Teilhabegesetz zügig verabschieden!
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) „Teilhabe ermöglichen, Barrieren abbauen und Gleichberechtigung schaffen - Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe!“ Das fordert die Berliner Erklärung, die heute die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen bei ihrem 50. Treffen verabschiedeten. Ihr Ziel, Inklusion nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umzusetzen. Dazu zählt, das derzeit in Arbeit befindliche Bundesteilhabegesetz und die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes mit Hochdruck auf den Weg zu bringen. Auch die Errichtung einer neuen Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gehört zu den dringenden Appellen der Berliner Erklärung.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, stellte klar: „Das Bundesteilhabegesetz muss zügig vorangebracht werden. Wir brauchen endlich Leistungen aus einer Hand statt eines Flickenteppichs. Wir haben genug davon, dass immer wieder Betroffene von einer Instanz zur anderen geschickt werden, ehe viel zu spät entschieden wird, welche Leistungen sie erhalten und wer diese bezahlt. Es wird höchste Zeit, sich vom alten Fürsorgegedanken zu verabschieden und einen echten, fairen Nachteilsausgleich umzusetzen. Um dies zu erreichen, müssen Menschen mit Behinderungen Zugang zu unabhängiger Beratung haben.“
Die Erklärung, die Verena Bentele gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern erarbeitet hatte, betont, dass es keine Inklusion zum Nulltarif gebe: „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, für das Bundesteilhabegesetz die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“ Bei den Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung seien deutliche Verbesserungen nötig: „Behinderung darf keine Armutsfalle sein, weder für Menschen mit Behinderungen noch für ihre Familien. Mit dem Bundesteilhabegesetz müssen daher spürbare Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensprüfung kommen.“ Auch die Bedeutung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets stellten die Beauftragten heraus, da es eine wesentliche Komponente des Wunsch- und Wahlrechts darstellt. Für das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz muss ein Schwerpunkt auf der Barrierefreiheit der elektronischen Kommunikation liegen. Eindringlich appellieren die Beauftragten an Bund, Länder und Kirchen, eine Entschädigung für diejenigen zu ermöglichen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Unrecht erfahren haben. Die dafür geplante Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ müsse endlich auf den Weg gebracht werden.
Auf der zweitägigen Zusammenkunft in Berlin beschäftigten sich die Behindertenbeauftragten auch mit aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern. Speziell die Lage von Flüchtlingen mit Behinderungen wollen die Beauftragten im Blick behalten.
Berliner Erklärung hier

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrter Herr Bartz,
generell besteht beim BVG ein Anwaltszwang mit entsprechender Zulassung, denn Sie könnten höchstens Kläger sein, müssten sich aber auch dann vertreten lassen. Es obliegt immer dem BVG selbst zu entscheiden, was es annimmt und was nicht. Auch wäre nicht unbedingt der Rechtsweg einzuhalten. Dafür sollte aber dann eine überzeugende Begründung auch vorliegen, denn allein die Vermischung von Äpfeln mit Birnen zur Bekräftigung persönlicher Ansichten reicht keinesfalls aus.
Mein besonderes Hobby und das ist ja nun kein Geheimnis mehr, ist das Persönliche Budget, welches sehr unterschiedliche Möglichkeiten für die Gruppe der seelisch geistig behinderten Menschen zu mal sie vielleicht dann noch unter Betreuung stehen, bietet. Als 2001 das SGB IX in Kraft trat und Modellregionen geschaffen wurden, da es sich aus unzähligen Referaten als das Beste für die Zukunft zeigte, was ein selbst bestimmtes Leben für die Menschen mit Behinderung ermöglicht, da konnte kein Kraftwerk fast den Strom erschaffen welcher für die ganzen Scheinwerfer gebraucht wurde, um das Glänzen hervorzuheben. Damals war es nur für eine bestimmte Gruppe zugängig, dann kam die Reform der Sozialhilfe und 2008 wurde dann so getan als wäre es für alle Menschen mit Behinderung zu haben, wobei uns ja heute nach den ganzen Jahren etwas ganz anderes vorgesetzt wird.
Auch wenn heute viele Sozialverwaltungen machen was sie wollen, oder was ohne unsere Kenntnis eigentlich ihnen durch interne Arbeitspapiere ermöglicht ist und das mit einer (Ermessensentscheidung ) dann begründen, kann man nicht alles von sich schieben, was ein derartiges Chaos heute begründet. Da waren einige aus den eigenen Reihen mit beteiligt und wenn sie glauben, mit neuen Konzepten von den eigenen Fehlern ablenken zu können, dann müssen sie aber aufpassen, dass sie nicht noch mehr verwässern, was Sie immer so gern als berechtigte Nachteilsausgleiche bezeichnen oder hervorheben.
Man soll die, welche nicht mehr unter uns weilen in Frieden ruhen lassen, aber sehr interessant wäre für mich in Bewertung heutiger Zustände, was vereinzelte dazu sagen würden?
Warten wir ab bis der Gabentisch gedeckt ist, eine schönere Zeit vor Weihnachten könnte es gar nicht geben, wo den so großen Unterschieden die Realität aufgezeigt wird.
Wolfgang Ritter
Von Gerhard Bartz
Sehr geehrter Herr Ritter,
wenn ich die Erläuterungen des BVerfGE richtig verstehe, muss ich erst die (Sozial-)Gerichtsinstanzen durchlaufen. Parteien dagegen können unmittelbar gegen Normen klagen. Derzeit habe ich keine gerichtliche Auseinandersetzung laufen. Das Sozialamt hat die letzte vom November letzten Jahres noch nicht vollständig abgearbeitet. Warum keine Partei klagt? Nun, da müssen Sie die Parteien fragen, wie ernst sie es mit der Verfassung halten. Absichtserklärungen in Pressemitteilungen reichen nicht. Zumal sich Parteien selbst angesichts eigener Entschließungsanträge stets nach Ende einer Legislatur eine Amnesie gönnen. Denn in der nächsten könnte die eigene Ansicht bereits eine andere sein.(http://www.forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/CDU-CSU_!_0700553.pdf)
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrter Herr Bartz,
auch für Sie dürfte es doch nicht so schwierig sein, bei 10 Mio. behinderten Menschen vor dem BVG eine Verfassungsklage einzureichen, wenn nicht nur aus Ihrer Betrachtung permanent gegen das GG verstoßen wird. Anhänger gäbe es genug und die Zahlen der Petition dürften auch zu überschreiten sein, aber wenn, dann bitte mit Fakten und nicht die Argumentation, welche am besten erscheint. Bundesrichter wollen überzeugt sein, wenn diese sich der Sache annehmen sollen. Aber anscheinend, ist es doch hier einfacher auf Kobinet die Meinung zu vertreten, als in Karlsruhe mit Fakten zu überzeugen. Hier kann man vieles behaupten, ob es aber generell so gesehen wird, mag ich ernsthaft bezweifeln.
Wolfgang Ritter
Von Gerhard Bartz
Wenn ich den Absatz 3 des Artikel 1 unserer Verfassung (Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.) richtig verstehe, dann verstehe ich manche Beiträge hier nicht.
Da Bilder manchmal verständlich machen, wo Worte scheitern, versuche ich es mal mit einem Bild: Wenn ich ein Haus baue, dann sind die Außenmauern, die tragenden Wände, die Geschossflächenzahl, die statischen Vorgaben mit der Verfassung zu vergleichen. Alle sonstigen Innenwände, Waschbecken, einschließlich des Nagels, an dem das Foto der Schwiegermutter aufgehängt wird, das sind unsere Gesetze. Diese dürfen sich innerhalb der Verfassung bzw. der baulichen Vorgaben bewegen. Diese Vorgaben sind nur sehr schwierig zu verändern, denn sonst trägt beispielsweise keine Wand mehr das Dach.
Die Innenausbauten dagegen können verändert werden, solange sie die Vorgaben nicht berühren.
Das Grundgesetz gibt eben diese Rahmenbedingungen vor, die unbedingt einzuhalten sind. Unbedingt? Unbedingt! Denn wenn man sieht, wie standhaft unsere Gesellschaft am Artikel 16a unserer Verfassung festhält (Ganz schnell noch eingefügt: Mit vollem Recht und meiner ausdrücklichen Billigung!), dann wundere ich mich, dass ein Artikel 3 dagegen nach Belieben missachtet werden kann. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind auf diese Verfassung verpflichtet. Daher lasse ich mir auch nicht einreden, dass irgendwelche Glieder der vollziehenden Gewalt in Bund, Land oder Kommune eigene Interpretationen umsetzen können.
Um wieder zum obigen Bild zurückzukehren: Wenn wir ohne Rücksicht auf die Regeln Veränderungen vornehmen, dann stürzt irgendwann das Haus ein, weil es nichts mehr zusammenhält. Im Blick auf den Artikel 16a heißt das, wenn Politiker von Seehofer bis Palmer so tun, als könnte man die Zahl der Flüchtlinge begrenzen, Grenzen zu schließen etc., dann ignorieren sie die Verfassung, auf die sie verpflichtet sind. Sie könnten ja als Poöitiker den gangbaren Weg wählen, nämlich die Verfassung zu ändern. Dies wollen sie vermutlich nicht mal, wissend, dass eine erforderliche Mehrheit nicht zustande käme.
Beim Artikel 3 GG dagegen scheint es einen Konsens zu geben, dass Männer und Frauen eben nicht gleichberechtigt sind, dass Menschen mit Behinderung benachteiligt werden dürfen. Diese Ansicht teilen sich weite Teile der Gesetzgebung und noch mehr der vollziehenden Gewalt. Lediglich die Rechtsprechung gewinnt zunehmend die Einsicht, dass es bei unseren Gesetzen nicht immer mit Recht(en Dingen) zugeht.
Also, bei der vertikalen Ausrichtung (Bund, Land, Kommune) darf es keine Probleme geben, da alle unserer Verfassung und den Gesetzen verpflichtet sind. Und das neue Teilhabegesetz? Es muss der Behindertenrechtskonvention und der Verfassung entsprechen. Wenn nicht, dann hat die Bundesregierung ein Versprechen gebrochen, auf dessen Einhaltung wir seit 2009 warten.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Guten Abend Herr Dr. Drebes,
dass ist auch nicht der Punkt auf welchen ich hinaus wollte, sondern dass uns immer wieder erzählt wird, der Bund sei die Bremse des ganzen Fortschritts. Wenn ich mir allein den letzten Satz dieser Erklärung betrachte,
Zitat:
"Der jetzige Zustand ist weder mit dem Grundgesetz noch mit der UN Behindertenrechtskonvention zu vereinbaren."
dann fragt man sich doch berechtigt, was haben denn vereinzelte Personen für Ausgaben des GG zur Hand, dass ihnen nicht auffällt, dass der Bund, wegen der föderalistischen vollzogenen Ordnung wie im Grundgesetz geregelt, gar keine Möglichkeiten hat, die immer wieder kritisierten Zustände in den einzelnen Ländern zu verändern, da hier die Länder und deren entsprechende Ministerien zuständig sind.
Selbst wenn der Bundesminister für Finanzen heute so manchem zustimmen würde, dann hieße dass aber längst nicht, dass es auch von den Ländern so umgesetzt wird. Wenn den Herrschaften die hier immer die Schuld bei anderen suchen dies noch nicht bekannt war, dann sollten sie sich mit der Sache mal vertraut machen.
Beruft man sich immer wieder auf das Grundgesetz, dann aber bitte sich vorher damit etwas auseinander setzen und nicht nur immer die Passagen kommentieren, welche so manchem Kommentator recht sind. Seit 1949 gibt es das Grundgesetz und wer damit nicht einverstanden ist, der sollte Kraft seines Amtes an die dringend erforderlichen Änderungen herangehen, aber dann muss auch mehr kommen, als immer wieder diese zum teil nutzlosen Papiere und Erfindungen von Studien usw. welche angeblich dem Fortschritt dienen.
Wenn unsere Landesbehinderten Beauftragten und auch Frau Bentele mir erzählen wollen, dass sie davon noch nie was gehört hätten, dann ist mir schon klar, warum viele meinen, wenn das Geld gekommen ist, kehrt die Zufriedenheit ein und alles ist dann anders mit dieser Wunderpille geworden. Geld macht nicht glücklich aber es beruhigt ungemein und trübt den Blick auf die Realität, wie vielleicht von manchem gewollt, welcher an unserem Schicksal verdient.
In der Lage muss man sein, seine Rechte unter Berufung auf die BRK auch einklagen zu können im Einzelfall, aber davon sind wir weit entfernt, denn Geld macht es nicht möglich, von dem wir immer wieder reden.
Wolfgang Ritter
Von Sven Drebes
Hallo Herr Ritter,
im Fall der Behindertenkinderheim- und Jugendpsychiatrie-Geschädigten gibt es bisher keine Rechtsansprüche. Es gibt vermutlich bessere Wege, die Entschädigung zu regeln und Bund, Länder und Kirchen einzubeziehen, als eine Stiftung. Die Stiftung ist aber besser als nichts.
Schönes Wochenende
Sven Drebes
Von Krümel06
Hallo Wolfgang Ritter !
Du siehst die Vertreter von der Regierungspartei SPD müssen sich
wieder mal bei Kombinet melden ,um den (WAHL) Volk dank sinkender Umfragewerte und Lügenpresse Honig um´s Maul zu schmieren.Bei den versprochenen und im Koalitionsvertrag verbrieften "deutlichen Verbesserungen bei Anrechnungen von
EU Renten"ist es ja auch nur bei VERSPRECHUNGEN durch die Pipi Langstrumpf Andrea geblieben-die dann im Bundestag gesungen hat:..ich mache mir die Welt,wie sie Mir (nicht Euch) gefällt. Schöne Grüße aus Lutherstadt Eisleben
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrte Frau Bentele,
bevor man wieder von Stiftungen etc. spricht und solche fordert, sollte man doch erst mal den Weg für den Einzelfall mit einem einklagbaren Rechtsanspruch ebnen. Man liest immer nur von Verbänden und anderem, aber ist es nicht auch ein Recht der Selbstbestimmung, für sich und wenn vertretend durch Angehörige oder Betreuer, die Möglichkeiten der BRK in Anspruch nehmen zu können?
Dies wäre doch ein Punkt, welcher kein Geld kostet, aber die Ernsthaftigkeit vereinzelter Aussagen bekräftigen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Ritter