Offener Brief an Landkreistag

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Karlsruhe (kobinet) Ende Mai veröffentlichte der Deutsche Landkreistag eine Pressemitteilung unter dem Titel "Kostenbewusste Weiterentwicklung der Hilfe für behinderte Menschen". Unter anderem ist daraus zu vernehmen, dass Menschen mit Behinderung bei der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes unrealistische Erwartungshaltungen haben, die aber nicht erfüllt werden könnten. Dies hat das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) zu einem offenen Brief an den Präsidenten des Deutschen Landkreistages veranlasst.

In der Presseerklärung des Deutschen Landkreistages wurde dessen Präsident Landrat Sager mit folgenden Worten zitiert: "Es ist dem Steuerzahler nicht zu vermitteln, warum einkommensstarke oder vermögende behinderte Menschen nicht in gewissem Maße zur Finanzierung der öffentlichen Leistung beitragen sollen". "Dies ist ein Griff in ein Rhetorikrepertoire längst vergangener Tage und schlichtweg falsch", erklärte Matthias Grombach von NITSA. 

Link zu Infos über die Position des Deutschen Landkreistages

Link zum offenen Brief an den Deutschen Landkreistag

Lesermeinungen zu “Offener Brief an Landkreistag” (1)

Von Gerhard Bartz

Hier positioniert sich scheinbar ein Landrat, der auch Vorsitzender des deutschen Landkreistages ist, offen gegen

Artikel 3 des Grundgesetzes
§ 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
den hier oft zitierten Spruch des Bundesverfassungsgerichtes, wonach Gesetze, die behinderte Menschen schlechter stellen als solche ohne Behinderung, gegen unsere Verfassung verstoßen und damit in dieser Interpretation natürlich so keine Gültigkeit mehr besitzen können.
Und natürlich auch gegen die seit sechs Jahren in Deutschland geltendes Recht darstellende Behindertenrechtskonvention.

Manche klammern sich wirklich mit Macht (wörtlich zu nehmen) an die "gute alte Zeit", in denen Behinderung und Bedürftigkeit, sprich Armut, noch wie siamesische Zwillinge waren.
Ist dieser Umgang mit Verfassung und Gesetzen noch durch seinen Diensteid gedeckt?