Behindertengleichstellungsgesetz wohl erst am 12. Mai im Bundestag

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Plenarsaal des Bundestages
Plenarsaal des Bundestages
Bild: Bundestag

Berlin (kobinet) Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts sollte ursprünglich bereits Ende April vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Nun zeichnet sich ab, dass den Verbänden noch zwei Wochen länger für ihre Überzeugungsarbeit bleibt und das Gesetz wahrscheinlich erst am 12. Mai vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Am kommenden Montag findet die Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Auf dem Terminplan für das Plenum des Deutschen Bundestages taucht die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts bisher nicht auf. Dies gibt Aktiven und Verbänden die Gelegenheit, die Aktionen um den 5. Mai herum zu nutzen, um ihre Bundestagsabgeordneten u.a. davon zu überzeugen, dass die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit unbedingt gesetzlich im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz verankert werden muss, heißt es vonseiten der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). "Denn das Leben findet nicht in Bundesbehörden, sondern in der Nachbarschaft statt - und genau da stoßen behinderte Menschen immer noch auf vielfältige Barrieren. Deshalb brauchen wir hier endlich konkrete Regelungen für den Abbau solcher Barrieren", erklärte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der ISL gegenüber den kobinet-nachrichten. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen habe hierfür vernünftige und angemessene Vorschläge unterbreitet, die bisher hauptsächlich bei der CDU und CSU auf Widerstand stoßen.

Link zum Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen