Pasión Tango ohne Rolli-Ticket
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Ars Produktion
Berlin (kobinet) Mit Pasión Tango gastieren der Grazer Ausnahmecellist Friedrich Kleinhapl und der in Graz lebende deutsche Pianist Andreas Woyke am 13. März im Konzerthaus Berlin und spielen Werke von Carlos Gardel, José Bragato und Astor Piazolla. Ursula Lehmann wollte sich den Auftritt des Duos, das zu Konzerten in aller Welt eingeladen wird, nicht entgehen lassen. Doch ein Rollstuhl-Ticket hat sie weder online noch an der Vorverkaufskasse des Konzerthauses am Gendarmenmarkt bekommen können.
Ursula Lehmann ist stinkesauer, sagte sie heute dem Berliner kobinet-Korrespondenten. Sie hat am 1. März ihren Wunsch nach einem Ticket online eingegeben. "In der Antwort wurde ich an den Veranstalter verwiesen.
Nachdem ich mich über die Öffnungszeit der Konzertkasse informiert hatte, machte ich mich am am 5. März auf den Weg zum Gendarmenmarkt", so die Frau, die einen Elektrorollstuhl nutzt. Hier wurde ihr bedeutet, dass es sich um einen externen Veranstalter handelt. Die Vorverkaufskasse hätte leider keinen Zugriff auf die Rollstuhlfahrerkarten.
Ursula Lehmann will nicht einsehen, dass nicht behinderte Menschen jederzeit den Service der elektronischen Ticketbestellung für Kulturkarten nutzen können, Rollstuhlstellplätze aber über das Internet nicht zu buchen oder an den Vorverkaufskassen nicht zu erhalten sind in der Kulturmetropole Berlin.

Von DanielM
Liebe Frau Lehmann,
ich wollte nur kurz meine Erfahrung zum Konzerthaus mit Ihnen teilen.
Da ich die Tickets immer schon sehr früh ordere ( 3 - 6 Monate vor der Veranstaltung ) hatte ich bis jetzt nie Probleme bei der Kartenreservierung im Konzerthaus.
Bei einem Konzert wurden mir die Karten direkt zugeschickt und beim anderen waren die Karten an der Kasse für mich hinterlegt, so dass ich jedesmal die gewünschte Veranstaltung besuchen konnte, allerdings mit einer gewissen Vorlaufzeit ( mind. 3 Monate ).
Dies nur kurz zu Ihrer Information.
DanielM
Von Lesebrille
Frau Lehmann will nicht "nicht einsehen", sondern nicht akzeptieren - und das hoffe ich auch!
Denn Frau Lehmann ist nicht "uneinsichtig", sondern will, so interpretiere ich ihren Ärger, dass Art. 3, Abs. 3, S. 2 GG selbstverständlich umgesetzt wird. Hier müssen rollstuhlnutzende Menschen bisher einen Sonderaufwand betreiben und werden damit eindeutig benachteiligt!