Kann ich mir das finanziell leisten?

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Berlin (kobinet) "Wer in Deutschland einen Menschen mit Behinderung heiratet, der muss sich nicht nur fragen, ob das der Richtige fürs Leben ist, sondern auch, ob er sich das finanziell leisten kann." So beginnt ein Artikel auf katholisch.de, der sich mit der Anrechnung des Einkommens und Vermögens und dem neuen Bundesteilhabegesetz beschäftigt.

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Lesermeinungen zu “Kann ich mir das finanziell leisten?” (9)

Von Signe

Das gruselige, die schwerstbehinderten Heimbewohnerinnen und schwerstbehinderten Heimbewohner körperlich beschädigt habende Vorgehen von GenetikerInnen der Universität Würzburg Mitte der 1990er Jahre in Eisingen, wird hier unter anderem journalistisch aufgearbeitet:
Dokument_1.pdf (734 KB) - OPUS Würzburg - Universität Würzburg. (Filmemacherin und zugleich Journalistin: Frau Silvia Matthies)
http://silvia-matthies.de/dokumentationen/experimente-an-wehrlosen-patienten/

Von Signe

Müssen eben die Krankenkassenchefs unter Druck gesetzt werden, diese Leistung (Ausrottung von Behinderten vorgeburtlich) nicht anzubieten.

Andererseits passt inhaltlich und strategisch zusammen: Verweigerung der Finanzierung von Heil- und orth. Hilfsmitteln bei gleichzeitiger Ausrottung von Behinderten (erst einmal nur vorgeburtlich). Bekanntlich hat Gröhe (Bundesnichtgesundheitsminister) vor, Behinderte für ihr Dasein arbeiten zu lassen, sich ihr Dasein verdienen zu lassen, indem er sie zur Vernutzung in der 'Wissenschaft' heranzieht und wieder unsäglichen Spielereien, genannt med. Tests, von Wissenschaftler/innen und anderem akad. Gedöns, ähm akad. Volk gnadenlos aussetzt.

Von Signe

Link zu der von den Krankenkassen vorgesehenen Ausrottung behinderter Kinder:
http://www.stern.de/tv/bluttest-fuer-schwangere--sollte-ein-bluttest-auf-gendefekte-kassenleistung-werden--6875142.html

Von Signe

Vielleicht soll das bezweckt werden?
Behinderte Kinder des Lebens zu vergraulen, indem man bei den Eltern ansetzt, diese mögen (aus finanziellen Gründen) die Geburt behinderter Kinder ver-hindern.
Es werden (werdenden) Eltern geradezu die finanziellen *Argumente* in den Mund gelegt. Und der Staat mit fas*histoiden Tendenzen wäscht seine schmutzigen, verbrecherischen Finger und verbrecherischen, vorsätzlichen Gedanken (vermeintlich!) in Unschuld. Zumindest glaubt er (der Staat und glauben es dessen Bewahrer/innen) zu tun.

Wenn nun die Krankenkassen sich anschicken und tatsächlich so vorgehen, die Fahndung (per *Test*) nach behinderten Kindern (im Mutterleib) zu finanzieren, statt Hilfen für behinderte Kinder, dann sind wir wieder im Jahre 1933 bis 1945 angelangt.

Sollte dem so sein, dass behinderte Kinder als Schaden öffentlich probagiert und ihre Vermeidung öffentlich forciert werden, so trete ich aus der kranken Kasse aus und bleibe lieber (wenn mir mein Leben und da mir mein Leben lieb ist) unversichert. Fas*histoides Vorgehen von kranken Kassen wird dann somit nicht (mehr) von mir mitfinanziert.

Von nurhessen

Genau so sehe ich das auch, und die Probleme habe ich mit meinen Töchtern ebenfalls. In je verschiedener Ausprägung. Weil beide unterschiedlich behindert sind, und ich im Augenblick von Krankenhaus zu Krankenhaus eile, um die eine zu besuchen, zu betreuen (trotz Assistenz - unzureichend bei 10 Stunden Hilfe zur Pflege), die andere zu Hause im Rollstuhl kippsicher vor ihrem Schreibtisch mit Laptop und Lesegerät und schlechtem Gewissen zurücklassen muss.- Bei allem schrecklichem Ernst der Lage tut mir manchmal ein zynischer Spruch ganz gut; das war ein kleines wohl gemeintes Trostpflaster- in schíer auswegloser Lage. Denn wir haben heute gerade zum guten Schluss von einem Amtsgericht ein niederschmetterndes Urteil zugeschickt bekommen Es darf alles nicht wahr sein, ist aber wahr! Da denke ich im Ernst auch manchmal daran: Hat mein Sohn es damals nicht konsequent und richtig gemacht? Oder ich flüchte mich in Zuynismen. Grüße

Von Gisela Maubach

@ nurhessen

Es ist nicht meine Absicht zu kontern.
Meine Absicht ist zu ergänzen, da die finanziellen Nachteile beim Zusammenleben mit Assistenz-bedürftigen Menschen immer nur für Lebenspartner thematisiert werden, während völlig "vergessen" wird, wie es denen geht, die gar keine Wahl haben, sich ihr Kind auszusuchen, welches aufgrund der Schwere der geistigen Behinderung ohnehin nie eine Lebenspartnerschaft bilden kann.

Von nurhessen

Liebe Frau Maubach! Gut gekontert!

Von Gisela Maubach

Eine interessante Frage, ob man sich einen Menschen mit Behinderung als "den Richtigen fürs Leben" finanziell "leisten" kann.

Hat schon mal jemand uns Eltern gefragt, ob wir die Wahl haben, uns ein geistig schwerstbehindertes Kind zu "leisten"?

Also ob wir es uns "leisten" können, auf nennenswertes Einkommen und Vermögen zu verzichten, weil neben der Betreuung und der Pflege kaum noch Raum für Erwerbstätigkeit bleibt?

Wenn Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten ALLEN offenzustehen haben, dann stelle ich die Frage, warum man mir als nicht-behinderte Mutter diese Möglichkeiten verweigern will, indem man für den geistig schwerstbehinderten Sohn die Soziale Teilhabe bei der Tagesstruktur ausschließen will, so dass ich gezwungen wäre, auch im nächsten Jahr im Alter von dann 60 Jahren den enormen Betreuungsbedarf meines Sohnes noch selbst zu decken, weil er in der Ausgeschlossenheit von schwerstbehinderten Menschen unter sich entsetzlich leiden würde.

Wenn immer wieder betont wird, dass es durch die hohen Abgaben für Menschen mit Behinderung unter finanziellen Aspekten vollkommen unattraktiv sei zu arbeiten, dann wird indirekt denen, die nicht in einer Werkstatt verwahrt werden wollen, unterstellt, dass sie sich der "Arbeit" verweigern würden, wenn sie ihren Tagesablauf nicht nur unter ihresgleichen verbringen wollen.

Es existieren tatsächlich auch Menschen, die behinderungsbedingt nicht die geringste wirtschaftlich verwertbare Leistung erbringen können und für es deshalb nicht um die "finanzielle Attraktivität" geht, sondern einfach nur um das Menschenrecht, in der Gesellschaft leben zu dürfen.

Auch unsere Kinder sind auf Assistenz angewiesen, und es kann nicht sein, dass sie von Sozialer Teilhabe ausgeschlossen werden, so dass wir Eltern bis ans Lebensende bzw. bis zur Erschöpfung diese Assistenz selbst leisten müssen und gar nicht erst die Wahl haben, ob wir uns unser Kind "leisten" können.

Von EinBetroffener

Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen". Der nachfolgende Link öffnet ein neues FensterAz.: 1 BvR 856/13

Und dennoch dürfen unsere Politiker tun wass sie wollen und die Bevölkerung auch noch vorlügen wie toll das neue Gesetz doch ist. Reine Propaganda.