Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: DIMR/U. Sonnenberg
Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung auf, den allgemeinen Arbeitsmarkt für behinderte Menschen zugänglicher zu machen und über die Zukunft der Werkstätten offen zu
diskutieren. "Die Prioritäten der Arbeitsmarktpolitik müssen verschoben werden: weg von der Förderung von Sonderstrukturen, hin zum gleichzeitigen Ausbau inklusiver Beschäftigungsmodelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt", erklärte heute Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Zugleich wurde ein Positionspapier "Inklusiver Arbeitsmarkt statt Sonderstgrukturen" veröffentlicht.
Die Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen müsse offen diskutiert und ein Konzept entwickelt werden, wie diese Sonderstruktur langfristig in einem inklusiv gestalteten Arbeitsmarkt aufgehen könne. Dabei müssten die Werkstattbeschäftigten von Anfang an einbezogen werden. Außerdem müsse darauf geachtet werden, dass dies nicht zulasten der Betroffenen und ihrer Sozial- und Alterssicherung gehe. "Solange Menschen mit Behinderungen in gesonderten Werkstätten arbeiten müssen, weil sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chancen haben, kann von einer vollen Verwirklichung des Rechts auf Arbeit und Beschäftigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nicht die Rede sein", so Aichele.
Auch die Vereinten Nationen haben das Werkstattsystem in seiner heutigen Form gerügt. Sie kritisierten 2015, dass die Werkstätten Menschen mit Behinderungen absondern und keinen Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen würden. Die Vereinten Nationen empfehlen daher die schrittweise Abschaffung der Werkstätten.
300.000 Menschen arbeiten in Deutschland in Werkstätten für behinderte Menschen. Sie haben kaum Chancen auf einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, weil die Arbeitsplätze dort nicht inklusiv gestaltet sind und es an passenden Unterstützungsangeboten fehlt. Auch unflexible Organisationsstrukturen und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen erschweren den Zugang zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Das durchschnittliche Monatsentgelt eines Werkstattbeschäftigten betrug 2014 rund 181 Euro.

Von Uwe Heineker
Und weil auch im Entwurf des Bundesteilhabegesetz u.a. offensichtlich die Werkstatt-Struktur festgeschrieben wird, muss sich das besagte Institut auch in gleicher Deutlichkeit zu diesem Gesetz entsprechend positionieren
Von Uwe Heineker
Auf dem 3. Alternativen Werkstättentag im November 2006 wurde in der dort einstimmig verabschiedeten "Deutzer Erklärung" ( http://www.sozialpsychiatrie-mv.de/PDF/DeutzerErklaerung.pdf ) die Umwandlung der Werkstätten in Integrationsbetriebe bis 2016 gefordert und somit die gleiche Forderung des 1. Alternativen Werkstättentag 1988 (!!!) ultimativ bekräftigt. Passiert ist aber seitdem (also 28 Jahre lang) nichts - ein Zeichen dafür, wie hartnäckig sich solche Strukturen halten ...
Von Gisela Maubach
"Die Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen müsse offen diskutiert und ein Konzept entwickelt werden, wie diese Sonderstruktur langfristig in einem inklusiv gestalteten Arbeitsmarkt aufgehen könne."
Zitat- Ende
Leider verschweigt Herr Aichele, wie diejenigen Menschen ihre Tage verbringen sollen, die aufgrund der Schwere ihrer geistigen Behinderung definitiv nicht in einem "inklusiv gestalteten Arbeitsmarkt aufgehen" können.
Der BTHG-Entwurf schließt diese Menschen von der Sozialen Teilhabe aus, sofern sie dem Grunde nach einen Werkstatt-Platz in Anspruch nehmen können.
Eine "schrittweise" Abschaffung der Werkstätten, welche für die behinderten Menschen nur den Arbeitsmarkt als Ausweg vorsieht, würde zwangsläufig dazu führen, dass die verbleibenden Werkstätten zu Auffangbecken für Schwerstbehinderte werden.
Das Reduzieren auf das Thema Arbeit bei der Tagesstruktur führt daher zu einer Spaltung zwischen arbeitsfähigen und arbeitsunfähigen Menschen mit Behinderungen!