UN-Konvention: Grünen-Antrag abgelehnt
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: sch
Berlin (kobinet) Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag gestern Abend einen Antrag der Grünen abgelehnt, Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention zügig umzusetzen. Die Grünen hatten unter anderem gefordert, den Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht nach Paragraf 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes sowie nach Paragraf 6a des Europawahlgesetzes vor der nächsten Bundestagswahl zu beenden. Auch sollte die systematische Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht vorangetrieben werden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl, den Antrag abzulehnen.

Von nurhessen
Eine Frage: Warum wird der wichtige und aufschlussreiche Artikel unter Nachrichten in Kobinet „UN-Konvention: Grünen-Antrag abgelehnt“, veröffentlicht am Freitag, 4. Dezember 2015 von Franz Schmahl, nur ein einziges Mal in den Lesermeinungen von Gisela Maubach kommentiert und zur Kenntnis genommen?
Kann es uns gleichgültig sein, wenn „der Bundestag gestern Abend [am 3. Dezember 2015] einen Antrag der Grünen abgelehnt [hat], Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention zügig umzusetzen“?
Ist es nicht ein Skandal allererster Güte, wenn der Bundestag sich anmaßt, nicht nur vordergründig einen „Antrag der Grünen“ abzulehnen, sondern die Empfehlungen der Vereinten Nationen zu missachten? Sollten wir da nicht wachsam sein? Sind die Vereinten Nationen in den Augen des Deutschen Bundestages ein Haufen von Scharlatanen, die man getrost „Vereinte Nationen“ nennen kann, ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen?
Am Rande bemerkt, wer ist denn der Deutsche Bundestag, dass er mir nichts, dir nichts eine UN-Konvention abhaken, ablehnen und so scheint’s in den Papierkorb verschieben kann?
Von Gisela Maubach
In ihrem aktuellen Beschluss haben die Grünen ausdrücklich auch die Abschaffung der Einrichtungsgebundenheit für Personen gefordert, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können. Dafür einen ganz herzlichen Dank, da langsam Hoffnung aufkommt, dass auch an Menschen gedacht wird, die sich nicht selbst vertreten können.
Wörtlich heißt es in diesem Beschluss:
„Wir wollen diese Voraussetzung für die Aufnahme in eine WfbM abschaffen. Wir wollen, dass das Angebot der Werkstätten inklusive der damit verbundenen Sozialleistungen, ausnahmslos allen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung steht – unabhängig davon ob sie eine wirtschaftlich verwertbare Leistung erbringen können oder (noch) nicht. Das darf allerdings nicht zur Folge haben, dass die Werkstatt die einzige Option bleibt – auch wenn möglicherweise die Teilhabe anders besser gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch tagesstrukturierende Leistungen. Wir wollen ein echtes Wahlrecht für Menschen mit Behinderung schaffen: Sie sollen frei entscheiden, ob sie bei der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt werden wollen oder andere Formen wählen, um ihren Tag mit Unterstützung zu gestalten.“
Endlich wird auch für diesen Personenkreis ein freies Entscheidungsrecht gefordert, während andere Akteure dieses Thema immer noch ausgrenzen.
Zu finden ist dieser Beschluss hier:
http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Bundesteilhabegesetz.pdf