Deutscher Behindertenrat: Privatwirtschaft muss Beitrag leisten
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: DBR
Berlin (kobinet) Aus Sicht des Deutschen Behindertenrates (DBR) muss die Privatwirtschaft ihren Beitrag zur Barrierefreiheit zwingend leisten, damit künftig Menschen mit Behinderung vor weniger Hürden stehen. Auch der UN-Fachausschuss fordere in seinen abschließenden Bemerkungen vom 17.04.2015 unmissverständlich bindende Verpflichtungen zur Barrierefreiheit für private Unternehmen. Leider würden durch Ausnahmetatbestände in einigen Landesbauordnungen die Vorschriften zum barrierefreien Bauen unterlaufen.
"Die geplanten Regelungen auf Bundesebene für eine verpflichtende Barrierefreiheit bei Bauten der Bundesverwaltung und der Sozialleistungsträger sind ein Fortschritt. Aber sie müssen für die Privatwirtschaft generell und selbstverständlich auch auf der Landesebene gelten." Das forderte Ulrike Mascher, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR ) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich einer Anhörung von Sachverständigen zum Behindertengleichstellungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages.
"Die Länder müssen hier eingreifen, damit sich die privaten Bauträger der Pflicht, barrierefrei zu bauen, nicht entziehen können. Wir lassen auch keine Ausreden gelten, dass durch einen vermehrten Zuzug nach Deutschland nun schnell Häuser hochgezogen werden müssen und man daher auf Barrierefreiheit verzichten müsse. Das ist kurzsichtig und würde allen langfristig schaden. Rund 80 Jahre steht durchschnittlich ein Gebäude – dann haben wir spätestens 2090 erneut Häuser, in denen vor allem Menschen mit Behinderung nicht drin wohnen können. Sie haben bereits heute große Probleme, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden", kritisiert Ulrike Mascher.
