Forum behinderter JuristInnen zum Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Köln (kobinet) Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat ausführlich zum Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz Stellung bezogen. Den am Dienstag zur Verbändeanhörung anstehenden Referentenentwurf hat das Forum in 23 Schwerpunktthemen aus dem Blickwinkel verschiedener juristischer Expertise heraus kommentiert.

Im Hinblick auf das Wunsch und Wahlrecht kritisiert das Forum behinderter Juristinnen und Juristen beispielsweise

• eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts für das Recht der Eingliederungshilfe durch einen Mehrkostenvorbehalt (§ 104 SGB IX RefE),

• die Regelung des § 124 Abs. 1 Satz 2 SGB IX RefE wegen der de facto - Beschränkung der Auswahl der Leistungserbringer auf das untere Drittel der Kosten der Leistungserbringung zu Lasten der Qualität der Leistung für die Betroffenen,

• die Aushöhlung der individualisierten Leistungserbringung

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen fordert

• den Wegfall des Mehrkostenvorbehalts,

• die Beibehaltung und Stärkung des Vorrangs der quasi-ambulanten Leistungserbringung gegenüber einer stationären oder quasi-stationären Versorgung ("Vorrang inklusiver Wohnformen"),

• eine Neufassung der Bestimmung zur wirtschaftlichen Leistungserbringung und zur Vergleichbarkeit verschiedener Leistungen,

• die Orientierung der Zumutbarkeitsprüfung an den Kriterien der UN-BRK

Link zur Stellungnahme des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes

Lesermeinungen zu “Forum behinderter JuristInnen zum Teilhabegesetz” (1)

Von Uwe Heineker

Müsste noch in einfache Sprache übersetzt und dann allen Abgeordneten von CDU und SPD als Pflichtlektüre vorgelegt werden ...