Fragen über Fragen des Sozialamtes
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Sozialhelden
Berlin (kobinet) Was es genau bedeuten kann, wenn das Sozialamt das Einkommen und Vermögen prüft, das bekommt Raul Krauthausen derzeit in voller Wucht zu spüren. Auf Twitter hat er die Liste der Informationen und Belege veröffentlicht, die das Sozialamt in Kürze von ihm haben will.
"Reichen Sie bitte nachfolgende Unterlagen in Kopie ein und begründen Sie die Ausgaben!" Diesen Satz, den diejenigen, die Leistungen aufgrund einer Behinderung bekommen, zu genüge kennen, leitet für Raul Krauthausen ein bürokratisches Verfahren ein, das auch Hartgesottene in diesem Bereich aufhören lässt. Dann kommt die Liste:
"Einkommenssteuerbescheid 2014
Umsatzsteuerbescheid 2014
Nachweise die Ihre Dienstreisen bestätigen (ab Januar 2015)
Kontoauszüge 01.09.2014 - 09.12.2014 mit Kontostand
aktuelle Kontoauszüge ab 11.02.2015 mit Kontostand
Sämtliche Rechnungen einreichen und bzw. eine Übersicht über die größere Ausgaben die von Ihrem Konto abgebaut worden sind
- teilen Sie mir bitte die Wohnanschrift Ihrer Eltern mit, es wird die Unterhaltspflicht Ihrer Eltern Ihnen gegenüber geprüft
- Rechnungen der Steuerbaratungsgesellschaft
Die Zahlung des gekürzten Pflegegeldes in Höhe von 242,67 Euro habe ich bis zur abschließenden Klärung ab Juli 2015 gestoppt.
Für die verspätete Bearbeitung bitte ich um Entschuldigung.
Die Unterlagen sind bis zum 31.07.2015 einzureichen."
Nicht zuletzt dieser Brief vom Sozialamt hat Raul Krauthausen dazu veranlasst, zusammen mit anderen Aktiven, die Petition von Constantin Grosch für ein Recht auf Sparen weiter voran zu treiben und sich für die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens und gegen derartige bürokratische Auswüchse zur Wehr zu setzen. Die Hoffnung ist, dass es mit dem Bundesteilhabegesetz endlich gelingt, behinderte Menschen, ihre PartnerInnen und Angehörigen aus dieser Rechtfertigungsschiene der Fürsorge zu einkommens- und vermögensunabhängigen Leistungen zu führen.
Link zum Auszug des Briefes des Sozialamtes an Raul Krauthausen

Von Ralph Milewski
Ich bekam gestern von meiner Sozialhilfeverwaltung zu einer laufenden Eingliederungshilfe eine "ab und an Überprüfung" der Einkommens und Vermögensverhältnisse und eine auszufüllende Vermögenserklärung mit folgendem Passus:
"Ich/wir ermächtige(n) und beauftrage(n) hiermit das oben genannte Institut unter Befreiung vom Bankgeheimnis im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, dem Sozialhilfeträger Auskünfte über die vorgenannten Konten zu erteilen. Diese Ermächtigung erstreckt sich auch auf die Kontenbewegungen innerhalb der letzten 6 Monate."
Alle Kontobewegungen der letzten 6 Monate - Ein- wie auch Ausgänge! Ganz pauschal und ohne weitere Begründung! Ich habe es nun an den zuständigen Datenschutzbeauftragen zur Überprüfung weiter gegeben...
Beste Grüße
Ralph Milewski
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Herr Bartz,
beginne ich mal mit dem Abschnitt:
Zitat:
„Komischerweise war der Brief zuvor in Facebook. Dort hat Herr Krauthausen Zuspruch bekommen. Dort konnte man vermutlich eher mitfühlen, wie man sich fühlt, wenn man derartige Briefe bekommt. In den kobinet-nachrichten, einer Nachrichtensammlung für behinderte Menschen, kommen in den Lesermeinungen solche Mit-Gefühle allmählich abhanden.“
Anmerkung:
Warum zu erst bei Facebook und nicht dort, wo angeblich alle in einem Boot sitzen und jeder, welcher der Verfahrensweise des Sozialamtes unterliegt, derartige Erfahrungen schon gemacht hat.
Zitat:
„Dort hat Herr Krauthausen Zuspruch bekommen.“ ( bei Facebook )
Fazit:
Wenn mir als Träger des Bundesverdienstkreuzes so etwas passieren würde, was hier einen so großen Trost erfordert, dann hätte ich schon längst diese Auszeichnung über die Medien zurück gegeben, wenn mir der Trost in der Masse so wichtig ist. Dies wäre eine Handlung, welche ich dann auch als Protest, wie man uns gelegentlich behandelt, akzeptieren würde.
Nachtrag zum Datenschutz:
Zitat:
„Hätte er den gesamten Brief veröffentlicht, wären hier vielleicht die Datenschützer aktiv geworden.“
Wo denn bitte, auf Kobinet? Wenn ich im Recht bin, dann kann mich der Datenschutz mal kreuzweise, dann schwärze ich die Namen und gut ist. Es geht um die angebliche Willkür der Behörde und nicht deren Personal hier namentlich zu erwähnen. Zumindest ist es glaubwürdiger zu vermitteln, wenn der Briefkopf über die Quelle Auskunft gibt. Alles andere hat seine berechtigten Zweifel, denn es sind Verfahrensabläufe, welche jeden treffen, wenn er Leistungen beantragt, oder erhält.
Meine Erkenntnis:
Aber es ist zwecklos hier zu diskutieren, denn unter uns behinderten Menschen trennen uns vereinzelt, Welten in den Ansichten. Zumindest ich zähle mich hier zu den Doofen, denn keinesfalls kann ich mit vielen aus der Personengruppe von Herrn Grosch & Co. mithalten.
Wolfgang Ritter
Von Gerti
Bei Twitter gab es ebenso Zuspruch und Empörung über die Behörden.
Von Gerti
Es liegt an jedem Einzelnen und an jeder Einzelnen, ob er / sie Leserbrief/e an kobinet schreibt. Wenigstens auf dem 'Papier', d.h. in der Leserbriefspalte würde auf diese Weise ein Mitgefühl, Solidarität gegeben werden.
Von Gerhard Bartz
Es ist mir ein Rätsel, warum man sich hier an Herrn Krauthausen abarbeitet. Stil und Inhalt des veröffentlichten Ausschnitts sind mir zigfach aus 25-jähriger Praxis als behinderter Arbeitgeber leider bestens bekannt. Kostenträger stellen sich mit beiden Beinen mitten in unser Leben. Aus der Tatsache, dass wir Nachteilsausgleiche für uns beanspruchen, die uns gesetzlich zustehen, wird ein Recht auf Mitregieren in unser Leben abgeleitet. Mit dem Knüppel der fehlenden Mitwirkung wird jeder Widerstand im Keim erstickt. Herr Krauthausen hat sicherlich als eine Form des Protestes die angekreideten Passagen ins Netz gestellt. Hätte er den gesamten Brief veröffentlicht, wären hier vielleicht die Datenschützer aktiv geworden. Hier gibt es ohne weitere Informationen keine Hinweise, welche die angestellten Vermutungen rechtfertigen würden. Komischerweise war der Brief zuvor in Facebook. Dort hat Herr Krauthausen Zuspruch bekommen. Dort konnte man vermutlich eher mitfühlen, wie man sich fühlt, wenn man derartige Briefe bekommt. In den kobinet-nachrichten, einer Nachrichtensammlung für behinderte Menschen, kommen in den Lesermeinungen solche Mit-Gefühle allmählich abhanden.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Kleiner Nachtrag zum besseren Verständnis:
Zitat: Quelle - http://www.finkenbusch.de/?p=1000
Keine Mitwirkung, soweit sich der Sozialversicherungsträger durch einen geringeren Aufwand als der Sozialleistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 3 SGB I).
Der Sozialversicherungsträger unterliegt dem Amtsermittlungsgrundsatz und hat in diesem Zusammenhang entscheidungserhebliche Tatsachen zu ermitteln. Der Sozialleistungsberechtigte hat dabei mitzuwirken und alle ihm bekannten Tatsachen anzugeben sowie ggf. persönlich zu erscheinen. Das darf aber nicht zu einer überflüssigen Belastung des Sozialleistungsberechtigten durch Aufwand an Zeit, Geld und Mühe führen, wenn sich der Sozialversicherungsträger die erforderlichen Kenntnisse mit geringerem Aufwand verschaffen kann.
Zitat:
„Da individuell zu prüfen ist, kann durch diese Regelung insbesondere den Belangen älterer und behinderter Mitbürger sowie von „Randgruppen“ Rechnung getragen werden.“
Eigene Anmerkung:
Wenn es sich aber so verhält, wie es aus dem Schreiben entnommen werden kann, dann muss hier in der Aufklärungspflicht der Behörde, es für diese nicht möglich sein, vereinfacht die erforderlichen Feststellungen machen zu können.
Daher anscheinend die Entscheidung der Behörde, die Leistungsauszahlung vorerst zu stoppen, was auch der § 66 SGB I legitimiert, bis hier vielleicht im gemeinsamen handeln und aufklären, der Behörde die entsprechenden Auskünfte vorliegen.
Wolfgang Ritter
Von Dr. Theben
Ich wäre da auch vorsichtig mit schnellen rechtlichen Wertungen...
Beste Grüße
Dr. Martin Theben
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo Gerti,
was hier zunächst sehr interessant wäre, was beinhaltet dieses Schreiben generell, denn hier ist in der Darstellung von Herrn Krauthausen nur ein übliches Verfahren angeprangert, welches aber Gründe für diese Reaktion des Amtes gehabt haben muss.
Wenn es tatsächlich um einen Betrag von 242,67 € geht und der schon mal gezahlte Betrag bereits gekürzt wurde, dann ist hier seitens des Amtes etwas bemängelt worden, was unter Umständen für die Behörde relevant ist, aber vielleicht von Herrn Krauthausen anders gesehen wird. Natürlich ist es manchmal sehr überzogen, wenn Ämter, nur weil sie ergänzende Leistungen zahlen, dann die monatlichen Einkommensnachweise sich vorlegen lassen, denn es könnte ja vielleicht die Ersparnis von 3,00 € sich zwischenzeitlich ergeben haben. Wir wissen es aber nicht und da hier nur ein Auszug eines Schreiben existiert aus welchem nicht mal der Absender im Briefkopf hervorgeht, bin ich daher mit dieser einseitigen Darstellung etwas skeptisch.
Auch wenn hier meine gelegentliche Recherche und das einbringen von Schriftstücken kritisiert wird, werde ich bei der Kenntnisnahme irgendwelcher Informationen sobald sich eine andere Darstellung ergibt auch festhalten. Wir halten anderen gern vor, dass die Sachverhalte gelegentlich nicht den Tatsachen entsprechen, dann sollten wir es aber auch nicht anderen nachmachen.
Wolfgang Ritter
Von Gerti
Soweit war ich in meinen Überlegungen gar nicht gegangen: Prüfen, ob das Schreiben echt ist.
Der Hinweis, dass Widerspruch erhoben werden kann, fehlt (zumindest auf dem Ausschnitt des Schreibens, das bei twitter veröffentlicht ist).
Wenn keine Rechtsmittelbelehrung ('Widerspruch kann bis [Datum] bei [derundder Behörde] eingelegt werden') auf dem Schreiben steht, besteht 365 Tage Zeit, den Widerspruch bei der Behörde vorzulegen.
Wegen des Einbehaltens des Pflegegeldes durch die Behörde: Einstweilige Anordnung zur Weiterzahlung des Pflegegeldes gerichtlich erwirken.
Gegebenenfalls ebenfalls das persönliche Gespräch mit dem Amtsleiter führen.
Gucken, ob auf dem Amtsschreiben die Unterschrift des Absenders / der Absenderin angegeben ist oder zumindest die Anmerkung: "Schreiben ist maschinell erstellt worden und trägt deshalb keine persönliche Unterschrift des Sachbearbeiters / der Sachbearbeiterin.
Von Gerti
Weshalb das Pflegegeld in der Höhe des Auszahlbetrages gekürzt wurde, erschließt sich mir nicht. Ebenso erschließt sich mir nicht, weshalb nunmehr das Pflegegeld in der gekürzten, finanziellen Höhe nicht mehr gezahlt werden soll, ab jetzt (bis auf Weiteres?) ist mir nicht nachvollziehbar.
Soweit mir bekannt, gibt es seit einigen Jahren, wenn jemand Prozesskostenhilfe beantragt, sehr strenge Regeln, welche Belege dem Gericht von dem Kläger / der Klägerin vorgelegt werden müssen.
Zumindest dürften Eltern nicht mehr haftbar gemacht werden. Bei allen Behinderten, ob sozialversicherungspflichtig, selbständig oder nicht arbeitend.
Was ich nicht in der Aufforderung des Amtes, das Herrn Krauthausen zur Offenlegung (Striptis) der Finanzen und Ausgaben auffordert, lese, ist, an welchen Paragraphen welchen Gesetzes oder welcher gesetzlicher Verordnung sich hierbei die Behörde(nmitarbeiterin; der Behördenmitarbeiter) bezieht. Das zumindest muss in der Aufforderung angegeben sein, sonst könnte ja jede/r von Amts wegen kommen und diesen Striptis einem / einer abverlangen.