Inklusionsstärkungsgesetz: ein Anfang - aber nicht mehr
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband Deutschland Nordrhein-Westfalen (SoVD NRW) lehnt das Inklusionsstärkungsgesetz, das diese Woche im Landtag von Nordrhein-Westfalen verabschiedet wurde, aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Zu sehr spreche aus ihm die Angst, Kosten zu verursachen. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen würden so nur teilweise verbessert. Es wäre stattdessen eine beherzte - und verbindliche - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nötig gewesen. Dennoch begrüßt der SoVD NRW, dass die Landesregierung drei wichtigen Forderungen des SoVD gefolgt ist:
Auf Vorschlag des SoVD NRW wird mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte eine unabhängige Stelle mit der Kontrolle der Umsetzung des Gesetzes (Monitoring) beauftragt, was für eine kritische Auseinandersetzung mit der Wirkung des Gesetzes sehr wichtig sein kann. Auch wird die sogenannte Leichte Sprache als Mittel der Kommunikation für Menschen mit kognitiven Einschränkungen endlich verbindlich verankert. Und nicht zuletzt wird NRW als erstes Bundesland den diskriminierenden Wahlrechtsausschluss von Menschen aufheben, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt wurde, heißt es in der Presseinformation des SoVD NRW.
"Damit haben wir uns zumindest in einigen Punkten durchgesetzt - das darf man durchaus als Erfolg betrachten", so Dr. Michael Spörke, Leiter der Abteilung Sozialpolitik im SoVD NRW. "Ein großer Wurf aber ist das Gesetz ganz und gar nicht. Wir erwarten deshalb, dass die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt wird. Stattdessen gewinnen wir aber eher den Eindruck, dass das Recht auf Teilhabe und die sich daraus ergebenden Ansprüche aus fiskalischen Gründen klein geredet werden."

Von Gisela Maubach
"Und nicht zuletzt wird NRW als erstes Bundesland den diskriminierenden Wahlrechtsausschluss von Menschen aufheben, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt wurde, heißt es in der Presseinformation des SoVD NRW".
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Da werden sich diejenigen Menschen, die während des Tages ausgegrenzt in großen Gruppen unter sich verwahrt werden, aber mächtig freuen, dass für sie jetzt immer eine Wahlbenachrichtigung kommen wird, mit der der gesetzliche Betreuer per Briefwahl zwei Stimmen abgeben kann.
Wenn das "ein Anfang" von Inklusionsstärkung sein soll, dann macht sich JEDE/R mitschuldig am Weggesperrtsein dieser Menschen, der/die so einen Quatsch der Öffentlichkeit als Fortschritt beschreibt.
Wenn das Wählen-Dürfen ein Anfang von Inklusion ist, dann wären ja auch die Mahnwachen in Berlin überflüssig, denn es dürfte wohl davon ausgegangen werden, dass alle dort Anwesenden das Wahlrecht haben. Damit ist dann ja schon der Punkt erfüllt, den der SoVD als "Erfolg" betrachtet, und wenn "das Recht auf Teilhabe und die sich daraus ergebenden Ansprüche aus fiskalischen Gründen klein geredet werden", müsste man damit halt erstmal leben, denn immerhin darf man ja wählen!
Hier melden sich ständig Eltern (auch aus NRW) hinsichtlich der Benachteiligung ihrer erwachsenen Kinder zu Wort - aber das Wahlrecht taucht dabei seltsamerweise nie als erwähnenswertes Problem auf.
Warum gilt "nichts über uns ohne uns" nicht auch für diesen Personenkreis, der nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten?
Solange in NRW indirekte Werkstatt-Pflicht besteht, wurde für die Stärkung der Inklusion auch kein Anfang gemacht!!!