Muskelkranke: Teilhabe jetzt!
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: DGM/Horst Ganter
Berlin (kobinet) Die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke (DGM) e.V. fordert, die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Assistenznehmer aufzuheben. Auf ihrer Berliner Veranstaltung zum 50-jährigen Bestehen machte Uta Bräunling, Mutter der von einer Muskelkrankheit betroffenen neunjährigen Tochter Lea, das Problem deutlich. Da Lea für den Hortbesuch persönliche Assistenz benötigt, darf auch Familie Bräunling nicht mehr als 2.600 Euro sparen darf. Unmöglich so ein behindertengerechtes Auto zu finanzieren.
"Wir werden künstlich arm gehalten", so Frau Bräunling. "Es darf nicht sein, dass meine Tochter, nur weil sie auf Assistenz angewiesen ist, ihr Leben lang ein Sozialfall bleiben wird - egal wie sehr sie sich anstrengt."
Die DGM fordert ein zeitgemäßes Bundesteilhabegesetz, das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in den Mittelpunkt stellt und die im im Koalitionsvertrag vereinbarten Finanzierungszusagen umsetzt.

Von Tina aus Hessen
Hallo Frau Bräunling,
es gibt ein aktuelles Urteil aus dem SG Gießen 18. Kammer vom 02.09.2015 unter Aktenzeichen S 18 SO 131/15 ER, wo ich kurz den Leitsatzsatz hier wiedergebe: "Die Finazierung einer Schulbegleitung als einkommens- und vermögensunabhängig zu bewilligende Hilfe für eine angemessene Schulbildung zugunsten eines Schülers mit Behinderungen kann auch für die Zeit der Nachmittagsbetreuung in einer offenen Ganztagsschule beansprucht werden."
Entnommen aus der Quelle: juris Landesrechtsprechungsdatenbank Hessenrecht.
Verwiesen wird auf die §§ 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB 12, § 92 Abs. 2 SGB 12, § 86b Abs. 2 S1 SGG.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einen Tipp geben konnte, der Ihnen nützt.
Viele Grüße Tina
(die auch an allen Fronten kämpfen muss)