Sonderwelten verfestigt
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die behindertenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Katrin Werner, hat heute der Bundesregierung vorgeworfen, Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen zu verfestigen. „Die Bundesregierung trägt zur Verfestigung von Werkstätten für behinderte Menschen bei und verstößt damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Seit Januar 2014 hat die Bundesregierung 170 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vergeben. Daneben wurden über Rahmenverträge der Ministerien mit Werkstätten 1.191.259 Informationsmaterialien versandt. In den Werkstätten reicht der Lohn allzu oft nicht zum Lebensunterhalt. In bestimmten Fällen wird dieser noch auf die Grundsicherung der Menschen angerechnet", erklärte Werner.
An Integrationsbetriebe, die eine Integration von Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, vergab die Bundesregierung demgegenüber nur 68 Aufträge seit Januar 2014. 13 der insgesamt 17 Ministerien vergaben in diesem Zeitraum gar keine Aufträge an Integrationsbetriebe, so die Bundestagsabgeordnete in ihrer Pressemitteilung.
„Werkstätten für behinderte Menschen sind Sonderwelten, die einer inklusiven Gesellschaft und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Wege stehen. Wir müssen sie umstrukturieren und nicht stärken. Unser Ziel ist ein inklusiver allgemeiner Arbeitsmarkt. Das empfiehlt auch der UN-Menschenrechtsausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über Deutschland, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwacht. Menschenrechte dürfen nicht ignoriert werden", betont Werner.
Heute wurde im Deutschen Bundestag über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Vergaberechts abgestimmt. Im Entwurf ist eine Förderung von Sonderwelten vorgesehen. Werkstätten können demnach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt werden. Der Gesetzentwurf wurde von den Abgeordneten der Regierungskoalition gegen das Votum der Linken und der Grünen beschlossen.

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
an den von Ihnen hier veröffentlichten Kommentierungen liest man immer wieder die Hoffnung, so einiges möge sich doch endlich zum wohle unserer schwächsten Leidensgefährten verändern und auch endlich dem gerecht zu werden, was uns immer wieder an Unterschieden die Theorie zur Praxis aufzeigt.
Frohe Weihnachten im Kreise der Familie
Wolfgang Ritter
Von Inge Rosenberger
Sehr geehrter Herr Ritter,
meine Tochter geht sehr gerne in "ihre" Tagesförderstätte, da ihre Persönlichkeit dort akzeptiert wird und das dortige Angebot für sie absolut passend ist. Für sie (und somit auch für uns Eltern) wäre es eine Katastrophe, wenn diese Einrichtung abgeschafft oder durch die Verpflichtung zum Besuch einer WfbM ersetzt werden würde.
Meine Tochter verweigert selbst einfache Tätigkeiten, wenn sie mit Handführung verbunden sind, und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie ihren "Wert" nach dem bemisst, was sie "produziert". Wer von uns möchte das auch sich selbst zumuten?
Auf welchem Weg befinden wir uns überhaupt, wenn wir den Wert, das Glück und die Zufriedenheit von behinderten Menschen nach ihrer Arbeitswilligkeit beurteilen?
Aber zu Ihrer eigentlichen Frage, ob ich für eine Lockerungen der bestehenden Strukturen und nicht deren generelles Ende plädiere.
Ein generelles Ende wäre aus meiner Sicht nicht von Vorteil, da viele behinderte Menschen gerne in ihre Einrichtung gehen und bei einer Schließung auf der Strecke bleiben würden. Es kann und darf auch nicht Ziel sein, dass die Betroffenen keine Möglichkeiten haben und selbst etwas in die Wege leiten müssen. Nicht alle Eltern haben so viel Wissen und die Hartnäckigkeit wie Frau Maubach - und die Betroffenen schon gar nicht.
Mit der Wahlfreiheit wären für die behinderten Menschen verschiedene Angebote offen, denn bei unpassenden Angeboten könnten die Betroffenen in eine andere Einrichtung oder in den freien Arbeitsmarkt wechseln oder eine Tagesstruktur in Eigenregie aufbauen.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
Zitat:
"Es darf zwar auf der einen Seite kein "ängstliches Festhaltenwollen" an der aktuellen Situation mit all ihren unterschiedlichen (und streng trennenden) Einrichtungen geben, denn die Betroffenen haben hier keine Wahlmöglichkeit.
Auf der anderen Seite dürfen die bestehenden Strukturen nicht ohne Rücksprache mit den Betroffenen einfach abgeschafft werden."
Würde dies heißen, Sie plädieren für Lockerungen der bestehenden Strukturen und nicht deren generelles Ende?
Wenn dem so ist, dann könnte man so manches dann auch nennen, lieber den Spatzen in der Hand, als die Taube auf dem Dach, nur was kommt dann, wenn dem Spatz das Futter ausgeht? Bei allem Verständnis für die hier aufgezeigten Schicksale, aber dass dürfte niemals kommen, denn wenn es so rechtssicher aus der BRK ableitbar ist, dann muss es auch umsetzbar sein und dass ohne wenn und aber, nur mal im Ton derer zu sprechen, welche die BRK hier immer so hochhalten.
Frohe Weihnachten
Wolfgang Ritter
Von Inge Rosenberger
Es ist erforderlich, dass sich auch die Entscheidungsträger für die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit schwersten Behinderungen interessieren und einsetzen. Denn derzeit werden die Sonderwelten immer weiter so stark verfestigt, dass die logische Konsequenz die Abschaffung dieser Einrichtungen zu sein scheint.
Es darf zwar auf der einen Seite kein "ängstliches Festhaltenwollen" an der aktuellen Situation mit all ihren unterschiedlichen (und streng trennenden) Einrichtungen geben, denn die Betroffenen haben hier keine Wahlmöglichkeit.
Auf der anderen Seite dürfen die bestehenden Strukturen nicht ohne Rücksprache mit den Betroffenen einfach abgeschafft werden.
Ich wiederhole meine Forderung: Es muss für jeden Menschen mit Behinderung ein gesetzlich verankertes Anrecht und eine Wahlmöglichkeit für eine geeignete Tagesstruktur mit einem personengebundenen Budget ermöglicht werden. Dies kann in den bereits vorhandenen Einrichtungen der Eingliederungshilfe (WfbM oder Tagesförderstätte) geschehen, am so genannten freien Arbeitsmarkt oder auch in Eigenregie.
Denn eine solche Wahlfreiheit würde bewirken, dass die Angebote sich entweder nach den Wünschen und den Bedarfen der behinderten Menschen ausrichten oder überflüssig würden.
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"In den Werkstätten reicht der Lohn allzu oft nicht zum Lebensunterhalt."
In den Werkstätten reicht der Lohn in aller Regel (!) nicht zum Lebensunterhalt, so dass auch in aller Regel Grundsicherung in Anspruch genommen werden muss (§ 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII), sofern im Einzelfall nicht irgendwelche Vermögen (z.B. durch Erbschaften) oder sonstige Einkommen vorhanden sind.
Weiteres Zitat aus dem Beitrag:
"In bestimmten Fällen wird dieser noch auf die Grundsicherung der Menschen angerechnet".
Diese Formulierung ist irreführend, denn von dem "Entgelt" der Werkstatt wird regelmäßig ein Freibetrag gemäß § 82 Abs. 3 SGB XII ausgerechnet.
Jede Änderung beim Werkstatt-Entgelt (z.B. Weihnachtsgeld oder irgendwelche "Prämien") muss dem Grundsicherungsamt mitgeteilt werden, was dann jedes Mal zu einem neuen Grundsicherungsbescheid führt (die betreuenden Angehörigen haben ja sonst nichts zu tun).
Die Sonderwelten werden übrigens dadurch verfestigt, dass die Kostenträger mit den Trägern der Einrichtungen auf Landesebene Rahmenverträge abschließen, mit denen man die behinderten Menschen in "Gruppen mit vergleichbarem Bedarf" einsortiert.
Solange § 79 SGB XII in dieser Form Bestand hat, dürfte die Verfestigung der Sonderwelten in Beton gemeißelt sein.
Wenn der einzige Ausweg aus der Werkstatt der allgemeine Arbeitsmarkt ist, werden die Werkstätten zum Auffangbecken der schwerst(mehrfach)behinderten Menschen. Wer wirkliche Wahlfreiheit für ALLE anstrebt, muss die Möglichkeit der Rahmenverträge zur "Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Bedarf" - und damit den § 79 SGB XII - streichen, denn damit wird Inklusion von vornherein unmöglich gemacht!
Wenn die Bedarfsfeststellung zukünftig personenzentriert erfolgen soll, muss dies für alle (!) Menschen mit Behinderung gelten!