Diskriminierung entgegentreten

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Christine Lüders
Christine Lüders
Bild: ADS

Berlin (kobinet) Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, heute gefordert, bestehende Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen entschlossen zu bekämpfen. Eine zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht sei unabdingbar. In diesem Zusammenhang sollte Deutschland auch seine Blockade der neuen EU-Gleichbehandlungsrichtlinie aufgeben, so Lüders. Der Richtlinienentwurf, der seit dem Jahr 2008 dem Europäischen Rat vorliegt, würde klare Regeln zur Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit in der ganzen Europäischen Union setzen.

„Es ist schwer zu ertragen, dass es im Jahr 2015 in manchen Ländern Europas noch immer legal ist, Menschen wegen ihrer Behinderung in einem Restaurant nicht bedienen zu wollen, oder sie in einem Geschäft mit dem Verweis auf die Reaktion anderer Kunden oder auf angeblichen Platzmangel vor die Tür zu setzen," sagte Lüders. „Die Gleichbehandlungsrichtlinie würde hier endlich europaweit einheitlichen Schutz gewähren." Auch für die Barrierefreiheit in Deutschland, den rechtsverbindlichen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen und den ungehinderten Zugang zu Geschäften, Kultureinrichtungen und Dienstleistungsunternehmen, würde die Richtlinie einen klaren rechtlichen Rahmen setzen. Deutschland habe sich ohnehin verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. „Warum wir uns dann einer Regelung verweigern, die genau das mit Augenmaß täte, ist mir schleierhaft", sagte Lüders.

Gegen die Haltung der Bundesrepublik, die sich als einziger EU-Mitgliedsstaat Verhandlungen zur Richtlinie derzeit grundsätzlich verweigert, haben sich in einem zivilgesellschaftlichen Appell nunmehr mehr als 70 Organisationen und Verbände gewandt. Zu den Erstunterzeichnerinnen gehören neben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und großen Wohlfahrtsverbänden wie AWO, SoVD, VdK und Parität, auch die wichtigsten deutschen Organisationen von Menschen mit Behinderung. Unter anderen unterstützen der Deutsche Behindertenrat, der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland, der Bundesverband für mehrfach- und körperbehinderte Menschen, die BAG Selbsthilfe und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband die gemeinsame Erklärung.

Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung ausdrücklich verbietet, erleben Menschen mit Behinderung noch immer besonders häufig ungerechtfertigte Benachteiligungen vor allem im Arbeitsleben. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist Diskriminierung aufgrund einer Behinderung der häufigste Beschwerdegrund: Nahezu ein Drittel der Beratungsanfragen bezieht sich auf das Diskriminierungsmerkmal „Behinderung".