Monitoring-Stelle unterstützt Bundesländer

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte
Bild: DIMR

Berlin (kobinet) Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt mehrere Bundesländer bei der Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen mit Blick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen eines Normenscreenings. Dazu hat sie nun eine Arbeitshilfe veröffentlicht.

Mit der Arbeitshilfe können Bundes- und Landesverwaltungen in einem ersten Schritt grob prüfen, ob gesetzliche Regelungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Konflikt stehen (Normenkonflikt) oder besondere Fragen aufwerfen und die Rechtsmaterie deshalb einer vertiefenden Prüfung unterzogen werden sollte. Das Ziel der anschließenden vertiefenden Prüfung besteht dann nicht nur darin, Normenkonflikte zu überwinden, sondern auch den gesetzlichen Rahmen für die Wahrnehmung der Menschenrechte besser auszugestalten, heißt es vonseiten der Monitoring Stelle.