man auch die Überlegungen zur großen Lösung finden , also die Hilfen für Kinder mit Behinderungen unter dem SGB VIII .
Laut Arbeitspapier des BMAS
http://www.einfach-teilhaben.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/6_Sitzung/6_sitzung_ap_zu_top1.pdf;jsessionid=1B0EA4297A3A5A4BB646A15E71C59415.1_cid341?__blob=publicationFile
werden hier Eltern von behinderten Kindern unter Generalverdacht der Erziehungsunfähigkeit und Überforderung gestellt.
Weiterhin wird die Lösung zum Kostensparen angepriesen , Mehrkosten werden ausgeschlossen.
Die Erziehungshilfefachverbände zeigen die Schwierigkeiten nochmal gezielt auf,die sich ergeben können.
-Stigmatisierung von Familien mit behinderten Kindern als Problemfamilien
-Was wird aus dem Wunsch und Wahlrecht?
-Personalmangel in den Ämtern
-Notwendige Schulung der Mitarbeiter
-Befürchtung das der Wechsel nicht angemessen finanziell begleitet wird
-dringend erforderliche Beteiligung der Elternverbände
http://www.igfh.de/cms/sites/default/files/Positionspapier_Gro%C3%9Fe_L%C3%B6sung_IGfH%20und%20AFET.pdf
Autismus Deutschland befürchtet unangemessene Übergriffe auf Familien:
http://w3.autismus.de/media/Autismus_Deutschland_Stellungnahme_Abschlussbericht10042015.pdf
Die ganzen Schwierigkeiten werden bei der Kampagne für ein gutes Teilhabegesetz völlig ausgeblendet und alles dreht sich stereotyp um Anrechnung des Einkommens.
Von einem guten Teilhabegesetz sind wir Lichtjahre entfernt,was hier laut Arbeitspapier droht ist ein Rückschritt ins Mittelalter.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Frau Maubach,
vielleicht hatten Sie nicht meinen Hinweis mit der Recherche und den zufälligen Fund aus 2005 verstanden, oder verstehen wollen. Manchmal ist es besser man spricht auch hier etwas in Rätseln und ich kann Ihnen versichern, dass ich der letzte wäre, welcher einen derartigen Weg und Engagement einer Mutter nicht achtet.
Glauben Sie mir, ich weiß was es heißt, sich durchbeißen zu müssen und wie es einem geht, wenn man auf einmal allein mit Verantwortung da steht und andere nur auf die Gelegenheit warten, einem ans Bein pinkeln zu können, weil man manches ausspricht was andere nicht gern hören.
Die gemachten Erfahrungen berechtigen durchaus mit Skepsis dem entgegen zusehen, was uns manche als den totalen Fortschritt hier vermitteln wollen.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Hallo Herr Ritter,
ich denke, dass ich Ihren Text ganz gut verstanden hatte, habe aber ganz bewusst nur den Satz mit dem "Wir" aufgegriffen, weil diejenigen, die unseren Söhnen und Töchtern ständig das Pseudo-Problem Wahlrecht andichten, bei den Themen "beschützter Rahmen" und Selbstbestimmung das Wir-Gefühl offensichtlich nicht kennen.
Denn wenn ein Wir-Gefühl, in dem diejenigen Menschen einbezogen wären, für die im vorliegenden Beitrag ein Wahlrecht gefordert wird, tatsächlich existieren würde, dann wäre es nämlich gar nicht nötig, dass ich als Mutter, die als Betreuerin für alle Angelegenheites ihres Sohnes bestellt wurde, immer wieder auf die wirkliche Ausgrenzung dieses Personenkreises hinweisen muss.
Wer selbst nicht (wegen der einrichtungsgebundenen Leistung) im beschützten Rahmen leben will, würde es bei einem Wir-Gefühl den anderen auch nicht zumuten - aber warum steht dieses Thema dann auf keiner Tagesordnung?
Wenn für diesen Personenkreis in der Öffentlichkeit ständig nur der Ausschluss vom Wahlrecht thematisiert wird, wird der Eindruck erweckt, als müssten wir solche Luxusprobleme konstruieren, weil ansonsten alles wunschgemäß funktioniert.
Nach mittlerweile 14 Dienstjahren, in denen ich täglich Kontakt zu anderen Eltern habe, habe ich noch keinen einzigen Fall erlebt, bei dem der Ausschluss vom Wahlrecht als Problem thematisiert wurde.
Heute hatte ich z.B. ein Gespräch mit einer Mutter, deren Tochter in derselben Werkstatt arbeitet, in der mein Sohn im heilpädagogischen Bereich untergebracht ist.
Abgesehen davon, dass diese junge Frau zur Arbeit erscheinen muss, während die schwerstbehinderten Menschen wegen des Streiks zu Hause bleiben müssen, bekommt diese junge Frau, die in der Produktion arbeitet, mehr als 10 Euro weniger (!) Lohn ausbezahlt als mein Sohn, der keinerlei Arbeitsleistung erbringen kann.
Im Grundsicherungsbescheid sind sowohl bei ihr als auch bei meinem Sohn ein Bruttolohn von 101 Euro aufgeführt.
Aus ihrer Verdienstabrechnung ergibt sich allerdings, dass bei ihr auch noch Lohnsteuer (!) abgezogen wird - bei 101 Euro brutto!!!
Sollte ich der Mutter dieser jungen Frau vielleicht raten, sich für ein Wahlrecht ihrer behinderten Tochter einzusetzen, weil man gegen die Werkstatt-Probleme ohnehin nichts machen kann?
Oder müsste ich mich dafür entschuldigen, dass mein nicht-arbeitender Sohn mehr Lohn ausbezahlt bekommt als ihre arbeitende Tochter - und das in derselben Werkstatt?
Falls ich diese einzige bin, die die Logik dieses Sachverhalts nicht versteht, wäre ich für entsprechende Aufklärung dankbar.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Frau Maubach,
wenn Sie meinen Text nicht verstanden haben, dann hat’s keiner.
Wer suchet der findet:
Durch Zufall habe ich einen Beitrag mit dem Titel gefunden:
„Alleinerziehende – Drei Mütter erzählen vom Leben mit Kindern nach der Trennung vom Vater – von bürokratischen Hürden, absurden Gesetzen und den schönen und weniger schönen Seiten im Alltag mit großen und kleinen Schulkindern“
Derartige Situationen brauchen mehr als ein Wahlrecht, wenn man dem gerecht werden will, was man der Masse so gern und schön ausmalt, den einzelnen aber dann im Regen stehen lässt.
Wolfgang Ritter
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Zitat Wolfgang Ritter:
"Nehmen wir doch mal an, wir alle könnten wählen, . . . "
Wir?????
Diesen Halbsatz greife ich gern mal auf, um die Frage zu stellen, wer von denjenigen, die den vorliegenden Beitrag und die dranhängenden Leserbriefe geschrieben haben, denn nicht (!) wählen darf?
Gemäß dem Motto "nichts über uns ohne uns" sollte man doch mal die Ausgeschlossenen selbst fragen, ob dieses (!) Wahlrecht wirklich ihr dringendstes Problem darstellt, während sie ihre Tagesabläufe weiterhin ausgeschlossen im "beschützten Rahmen" verbringen müssen - unabhängig davon, welche Partei gerade am Ruder ist!
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Noch knappe Mehrheit für rot-grün in Bremen!
@Von Gerhard Bartz
Zitat:
"Hier liegt ein Missverständnis vor. Frau Arnade beklagt, dass man über geringe Wahlbeteiligung jammert und sich gleichzeitig leistet, eine ganze Bevölkerungsgruppe auszuschließen."
Hallo Herr Bartz,
Nehmen wir doch mal an, wir alle könnten wählen, was würde sich dann für uns ändern? In 42 Jahren ist ein großer teil unserer Leidensgefährten der Spielball von Politik und angeblichen Freunden gewesen und die wenigsten, wollten ehrlich an dieser Situation und auch ernsthaft was ändern, wie man immer wieder zwischen den Zeilen lesen kann.
Wenn der Schrei nach einem Wahlrecht für unsere ausgeschlossene Gruppe dann nur der Mehrheitsbeschaffung ohne jegliche Veränderung der einzelnen Situation dient, dann kann man doch auch wirklich gut verzichten.
Wir sollten endlich aufhören uns mit solchen Floskeln selbst etwas vorzumachen und dazu übergehen, dass wenn uns vieles so stört an den leeren Versprechungen, auch mal gezeigt wird, wir können mehr, als uns von der Aktion Mensch und anderen tollen Einrichtungen die Marschrichtung vorgeben zu lassen, auch wenn manche meinen, wenn die uns die Gesangbücher bezahlen, dann sollten wir auch deren Texte singen.
Alle reden von der BRK und Deutschland hat nichts weiter zutun, als Konferenzen abzuhalten, mit den bekannten Sonntagsrednern deren Konzepte zu erörtern usw. usw. und man darf erneut darauf gespannt sein, wie der erneute Bericht im März 2016 ausfallen wird, bei den ganzen Akteuren, welche alles Koordinieren, nur nicht dass, was uns endlich mal zeigen könnte, man hat den Wink mit dem Zaunspfahl auch verstanden, aus Genf.
Die Wahlbeteiligung würde bestimmt besser, wenn man nicht nur wählen, sondern auch abwählen könnte und dass in einer direkt Wahl, denn dann könnten unsere Marktschreier beweisen und sie müssten es auch, was in ihnen steckt. Gleiches sollte man auch mit den Parteien ermöglichen, denn nur so ist es möglich, dass wenn jeder der bessere sein will, doch ein solches auch beweisen müsste.
Wie lächerlich ist es denn, mit einem recht wählen gehen zu dürfen und dann im Ergebnis erkennen zu müssen, viel Lärm um nichts, alle sind wieder die Sieger, der dumme Wähler hat’s ermöglicht.
Wolfgang Ritter
Von Inge Rosenberger
Wenn alle Menschen, die unter Betreuung stehen, wählen dürften, dann könnte es gerade auch innerhalb geschützter Räume auch zu Wahlmanipulationen kommen.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/ermittlungen-wegen-wahlmanipulation-der-duft-des-spargels-1.1928123
Deshalb unterstütze ich die Aussage von Frau Maubach, dass das Thema "Wahlrecht" in Bezug auf die selbstbestimmte Lebensführung und auch den Lebensort Priorität haben MUSS.
Denn dieses Ziel ist das, was jeder von uns für sich selbst als völlig selbstverständlich ansieht. Mit welcher Begründung könn(t)en also geistig schwerstbehinderte Menschen davon ausgeschlossen werden?
Von Gisela Maubach
Kann man denn nicht davon ausgehen, dass bei der Berechnung der Wahlbeteiligung nur die Wahlberechtigten berücksichtigt werden?
Um eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen, müssten von den "Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten" dann ja prozentual mehr (!) Menschen an der Wahl teilnehmen als von den bisher wahlberechtigten. Oder verstehe ich das falsch?
Aber um an einer Wahl teilnehmen zu können, müsste dieser Personenkreis auch erstmal aus seinem "beschützten Rahmen" rausgelassen werden.
Es ist wenig hilfreich, wenn diese Menschen zwar alle paar Jahre mal Kreuzchen machen dürfen (sofern sie den Sinn dieser Kreuzchen verstehen), aber ansonsten vom wirklich wahren Leben ausgegrenzt werden.
Unter diesem Link
http://nitsa-ev.de/verein/veranstaltungen/bericht-zur-fachtagung-der-fachverbaende-fuer-menschen-mit-behinderung-zum-bundesteilhabegesetz/
kann folgender Satz nachgelesen werden:
"Es gibt aber einen großen Teil von Menschen, für die der beschützte Rahmen die beste Lösung ist."
Es ist höchst bedauerlich, dass zu diesem "beschützen Rahmen" das Thema "Wahlrecht" grundsätzlich vermieden wird. Für die Betroffenen hätte das nämlich eine wesentlich höhere Priorität!
Von Gerhard Bartz
Hier liegt ein Missverständnis vor. Frau Arnade beklagt, dass man über geringe Wahlbeteiligung jammert und sich gleichzeitig leistet, eine ganze Bevölkerungsgruppe auszuschließen. Ob sich das auf das Wahlergebnis ausgewirkt hätte, wurde an keiner Stelle behauptet. Es wäre auch sehr unwahrscheinlich gewesen.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
@Von mheidelberg
Montag, 11. Mai 2015 15:04
Zitat:
"Das ist doch bitte nicht Euer Ernst: Wenn alle Menschen, die unter Betreuung stehen, hätten wählen dürfen, dann wäre die Wahlbeteiligung höher gewesen und Rot-Grün hätte eine deutlichere Mehrheit???
Lächerlicher könnt Ihr Euch kaum machen!"
Man kann's ja versuchen und dann klappt's auch mit der Politik, nur was machen wir dann ohne Frau Dr. Arnade?
Von mheidelberg
Das ist doch bitte nicht Euer Ernst: Wenn alle Menschen, die unter Betreuung stehen, hätten wählen dürfen, dann wäre die Wahlbeteiligung höher gewesen und Rot-Grün hätte eine deutlichere Mehrheit???
Lächerlicher könnt Ihr Euch kaum machen!