Inklusion - eine Herausforderung für Einrichtungen

Veröffentlicht am von Christian Mayer

Einrichtungsfleischwolf
Einrichtungsfleischwolf
Bild: WüSL

Würzburg (kobinet) Für eine anregende Diskussion sorgte die Veranstaltung von Selbstbestimmt Leben Würzburg (WüsL) unter dem Motto "Inklusion & Institutionen: Was wird aus unseren Einrichtungen?", die letzte Woche vor vollem Haus in Würzburg stattfand. Darauf hat Michael Gerr von WüSL die kobinet-nachrichten hingewiesen.

"Vielleicht war es der 'Inklusionsfleischwolf' auf Plakaten und Flyern, der eine bunte Mischung von 200 TeilnehmerInnen in den Saal gezogen hatte: Oben die grauen Einrichtungsbauten, unten raus kommt das bunte Leben", so Michael Gerr, der für WüSL die Veranstaltung moderierte. "Wenn es so leicht wäre, ginge auch etwas voran. Inklusion und Einrichtungen, das verhält sich leider noch wie zwei Sterne aus weit entfernten Galaxien."

Den Aufschlag der Diskussion machte Dr. Rainer Kreuzer aus Hamburg, der von seinen Erfahrungen als Beschäftigter in einem sozialen Dienst für behinderte Menschen und die Eigeninteressen der Anbieter und Beschäftigten anschaulich schilderte. Dessen These ist es, dass die Expansion der Einrichtungen nur gestoppt und umgekehrt werden kann, wenn Anreize geschaffen werden, zum Beispiel mit einer Entlassungsprämie für behinderte Menschen, die aus Einrichtungen ausziehen. "Die sozialen Räume müssen verändert werden, so dass auch Menschen, die gewisse Handicaps mitbringen, nicht behindert werden", erklärte Dr. Rainer Kreuzer. Er trat dafür ein, dass der Zuzug zu Behinderteneinrichtungen und die steigende Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen gestoppt und Alternativen Vorrang bekomemn müssen.

Ottmar Miles-Paul berichtete über die Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Ein gutes Gesetz beinhalte ein Teilhabegeld, aber vor allem müssten Leistungen etwa auf Assistenz unabhängig vom Vermögen und Einkommen erfolgen. Aus internationaler Sicht, so Ottmar Miles-Paul, stehe Deutschland mit seinen viele Institutionen, die immer noch weiter wachsen, aus menschenrechtlicher Perspektive richtig schlecht da, ganz anders wie das die Bundesregierung selber behaupte. Dies habe die Anhörung des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Genf erst vor kurzem eindeutig gezeigt.

Die Einrichtungsvertreter vom Würzburger Blindeninstitut, dem Körperbehindertenzentrum und von der Würzburger Lebenshilfe verteidigten dagegen weitgehend ihre stationären Heime und Werkstätten, so wie sie zur Zeit sind. In Würzburg wurde angeregt diskutiert. Antworten, wie Inklusion aber ganz praktisch vor Ort zu erreichen ist, blieben an diesem Abend meist vage. Da die Stadt Würzburg seit letztem Jahr einen Aktionsplan Inklusion hat, wird das Thema aber weiterhin auf der Tagesordnung bleiben. Dafür will die neue Sozialreferentin Hülya Düber sorgen, wie sie in ihrem Grußwort ankündigte. "Wir werden sicherlich weitere Diskussionen führen und diesen ersten Aufschlag fortsetzen. Dabei kommen wir dann hoffentlich zu konkreten Maßnahmen, wie die Inklusion in Würzburg gefördert und behinderte Menschen verstärkt mitten in der Gemeinde lernen, leben und arbeiten können", erklärte Michael Gerr.

Lesermeinungen zu “Inklusion - eine Herausforderung für Einrichtungen” (1)

Von Gisela Maubach

"Die Einrichtungsvertreter vom Würzburger Blindeninstitut, dem Körperbehindertenzentrum und von der Würzburger Lebenshilfe verteidigten dagegen weitgehend ihre stationären Heime und Werkstätten, so wie sie zur Zeit sind."

Hat denn jemand erwartet, dass die Einrichtungsvertreter ihre eigenen Heime und Werkstätten schlechtreden würden?

Was bisher bei sämtlichen Berichterstattungen immer noch fehlt, ist das Thematisieren einer möglichen Wahlfreiheit zwischen Einrichtungen und einem Tagesverlauf außerhalb von Einrichtungen. Dann könnte sich jede/r selbst entscheiden.
Solange dieses Selbstbestimmungsrecht für ganze Personengruppen ausgeschlossen ist, ist die Überschrift des vorliegenden Beitrages völlig fehl am Platz.

Und außerdem stellt sich die Frage, welchen Sinn dieses Zitat aus dem Beitrag ausgerechnet im Zusammenhang mit Einrichtungen haben soll:
"Ein gutes Gesetz beinhalte ein Teilhabegeld, aber vor allem müssten Leistungen etwa auf Assistenz unabhängig vom Vermögen und Einkommen erfolgen."

In den Einrichtungen, um die es hier geht, würde ein Teilhabegeld auf die Einrichtungskosten angerechnet werden. Und da Werkstatt-"Mitarbeiter" in aller Regel Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben (§ 45 Nr. 3 SGB XII), geht die Diskussion über Einkommens- und Vermögensfreiheit an diesen Personenkreis ohnehin vorbei.

Es ist höchst bedauerlich, dass sogar bei so einem Thema nichts von der Forderung nach einem Selbstbestimmungsrecht (also ein ganz banales Menschenrecht) zu lesen ist, während der stereotype Textbaustein vom "guten" Bundesteilhabegesetz, das laut Herrn Miles-Paul nur aus der Einkommens- und Vermögensfreiheit und dem Teilhabegeld zu bestehen bräuchte, auch hier zum unzähligsten Mal wiederholt wird.
Denjenigen Menschen, denen das nichts bringen würde (incl. deren Vertretern) hängt diese Einseitigkeit mittlerweile zum Hals raus.