Fachtagung über Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Grüne im Bundestag
Grüne im Bundestag
Bild: Die Grünen

Berlin (kobinet) Die Grünen im Bundestag diskutieren heute mit betroffenen Fachleuten über das von der schwarz-roten Regierungskoalition beabsichtigte Teilhabegesetz. "Gleichberechtigt und selbstbestimmt? Was bringt das neue Teilhabegesetz?" ist das Motto der Fachtagung. Sie findet einen Tag vor der ersten Anhörung der Verbände über den bereits heftig kritisierten Referentenentwurf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt.

"Das Gesetz ist das größte behindertenpolitische und eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben des Jahrzehnts. Es wird das Leben vieler behinderter Menschen prägen. Das geltende Recht stammt aus den 1960er und 1970er Jahren und ist in Teilen mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar", so Bündnis 90/Die Grünen. "Es muss darum dringend reformiert werden. Die Große Koalition hat mit der Ankündigung, ein Teilhabegesetz zu erarbeiten, hohe Erwartungen geweckt. Nachdem, was bisher bekannt geworden ist, bleibt der vorliegende Gesetzentwurf weit dahinter zurück."

Auf der Fachtagung wollen sich die Grünen intensiv mit verschiedenen Aspekten des Bundesteilhabegesetzes auseinandersetzen. Sie fragen die unmittelbar Betroffenen, welche Schwachstellen der Gesetzentwurf enthält und was zu tun ist, um doch noch ein gutes Teilhabegesetz auf den Weg zu bringen.

Lesermeinungen zu “Fachtagung über Teilhabegesetz” (7)

Von Alf

Genau meine ich über Bundesteilhabegesetz !! Nicht über BBG.

Alf (gehörlos)

Von Arnd Hellinger

So, dann löse ich die Verwirrung mal auf:
- das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) ist NICHT zustimmungspflichtig.
- das BTHG (Bundesteilhabegesetz) dagegen ist zustimmungspflichtig.

Bitte achtet genau darauf, von welchem Gesetz Ihr jeweils schreibt/sprecht, sonst wird das Ganze schnell unübersichtlich und es schleichen sich Unwahrheiten ein...

Grundsätzlich gilt: Richtet sich ein Gesetz nur an Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen des Bundes, ist es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, nur wenn es auch Länder und Kommunen bindet...

Von EinBetroffener

Ich habe direkt bei der Partei zentrale der Grünen nach gefragt und dies als Antwort bekommen.

Wie sich die einzelnen Landesregierungen mit grüner
Regierungsbeteiligung im Bundesrat zum Behindertengleichstellungsgesetz
positioneren werden, können wir Ihnen von hier aus leider nicht sagen.
Das wird ausschließlich auf Landesebene entschieden. Allerdings ist das
Behindertengleichstellungsgesetz im Bundesrat auch gar nicht
zustimmungspflichtig. Daher wäre eine Ablehnung leider nur ein
symbolischer Akt.

Ich hoffe, ich konnte die Frage zufriedenstellend beantworten

Von Alf

Kommentar von EinBetroffener ist nicht richtig.

Richtig: das Gesetz im Bundesrat doch zustimmungspflichtig! und danach entscheiden ist letzten: Bundespräsident unterschreiben das Gesetz, ist damit das Gesetze in Kraft treten kann.
Am 23.Mai würden die Länder angehört und Verbändeanhörung ist am 24. Mai in Berlin. Die erste Bundesratsbefassung ist für den 23. September 2016 geplant. Das hat ein SPD-Mitglied des Deutsche Bundestages mir geschrieben. Grüße Alf

Von ZORRO

Woher haben Sie denn diese Aussage her, dass das BTHG angeblich nicht zustimmungspflichtig sei durch den Bundesrat?

Von EinBetroffener

Nehme meinen vorherigen Kommentar zurück, da das Gesetz im Bundesrat gar nicht zustimmungspflichtig ist. Meine Hoffnungen auf eine evtl. Bessere Gesetzgebung ist daher nun gleich null.

Von EinBetroffener

Interessant wäre es zu wissen, wie die Länder mit einer Beteiligung der Grünen in der Regierung im Bundesrat entscheiden wollen. Da aber ja meist eine Regierung meist mit der SPD gestellt wird, denke ich nicht das sie sich dann dagegen stellen werden. Macht ist ja so geil.