Gesetzliche Ermessensspielräume fördern Machtmissbrauch
Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Bild: ForseA e.V.
Hollenbach (kobinet) Aus Bayern erfuhr der Bundesverband ForseA im Rahmen einer Beratung, dass in einem der Bezirke das Persönliche Budget eingestellt wurde. Grund war der Ablauf der üblichen Befristung, gleichzeitig verbunden mit einem Antrag auf Anerkennung eines höheren Bedarfes durch die Budgetnehmerin. Da dies nach ForseA-Angaben sehr selten, aber leider immer mal wieder vorkommt, veröffentlichte ForseA heute auf seiner Homepage einen Auszug aus einem Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt. Danach endet ein Budget ausnahmslos mit der Kündigung, nie mit Fristablauf. ForseA befasst sich im weiteren Verlauf auch mit der Unsitte, im Zusammenhang mit der Verlängerung Druck auf die Budgetnehmer auszuüben, um den Bedarf zu drücken. Gleichzeitig setzt sich der Verein mit der Sinnhaftigkeit von Zielen in diesen Vereinbarungen, den einzelnen Bedarfsarten und der Art der Bedarfsermittlung auseinander.
In diesem Aufsatz thematisiert ForseA den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.10.2014. Nach wie vor bemängeln MMB und ForseA sowie weitere 11 Vereine, dass dieser Beschluss so wenig Begeisterung in der deutschen Behindertenszene hervorruft. Dabei sind dem thematischen Einsatzfeld dieses Beschlusses keine Grenzen gesetzt, teilt ForseA mit.
Gesetzliche Ermessensspielräume fördern Machtmissbrauch - Ein wiederkehrendes Drama
Gemeinsame Kampagne von MMB und ForseA, um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes mehr Öffentlichkeit zu verschaffen.
