Petition hat fast 180.000 UnterstützerInnen
Veröffentlicht am von Christian Mayer
Bild: change.org
Hameln (kobinet) Fast 180.000 Menschen unterstützen mittlerweile die Petition "Recht auf Sparen und für ein gutes #Teilhabegesetz" auf der Petitionsplattform change.org. Die von Constantin Grosch aus Hameln gestartete Petitition hat sich mittlerweile zu einer kraftvollen Kampagne für die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen und für ein gutes Bundesteilhabegesetz entwickelt.
"Wir fordern Wolfgang Schäuble dazu auf, sich klar zu einem starken Bundesteilhabegesetz zu positionieren und dafür zu sorgen, dass dieses auskömmlich finanziert wird. Es ist unverständlich, warum trotz verhältnismäßig geringem Aufwand bei den Rechten von behinderten Menschen gespart werden soll. Wir fordern Sie auf, Frau Nahles, ein Gesetz mit den zentralen Forderungen für ein Bundesteilhabegesetz in dieser Legislaturperiode umzusetzen", so der Appell der fast 180.000 UnterstützerInnen der Petition.
"Wie viel Geld darf ich sparen?" Diese Frage werden sich wohl die wenigsten Menschen bisher gestellt haben. Warum auch? Für Menschen mit Behinderungen ist das anders. Wer trotz Behinderung erfolgreich einer Arbeit nachgeht und gar beruflich Karriere machen möchte, hat hierzulande dazu keinen Grund. In Deutschland werden voll berufstätige Menschen ohne eigenes Verschulden daran gehindert, zu sparen. Wir dürfen nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Konto haben! Danach wird alles abkassiert. Anlegen einer Altersvorsorge, Rücklagen für Reparaturen, Ausfälle und Notfälle bilden, Geld für einen Autokauf ansparen oder eine Erbschaft annehmen? Unmöglich", heißt es als Begründung für die Petition, die heute 179.742 UnterstützerInnen zählte.
"Wow! Die Kampagne geht gerade richtig ab", kommentierte Raul Krauthausen vor kurzem den massiven Anstieg der UnterstützerInnen der Petition. Nachdem über das Thema der Anrechnung des Einkommens und Vermögens vor einigen Wochen umfassend in den Medien berichtet wurde, scheint sich eine zweite Welle der Bewusstseinsbildung über die Ungerechtigkeiten in diesem Bereich abzuzeichnen, kommentierte der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz die derzeitige Entwicklung. Und diese sei auch dringend nötig, denn derzeit wird im Bundesministerium für Arbeit und Soziales intensiv am Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz gearbeitet. Um die vollständige Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens zu erreichen, bedürfe es daher dringend Druck bei Bund, Ländern und Kommunen.
Link zur Kampagnenhomepage zur Petition

Von Dagmar B
Zitat:
Kurzzeitpflege ist für ALLE Einrichtungsgebunden!
Frau Maubach, Frau Rosenberger und noch ein paar andere Leserbriefschreiber, die hier eigentlich in nahezu jedem Thema rummotzen, können stattdessen selbst mal aktiv werden und eine Petition oder ähnliches verfassen, dann würden sie selbst merken wie schwer es ist an alles und jeden zu denken, bzw. jedes Problem explizit zu nennen.
Selbst handeln, statt fortlaufend zu meckern!
Hallo Redwheels
Die oben genannte Petition wird als Maßnahme für ein "gutes Teilhabegesetz" beworben.
Dann sollte diese Petition auch ein" gutes Teilhabegesetz" als Ziel haben.
Vielmehr bekommt man jedoch den Eindruck,das diverse Akteure ausschließlich im eigenen Rolli-Saft schmoren und nicht im Ansatz bereit sind, ein gutes Teilhabegesetz für alle Behinderten zu befördern.
Insoweit ist die Kritik an der Petition solange berechtigt,wie sie für sich in Anspruch nimmt ,für ein "gutes Teilhabegesetz" zu sein.
Denn das ist solange nicht der Fall,bis die von Frau Maubach und Frau Rosenberger vorgeschlagenen Themen dort erscheinen.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Policy_Paper/Policy_Paper_30_Menschenrechte_in_der_Pflege.pdf
Zur Kurzzeitpflege kann in diesem Papier nachgelesen werden , das diese "einrichtungsgebundenen Entlastungen" eine wunderbare Sparmaßnahme sind,weil sie schlichtweg nicht in Anspruch genommen werden.
Für die Gründe gibt es wie in allen brisanten Bereichen leider keine Datenlage ,der Allgemeinzustand der deutschen Einrichtungen legt jedoch nahe , das die Angebote,wenn sie überhaupt vorhanden sind,nicht so sind,das sie gerne in Anspruch genommen werden.
Insoweit gehört auch die Einrichtungsungebundenheit aller Leistungen der Pflegekasse mit in ein gutes Teilhabegesetz.
Der Hinweis, Kurzzeitpflege wäre für ALLE einrichtungsgebunden und damit nicht zu kritisieren , zeigt wie weit ihre Argumentation von einem guten Teilhabegesetz entfernt ist.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Schönen guten Abend,
wie man sieht habe ich in den letzten Wochen hier einiges verpasst. Da ich aber seit heute wieder zu hause bin und über eine bessere Verbindung verfüge, kann ich erneut an den vereinzelten Fachbeiträgen durchaus wieder meinen Beitrag leisten.
@ RedWheels - vielleicht könnte man etwas genauer umschreiben, was Ihnen an Fakten und persönlicher Erkenntnisse von Angehörigen in der Fürsorge für ihre Kinder so nicht gefällt?
Einige meckern wenigstens wie Sie meinen, aber dass ist zumindest überzeugender und informativer, als was andere hier für große Taten mit Petitionen sich erhoffen von einem Gesetz, welches noch nicht mal im Grundsatz geschaffen ist.
Schönen Abend
Wolfgang Ritter
Von ockis
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Beitrag von RedWheels
Sonntag, 26. Juli 2015 14:20
Frau Maubach, Frau Rosenberger und noch ein paar andere Leserbriefschreiber, die hier eigentlich in nahezu jedem Thema rummotzen, können stattdessen selbst mal aktiv werden und eine Petition oder ähnliches verfassen, dann würden sie selbst merken wie schwer es ist an alles und jeden zu denken, bzw. jedes Problem explizit zu nennen.
Selbst handeln, statt fortlaufend zu meckern!
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@RedWheels
Wer sich wirklich dafür interessiert dass es für ALLE behinderte Menschen ein GUTES Bundesteilhabegesetz werden soll
müsste eigentlich das große Engagement gerade von Frau Maubach und Frau Rosenberger kennen und mit großem Respekt begegnen.
Ihren unermüdlichen Einsatz für die Gruppe der schwerstbehinderten Menschen die nicht für sich selber sprechen können als „rummotzen“ zu betiteln ist für alle diese Menschen und deren Eltern ein Schlag ins Gesicht.
Zum Beispiel hat für das „selbst handeln, statt fortlaufend zu meckern“ Frau Rosenberger 2014 das Bundesverdienstkreuz ausgehändigt bekommen:
http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2014/128.php
Wäre es nicht sinnvoller sich hier GEMEINSAM konstruktiv für ein GUTES Bundesteilhabegesetz, welches allen behinderten Menschen gerecht wird, einzubringen?
Gehört dazu nicht auch, dass man die Einwände besorgter Eltern Ernst nimmt, statt nur haltlose Kritik vorzutragen?
Fam.Ockenfels
Von nurhessen
@Red Wheels
„Frau Maubach, Frau Rosenberger und noch ein paar andere Leserbriefschreiber, die hier eigentlich in nahezu jedem Thema rummotzen, können stattdessen selbst mal aktiv werden und eine Petition oder ähnliches verfassen, dann würden sie selbst merken wie schwer es ist an alles und jeden zu denken, bzw. jedes Problem explizit zu nennen.
Selbst handeln, statt fortlaufend zu meckern“
Eigentlich sollte man auf so eine Unverfrorenheit gar nicht mehr antworten; schon mal überlegt, wie viele Eltern mit schwerstbehinderten Kindern erst gar nicht in „Kobinet-Lesermeinungen“ schreiben, da sie vor Erschöpfung einfach wirklich nur noch morgens aufstehen, ihre Kinder versorgen, den Haushalt, Beruf, wenn überhaupt möglich…, um dann abends totkaputt ins Bett zu fallen? Im Übrigen, wie viele Leute wollen Sie höchstpersönlich noch aus den Lesermeinungen als „Querulanten“ ausschließen??
Von Rosi Nante
Hallo Redwheels, mal ein Paar Links zu den Handlungen der von Ihnen angegriffenen Mütter:
https://elerbeki.wordpress.com/2015/03/ (Lesen Sie in dem Blog mal die Beiträge aus den verschiedenen Monaten)
http://www.ig-inklusives-wohnen.de/
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/27823/Mehr-Selbstbestimmung-bei-Tagesstrukturierung.htm
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31321/Report-berichtet-%C3%BCber-weniger-Grundsicherung.htm
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?7743-Petition-an-den-Bayerischen-Landtag
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1969793#1969793 und nach folgende Beiträge
Schließlich verlangen diese Mütter nur, daß ihre schwerstbehinderten Kinder bei der Inklusion nicht vergessen werden und als Pflegefälle in den Einrichtugen zurück bleiben. Und genau das verlange ich für mein Kind auch.
Von JKNMN
@ redwheels:
ich lese noch nicht sehr lange in den kobinet-Nachrichten, aber wenn man liest, wie oft gerade diese Personengruppe, auf die Frau Maubach, Frau Rosenberger und andere Schreiber ständig hinweisen, einfach vergessen wird, können sie gerne noch öfter "rummotzen" (diesen Ausdruck finde ich hier fast schon beleidigend)! Und Ihr Vorschlag zu einer Petition? Die dürfte wohl genauso übersehen werden wie das "Rumgemotze"!
Von Inge Rosenberger
Werte/r RedWheels, wieso gehen Sie davon aus, dass wir Eltern das nicht schon seit langem und sehr hartnäckig machen? Sie kennen uns und unsere Aktivitäten, die wir "nebenbei" durchziehen, doch gar nicht.
Ein großer Nachteil für uns ist jedoch, dass darüber viel zu selten berichtet wird. Dadurch stehen engagierte Eltern häufig als motzende Spielverderber da.
Würde die Berichterstattung genau so umfangreich und mit so viel Solidarität erfolgen, wie einige andere AktivistInnen das erleben dürfen, dann hätten unsere Töchter und Söhne eine größere Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.
Von RedWheels
Kurzzeitpflege ist für ALLE Einrichtungsgebunden!
Frau Maubach, Frau Rosenberger und noch ein paar andere Leserbriefschreiber, die hier eigentlich in nahezu jedem Thema rummotzen, können stattdessen selbst mal aktiv werden und eine Petition oder ähnliches verfassen, dann würden sie selbst merken wie schwer es ist an alles und jeden zu denken, bzw. jedes Problem explizit zu nennen.
Selbst handeln, statt fortlaufend zu meckern!
Von Dagmar B
Zitat Redwheels
Elternassistenz ist für behinderte Eltern und natürlich auch für nicht behinderte Eltern sinnvoll. Es ist korrekt, dass man bis jetzt immer bei behinderten Eltern von einer Elternassistenz spricht, aber natürlich sollen auch Eltern mit behinderten Kindern entlastet werden können und dann eine Elternassistenz erhalten
Hallo Redwheels
Ich sehe da jetzt wirklich keinen Sinn drinn ,irgendwelche Zusammenhänge an den Haaren herbeizuziehen.
Frau Maubach hat geschrieben( zum wiederholten Mal) ebenso auch Frau Rosenberger und andere:
Ein Teilhabegesetz kann gar nicht gut sein, solange die Eingliederungshilfe für diese Menschen an Einrichtungen gebunden bleibt, so dass Inklusion unmöglich ist.
Diese Forderung nach Hilfen,die nicht an Einrichtungen gebunden sind,sind hier die Grundlage.
Die Forderung kommt in der Petition nicht vor.
Ich möchte auf die Sendung:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/188#/kanaluebersicht/188
hinweisen,in der es für die oben genannte Klientel der schwer geistig behinderten Menschen auch wieder ausschließlich um einrichtungsgebundene ,exkludierende Maßnahmen in Einrichtungen der Kurzzeitpflege geht.
Auch hier wird Exklusion schöngeredet und beworben,anstatt darauf hinzuweisen,das Kurzzeitpflege ausschließlich einrichtungsgebunden verfügbar ist,und somit Inklusion der Klientel wie gewohnt ausgeschlossen wird.
Von RedWheels
Auf der Seite der Petition lesbar - öffnen sollte man sie natürlich dafür!
"Eltern von behinderten Kindern brauchen Entlastung: Schon jetzt wird das Modell der Elternassistenz praktiziert. Bis heute ist diese aber nicht gesetzlich verankert – ein Anspruch besteht nicht. Eltern sind daher der Willkür der Behörden ausgesetzt. Auch viele weitere Hilfen sind noch immer nicht klar geregelt. Das betrifft sowohl bestimmte Formen von Mobilitäshilfen wie auch die persönliche Assistenz für behinderte Menschen selbst."
@Ockis:
Elternassistenz ist für behinderte Eltern und natürlich auch für nicht behinderte Eltern sinnvoll. Es ist korrekt, dass man bis jetzt immer bei behinderten Eltern von einer Elternassistenz spricht, aber natürlich sollen auch Eltern mit behinderten Kindern entlastet werden können und dann eine Elternassistenz erhalten.
Von ockis
@RedWheels
Was verstehen Sie unter Elternassistenz?
Ich kenne "Elternassistenz" nur so:
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Mit diesem Begriff wird der Wunsch von behinderten Eltern umschrieben, die Hilfen zu erhalten, die sie benötigen, um ihre Mutter-/Vaterrolle auszufüllen.
http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/KinderJugendlicheFamilien/Elternassistenz/Elternassistenz_node.html
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Von Gisela Maubach
Und da wir auch vom Begriff "Elternassistenz" offensichtlich völlig unterschiedliche Vorstellungen haben, klinke ich mich hier jetzt aus der Diskussion aus, da meine Zeit extrem begrenzt ist.
Von Gisela Maubach
@ RedWheels
Im Text geht es aber auch um "ein gutes Bundesteilhabegesetz".
Wenn Sie meinen ersten Leserbrief ganz unten richtig lesen, können Sie erkennen, dass ich mich darauf bezogen habe.
Und solange von einem "guten" Bundesteilhabegesetz die Rede ist, werde ich mich auch weiterhin zu Wort melden, wenn darin immer noch die Einrichtungsgebundenheit für arbeitsunfähige Menschen enthalten ist.
Von RedWheels
@Frau Maubach und natürlich auch alle anderen kämpfenden Eltern hier, die meinen, man würde eine bestimmte Gruppe von Menschen mit Behinderung vergessen: Niemand hat sie vergessen, denn es geht in dieser Petition auch um Elternassistenz für Eltern von behinderten Kindern!
"Eltern von behinderten Kindern brauchen Entlastung: Schon jetzt wird das Modell der Elternassistenz praktiziert. Bis heute ist diese aber nicht gesetzlich verankert – ein Anspruch besteht nicht. Eltern sind daher der Willkür der Behörden ausgesetzt. Auch viele weitere Hilfen sind noch immer nicht klar geregelt. Das betrifft sowohl bestimmte Formen von Mobilitäshilfen wie auch die persönliche Assistenz für behinderte Menschen selbst."
Von RedWheels
Frau Maubach:
Hier gehts aber nicht um die WfB! Das ist ein anderes Thema!
Von Gisela Maubach
@ RedWheels
Was die Persönliche Assistenz mit der Arbeit in einer WfBM zu tun hat, ist eine sehr passende Frage, die auch wir gerne beantwortet haben möchten!!!
Insbesondere sollte man diese Frage der BAGüS stellen:
http://lwl.org/spur-download/bag/48_13an1.pdf
Hier ist auf Seite 9 zu lesen, dass der "Grundsatz der Angemessenheit und Selbsthilfe zur Konsequenz hat, dass Angebote der beruflichen Teilhabe grundsätzlich vorrangig sind gegenüber Angeboten der Teilhabe am Gemeinschaftsleben".
Die berufliche Teilhabe (für Menschen mit geistiger Behinderung also Werkstatt) ist demnach vorrangig vor der Teilhabe am Gemeinschaftsleben (persönliche Assistenz).
Welche praktischen Auswirkungen das hat, erlebe ich gerade mit voller Brutalität, da mein Sohn seit einem Monat die Werkstatt nicht mehr besuchen kann (weil man eine durchgehende Betreuung dort nicht leisten kann oder will) und eine 1:1-Betreuung vom LVR abgelehnt wird.
Da unsere Justiz von einer grenzenlosen Belastbarkeit von uns Eltern ausgeht und keine besondere Eilbedürftigkeit in der Angelegenheit erkennt, kündige ich nun zum 1. August meinen Job, weil ich keine 24-Stunden-Betreuung neben der Erwerbstätigkeit leisten kann.
Von RedWheels
Was hat die Persönliche Assistenz mit der Arbeit in einer WfBM zu tun? Nichts! Denn die Persönliche Assistenz ist keine Arbeitsassistenz, welche ausschließlich während der Arbeitszeit benötigt wird. Arbeitsassistenz erhalten Werkstattangestellte leider nicht, weil sie dort von vornherein Hilfe erhalten, wenn sie benötigt wird. Arbeitsassistenz wird finanziert vom Integrationsamt ehemals Hauptfürsorgestelle, und Arbeitsamt.usw.
Die Persönliche Assistenz erhält man für Hilfe in der Pflege, im Haushalt und zur Freizeitgestaltung. Träger sind hier Pflegekassen, Sozialämter usw. und berufstätige Menschen mit Behinderung die nicht in einer WfB arbeiten müssen, müssen einen Teil der Kosten für die Assistenz selbst finanzieren und dürfen nicht mehr als 2600€ sparen oder eine Erbschaft erhalten.
Mit Institutionen die das Organisatorische, den Papierkram für Assistenznehmer übernehmen, die das nicht selbst können oder sich selbst zutrauen, gibt es Assistenzgenossenschaften wie die isl-ev.de: http://www.isl-ev.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=103&Itemid=418&lang=de
Hier wo ich wohne, gibt es z. B. eine Wohngruppe in der Körperbehinderte, Mehrfachbehinderte und auch Gestigbehinderte zusammenleben und über Persönliche Assistenz ihre Unterstützung erhalten wo sie sie brauchen.
Sie müssen somit nicht in einem Wohnheim leben, welches zur WfB gehört. Ihnen und auch euren Kindern käme der Erfolg dieser Petition zu Gute, denn auch sie dürfen nicht mehr als 2600€ auf dem Sparbuch liegen haben oder eine Erbschaft erhalten.
Das Thema WfBM ist aber widerum ein anderes Thema und hat nichts mit dieser Petition zu tun.
Frau v.E. Ihr Sohn muss entweder in die Werkstatt oder Zuhause bleiben, weil er aufgrund seiner starken Behinderung nicht auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden kann. Ich weiß nicht was es für eine Behinderung ist, aber ich gehe davon aus, dass es keine Körperbehinderung ist, sondern eine geistige Behinderung. Ich bin grdsl. gegen eine WfBM, weil ich der Meinung bin, dass die Werkstattangestellten alle ausgebeutet werden, aber gäbe es diese Einrichtung nicht, dann wären alle die dort arbeiten "müssen" oder die dort tagsüber betreut werden, entweder zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Was ist da besser?
Ich verstehe, dass man sich was schöneres als die WfBM für das Kind wünscht, aber auf dem 1. Arbeitsmarkt käme niemand mit einer Geistigen Behinderung zurecht, auch nicht mit einer Arbeitsassistenz. Zumal die Arbeitsassistenz auch nicht 8 Stunden täglich zur Verfügung steht, weil sie vom Amt nicht für 8 Stunden finanziert wird. Maximal 4 Stunden steht sie einem behinderten Assistenznehmer zur Seite.
Von nurhessen
@Red Wheels
Möchte mich den Ausführungen von Frau Maubach und Frau v.E. anschließen; es geht theoretisch um alle, die Praxis sieht anders aus! Es geht – ich möchte den Kreis der Betroffenen erweitern - auch um die „Schwerst-Mehrfachbehinderten“. Denn alle, denen der Ausbildungs-/oder Arbeitsmarkt (u.a. wegen fehlender Arbeitsassistenz durch die BA) verschlossen ist, haben keine Aussicht auf „persönliche Assistenz“. Welche „Institutionen, die diese Aufgabe übernehmen können“ meinen Sie konkret?
Von Susanne v.E
Natürlich sollte! es um alle Menschen mit Behinderung gehen. Das tut es aber de facto nicht! Unsere nicht arbeitsfähigen schwer geistig behinderten erwachsenen Kinder haben in NRW nur die Möglichkeit einer Tagesstruktur in einer WfbM. Es gibt keine Wahlmöglichkeit, keinerlei Alternative es ist nicht möglich eine Persönliche Assistenz zu bekommen. Alle Gelder sind an die Werkstätten gebunden. Wir selber erleben das seit 8 Jahren. Es gibt für unseren Sohn nicht die Möglichkeit einer Pesönlichen Assistenz, er muss in die Werkstatt oder zu Hause bleiben (letzteres praktizieren wir seit 8 Jahren)
Das ist genau der Grund, aus dem wir immer wieder darauf aufmerksam machen (müssen),dass eine bestimmte Art von Behinderten ausgeschlossen wird, wenn und solange es bei der Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe bleibt.
Es kann sein, dass der gute Wille alle meint, das hilft nicht, wenn man die Augen vor Tatsachen verschließt: wer zu behindert ist um arbeiten zu gehen wird jetzt und in Zukunft in Werkstätten ausgesondert, ohne das Recht auf Persönliche Assistenz, solange die Eingliederungshilfe an die Werkstätten gebunden bleibt.!!!
Von Gisela Maubach
@ RedWheels
Wenn Sie meinen Leserbrief inhaltlich nicht verstehen, weise ich exemplarisch auf die Leserbriefe zu diesem Beitrag hin, an denen sich auch Dr. Martin Theben beteiligt hat:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31958/Linke-Antrag-f%C3%BCr-gute-Arbeit.htm
Solange die Vorrangigkeit der Werkstatt Bestand hat, werde ich immer dann darauf aufmerksam machen, wenn von einem "guten" Bundesteilhabegesetz die Rede ist.
Von RedWheels
Ich verstehe hier echt nicht, weshalb immer und immer wieder geschrieben wird, dass man bei dieser Petition die Menschen vergisst, die wegen ihrer geistigen Behinderung nicht erfolgreich einer Arbeit nachgehen können...Es geht hier um ALLE behinderten Menschen, denn auch geistig behinderte können durch Persönliche Assistenz unterstützt werden, selbst wenn sie das Arbeitgebermodel nicht durchführen können, hier gäbe es aber Institutionen die diese ganzen Aufgaben übernehmen können.
Hört doch einfach mal damit auf, immer wieder darauf Aufmerksam zu machen, dass man eine bestimmte Art von Behinderten ausschließt, denn dem ist nicht so! Es werden ALLE gemeint, egal bei welchem Thema!
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
" . . . scheint sich eine zweite Welle der Bewusstseinsbildung über die Ungerechtigkeiten in diesem Bereich abzuzeichnen, kommentierte der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz die derzeitige Entwicklung. Und diese sei auch dringend nötig, denn derzeit wird im Bundesministerium für Arbeit und Soziales intensiv am Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz gearbeitet."
Die Bewusstseinsbildung über die Ungerechtigkeiten wird bisher leider immer noch sehr einseitig vorangetrieben, da bei einem guten (!) Bundesteilhabegesetz auch Menschen berücksichtigt werden müssten, die aufgrund ihrer schweren geistigen Behinderung eben nicht "erfolgreich einer Arbeit nachgehen und gar beruflich Karriere machen" können.
Ein Teilhabegesetz kann gar nicht gut sein, solange die Eingliederungshilfe für diese Menschen an Einrichtungen gebunden bleibt, so dass Inklusion unmöglich ist.