Selbstbestimmung statt Fürsorge

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Kerstin Tack
Kerstin Tack
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Im Vorfeld des heutigen Protestmarsches vom Bundeskanzleramt zum Brandenburger Tor in Berlin stellte sich die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack hinter die Forderung nach mehr Selbstbestimmung statt Fürsorge.

Das Ziel nach mehr Teilhabe und nach einer inklusiven Gesellschaft will die SPD-Bundestagsfraktion nach Angaben von Kerstin Tack mit dem Bundesteilhabegesetz unterstützen. "Wir freuen uns, dass mit dem Gesetzesvorhaben endlich die Reform der Eingliederungshilfe angegangen wird. Die Eingliederungshilfe umfasst Leistungen, die die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen decken sollen, damit sie gleichberechtigt am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben können", erklärte die Abgeordnete. Das Bundesteilhabegesetz sei eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode.

Lesermeinungen zu “Selbstbestimmung statt Fürsorge” (2)

Von Gisela Maubach

Frau Tack, Sie erklären: "Wir freuen uns, dass mit dem Gesetzesvorhaben endlich die Reform der Eingliederungshilfe angegangen wird."

Dann möchte ich Sie doch bitten, den § 102 des Entwurfes, der "Leistungen der Eingliederungshilfe" heißt, aufmerksam durchzulesen. Da werden nämlich mit Absatz 2 ganze Personengruppen von der Sozialen Teilhabe ausgeschlossen!

Wörtlich heißt es da:

(2) Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor. Ein Bedarf, der durch die Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 dem Grunde nach gedeckt werden kann, schließt Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 zur Deckung desselben Bedarfes aus.

Leistungen der Sozialen Teilhabe sind also ausgeschlossen, wenn der Bedarf (dem Grunde nach) durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (= WfbM) gedeckt werden kann.

Das bedeutet Werkstatt-Pflicht (!) für alle, die die Werkstatt nicht in Richtung Arbeitsmarkt verlassen können!

Und Assistenzleistungen sind laut § 78 für diejenigen vorgesehen, die damit die "Befähigung" zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung erreichen.

"Unfähige" Menschen mit Behinderung sollen also sowohl von Assistenzleistungen als auch von der Sozialen Teilhabe ausgeschlossen werden!

Hier hatten Sie kürzlich noch erklärt, dass Sie sich für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am gesellschaftlichen Leben einsetzen würden:

https://elerbeki.wordpress.com/2016/01/05/kerstin-tack-setzt-sich-fuer-menschen-mit-schwerer-geistiger-behinderung-ein/

Mit dem jetzigen Gesetzentwurf werden aber gerade diese Menschen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen!

Der Sinn der UN-BRK würde damit ad absurdum geführt, und wie würde die jetzige Bundesregierung das Wort Inklusion dann noch interpretieren?

Von Dagmar B

??????

Das der Protest sich maßgeblich GEGEN den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes richtet, ist bei Frau Tack irgendwie noch nicht angekommen.

Es ist schon frech , zu behaupten, das mit dem Spar und "zurück in die Anstalt" Gesetz Selbstbestimmung statt Fürsorge( Bevormundung) befördert werden soll.
Da muß dann Frau Tack gegen sich selber protestieren, wenn Sie das Bundesteilhabegesetz , das nunmehr vorliegt, gut findet.