Intensive Diskussion zum Bundesteilhabegesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: NITSA
Berlin (kobinet) Mit einer intensiven Diskussion über die konkrete Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes ging gestern die zweitätige Tagung des Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbtbestimmung und Assistenz (NITSA) unter dem Motto "Das Bundesteilhabegesetz - Ein Meilenstein für Menschen mit Assistenzbedarf" zu Ende. Klar wurde dabei, dass noch viel Lobbyarbeit nötig ist, um die längst überfällige Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen zu erreichen.
Nachdem eine Reihe von ExpertInnen am Vortag die Forderungen und Vorschläge für ein gutes Bundesteilhabegestz erläutert und anhand einer Reihe von Beispielen deren Notwendigkeit dargelegt wurden, ging es am zweiten Tagungstag ins Eingemachte. Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) skizzierte den Rahmen für eine gute und echte Partizipation bei der Gesetzesentwicklung und schilderte ihre Erfahrungen bei der Mitarbeit in der von Bundessozialministerin Andrea Nahles einberufenen Arbeitsgruppe Bundesteilhabegestz. Der "spannende" Beteiligungsprozess habe viele Themen behandelt und sei mit der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 14. April auf dieser Ebene abgeschlossen worden. Das Thema der Assistenz sei bei den Beratungen der Arbeitsgruppe nach Ansicht von Dr. Sigrid Arnade jedoch zu kurz gekommen, trotz verschiedener Versuche, das Thema inhaltlich zu füllen.
Der Leiter der Projektgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Marc Nellen skizzierte in seinem Vortrag den Rahmen des bisherigen Diskussionsprozesses und zeigte den Stand der gegenwärtigen Überlegungen für die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes aus seiner Sicht auf. Zu Beginn machte er deutlich, dass es noch keine Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz gibt und dass sich das Ministerium derzeit in der Phase der Gesetzeserarbeitung befinde. Der Gesetzentwurf solle bis zum Herbst erarbeitet und dazu dann noch einmal die Verbände angehört werden. Nach den Ausführungen von Marc Nellen gibt es eine Reihe von Ansätzen für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen. So seien beispielsweise im Bereich Arbeit eine Reihe von Verbesserungen zu erwarten, um behinderten Menschen Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen zu eröffnen und ihre Beschäftigung zu fördern. Eine bundesweite Form des Budgets für Arbeit sei in der konkreten Überlegung. Beim Bundesteilhabegeld konnte er jedoch wenig Hoffnung machen, da der finanzielle Aufwand dafür sehr hoch sei. In Sachen Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens machte Marc Nellen deutlich, dass hier Verbesserungen geschaffen werden sollen, wobei eine vollständige Abschaffung der Anrechnung bisher nicht vorgesehen sei. Dr. Sigrid Arnade hatte bereits in ihrem Vortrag erläutert, dass nach den derzeitigen Schätzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz mit Kosten zwischen 240 und 540 Millionen Euro pro Jahr gerechnet werde, wenn die vollständige Anrechnung des Einkommens und Vermögens erfolgen würde.
Die derzeitige Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) und Sozialministerin aus Thüringen Heike Werner machte in ihrer Rede deutlich, dass sie eine Reihe der Forderungen behinderter Menschen für mehr Teilhabe unterstütze und auch in Thüringen beispielsweise die Bemühungen für ein Budget für Arbeit auf der Tagesordnung stehen. Dabei verwies sie unter anderem auf die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die es umzusetzen gelte. Aus Sicht der Arbeits- und Sozialministerkonferenz schilderte sie den Stand der Diskussion aus den letzten ASMK-Sitzungen, die sich hauptsächlich an der Reform der Eingliederungshilfe orientieren. Von seiten der Länder gäbe es derzeit aber keinen eindeutigen Rückenwind für eine vollständige Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens, da nicht alle Länder diese Forderung unterstützen. Hier sei also noch Lobbyarbeit bei den Ländern nötig, führte Heike Werner aus.
Gerade das zögerliche Verhalten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Länder bei der vollständigen Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens löste bei den TeilnehmerInnen der Tagung Unmut aus. Es könne nicht sein, dass weitere komplizierte bürokratische Konstrukte geschaffen würden, die Zeit sei längst überfällig, dass auch behinderte Menschen und ihre Angehörigen von der Anrechnung auf Leistungen für behinderte Menschen befreit werden. Daher gelte es die Aktivitäten für ein gutes Bundesteilhabegesetz in den nächsten Monaten zu intensivieren. Die Stimmung dafür war auf dieser von der Aktion Mensch geförderten und von NITSA durchgeführten Tagung auf jeden Fall gut, so dass noch Hoffnung besteht, mit dem neuen Gesetz eine echte Verbesserung der Lebenssituation für behinderte Menschen zu erreichen.

Von Axel Sänger
Das Problem ist doch wohl, dass "Sozialhilfe" als ein "Transfereinkommen" angesehen wird. Genau betrachtet ist das Verhältnis von "Sozialhilfe" und "Transfereinkommen" so verschieden wie das Bussgeld von der Kfz-Steuer. Im Falle von Behinderungen muss man allerdings davon ausgehen, dass gewisse Geldmittel dann aufgewandt werden müssen, wenn Behinderungs-bedingt keine anderen Einnahmen zu erzielen sind. Die Gründe dafür können von der Unmöglichkeit der Arbeitsaufnahme unter den objektiv gegebenen Arbeitsbedingungen auf dem Hintergrund der Behinderung bis hin zur Gefahr des Mobbing durch Andere aufzufinden sein. Wenn das Geld kostet, ist der sogenannte "Bedürftige" nicht der Verursacher der Hinderungsgründe. Wenn man das Verursacherprinzip verfolgen will, dann muss der Behinderte zunächst einmal unbeschadet der Leistung von Sozialhilfe Einkommen erzielen können, wie es ihm möglich ist. In einigen Fällen mag er sogar fünfstellige Monatseinnahmen verbuchen können, die ihm dann aber in keiner weise von der Sozialhilfe abgezogen werden dürfen. Das Problem der Gewährung von Sozialhilfe soll dann aber nach der Maßgabe der Einschränkungen untersucht werden, die dem optimalsten Erwerb entgegenstehen. Wenn man dies so bemisst, dann ist jede Sozialhilfe entweder durch mögliche steuerliche Transfers oder durch den Ausgleich der Unmöglichkeit zur optimalen Erwerbstätigkeit durch Behinderung gerechtfertigt. Ich verstehe nicht, wo ein anderes Vorgehen begründet werden kann, wenn keine Neiddiskussion aufkommen soll.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Zitat:
„Von Alexander Drewes
Sonntag, 24. Mai 2015 01:52
Sehr geehrter Herr Ritter,
auch wenn man sich sicherlich über Nuancen streiten kann: Ich würde auf keinen Fall - und ich möchte mich diesbezüglich auch nicht missverstanden wissen lassen - der Behindertenselbsthilfe eine zentrale Verantwortung dafür aufbürden wollen, wenn das Teilhabegesetz auf der Bundesebene nicht das hält, was man sich ursprünglich davon versprochen hat.“
Sehr geehrter Herr Drewes,
genau dass ist doch gerade das Problem was wir haben und unter dem wir leiden, zumindest keine geringe Zahl unserer Leidensgefährten.
(„eine zentrale Verantwortung dafür aufbürden wollen“)
Keiner wird mit dem Finger auf Sie zeigen, oder vereinzelte Aktivisten der gegründeten Behinderten Selbsthilfe für etwas verantwortlich machen, was letztendlich von ihnen nicht zu vertreten ist. Man wird aber für die Zukunft vielleicht besser auf getroffene Aussagen achten, welche unsere Vertreter so treffen und uns sagen wollen, verlasst euch auf uns, wir sind die richtige Wahl.
Zitat:
(„wenn das Teilhabegesetz auf der Bundesebene nicht das hält,“)
Der erste Trugschluss war doch schon jener, dass man immer davon ausging, wenn wir fordern, dann müssen die anderen wie es uns in der Koalitionsvereinbarung versprochen wurde, es auch umsetzen. Was hatte man uns denn versprochen und was haben die meisten aus einem Versprechen für eine Reform der Eingliederungshilfe für sich und ihre Theorien abgeleitet?
Sind wir nicht selbst die Blockade dieser Reform, wenn manche selbstüberschätzend von einem guten Teilhabegesetz sprechen, an welches sie vielleicht gar nicht von Anfang an glaubten, sonst wären da nicht täglich neue Vorschläge gekommen, was man im Wunschdenken vereinzelter Vertreter so alles zur Kenntnis nehmen konnte?
Zitat:
(„ was man sich ursprünglich davon versprochen hat.“)
Wir müssen erkennen, dass es stärkere Fundamente gibt als Papier und wir müssen auch komplett in der Struktur umdenken. Positionspapiere wie sie fast jeder Bundesverband selbstlobend wie gut er ist, hier uns allein auf Kobinet schon präsentiert hat, mögen vielleicht einen gewissen Unterhaltungswert haben, aber bringen sie auch wirklich wie gedacht, eine so wichtige Reform, wie die Eingliederungshilfe voran? Nimmt man generell den Begriff Geld aus sämtlichen Papieren, dann hat die gesamte Wirkung aller Positionen unserer hohen Gelehrten, noch einen Wert von ca. 30% was sonst noch so vom Wunschdenken übrigbleibt. Dieser Punkt wird allein dadurch gestärkt, dass was bisher an Informationen durchsickerte, wie Frauenbeauftragte in den Werkstätten und Erhöhung der Zahl von Werkstatträten usw. doch eigentlich erkennen lässt, zu was der Gesetzgeber bereit ist, mit zutragen. Freibeträge oder was da alles kommen sollte vielleicht oder auch nicht, lösen doch nicht unser generelles Problem, welches sich schon allein darin zeigt, dass viele sich auf die BRK berufen, aber nicht in der Lage sind, einen Rechtsanspruch und einklagbare Rechtsverbindlichkeit zu erwirken.
Das Positionspapier vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen bezeichnet man inzwischen als einmalig in der Welt, was man sehen kann wie man will, wenn man betrachtet, dass auch darin wieder nur die Theorie und nicht der erkennbare Wille, alles zu tun, um dem gerecht zu werden, was doch eigentlich in der Würde des Menschen alles so unantastbar sein sollte, auch einklagen zu können, dann brauche ich doch keine Juristen, wenn die selbstgefällig eine Theorie erörtern, die Praktisch niemals zur Umsetzung gelangt.
Es muss doch möglich sein, dass wir 5 Juristen finden, welche neutral, doch mit hoher Kenntnis unserer Probleme, als nicht behinderte Menschen, in diesen Irrgarten der Theorien, uns den weg ebnen, welchen wir angeblich aus unseren Rechten ableitend in Anspruch nehmen könnten, aber anscheinend die Mischkalkulation aus Bund, Länder und Kommunen immer wieder einiges erschwert, wobei man natürlich unsere hohen Gelehrten nicht vergessen darf, welche uns bisher hochkarätig vertreten haben, nur mit welchem Hintergrund ist die Frage.
Wolfgang Ritter
Von Krümel06
Wer für eine gute Sache kämpft,kann verlieren-wer nicht kämpft hat schon verloren.Also Mädl und Jungens kämpfen wir weiter für ein gutes Teilhabegesetz und lassen uns von den Weicheiern von Politikern nicht unterkriegen.Wenn wir zusammenhalten sind wir eine Macht.
Von Alexander Drewes
Sehr geehrter Herr Ritter,
auch wenn man sich sicherlich über Nuancen streiten kann: Ich würde auf keinen Fall - und ich möchte mich diesbezüglich auch nicht missverstanden wissen lassen - der Behindertenselbsthilfe eine zentrale Verantwortung dafür aufbürden wollen, wenn das Teilhabegesetz auf der Bundesebene nicht das hält, was man sich ursprünglich davon versprochen hat.
Dass das beim BGG etwas anders war, lag einzig daran, dass zwei wesentliche Protagonisten der Selbsthilfebewegung unmittelbar an der Gesetzeserarbeitung beteiligt waren. Das sehe ich bei einem Teilhabegesetz bislang in keiner Weise.
Ich frage mich allerdings schon, wie "Teilhabe" überhaupt funktionieren soll, wenn man sich an wesentliche Parameter überhaupt nicht dran traut. Weder wird der Einkommens- und Vermögenseinsatz umgreifend angegangen werden (dass sich da vermutlich etwas für Berufstätige tun wird, allerdings wohl auch eher, was die Höhe der Pauschalierungen betrifft, ab denen angerechnet wird), noch werden wir eine wesentliche Reform der Rehabilitationsleistungsträgerschaft erhalten, auch geht man nicht an Assistenzleistungen für Menschen mit so umgreifenden Beeinträchtigungen heran, die sich selber entweder überhaupt nicht oder nur rudimentär vertreten können. Ich kann nachvollziehen, dass auch die Selbsthilfebewegung jetzt Ansätze braucht (und vermutlich sogar sieht), die ihr den Teilnahmeprozess im Vorlauf zum Gesetzgebungsverfahren halbwegs "schmackhaft" macht, ich sehe allerdings gerade nach dem verblüffend ehrlichen Vortrag seitens des BMAS auf der Tagung des DV nicht, was sich wesentlich positiv - abgesehen von der Personenzentriertheit - ändern wird, und ob diese wirklch umfänglich greift, darf nach den Erfahrungen, die man jetzt über ein Jahrzehnt mit dem SGB IX und dem BGG sammeln durfte, füglich bezweifelt werden.
Mit bestem Gruß
Alexander Drewes.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrter Herr Drewes,
zwei Veranstaltungen, zwei unterschiedliche Eindrücke nur welcher Veranstaltung kann man das bessere Augenmerk widmen?
Aus ihrer Lesermeinung erkennt man eine gewisse Skepsis, dass das was man bisher immer noch für möglich hielt, vielleicht doch nicht so eintreten könnte, wie es vereinzelte uns hier vermitteln wollen und vielleicht sich auch zwischenzeitlich darüber im klaren sind, man hat den Mund zu voll genommen.
Intensive Diskussion zum Bundesteilhabegesetz
Zitat:
„Klar wurde dabei, dass noch viel Lobbyarbeit nötig ist, um die längst überfällige Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen zu erreichen.“
2. Zitat:
„Nachdem eine Reihe von ExpertInnen am Vortag die Forderungen und Vorschläge für ein gutes Bundesteilhabegestz erläutert und anhand einer Reihe von Beispielen deren Notwendigkeit dargelegt wurden, ging es am zweiten Tagungstag ins Eingemachte.“
3. Zitat:
„Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) skizzierte den Rahmen für eine gute und echte Partizipation bei der Gesetzesentwicklung und schilderte ihre Erfahrungen bei der Mitarbeit in der von Bundessozialministerin Andrea Nahles einberufenen Arbeitsgruppe Bundesteilhabegestz.“
Man könnte meinen, die Schuldigen stehen schon fest wenn vieles scheitert, nur keiner will der Schuldige sein wenn es so eintritt und wir können uns sicher sein, nicht nur die Lobby wird für die nächsten Jahre wieder mit Unterstützung vieler großer Stimmen die Ursachen analysieren und in die neue Planung für ein gutes Teilhabegesetz einsteigen. So sind wieder alle mit ihren Träumen beschäftigt und können mit ihren Ideen die Masse wieder aufs erneute begeistern.
Wolfgang Ritter
Von Alexander Drewes
Eine vollständige Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf Leistungen der Eingliederungshilfe ist auch bei Schaffung eines Teilhabegesetzes überhaupt nicht mehr geplant!
Einen Beitrag - ein wenig umgestaltet -, den ich gestern für eine Liste verfasst habe, will ich euch auch hier nicht vorenthalten:
Ich habe letzte Woche als einziger selbst Betroffener für die autonome Behindertenselbsthilfe an einer Fachveranstaltung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge teilgenommen, die ich persönlich als ausgesprochen enttäuschend empfunden habe (die autonome Behindertenselbsthilfe war erst gar nicht eingeladen und auch nicht durch Beiträge vertreten; als einzige Wahrerin "unserer" Interessen habe ich Julia Zinsmeister wahrgenommen, die sich mit dem Thema Jugendhilfe auf der Tagung beschäftigt hat). Bereits die Beauftragte für die Belange behinderter Menschen bei der BReg Verena Bentele hat ja in einem Textbetirag auf ihrer Website kürzlich verkündet, dass sie mit dem Ergebnis der umfassenden Teilhabegespräche zur Schaffung des Teilhabegesetzes hinsichtlich der Finanzierungsfrage - vorsichtig formuliert - nicht sehr glücklich sei. Als einzigen wesentlichen Positivbaustein aus der Veranstaltung in Berlin habe ich die verstärkte Personenzentrierung wahrgenommen. Weder wird am gegliederten System der Rehabilitations- und Teilhabeträger gerüttelt noch wird im Grundsazt die Anrechnung von Einkommen und Vermögen angetastet. Immerhin schint man bei Letzterem jetzt den Weg gehen zu wollen, die Freibeträge insbesondere bei den Vermögen - ob das bei den Einkünften auch so sein wird, dazu mochte sich das BMAS dann lieber nicht so dezidiert äußern - für Berufstätige wohl deutlich angehoben werden soll. Was dann _deutlich_ heißt, konnte allerdings auch auf dieser Tagung wieder nicht geklärt werden, da sich insbesondere BMAS und BMG wohl noch nicht einmal hinsichtlich der Zuständigkeitsgrundsätze innerhalb der Ministerien für die Ausgestaltung des Teilhabegesetzes einig zu sein scheinen.
Besonders krasse Beispiele aus dem Bereich der Hilfsmittelgewährung brachte Hr. Prof. Felix Welti, gerade aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Während das Bundessozialgericht bei Hilfsmitteln für sinnesbeeinträchtigte Menschen die Krankenkassen seit einigen Jahren förmlich "vor sich hertreibt", sieht das - skurrilerweise aufgrund der Gelichstellungsgesetzgebung - für körperliche Menschen völlig anders aus. Das BSG argumentiert hier z.B. bei Treppenraupen dergestalt, dass dieselben ja nicht (mehr) nötig seien, weil auch im privaten Bereich Barrierefreiheit auf gesetzlicher Grundlage herzustellen sei (was schlichtweg falsch ist, das BGG und die Länder-BGG'e binden ausschließlich die öffentliche Hand, zudem auch nur bei Neubauten bzw. wesentlichen Um- und Ausbaten).
Die Zuständigkeitsklärungsfrage ist nach wie vor völlig ungeklärt auch im Hinblick auf die Leistungserbringung. § 14 SGB IX wurde - ähnlich wie übrigens § 17, der u.a. der Persönliche Budget umschreibt - zwar als positiv wahrgenommen, konstatiert wurde aber auch sehr deutlich, dass Zuständigkeitsfragen gerade bei sog. Komplexleistungen überwiegend auf dem Rücken der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgetragen würden.
Die Veranstaltung war eine Karikatur dessen, was man sich unter einem Briefing für die wesentliche Reform der Eingliederungshilfe vorgestellt haben würde. Insgesamt lässt sich nach der Veranstaltung konstatieren: Wird das alles jetzt so Gesetz, wie es angekündigt worden ist, darf man wiederholt der Politik vorhalten: Viel versprochen (bereits bei Schaffung des RehaAnglG im Jahre 1974 wollte der Gesetzgeber sich um die Schnittstellenproblematik der verschiedenen Träger kümmern, bei Schaffung des SGB IX und des BGG wurde der Behindertenbewegung versprochen, die Politik kümmere sich spätestens bei der nächsten Eingliederungshilfereform um das Problem der Anrechnung von Einkommen und Vermögen), wenig bis gar nichts gehalten. Da hilft es auch wenig, dass die Betroffenen nun nicht mehr nur am Katzentisch mit dabei sitzen (dürfen), wenn über sie anlangende politische Projekte gesprochen wird, wenn letztlich in der wesentlichen Substanz wenig bis nichts erreicht wird!
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Frau Maubach,
wenn ich heute noch in der Akzeptanz des Leistungsträgers etwas Nutzen aus dem Persönlichen Budget ziehen könnte, indem ich mich auf dessen Spielregeln einlasse, dann gehe ich mal davon aus, dass mit dem Bundes Teilhabe Gesetz zumindest für mich, die Möglichkeiten von dannen ziehen. Unsere Gruppe ist halt nicht so beliebt, dass uns Aktion Mensch
die Party bezahlt, oder bezuschusst.
Armes Deutschland kann man da nur noch sagen.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Auch hier entsteht wieder der Eindruck - wie immer - dass das Bundesteilhabegesetz nur für arbeitende Menschen mit Behinderung gedacht ist . . . und die Einkommens- und Vermögensfreiheit neben der Arbeit selbst das einzig beherrschende Thema ist.
Dass das konsequente Ausgeschlossensein des arbeitsunfähigen Personenkreises auch noch von Aktion Mensch gefördert wird, ist doch sehr bedenklich.