Aktionstag für Recht auf Familie
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Vincent Plüschow
Düsseldorf (kobinet) Der mittlerweile dritte Aktionstag des Aktionsbündnis Kinder mit Behinderung in Pflegefamilien im Städtischen Kinderhilfezentrum, Eulerstraße 46, in 40477 Düsseldorf widmet sich am 13. November von 11.00 - 17.00 Uhr u.a. dem Recht auf Familie. Das Bündnis setzt sich zudem für eine inklusive Lösung für Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung ein.
"Ein Recht auf Familie ..... auch für Lena, doch Lena lebt in einem Heim für behinderte Menschen. Sie wurde im Alter von sechs Wochen misshandelt. Es wurden bei ihr eine Schädelfraktur sowie Gehirnblutungen diagnostiziert, die zu einer schweren irreparablen Hirnschädigung führten. Sie leidet unter epileptischen Anfällen, einer cerebralen Bewegungsstörung und kann weder sehen noch hören. Aufgrund ihrer Behinderung hat sie keinen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen, sondern die Zuständigkeit für sie liegt beim Träger der Sozialhilfe. Dieser hält keinen eigenen Fachdienst für behinderte Pflegekinder vor und aufgrund der Schwere ihrer Behinderung erfolgte die Unterbringung in einer stationären Behinderteneinrichtung. Nach der derzeitigen Rechtssituation wird sie hier voraussichtlich ihr ganzes Leben verbleiben müssen. Dabei gibt es zahlreiche Pflegefamilien mit pflegerischen und medizinischen Fachkenntnissen, die bereit wären, unter der Voraussetzung notwendiger begleitender Hilfen und Unterstützungen ein Kind wie Lena bei sich aufzunehmen", schildert das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderung in Pflegefamilien ein konkretes Beispiel.
Das Aktionsbündnis hat es sich zum Ziel gesetzt, sich bundesweit für die Schaffung von rechtlichen, fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einzusetzen, die erforderlich sind, damit Kinder mit Behinderungen nicht ihr gesamtes Leben in Einrichtungen der Behindertenhilfe verbringen müssen, sondern statt dessen in einer Pflegefamilie aufwachsen können. Es gäbe zahlreiche Beispiele die belegen, dass Kinder mit Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, in der Geborgenheit von Familie eine wesentlich positivere Entwicklung nehmen. Zusätzlich sei diese Form der Unterbringung auch noch deutlich kostengünstiger. "Jedes Kind hat ein Recht auf Familie. Kindern mit Behinderungen wird in Deutschland dieses Recht aufgrund fehlender gesetzlicher Bestimmungen noch immer verwehrt", kritisiert das Aktionsbündnis.
Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen haben nach Informationen des Aktionsbündnisses bisher in Deutschland keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz. Sie fallen in die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers. Erst seit 2009 gibt es im Sozialhilferecht eine gesetzliche Grundlage für die Unterbringung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien. Doch eine gravierende Verbesserung der Bedingungen für Kinder mit Behinderungen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, sei seither nicht eingetreten. "Mit dem Aktionstag in Düsseldorf wollen wir auf diese Situation weiter aufmerksam machen und die Politik dafür gewinnen, sich stärker für Kinder mit Behinderungen einzusetzen", heißt es in der Presseinformation. Hieran werden neben der Behindertenbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen Elisabeth Veldhues, der Dezernent des Landesjugendamtes Rheinland, Lorenz Bahr, der Leiter des Stadtjugendamtes Düsseldorf, Johannes Horn sowie zahlreiche Vertreter politischer Parteien, Selbsthilfeorganisationen wie bvkm, Lebenshilfe, Kindernetzwerk, Bundesverband behinderter Pflegekinder, Pfad, Runder Tisch der Pflegeelternverbände, öffentlicher und freier Jugend- und Sozialhilfeträger, Juristen, Pflegefamilien sowie engagierte Einzelpersonen teilnehmen.

Von Heinrich Buschmann
....Fortsetzung.....
Die Pflege durch die Eltern, die häusliche Pflege also kann nicht als weniger anspruchsvoll, als etwa die in einer Institution angesehen werden. Wenn man diese beiden Möglichkeiten der Pflege, die für sich gesehen ihre Berechtigung haben und von Fall zu Fall für den behinderten Menschen jeweils entschieden werden muss, als gleichwertig betrachtet – muss auch eine gleichwertige Förderung dafür geschaffen werden.
Es kann nicht sein, das der Staat auf Kosten der Eltern, die sich für die familiäre Geborgenheit, für die Fürsorge und Pflege des Kindes entscheiden, vor der Verantwortung drückt.
Aufforderungen wie „Dann bringen sie doch ihr Kind in ein Heim“ darf es nicht mehr geben. Die Entscheidung kann und darf nur bei den Eltern liegen – sorgen wir dafür, dass diese Familien unter der Entscheidung „Pro Kind“ nicht länger leiden müssen.
Wir fordern daher eine eindeutige Berücksichtigung im Bundesteilhabegesetz!
Liebe Grüße
Heinrich Buschmann
MMB-Vorsitzender
Von Heinrich Buschmann
Unsere Forderung an das kommende Bundesteilhabegesetz.
Pflege in der Familie darf nicht schlechter gestellt sein als eine Heimunterbringung.
Viele Familien entscheiden sich dafür ihr behindertes Kind zu Haus zu pflegen, was eine enorme physische wie psychische Anforderung für alle Beteiligten bedeutet. Die Pflege des behinderten Kindes wirkt sich nicht nur auf die komplette Lebensplanung der Familien aus, vielfach müssen Arbeitsverhältnisse in ihrem Umfang stark reduziert, oder ganz aufgegeben werden. Zudem sind nicht selten Umbauten im Haus oder der Wohnung notwendig, um die Gegebenheiten an die behinderungsbedingten Notwendigkeiten anzupassen. Oftmals müssen Familien auch in eine ganz neue Wohnung oder Haus ziehen, da Umbaumaßnahmen in der vorhandenen Situation nicht durchgeführt werden können.
Mehrkosten sind konsequenterweise unvermeidlich.
Dies wiederum führt zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen, Einbußen und Nachteilen. Das kann, und darf angesichts des persönlichen Engagements des Betroffenen auch nicht im Ansatz hingenommen werden.
Eine Heimunterbringung ist ungleich kostenaufwendiger.
Ergo für den Staat und die Kommunen wesentlich kostenintensiver. daher fordern wir, dass diese Familien eine entsprechende Ausgleich in Höhe der eingesparten Heimkosten als monatlichen Zuschuss erhalten.
Eine solche Lösung ist dringend notwendig, sie dient als angemessener Ausgleich für das entgangene Einkommen des pflegenden Elternteils. Weiterhin können mittels dieses Zuschusses erhöhte Mehraufwände, die zum Beispiel durch die Anschaffung eines behindertengerechten KFZ zwangsläufig entstehen, teilweise aufgefangen werden.
Es tut mir leid - Fortsetzung folgt, da das Thema zu umfassend ist......