BTHG - So nicht

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Logo: BTHG - SO NICHT
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Bild: PARITÄTISCHER

Kiel (kobinet) "Das Bundesteilhabegesetz in seiner jetzigen Form schränkt die Rechte der Menschen mit Behinderung ein – erfüllt damit nicht die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Helfen Sie mit, dieses Gesetz zu korrigieren!" So heißt es auf der Internetseite des Gesamtverbandes des PARITÄTISCHEN. "Bundesteilhabegesetz - SO NICHT" unter diesem Motto protestiert der Verband gegen den derzeitigen Referentenentwurf.

"Der Paritätische Gesamtverband hat bereits eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und sich unmittelbar nach der Veröffentlichung in einem Schreiben an die Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles gewandt. Darin haben wir deutlich gemacht, dass wir die fachlichen Ziele unterstützen, allerdings die geplanten Maßnahmen diesen nicht gerecht werden. Auf Anregung und unter Mitarbeit des Paritätischen Schleswig-Holstein haben wir nun eine Informations- und Kommunuikationsaktion vorbereitet, um betroffenen Menschen in unserem Verband die Möglichkeit zu geben, ihren Protest zum Ausdruck zu bringen", heißt es vonseiten des PARITÄTISCHEN.  

Mit Informationen und Musteranschreibenen möchte der Verband Materialien an die Hand geben, um eine Öffentlichkeitsarbeit auf verschiedenen Ebenen zu ermöglichen. Dabei hat der Verband nicht nur die Menschen mit Behinderung, sondern auch die MitarbeiterInnen in Angeboten und Diensten und politisch Verantwortliche im Blick.  Unter anderem eine Postkarten- bzw. E-Mail-Aktion soll möglichst vielen Menschen Gelegenheit geben, ihren Protest zum Ausdruck zu bringen.

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Lesermeinungen zu “BTHG - So nicht” (4)

Von Dagmar B

@Dirk Henschel

Der Macher, Ernst Klee
https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Klee
ist leider 2013 gestorben.
Er hat aber auch noch andere aufschlussreiche Filme gemacht.
Bedauerlicherweise haben wir die Hölle von Ueckermünde ja in etlichen Einrichtungen der Behindertenhilfe, siehe Prozessbeginn wegen Misshandlung autistischer Kinder oder die Misshandlungen in Einrichtungen in Bayern.
Die Dunkelziffer wird wohl groß sein, weil es ja auch keinerlei Engagement von der Justiz gibt, da Recht zu sprechen.
10 Jahre von ersten mutmaßlichen Misshandlungen bis Prozessbeginn dürfte Täter nicht abschrecken .Eher es ja in den Einrichtungen so, das Personal, das sich kritisch äußert Querulantentum unterstellt wird und gekündigt wird.
Das Jugendamt schaut weg oder kehrt unter den Teppich......

Also im Grunde viel zu tun, um Dinge zu verbessern, aber weitgefehlt, die Politik sieht keinen Handlungsbedarf.Ich denke auch, das sich mit dem BTHG die bereits vorhandenen Missstände noch erheblich verschlimmern werden.
Aber es soll nun mal gespart werden.
Als Vorbild für die Gesamtgesellschaft ist das Verhalten der Politik auch geeignet mit Diskriminierungen nochmal eins drauf zu setzen.

Von Dirk Hentschel

Die "Konzentration des Unerträglichen" beschreibt Klaus Dörner in seinem Buch "Leben und sterben wo ich hingehöre"

Genau diesen Zustand wird man erreichen sollte das BTGH so kommen wie jetzt "politisch gewollt"

Die Macher der Reportage von "Die Kinder von Ueckermünde" werden neuen Stoff bekommen um wieder aktiv werden zu können.

Das Wort Selektion ist absolut passend!

Wo habe ich bloß dieses Wort schon mal gehört?


Auch ich danke dem Paritätischen für diese schonungslose Benennung der Missstände!



MfG

Dirk Hentschel

Von Gisela Maubach

Und ein ganz entscheidender Satz in der Stellungnahme des Paritätischen lautet:

"Es darf keine Selektion zwischen förder-/teilhabefähigen und nicht förder-/nicht teilhabefähigen Personen geben."

Nochmal ganz herzlichen Dank an den Paritätischen für diese Forderung, die eigentlich innerhalb der Behindertenpolitik eine Selbstverständlichkeit sein sollte!

Von Gisela Maubach

In der Stellungnahme des Paritätischen steht auch folgendes zu § 76 (Leistungen zur Sozialen Teilhabe):

Zitat:

"Die Regelung in Abs. 1 (ebenso die gleich lautende Regelung in § 102 Abs. 2 SGB IX_BTHG), dass Leistungen zur Sozialen Teilhabe nur erbracht werden, soweit sie nicht nach den Kapiteln neun bis elf gedeckt sind, wird abgelehnt."

Ganz herzlichen Dank an den Paritätischen für die Ablehnung des Ausschlusses ganzer Personengruppen von der Sozialen Teilhabe!

Nur in den öffentlichen Medien müsste dieser unhaltbare Punkt im Gesetzentwurf noch wesentlich mehr Gewicht bekommen!