Neuer Rahmenvertrag im Saarland

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Saarbrücken (kobinet) Die saarländische Sozialministerin Monika Bachmann, die Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Cornelia Hoffmann-Bethscheider, und die Vorsitzende der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Saar, Ines Reimann-Matheis, haben den neuen Landesrahmenvertrag Saarland für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung unterzeichnet.

"Ich freue mich, dass der neue Landesrahmenvertrag nun unter 'Dach und Fach' ist", sagte Monika Bachmann anlässlich der Unterzeichnung. "Damit erhalten die Leistungserbringer, die Kostenträger und nicht zuletzt die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Und die Menschen mit Behinderungen können auch künftig die für sie wichtigen Leistungen erhalten und in Anspruch nehmen." Der neue Landesrahmenvertrag Saarland bildet die Grundlage für die einzelnen Verträge zur Erbringung von Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich sowie für die Frühförderung. Die unterschiedlichen Träger der Wohlfahrtshilfe unterhalten dazu rund 270 verschiedene Einrichtungen und Dienste. Bisher gab es hierzu drei Verträge, die nunmehr in einem Vertrag harmonisiert und optimiert wurden.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen orientieren sich an den im Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" genannten Leistungen und umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich der Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen, Hilfen zum Wohnen sowie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Der neue Landesrahmenvertrag trat mit Wirkung vom 1. Juli 2015 in Kraft.