Petition für gleichberechtigte Arbeit

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Reichstagskuppel in Berlin
Reichstagskuppel in Berlin
Bild: sch

Gütersloh (kobinet) Die Petition, die faire und gleichberechtigte Gestaltung für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen fordert, wurde jetzt als öffentliche Petition zugelassen und zum Mitzeichnen beim Deutschen Bundestag eingestellt. Das erfuhr kobinet von Jürgen Linnemann, der die Petition für den Werkstattrat der wertkreis Gütersloh eingereicht hatte. Die Mitzeichnungsfrist für die Petition 58854 läuft bis zum 9. Juli 2015

Sie ist in leichter Sprache abgefasst und fordert mehr Anerkennung für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen und bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt (kobinet 10. Februar 2015).

Die Petition fand inzwischen mehr als 8200 Unterzeichner.

Lesermeinungen zu “Petition für gleichberechtigte Arbeit” (6)

Von Gisela Maubach

@ nurhessen

Richtig!

Dass der Wortlaut von § 136 Abs. 3 SGB IX in einem Gesetzentwurf für ein (gutes!) Bundesteilhabegesetz unangetastet bleiben kann, ist wirklich nicht nachzuvollziehen.

Dort heißt es nämlich (Zitat):

"Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind."

Warum "sollen" (!) behinderte Menschen in "Einrichtungen oder Gruppen betreut" werden, wo sie unter sich sind und die Möglichkeit der Inklusion ausgeschlossen ist?

Warum sollte der Weg aus der Werkstatt nur für arbeitsfähige Menschen möglich sein?

Warum wird in so einer Petition nicht das Recht auf Selbstbestimmung gefordert ???

Von nurhessen

Ist der ganze Paragraph 136 Sozialgesetzbuch neun (§ 136 SGB IX) nicht insgesamt menschenverachtend und beschönigend? Und was heißt hier eigentlich „Teilhabe am Arbeitsleben?“. Die schönen Begriffe – mit Glanz und Gloria – „Rehabilitation“, „ Förderung der Ausbildungsfähigkeit“? Gab es nicht vor ca. 1000 Jahren in einem dritten Reich den Begriff der „Bildungsunfähigkeit“? Weiß das keiner mehr oder ist es zu lange her?

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Gerti,

wenn ich geschrieben habe „ so haben auch wir nicht alle Rechte abgegeben. …" , dann meinte ich damit, unsere Gruppe von geistig und seelisch behinderten Menschen, die man wie immer zur Kenntnis nehmend, in den ganzen Diskussionen anscheinend gern vergisst. Da sich ja unsere hohen Gelehrten zwar gern unserer Themen bedienen, aber anscheinend auch meinen, sie müssten für uns sprechen, was aber anscheinend sehr sehr selten passiert, muss man gelegentlich darauf aufmerksam machen, dass wenn angeblich Artikel 3 so wichtig sein soll, man dann auch dafür sorgt, dass er nicht an Wichtigkeit verliert.

Was nutzt uns ein gleiches Recht für alle auf dem Papier, wenn auch das Papier uns sehr oft vergisst?

Wolfgang Ritter

Von Gerti

@ W. Ritter:
Guten Morgen Herr Ritter,
ich erlaube mir einen kleinen Vorschlag zu Ihrer Teilanmerkung "... , so haben auch wir nicht alle Rechte abgegeben. ..." vorzutragen:
"... so haben wir unsere Rechte behalten und NICHT abgegeben. Das Grundgesetz gilt für ALLE und separiert NICHT."
Mit freundlichen Grüßen,
Gerti.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Petition für gleichberechtigte Arbeit!

Liebe Freunde und Leidensgefährten,
vor einigen Wochen wurde hier heftig über einen Beitrag von Report Mainz diskutiert und man kam zu dem Eindruck, dass in dieser im Beitrag erwähnten Werkstatt für behinderte Menschen so manches einer genaueren Betrachtung bedarf. Heute nehme ich hier zur Kenntnis, dass die Kritik von damals sich anscheinend in kürzester Zeit in Heldentum umwandelte, da nun eine Nachricht mich aufhorchen lässt,
Zitat:
„Gütersloh (kobinet) Die Petition, die faire und gleichberechtigte Gestaltung für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen fordert, wurde jetzt als öffentliche Petition zugelassen und zum Mitzeichnen beim Deutschen Bundestag eingestellt.“
die Bösen von gestern, sind die Aktivisten von heute und anscheinend wieder alles vergessen, was vor Wochen hier die Emotionen höher schlagen lies.
Der Petitionsausschuss und die Politik werden uns nicht dass bringen,was wir uns so einfach erhoffen, da ganz andere Baustellen zu meistern wären, um annähernd die Beachtung zu erlangen, welche uns die berechtigte Forderung gleicher Lohn für gleiche Arbeit und das vielleicht noch auf dem ersten Arbeitsmarkt bringen könnten.
Rechtsverbindlichkeit ist was wir brauchen und eine Möglichkeit, auch dass was man unsere Rechte nennt, einklagen zu können. Was wir nicht brauchen, sind immer neuere Ideen, die einen positiven Prozess aufhalten, weil viele meinen ohne sie ist nichts zu erreichen.
Unsere Gesetze müssen wir nur entsprechend nutzen und nicht immer im guten glauben, die anderen wissen alles besser, uns damit abfinden.
Keiner sägt sich den Ast ab auf dem er sitzt,
schon gar nicht unsere angeblichen Freunde und Vertreter!

Wenn heute viele Gesetze so manches ermöglichen, was uns teils das Leben erschwert, dann dürfen wir aber auch nicht vergessen, dass auch viele Menschen mit beteiligt waren, als die Gesetze geschaffen wurden, die heute unsere angeblichen Freunde sind.
Keinesfalls dürfen wir aber die vergessen, welche sich nicht zu ihrem Schicksal selbst äußern können, um uns und anderen zu signalisieren, auch wir sind Menschen in dieser Gesellschaft, auch wenn wir nicht mit produktiver Arbeit einen Beitrag leisten können, so haben auch wir nicht alle Rechte abgegeben.

Wolfgang Ritter

Von Gisela Maubach

Schade nur, dass vom Werkstattrat einer NRW-Werkstatt als einziger Weg aus der Werkstatt nur der erste Arbeitsmarkt genannt wird, wie aus folgendem Zitat hervorgeht:

"Menschen mit Behinderungen müssen bessere Chancen haben,
auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten zu können."

Dass in den NRW-Werkstätten auch Menschen betreut werden, die weder auf dem ersten Arbeitsmarkt noch in der Werkstatt selbst arbeiten können (sondern dort nur betreut werden), geht aus der Petition nicht ansatzweise hervor.

In der Petition wird gefordert, dass Menschen wissen sollen, wie Werkstätten "funktionieren".
In der Tat sollte endlich zur Kenntnis genommen werden, wie NRW-Werkstätten funktionieren - und zwar nicht nur im Bereich der Produktion, sondern auch im "heilpädagogischen" Bereich.

Es sollte auch zur Kenntnis genommen werden, dass die Eingliederungshilfe für diese Menschen an "Arbeit" gebunden ist, so dass die Werkstatt für arbeitsunfähige Menschen der einzig mögliche "Arbeit"geber ist. Das bedeutet Einrichtungsgebundenheit von Eingliederungshilfe, und dieses fehlende Selbstbestimmungsrecht geht aus der Petition leider nicht hervor.